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Ohne C1 Führerschein Wohnmobil 4250kg fahren

Themenstarteram 18. Januar 2021 um 21:25

Hi,

ich habe die Möglichkeit mir aus dem Bekanntenkreis ein Wohnmobil zu leihen, welches mit einer zulässigen Gesamtmasse von 4250kg zugelassen ist. Ich habe einen Führerschein der Klasse B von 2009. Wenn ich es richtig verstehe, benötige ich nun einen Führerschein der Klasse C1, um das Wohnmobil fahren zu können.

Angenommen, ich fahre das Wohnmobil mit meinem Führerschein Klasse B:

- bin ich weiterhin versichert?

- was passiert, wenn ich angehalten werde und festgestellt wird, dass mein Führerschein nicht genügt, um das Wohnmobil zu fahren? Kann man da pauschal was zu sagen?

LG

DW

PS: Es ist doch der größte Quatsch, dass man da nochmal einen extra Führerschein machen soll, um im Sommer einmal 500km an den Strand zu fahren:rolleyes:. Wer hat da bitte Lust und Laune für?

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17 Antworten
am 18. Januar 2021 um 21:26

...das gibt eine Untersagung der Weiterfahrt und eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis... also nix mehr Ordnungswidrigkeit, sondern so richtig mit Strafanzeige, Staatsanwaltschaft... usw.

Und nein, das ist kein Quatsch, sondern Führerscheinrecht.

Gilt hier nicht die Erweiterung B96? Damit darfst Du eine Gesamtmasse von den oben beschriebenen 4250 Kg bewegen.

Oder gilt das nur mit Gespann?

 

Müsste das eigentlich wissen, stehe gerade auf dem Schlauch.

 

B96 versteht sich nämlich nicht als eigener Führerschein, sondern als eine Erweiterung.

 

Vor 1999 war halt alles besser :D, da durftest Du ein Gespann mit 18,7 Tonnen Gesamtgewicht fahren und Fahrzeuge mit bis zu 7,5 Tonnen Gesamtgewicht...

Zitat:

@DackelWackelt schrieb am 18. Januar 2021 um 22:25:01 Uhr:

Es ist doch der größte Quatsch, dass man da nochmal einen extra Führerschein machen soll, um im Sommer einmal 500km an den Strand zu fahren:rolleyes:. Wer hat da bitte Lust und Laune für?

Wenn die eigene Fahrerlaubnis nicht ausreicht, um so schwere Wohnmobile zu bewegen und kein Interesse am Erwerb der benötigten Fahrerlaubnisklasse besteht, bleibt als Alternative ja immer noch die Anmietung eines kleineren und leichteren Wohnmobils mit einer Gesamtmasse bis maximal 3500 kg. Auf den Camping-Urlaub braucht deswegen niemand zu verzichten.

Der Führerschein der Klasse B befähigt Besitzer zum Fahren folgender Fahrzeuge:

 

zulässige Gesamtmasse von maximal 3.500 kg

 

gebaut und ausgelegt zur Beförderung von höchstens 8 Personen (außer Fahrer)

 

Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht von maximal 750 kg

 

 

§ 21

Fahren ohne Fahrerlaubnis

 

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

2.als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

 

Wenn Sie die Schlüsselzahlen B 96 oder B196 in Ihren Führerschein eintragen lassen möchten, müssen Sie vorab keinen Antrag bei der Führerscheinstelle stellen. Sie absolvieren nur die entsprechende Fahrerschulung nach Anlage 7a (B96) oder 7b (B196) Fahrerlaubnisverodnung - FeV - in einer Fahrschule Ihrer Wahl und vereinbaren im Anschluss einen Termin bei der Führerscheinstelle.

Für die Eintragung der Schlüsselzahl B196 (Krafträder mit maximal 125 cm³) bestehen folgende Voraussetzungen:

 

Ununterbrochener Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B seit 5 Jahren oder länger

 

Mindestalter von 25 Jahren bei Eintragung der Schlüsselzahl 196

 

Nachweis gemäß Anlage 7b FeV der erfolgreichen Teilnahme an einer „Fahrerschulung“ von mindestens neun Unterrichtseinheiten

 

Zwischen Fahrerschulung und Eintragung darf maximal ein Jahr liegen

 

Die Eintragung berechtigt nur zum Fahren innerhalb der Bundesrepublik.

Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben! Eine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV ist nicht möglich.

Für die Eintragung der Schlüsselzahl B96 (PKW-Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, Fahrzeug und Anhänger dürfen zusammen aber nicht mehr als 4.250 kg wiegen (einschließlich Beladung)) bestehen folgende Voraussetzungen:

 

Besitz der Klasse B

 

Nachweis gemäß Anlage 7a FeV der erfolgreichen Teilnahme an einer „Fahrerschulung“ von mindestens sieben Unterrichtseinheiten.

 

 

 

Zitat:

@FloX35 schrieb am 18. Januar 2021 um 22:32:11 Uhr:

Gilt hier nicht die Erweiterung B96? Damit darfst Du eine Gesamtmasse von den oben beschriebenen 4250 Kg bewegen.

Oder gilt das nur mit Gespann?

Gilt nur für Gespanne

Zitat:

@MarkusHae schrieb am 18. Januar 2021 um 22:37:28 Uhr:

...

§ 21

Fahren ohne Fahrerlaubnis

... oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat ...

Wichtiger Punkt, Du ziehst nämlich den Verleiher mit rein.

Und es geht nicht nur um den § 21, bei einem Unfall geht das Theater auch auf der Ebene der Versicherung nochmal richtig los.

Ich würde so gerne mal einen Airbus A310 fliegen, und für das eine Mal extra eine Pilotenausbildung ist doch echt Quatsch...Zumal die Wahrscheinlichkeit, während des Fluges kontrolliert zu werden, gleich Null ist...

Zur Frage "bin ich weiter versichert" - ja, der Schaden beim Gegner würde bezahlt, aber bei dir bzw. dem Bekannten würde Regress genommen und die Vollkasko würde vermutlich eine Zahlung wegen Vorsatzes ablehnen. Kann also ziemlich schnell zu deinem wirtschaftlichen Ruin führen.

am 18. Januar 2021 um 21:59

...nö, Fliegen müßte ich jetzt nicht unbedingt haben... aber als Kapitän einmal mit einem Frachter auf große Fahrt oder wenigstens Küstenfahrt... Feederfahrt wär schon was... https://www.youtube.com/watch?v=SSgdx5ZtpAs ... ein Sportbootführerschein Binnen Motor + Segel reicht doch bestimmt.

Wobei da gabs schon welche, die das gemacht haben so ohne Patent, aber dafür mit schicker Uniform und so...

Zitat:

@DackelWackelt schrieb am 18. Jan. 2021 um 22:25:01 Uhr:

PS: Es ist doch der größte Quatsch, dass man da nochmal einen extra Führerschein machen soll, um im Sommer einmal 500km an den Strand zu fahren??. Wer hat da bitte Lust und Laune für?

Der Absatz Haut mich echt von den Socken. Du hast doch echt nicht mehr alle Tassen im Schrank! :eek: :mad:

 

Schau dich mal im Motorroller Forum hier bei Motor-Talk um. Da schreibt in regelmäßigen Abständen immer mal wieder jemand, der es auch nicht eingesehen hat, die nötige Fahrerlaubnisklasse zu machen und sich jetzt mit der Staatsanwaltschaft herumärgert.

Komm, wenn du schon ohne gültige Fahrerlaubnis fahren willst, kannst du auch direkt mit einem Reisebus oder Sattelzug in den Urlaub fahren. Das vergehen ist das gleiche!

Positiv denken - so werden die Arbeitsplätze bei der Polizei, Staatsanwaltschaft, Rechtsanwälten und Gerichten gesichert.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 18. Januar 2021 um 22:45:02 Uhr:

Ich würde so gerne mal einen Airbus A310 fliegen, und für das eine Mal extra eine Pilotenausbildung ist doch echt Quatsch...

...

Zitat:

@gast356 schrieb am 18. Januar 2021 um 22:59:57 Uhr:

...nö, Fliegen müßte ich jetzt nicht unbedingt haben... aber als Kapitän einmal mit einem Frachter auf große Fahrt oder wenigstens Küstenfahrt... ein Sportbootführerschein Binnen Motor + Segel reicht doch bestimmt.

...

Mal bitte die Kirche im Dorf lassen.

Hinsichtlich der Grundfrage des TE gibt es keine zwei Meinungen. Aber wer vor Jahren die alte Klasse III gemacht hat, dürfte ja auch das Wohnmobil fahren und hat garantiert bei Erwerb des FS nicht in soetwas gesessen. Und fährt trotzdem nicht gleich damit an den nächsten Baum.

Können und dürfen sind zwei paar Schuhe.

am 18. Januar 2021 um 22:28

@Manitoba Star ...eigentlich bin bzw. war ich deiner Meinung, aber so wie sich die Leute heute benehmen... immer und überall selbst bloß keine Verantwortung und alles anderen sind schuld, weil das hat mir ja keiner gesagt.

Da muß man ganz ehrlich sagen, solchen Leuten kann man diese Freiheiten, wie auch ich sie noch hatte nicht zugestehen.

Ich hab auch noch Klasse 3 gemacht und bin hin und wieder wenn sich die Gelegenheit ergeben hat auch nen 7,5Tonner gefahren... früher das waren noch Generationen, die in der Lage / pfiffig genug waren sich selbst zu helfen und selbst vorsichtig auch mal was auszuprobieren.

Aber heute... brauchst man sich doch nur mal die Threads / Fragen hier so angucken...

Nur mal so als Beispiel... vor ein paar Jahren in der Baufirma, wo ich gearbeitet hab hatten wir auch große Radlader z.B. Liebherr L538... die junge Klasse-B-Generation... ein einziges Gemotze, weil se nicht einmal in der Lage waren sich auf die Druckluftbremsanlage einzustellen - der Liebherr-Monteur hat wie ein blöder an der Bremsanlage rumgestellt, dass se nicht so kräftig anpackt.

Okay, dann keinen Airbus, sondern einen Helikopter oder eine Einmotorige. Hab ich beides schon geflogen, ohne die Lizenz zu haben. Kann ich also, darf ich aber (ohne Fluglehrer an der Seite) trotzdem nicht.

Nebenbei - als ich das erste Mal einen LKW fahren sollte, saß auch ein Fahrlehrer neben mir und ohne sein Okay hätte ich die Stelle nicht bekommen.

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