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Ohne Einfahren zum TÜV

Themenstarteram 21. Februar 2015 um 7:10

Ich muss mit meinem Moped (Malaguti Fifty 1990, frisch aus Italien importiert :D) zur HU. Da von der Beschichtung im alten Zylinder nicht mehr viel übrig war, habe ich einen neuen verbaut. Der wäre jetzt einzufahren, was aber ohne TÜV nicht geht.

Schadet die Belastung beim TÜV dem nigelnagelneuen Zylinder, würdet ihr es riskieren?

Evtl. könnte ich auf den alten rückbauen. Da ich beim Umbau von Luft auf Wasserkühlung gewechselt habe, stellt sich mir die Frage, ob es ein Problem darstellt, wenn ich mit Luftkühlung vorstellig werde, später dann aber mit Wasser weiterfahre. Wird das eingetragen?

Beste Antwort im Thema

Ja. Und mich würde auch interssieren, wie der TE von einem schon 4 Jahre nicht mehr existierenden Hersteller einen Brief bekommen hat...

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Was ist denn bei dir ein Mopped? 50cm³

was willst du beim TÜV? Eine neue BE eim beantragen? Warum fragst du nicht beim TÜV?

Ja, warum soll die zum TÜV? Die fährt ja nur 45 km/h, ist also

tatsächlich ein Moped.

Themenstarteram 21. Februar 2015 um 17:21

wia beschrieben ist es frisch aus Italien importiert. Um eine Zulassung für Deutschland zu erhalten, brauche ich meines Wissens nach eine Hauptuntersuchung (§21?), um deutsche Papiere zu erhalten. Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege.

Die Kernfrage ist die: kann der Zylinder auf dem Prüfstand Schaden nehmen, wenn er noch keine 100 Meter gelaufen ist.

Und sorry, wenn ich ein paar Sachen durcheinander bringe oder falsch benenne, ich bin selbst Italiener und studiere in Deutschland.:D Kenn mich deshalb nicht so aus. :confused:

am 21. Februar 2015 um 18:13

Denke mal nicht, dass die auf einen "Prüfstand" muss. Und selbst wenn, mit einem ordentlich vorgewärmten Motor ist so eine kurze Belastung nicht generell dramatisch. Aber was hast Du denn für für eine Beschichtung da drauf? Nikasil etwa????? oder meinst Du , da waren einfach keine Honspuren mehr sichtbar? Neuer Kolben und Ringe auch verbaut?

Themenstarteram 21. Februar 2015 um 18:59

also wird da nichteinmal eine geschwindigkeitsmessung durchgeführt?

Zylinder, Kolben und Ringe sind komplett neu. Die Laufbahn ist Hartverchromt.

Und wenn du die Beschichtung vom alten Zylinder meinst: am oberen Totpunkt ist das Grundmaterial unter der Beschichtung zu sehen. Hat glaube ich 32.000 km auf dem Buckel das Ding. :):D

Du musst einfach mal mehr als nur einen Brocken schreiben! Das ist der erste Grundsatz.

WAS willst du genau machen??

Das Teil ist ne 50er... Hast du Papiere?? Welche Papiere hast du???

Baujahr 1990 hast du geschrieben... Welche org. Vmax? 50km/H?

Themenstarteram 22. Februar 2015 um 6:55

das Ding hat 50ccm.

In Italian darf alles mit 50ccm Baujahrunabhängig nur 45km/h fahren. Deshalb weis ich nicht, ob es in Deutschland 50km/h fahren darf, auch wenn es BJ 1990 ist. Ich habe da mal etwas gelesen von geltenden Bestimmungen zum Datum und Ort der Erstzulassung.

Vorhandene Papiere sind die Italienische Zulassungsbescheinigung, mit Aufkleber zur Anullierung wegen Abmeldung, sowie die Abmeldebestätigung. Kaufvertrag ist auch vorhanden.

Ich brauche eine deutsche Zulassungsbescheinigung. Hierfür muss ich meines Wissens nach ein Vollgutachten nach §21 StVZO machen lassen, um eine Betriebserlaubnis zu bekommen.

"Vollgutachten gemäß § 21 StVZO

Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich!"

Das ist alles für Autos!

Mach doch mal bitte ein Foto von deiner Zulassungsbescheinigung.

Genau, es geht darum, dass du ähnlich einer COC ein Datenblatt hast. Das reicht um bei der Versicherung eine Police abzuschliessen.

Ich glaube allerdings, dass aus deiner 50er Zulassung nichts wird, wenn du keine deutschen Papiere vom Hersteller bekommen kannst.

Die Zulassungsbescheinigung, wie beim Auto ist ja nicht alles. Diese wird erst ausgestellt, wenn der "Brief", also die Hersteller Betriebserlaubnis vorliegt.

Du solltest mal deine Papiere zusammensuchen und beim TÜV vorstellig werden. Vllt. finden die beim KBA auch was für dich.

Das wäre auch die 2. Stelle die du anschreiben kannst. Einfach eine Mail ans KBA. Dort nachfragen...

Themenstarteram 22. Februar 2015 um 10:17

Fotos sind angehängt.

Auf dem Aufkleber unten rechts steht Sinngemäß:

Diese Zulassungsbescheinigung wurde anulliert, für den definitiven Export in ein anderes Land der EU.

Habe jetzt das KBA auch angeschrieben.

Mit den Daten vom 2. Bild solltest du beim TÜV Papiere erstellen lassen können. Auch ohne Mopped. Fahren mein ich mal ist nicht nötig... Da steht auch nichts ob Wasser oder Luftgekühlt, was doch dein Zweifel war... Also nichts davon erzählen...

Themenstarteram 12. Juni 2015 um 8:18

So.... es ist vollbracht.

Die Daten in den italienischen Papieren waren den Leuten vom tüv zu wenig. Deshalb habe ich mir vom Hersteller in Italien ein Datenblatt geholt.

Damit dann Paragraf 21 StVZO gemacht.

Zur ursprünglichen Frage wegen dem neuen Zylinder: für den TÜV habe ich den alten montiert gelassen. Es hat sich herausgestellt, dass das die richtige Entscheidung war, da sie sehr auf den Originalzustand geachtet haben.

Mit dem Gutachten dann noch zur Zulassungsstelle, wo die definitive Zulassung erteilt wurde, und mein Name in die Papiere eingetragen wurde.

kosten:

150€ §21 + 20€ Nachprüfung

10€ bei der Zulassungsstelle

Ob ich mir den Aufwand nocheinmal antun würde? Keine ahnung.

am 12. Juni 2015 um 9:55

????? Ich hab schon viele Mopeds aus dem Ausland geholt und nie Probleme bei einer Kontrolle gehabt, aber man kann sichs ja auch umständlich machen.

Da es bei 50ccm Rollern keinen TÜV Zwang gibt war das eben freiwillig, denn normal braucht man nur die Papiere und dann eine Mopedversicherung.

Dann musst du mal lesen.

Seine Papiere wurden anuliert. Sprich sie sind ungültig. Damit kommst du durch keine kontrolle. Der Versicherung ist es egal... Hauptsache rahmennummer und geschw. sind ersichtlich.

am 28. Juni 2016 um 11:00

Hallo Marsel,

ich hab von deiner Odyssee mit der Malaguti gelesen und das du es letzlich geschafft hast neue Papiere zu bekommen.

Ich habe das selbe Problem mit einer Malaguti Fifty 25 von 1977; ich brauche neue Papiere, bzw eine Betriebserlaubnis zum Anmelden, da keine mehr vorhanden sind.

Hast du Erfahrungen bzw. Adressen oder Ansprechpartner wo man ein Datenblatt oder eine allgemeine Betriebserlaubnis herbekommen kann, bzw vielleicht hast du ja zufällig ein datenblatt, muss allerdings für eine alte Fifty sein?

Vielen Dank für deine Antwort

Gruss

Daniel

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