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Ohne Fahrzeugschein zum TÜV??
Hallo Gemeinde,
ich soll mit dem Wagen meines Vater Dienstag zum TÜV. Natürlich hat er (wie zu erwarten war) den Fahrzeugschein so verbuddelt, dass er nicht zu finden ist. Den Brief hat er mir aber geben können.
Kann ich jetzt damit zum TÜV ne HU machen lassen oder zeigt der mir einen bestimmten Finger und schickt mich wieder nach hause?
Was mich noch interessiert:
Eine Radhausschale ist ausgebaut, weil sie nach nem Unfall am Reifen gerieben hat. Den Kotflügel hat man soweit wieder zusammengebastelt, aber die Schale fehlt noch.
Ist die TÜV-Relevant oder nur mein eigenes Interesse?
Frohes Neues un vielen Dank!!
Beste Antwort im Thema
Der TUEV braucht zur Abnahme nicht den Schein.
Ich bin letztes mal auch ohne hin, dann am folgenden Tag kurz nochmal mit Schein, da wurde dann nachgestempelt.
In deiner Konstellation kannst du danach bei der Anmeldung einfach den neuen TUEV Bericht vorlegen, da wird das dann von der Zulassungsstelle eingetragen.
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39 Antworten
Den Fahrzeugschein wirst du haben müssen den da macht der Prüfer ja seinen Stempel rein.
Radhausschale brauchste keine ich hatte bei mir zumindest auch keine mehr drin und da wurde nichts gesagt.
Ich geh mal nicht davon aus, dass ich Dienstag direkt den Stempel mitnehme :-D
Also würde er den Schein nur brauchen, um den Wagen zu identifizieren und Sondereintragungen nachzusehen...
Eintragungen sind keine Erfolgt. Aber auch wenn, würden sie mit im Schein stehen. Er braucht das Ding also mit ziemlicher Sicherheit am Dienstag nur zum Lesen, nicht zum Stempeln.
Darf ich dich mal Fragen, warum du den Wagen zum Tüv bringst, wenn du davon ausgehst, dass er keinen bekommt
Oder will dein Vater das so?
Und wie ist das dann bei Abgemeldeten Fahrzeugen? Da wird der Fahrzeugschein ja eingezogen. Mi was soll man denn dann vor der neuzulassung zum TÜV gehn??
Zitat:
Original geschrieben von marcu90
Darf ich dich mal Fragen, warum du den Wagen zum Tüv bringst, wenn du davon ausgehst, dass er keinen bekommt
Oder will dein Vater das so?
Jepp, seine Idee...
Macht in meinen Augen auch mehr Sinn bei älteren Wagen. Der TÜV findet IMMER was, auch wenn du dir den Wagen vorher genau angesehen hast ;-)
Aber wenn du einmal die komplette Liste hast, kannste a) schauen obs sich noch lohnt überhaupt anzufangen und b) alles auf einmal machen.
Ich wüsste jetzt nicht genau, was er bemängeln sollte. Aber das dachte ich bei mir auch (nachdem ich den Wagen gecheckt hatte) und dann kamen so Sachen wie Servoleitungen korrodiert (alles klar, angerostet, hätten aber noch 20 Jahre gehalten) und son Shit. Wenn der Prüfer dich durchrasseln lassen will, dann tut er es... Aber in den Wagen erst 3000 Euro reinstecken damit er wie nagelneu da steht will ich bestimmt auch nicht ;-)
Bei abgemeldeten Fahrzeugen bekommste ja auch keinen Sticker. Das macht alles bei der Zulassung die Zulassungsstelle. Auch den Eintrag im Schein...
Zitat:
Original geschrieben von GolfGT10
Mit was soll man denn dann vor der neuzulassung zum TÜV gehn??
Na mit dem Fahrzeugbrief halt.
Nur das es dann den Stempel bzw. die Plakette
beim Strassenverkehrsamt gibt.
Sollte das der Fall sein , hast du doch den TÜV-Bericht als Dokument , den du bei der Zulassungsstelle vorlegen kannst und fertig !
Btw.; wenn ich wissen will was an einem Fahrzeug alles
gemacht werden muß damit es die HU schafft,fahr ich erstmal zum
TÜV.
Der Prüfer schaut sich den Wagen an und schreibt dann auf was
alles zu beheben ist.
Das bringe ich dann in Ordnung und führe den Wagen wieder vor.
Wir bringen so viele Autos zum TÜV das diese Methode mittlerweile
sehr gut funktioniert.
Ohne Schein keine TÜV Abnahme beim angemeldeten Fahrzeug. Aus dem neuen Fzg. Brief ist ja zum Beispiel nichtmal ersichtlich ob das Auto überhaupt zugelassen ist oder abgemeldet, der Abmeldevermerk steht ja auf dem Schein.
Seh ich auch so.
Was bringt es mir das, das und das im Vorfeld für teuer Geld zu machen, wenn der Prüfer dann noch ne Sache findet, die es absolut unwirtschaftlich macht ihn nochmal vorm Verwerter zu retten...
Ich hab lieber erstmal eine Liste mit der Gewissheit, dass wenn ich diese abgehandelt hab (sofern es sich rechnet), ich auf jeden Fall meinen Stempel krieg.
Zitat:
Original geschrieben von NoNameHR
Ohne Schein keine TÜV Abnahme beim angemeldeten Fahrzeug. Aus dem neuen Fzg. Brief ist ja zum Beispiel nichtmal ersichtlich ob das Auto überhaupt zugelassen ist oder abgemeldet, der Abmeldevermerk steht ja auf dem Schein.
Vermutung oder Fakt?
Dass er angemeldet ist, ergibt sich doch aus den Plaketten von Amt. Was würde es den Prüfer denn interessieren ob angemeldet oder nicht? Ich will doch nur ein Zettel von ihm, nichts anderes...
OK OK
Ich seh es ein
Bin ich der einzige, der das alles in einer Werkstatt machen lässt?
Edit: Ich schätze mal, dass das, was NoName schreibt, sehr vom Prüfer abhängig ist. Wenn er dich schon kennt, schaut er vielleicht auch so mal drunter. Kannst ja auch mal vorher anrufen, um das Abzuklären. So fährst du Notfalls nicht umsonst.
Nö biste nicht...
Mein Onkel fährt sogar zum Scheibenwasser nachfüllen in eine Vertragswerkstatt. Da darf KEINE freie Werkstatt ihre Finger dran tun. Geschweige denn so ein Noob wie ich...
Zitat:
Original geschrieben von GolfGT10
Und wie ist das dann bei Abgemeldeten Fahrzeugen? Da wird der Fahrzeugschein ja eingezogen. Mi was soll man denn dann vor der neuzulassung zum TÜV gehn??
Wann hast du das letzte mal nen Auto abgemeldet? Schein gibt es schon seit Einführung von Zulassungsbescheinigung Teil I und II wieder. Selbst wenn man noch die alten Papiere hat.
Zitat:
Original geschrieben von MaHa2208
Zitat:
Original geschrieben von NoNameHR
Ohne Schein keine TÜV Abnahme beim angemeldeten Fahrzeug. Aus dem neuen Fzg. Brief ist ja zum Beispiel nichtmal ersichtlich ob das Auto überhaupt zugelassen ist oder abgemeldet, der Abmeldevermerk steht ja auf dem Schein.
Vermutung oder Fakt?
Dass er angemeldet ist, ergibt sich doch aus den Plaketten von Amt. Was würde es den Prüfer denn interessieren ob angemeldet oder nicht? Ich will doch nur ein Zettel von ihm, nichts anderes...
Fakt.
Und einschätzen ob der ne neue Plakette bekommt kannst du wohl kaum
Ohne neuen Schein kein Tüv. Der Brief ist nur noch Zierde. Der ist ja nicht mal mehr der Eigentumsnachweis