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Ohne Kennzeichen fahren
Tag Leute, mir ist zu Ohren gekommen, das Fahren ohne vorderes Kennzeichen nur eine kleine Geldstrafe und keine Punkte nach sich zieht. Stimmt das?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 2. Januar 2015 um 07:42:12 Uhr:
Warum Leute sonst - sogar ganz ohne - Kennzeichen fahren? Oftmals liegt es tatsächlich an Zeit- oder Geldmangel. Neues prägen lassen und dranschrauben ist nicht. So viel ich weiß, muss man das alte als verlorengegangen oder gestohlen (weiß man es?) melden und darf dann durch den kompletten Zulassungsprozess samt Zeit- und Kostenaufwand, neue Schilder. Na wunderbar...
Sorry, aber wenn jemand finanziell oder zeitlich nicht in der Lage ist sein Auto in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten hat er in einem Auto nichts verloren.
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25 Antworten
Ein Blick in die deutsche StVZO und klares Hinterdenken dürfte deine Frage beantworten.
Kannste mir den § bitte nennen. Und frohes neues Jahr!
Früher waren das 40,- Euro und 1 Punkt.
Jetzt sind das 60,- Euro + 28,50 Euro , ohne Punkte.
http://www.dvr.de/betriebe_bg/daten/bkat/bussgeldkatalog_178.htm
Wenn man so geblitzt wird könnte einem leicht Vorsatz unterstellt werden mit den üblichen Konsequenzen :-)
Einen Logenplatz in jeder Verkehrskontrolle hat man übrigens auch gebucht, wenn man ohne vorderes Kennzeichen mit dem PKW fährt...
Zitat:
@Tillamook schrieb am 1. Januar 2015 um 09:14:33 Uhr:
Wenn man so geblitzt wird könnte einem leicht Vorsatz unterstellt werden mit den üblichen Konsequenzen :-)
Beim ersten mal passiert noch nichts mit Vorsatz, aber die Strafen werden adiert. Ein Kollege hatte sein Kennzeichen beim Garagentor verloren. Er stand direkt davor, das rolltor ging nach oben und zog sein Kennzeichen aus der Halterung. Er wurde mit einer 8KMH Überschreitung geblitzt, sofort wurde der Halter rausgefunden, und der Brief trudelte bei unserem Fuhrparkmannagement ein. Er durfte 100 Euro zahlen.
Ein Azubi hat durch Mundpropaganda gehört, das es "nur" Geld kostet, wenn man ohne Kennzeichen fährt. Eine Feinstaubplakette, wie im Fall meines Kollegen besaß er nicht. Er wurde drei mal innerhalb einer Woche ohne Kennzeichen auf verschiedenstand Landstraßen in NRW geblitzt. Dann hatte er angst, das die drei vergehen gezahlt werden müssten und fuhr wieder anständig mit Kennzeichen rum. Nach einem halben Jahr stand die Polizei vor seiner Türe und hat seinen Führerschein eingezogen. Nach §3 hat er sich als ungeeignet für den Straßenverkehr erwiesen. Dabei waren alle 3 Geschwindigkeitsüberschreitungen so gering, das es noch nicht mal Punkte gegeben hätte. Wie man an ihn herangekommen ist, obwohl die Vergehen in einem Radius von 200KM stattgefunden hatte, wollte die Polizei nicht mitteilen. Als er mir sein Schlamassel mitteilte konnte ich es mir nicht verkneifen zu sagen, das er noch Glück gehabt hat. Die Geschwindigkeitsüberschreitungen waren verjährt und musten nicht mehr gezahlt werden.
Ich habe mal ein paar Beiträge entfernt, die nicht zum Thema gehörten. Ich möchte darum bitten, sich allein auf die Fragestellung zu konzentrieren, über die "Begleitumstände" kann man sich ja seine eigenen Gedanken machen - nur gehören diese nicht hierher.4
twindance/MT-Moderation
Zitat:
@Tillamook schrieb am 1. Januar 2015 um 09:14:33 Uhr:
Früher waren das 40,- Euro und 1 Punkt.
Jetzt sind das 60,- Euro + 28,50 Euro , ohne Punkte.
Im Wiederholungsfall kann es aber durchaus auch irgendwann mal Punkte und/oder Aufforderung zur MPU geben.
Und natürlich steigt die Gefahr, bei anderen Vergehen Vorsatz unterstellt zu bekommen, v.a. Geschwindigkeits- und Plakettenvergehen.
Auch zu beachten: Ein Bußgeld gibt's nicht nur, wenn das Auto bei einer Kontrolle angehalten wurde. Selbst Parken im öffentlichen Raum reicht schon aus. Und wer so schlau ist, das kennzeichen jedesmal beim Parken an- und beim Losfahren abzuschrauben, hat ein besonders hohes Risiko, die MPU absolvieren zu düfen.
Zitat:
@CV626 schrieb am 1. Januar 2015 um 16:46:06 Uhr:
Selbst Parken im öffentlichen Raum reicht schon aus. Und wer so schlau ist, das kennzeichen jedesmal beim Parken an- und beim Losfahren abzuschrauben, hat ein besonders hohes Risiko, die MPU absolvieren zu düfen.
Dies kann ich anhand anderer Beispiele in diesem Forum nicht bestätigen. Wer ohne Kennzeichen im Parkverbot steht wird sofort abgeschleppt. Wer legal sein Fahrzeug abstellt und sein Kennzeichen entfernt bekommt rechtzeitig vor dem Abschleppen einen netten roten Zettel an die Windschutzscheibe geklebt. Bei den anderen Themen ging es zwar um abgemeldete Fahrzeuge, aber Parken ganz ohne Kennzeichen ist optisch das selbe.
Schraubt man hingegen im ruhenden Verkehr nur das Vordere Kennzeichen ab, wo keine zeitlich begrenzte Plakette angebracht ist sehe ich kein Problem. Schraubt man hingegen das hintere Kennzeichen ab, wo man nicht mehr erkennen kann, das der Wagen noch eine gültige TÜV-Bescheinigung hat könnte das anders aussehen.
Zitat:
@MvM schrieb am 1. Januar 2015 um 18:03:40 Uhr:
Schraubt man hingegen im ruhenden Verkehr nur das Vordere Kennzeichen ab, wo keine zeitlich begrenzte Plakette angebracht ist sehe ich kein Problem. Schraubt man hingegen das hintere Kennzeichen ab, wo man nicht mehr erkennen kann, das der Wagen noch eine gültige TÜV-Bescheinigung hat könnte das anders aussehen.
Nö, wieso sollte da was anders aussehen? Zum Glück bist du aber nicht die entscheidende Instanz, der Gesetzgeber siehts nämlich anders und die Antwort steht im §10 Abs. 5 S. 1 FZV ziemlich deutlich drin.
Davon abgesehen ist ein fehlendes vorderes Kennzeichen, egal ob während der Fahrt oder im Stand, ein technischer Mangel. Fällt sowas also auf, bekommt man vielleicht nicht unbedingt Punkte, aber für eine Mängelkarte reichts allemal und angebracht werden muss es auch. Und wenn sowas mehrfach auffällt, dann wird daraus auch mal was folgen.
Wobei ich mich allerdings schon Frage, warum man sowas wissen will, wenn man es nicht mit Absicht machen will. Und daran schließt sich schon die Frage an, warum man so etwas machen will...
Zitat:
@Tillamook schrieb am 1. Januar 2015 um 09:14:33 Uhr:
Früher waren das 40,- Euro und 1 Punkt.
Jetzt sind das 60,- Euro + 28,50 Euro , ohne Punkte.
http://www.dvr.de/betriebe_bg/daten/bkat/bussgeldkatalog_178.htm
Wenn man so geblitzt wird könnte einem leicht Vorsatz unterstellt werden mit den üblichen Konsequenzen :-)
Das Problem dabei ist das man den Fahrer um Ihm Vorsatz zu unterstellen erst mal ermitteln muß und das ist ohne Kennzeichen schwer.
Bei Blitzern, ja.
Bei allgemeinen Verkehrskontrollen hingegen weniger, da ist bei fehlendem Frontkennzeichen die rote Kelle sicher und die Chance, dass der Fahrer nicht ermittelt wird, gleich Null.
Und wenn immer das gleiche Auto öfter ohne Kennzeichen geblitzt wird, dann wird es vllt irgend wann auch mal Ermittlungen geben. Und wenn man dann ermittelt wird, hat man DEUTLICH mehr Ärger als wenn man einfach nur mit Kennzeichen geblitzt würde.
Es mag Methoden geben, die Polizei wirksam auf Dauer zum Narren zu halten. Ohne Kennzeichen fahren gehört aber sicher nicht in diese Kategorie.
Drehtrommeln mit wechselnden Kennzeichen, dann aber besser keinen Aston Martin fahren Got it?
Ironie aus
Sowas hab ich glaub ich mal bei einem Pontiac Trans Am gesehen, und zwar in einer Folge "Knight Rider" in meiner Jugend...
aber dem fraglichen Vanquish-Fahrer hätte das kaum geholfen - wenn schon das Kennzeichen am Auto nicht mit dem Fahrzeugschein übereinstimmt, dann erhöht das nicht gerade die Chance, dass die Polizei einen ohne Überprüfung des FS weiterfahren lässt...
Zitat:
@CV626 schrieb am 1. Januar 2015 um 20:48:56 Uhr:
aber dem fraglichen Vanquish-Fahrer hätte das kaum geholfen
Ich vermute, es war ein DB5 gemeint