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Ohne Radzierblenden zum TÜV fahren ?

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 28. Dezember 2010 um 13:20

Frage an die Golf und TÜV-Experten:

Darf man mit einem Golf 4 mit Stahlfelgen, ohne Radzierblenden herumfahren ?

Mir ist beim Fahren im Tiefschnee offensichtlich eine verloren gegangen.

Angeblich kann dies wegen Verletzungsgefahr geanstandet werden.

 

Da ich in den nächsten Monaten zu TÜV muß möchte ich dieses Risiko ausschließen.

 

Grüße Golf4_02

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 28. Dezember 2010 um 13:20

Frage an die Golf und TÜV-Experten:

Darf man mit einem Golf 4 mit Stahlfelgen, ohne Radzierblenden herumfahren ?

Mir ist beim Fahren im Tiefschnee offensichtlich eine verloren gegangen.

Angeblich kann dies wegen Verletzungsgefahr geanstandet werden.

 

Da ich in den nächsten Monaten zu TÜV muß möchte ich dieses Risiko ausschließen.

 

Grüße Golf4_02

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das interessiert den Prüfer nicht, da mit und ohne Blende vom dem Stahlrad keine Gefahr ausgeht, die Blende dient lediglich der Optik!

@Schyscka

Das stimmt so nicht. Der Tüv Prüfer kann das beanstanden.

Es gibt da tatächlich einen schwammigen Paragraphen von wegen Verletzungsgefahr duchr Schrauben und Muttern.

Ich würd vorher da bei der TÜV Prüfstelle einfach mal anrufen und nachfragen wie die das da handhaben, golaube das ist von Ort zu Ort verschieden.

gruß damien

 

also mir wurden die fehlenden Radkappen mal als geringer Mangel aufgeschrieben, der zu beseitigen sei (angeblich könne man sich am Ventil verletzen weil´s zuweit raustehen würde:confused:)

am 28. Dezember 2010 um 14:05

Meine Güte... wenn du angst hast, dass der TÜV deine verlorene Radkappe ahndet, dann mach sie alle 3 ab und fahr so zum TÜV, bevor du dich blamierst und dort anrufst. :rolleyes: Dauert immerhin nur 1min alle Radkappen zu entfernen... lol

 

MfG Tobi

das was du meinst ist sowas!

nee Spaß bei Seite: http://picture.yatego.com/images/4b9631a7b19692.7/9815-yatego-1.jpg

wenn die Abdeckkappe der Radmuttern fehlt, dann bekommt der Lkw-Fahrer oder besser sein Fahrzeug keine Plakette von mir, aber beim Golf IV uninteressant, glaub mir!

Zitat:

Original geschrieben von NordseeVW

also mir wurden die fehlenden Radkappen mal als geringer Mangel aufgeschrieben, der zu beseitigen sei (angeblich könne man sich am Ventil verletzen weil´s zuweit raustehen würde:confused:)

und die Ventilverlängerungen beim Golf IV damit man noch ohne das Abnehmen der Kappe Luft einfüllen kann??? Dein Prüfer hatte einen ganz schlechten Tag, was man aufschreiben kann ist vielleicht, wenn die Kappe beschädigt und lose ist, dann kann sie abfallen, dann soll der Halter ne neue drauf pappen oder die defekte entfernen!

Ich fahr jedes Jahr mit Stahlfelgen ohne Kappe zum TÜV. Man hat noch NIE irgendwas in der Hinsicht bei mir beanstandet.

Zitat:

Original geschrieben von DamienV6

@Schyscka

Das stimmt so nicht. Der Tüv Prüfer kann das beanstanden.

Es gibt da tatächlich einen schwammigen Paragraphen von wegen Verletzungsgefahr duchr Schrauben und Muttern.

Welcher Paragraph soll denn das sein?

Welche Verletzung soll denn vermieden werden, wer in Kontakt mit einem drehenden Rad kommt muss sich wahrscheinlich die geringsten Sorgen um die Radschrauben machen, die stehen doch nicht mal vor.

Zitat:

Original geschrieben von MaHa2208

Ich fahr jedes Jahr Mal mit Stahlfelgen ohne Kappe zum TÜV. Man hat noch NIE irgendwas in der Hinsicht bei mir beanstandet.

Edit:

Bevor Missverständnisse entstehen ;)

ich benenne den Mangel bei den LKW unter gefährdende Fahrzeugteile ist in der HU-Richtlinie zum §29 zur StVZO unter Punkt 617 aufgeführt.

Zitat:

Original geschrieben von alex771225

Welcher Paragraph soll denn das sein?

§ 30 zur StVZO

Beschaffenheit der Fahrzeuge

(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass

1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar

gefährdet, behindert oder belästigt,

2. die Insassen insbesondere bei Unfällen vor Verletzungen möglichst

geschützt sind und das Ausmaß und die Folgen von Verletzungen

möglichst gering bleiben.

Danke Schyschka.

Bleibt die Frage welche Unfallfolgen die Radkappen vermeiden sollen.

eine vom Pkw sicherlich garkeine, dient lediglich der Optik, die Radschraubenabdeckung von Lkw stehen seitlich sehr ab und können schon jmd verletzten, ob es mal dazu kam keine Ahnung wahrscheinlin nicht, aber die meisten Prüfer und auch ich bemängeln dies, ich denke auch das der Lkw dann eh einen über den Haufen fährt^^

aber auch schon geschrieben, eine defekte Radkappe beim Pkw kann abfallen und dir über den Fuß rollen, passiert sicherlich auch nichts, ich bemängel dies auch nicht, aber Kollegen von mir!

Kennst du die Flügelmuttern von alten Oldtimern usw. sind hier auch nicht erlaubt.

kann mir auch nicht vorstellen, dass dies bemängelt wird... es sei den der prüfer hat einen schlechten tag ^^

aber, wenn die kappe beschädigt gehört diese SOFORT demontiert...

liegt schon genug müll auf den straßen.

im winter gehts ja noch, aber im sommer fahren ja sehr viele mopeds rum und ich denke, jeder der selber 2rad fährt hofft nicht irgendwann eine radkappe vorsich zu haben.

mfg

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

ich benenne den Mangel bei den LKW unter gefährdende Fahrzeugteile ist in der HU-Richtlinie zum §29 zur StVZO unter Punkt 617 aufgeführt.

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

Zitat:

Original geschrieben von alex771225

Welcher Paragraph soll denn das sein?

§ 30 zur StVZO

Beschaffenheit der Fahrzeuge

(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass

1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar

gefährdet, behindert oder belästigt,

2. die Insassen insbesondere bei Unfällen vor Verletzungen möglichst

geschützt sind und das Ausmaß und die Folgen von Verletzungen

möglichst gering bleiben.

In meinen Augen absolute Ansichtssache. "Mehr als unvermeidbar"... Wieso darf man Autos außen mit Blech verzieren? Wenn man die Außenhaut aus Schaumstoff macht, dann vermeidet man mehr Verletzungen als so aus Blech...

Man kann den Paragraphen doch ins unermessliche auslegen.

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