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Ohne Stoßstange fahren erlaubt?

Themenstarteram 31. Oktober 2004 um 11:59

Muss die hintere Stoßstange abmachen wegen lackierarbeiten, kann ich dann ca. 4 tage ohne die herumfahren? oder haben dann die Grünen männchen was dagegen?

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46 Antworten

Gute Frage. Also ich hab schon öfters Leute ohne Stoßstangen fahren sehen. Schein erlaubt zu sein, für kurze Zeit. Oder?

Kannst Du schon, nur sollte die Prallschiene dran sein...

Glaube kaum, dass es erlaubt ist.

Immerhin ändert es das gesamte Crashverhalten eines Autos gerade beim Zusammenstoß mit Fußgängern.

Nein, es ist definitiv nicht erlaubt!!! Da bin ich mir 100% sicher!

RICHTIG!!! Das ist DEFINITIV nicht erlaubt!!!!! Wenn dich die grünen so packen, biste ganz schön am a**ch! Wenn du so ein kleines Kind anfährst hat das kaum ne chance zu überleben :(

Darfst ja nochnichtmal Lufthutzen in die Motorhaube schweissen, deren öffnung etwas grösser is und in Fahrtrichtung zeigt, weil sich das verletzungsrisiko bei angefahrenen personen stark erhöht...

Themenstarteram 31. Oktober 2004 um 12:33

Aber das ist ja auch nur Hinten, und nicht vorne, mach ja blos das plastik weg, der stoßmetallaufsatz bleibt ja dran. und ich brauch ja auch das auto.

am 31. Oktober 2004 um 12:34

wenn du nur den metallprallschutz dran lässt ist das verletzungsrisiko grösser als ganz ohne....siehe BULLENFÄNGER....

Nun, von mir aus fahr doch ohne, also ich würds net machen, es kann auch sein dass man den Versicherungsschutz bein Unfall verliert!

kann ich mir net vorstellen, dass es verboten ist, vor allem mit welcher begründung, vorne ist es klar, aber auch nur, weil das fahrzeug ohne die blinker die zulassung verliert. aber so lange mir nicht jemand eine textstelle zeigt, wo eindeutig steht, dass es verboten iss, würd ich sagen das es keine probs geben dürfte. aber fahr zur not zum tüv und frag nach

es ist verboten!! wer ohne stoßstange fährt,fährt ohne betriebserlaubnis und die konsequenzen kennt ja jeder.

bin auch mal drei tage ohne gefahren weil meine zuhause am trocknen war wegen gittereinklebung im diffusor. hat keinen gestört, auch nicht die polizei.

vielleicht hatte ich glück, weiß ich nicht. aber man sollte es doch so weit wie möglich vermeiden ohne stoßstange rumzufahren...

Zitat:

Original geschrieben von GTIman

es ist verboten!! wer ohne stoßstange fährt,fährt ohne betriebserlaubnis und die konsequenzen kennt ja jeder.

bitte mit quelle, wenn schon so entschieden sowas behauptet wird.. ich verliere auch net meine betriebserlaubniss, wenn ich ohne motorhaube fahre

12.3.13 Beschaffenheit der Fahrzeuge - § 30 StVZO Seite 234 / 0

TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV

330000 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb genommen.

§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat

(B - 1) 25,00

330006 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen.

§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat

(B - 1) 25,00

330600 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb genommen.

Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.

§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214 BKat

B - 3 50,00

330606 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen.

Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.

§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214 BKat

B - 3 50,00

Punkte und Bußgeld stehen jeweils daunter...

 

Noch Fragen???

ne, keine mehr :D

was`n glück das ich längst aus der probezeit raus bin :D

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