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ohne Tüv fahren?

Themenstarteram 28. Februar 2007 um 16:03

hallo leute ich habe eine frage und zwar geht es um ein fahrzeug, dass von märz bis oktober zugelassen ist. der letzte tüv-termin war im oktober. ich hab aber damals keinen tüv machen lassen , da ich ja übern winter eh nicht fahre. jetzt hab ich einen tüv-termin am kommenden dienstag.

was könnte den im schlimsten fall passieren wenn ich angehalten werde? oder soll ich den bis dienstag nicht bewegen und nur dienstag zum tüv fahren?

ich hoffe ihr könnt mir helfen.

danke für eure antworten!

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20 Antworten

Naja, Busgeld und Punkte, bis ja immerhin schon knapp nen halbes Jahr drüber. Wenn ich michr echt erinnere sind das mindestens 3 Punkte. Bin mir aber gerade nicht sicher wieviele Punkte das sind. Meine irgendwo mal gelesen zu haben Pro Monat 50€

am 28. Februar 2007 um 16:12

Auf jeden Fall gibt es ein Bußgeld und Punkte..Ausserdem bekommst du TÜV für 1,5 Jahre und nicht für 2..Der Tüv wird dann wieder ab Oktober 2006 gerechnet...

Vielleicht hat Deine versicherung eine Klausel, die eine Regulierung von Schäden ableht, wenn der TÜV abgelaufen ist.

Zitat:

Original geschrieben von golf lila laune

Auf jeden Fall gibt es ein Bußgeld und Punkte..Ausserdem bekommst du TÜV für 1,5 Jahre und nicht für 2..Der Tüv wird dann wieder ab Oktober 2006 gerechnet...

Jup, Tüv wird zurück gerechnet auch den eigentlichen Termin.

Unmittelbare Fahrten zum TÜV o.ä. dürfen doch auch ohne zugelassene KFZ durchgeführt werden. Ich such die Regelung dafür mal raus ;)

Zitat:

Original geschrieben von MickyX

Unmittelbare Fahrten zum TÜV o.ä. dürfen doch auch ohne zugelassene KFZ durchgeführt werden. Ich such die Regelung dafür mal raus ;)

Nein, nur wenn der TÜV abgelaufen ist, ist dies erlaubt. Ein abgemeldetes Fahrzeug darf nichtmal auf öffentlcihen Abstellplätzen stehen, schon gar nicht im bereich der STVO bewegt werden.

Themenstarteram 28. Februar 2007 um 16:19

das ich jetzt nur 1,5 jahre tüv bekomme wußte ich schon (mein motorrad stand mal ein jahr und dann mußte ich zum tüv und hab nur ein jahr bekommen) aber das ist nicht so `wichtig`, weil wenn ich den tüv im oktober gemacht hätte, wäre der ja auch `ungunstig` gewesen. der steht ja den ganzen winter abgemeldet in der garage.

da werd ich den jetzt stehen lassen und ihn dienstag vielleicht abschleppen.

Sooo, hab ma geguckt:

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden....

 

Warum darf er damit nicht fahren, @BlueWhite? Ab 1.3. ist sein KFZ doch wieder versichert, und zum TÜV darf er dann auch fahren damit. Vorher hatte er ja nicht die Möglichkeit zum TÜV zu fahren.

Das kann ich ziemlich genau sagen.

Unser 328iger war 7monate übern Tüv.

Auf der Autobahn ging unsere Lichtmaschine kaputt,das merkten wir aber nicht.,Bis schliesslich der Motor ausging.

Die Polizei kam natürlich auch gleich angefahren.

Sie haben 20€ bußgeld genommen.

Das war alles.

In einer Bmw-werkstatt sagte man uns dann,das sie Polizei ein guten tag hatte,und es sonst eigentlich 1punkt gäbe+noch mehr bußgeld.

Zitat:

Original geschrieben von MickyX

Sooo, hab ma geguckt:

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden....

 

Warum darf er damit nicht fahren, @BlueWhite? Ab 1.3. ist sein KFZ doch wieder versichert, und zum TÜV darf er dann auch fahren damit. Vorher hatte er ja nicht die Möglichkeit zum TÜV zu fahren.

Das hast du es falsch geschrieben, denn mit einem abgemeldeten Fahrzeug darf man nicht fahren. Ausnahme mit abgelaufenen TÜV darf man zum TÜV hin fahren.

Du darfst bis zu 8 Monate über'm Tüv sein und bekommst dann nur 25€ Stafe, alles drüber gibt ein Punkt. Ich weiss nicht was die anderen alles geschrieben haben, habs nicht gelesen:p Aber mir ist das schon passiert daher weiss ich wie das zumindest hier gehandhabt wird. Ich war 5Monate drüber:p Aus purer Faulheit:D *schäm*

Tüv bekommst du dann aber wieder auf den Monat wo er ausgelaufen ist...

Zitat:

Original geschrieben von BlueWhite

Das hast du es falsch geschrieben, denn mit einem abgemeldeten Fahrzeug darf man nicht fahren. Ausnahme mit abgelaufenen TÜV darf man zum TÜV hin fahren.

Tja Mister White, da bist du leider falsch informiert, MickyX hat sehr wohl recht, denn nach § 23 Abs. 4 Satz 7 StVZO gibt es die Regelung die das Fahren mit ungestepeltem Fahrzeug zuläßt, ja man darf sogar damit in die Werkstatt fahren um es für eine Zulassung reparieren zu lassen, nachzulesen hier: klick

Grüsse

Zitat:

Original geschrieben von halmitsch

das ich jetzt nur 1,5 jahre tüv bekomme wußte ich schon (mein motorrad stand mal ein jahr und dann mußte ich zum tüv und hab nur ein jahr bekommen) aber das ist nicht so `wichtig`, weil wenn ich den tüv im oktober gemacht hätte, wäre der ja auch `ungunstig` gewesen. der steht ja den ganzen winter abgemeldet in der garage.

da werd ich den jetzt stehen lassen und ihn dienstag vielleicht abschleppen.

Lass das mit dem Abschleppen (in dem Fall Schleppen und nicht Abschleppen) sein, das gibt nur Ärger. Dann lieber ohne HU fahren.

oder geh auf nummer sicher und hol dir ein befristetes 5 tage kennzeichen - das bekommst du ohne HU und AU Bestätigung...

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