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Ohne TÜV SIEGEL gefahren... Bitte um Ratschlag

Themenstarteram 27. Juni 2015 um 13:40

Guten Abend alle zusammen ich habe folgendes Anliegen :

Ich habe gester (Freitag) mein Auto angemeldet

Nur hieß es ich müsste das angemeldete Auto vorführen damit ich die

TÜV und HU Siegel drauf bekomme.

Darauf hin meinte ich das,das Auto ca.100km weiter weg ist und ch es so nicht

Vorführen kann..

Die Frau sagte zu mir Mann könnte mit denen Kennzeichen aber auf direkten Weg

Zum TÜV fahren alles schön und gut bin zum Auto mit dem ZUG

Gefahren Auto abgeholt und zum TÜV und die vom TÜV meinten ich musste zur Zulassungsstelle nur die war schon geschlossen naja auf dem Weg auf der Autobahn zum TÜV hat mich ein andere Fahrer von

Hinten fotografiert was bedeutet das wieso macht er das hat er das Recht mich zu fotografieren

Und was genau wollte er damit bezwecken weil ich keine Siegel hinten auf dem Kennzeichen hatte?

 

Ich bin echt verzweifelt kann mich jemand aufklären

Ob ich mit was sehr schlimmen rechnen muss??

Mit freundlichen Grüßen

K.Yildirim

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27 Antworten

Also die Frau hat Recht...mit Entstempelten Kennzeichen (weis nicht ob des ohne TÜV auch als entstempelt gilt) darfst du zur Zulassungsstelle und zum TÜV...wenn dein Auto noch TÜV hat aber kein Sigel drauf ist, ist das egal weil du eigendlich nachweisen kannst das dein Auto verkehrstauglich ist.

Hast du kein TÜV mehr drauf oder musst ihn neu machen greift das mit der Fahrt zum TÜV...jedoch zum nächstgelegen TÜV...ob dies bei 100km gilt weis ich nicht.

Fotografieren von Kennzeichen ist bei Veröffentlichung eine Verletztung der Privatsphäre und du kannst dies zur Anzeige bringen. Aber nur wenn er dies halt ins Netz stellt oder so.

Themenstarteram 27. Juni 2015 um 14:03

Zitat:

@TheJoey902 schrieb am 27. Juni 2015 um 15:50:03 Uhr:

Also die Frau hat Recht...mit Entstempelten Kennzeichen (weis nicht ob des ohne TÜV auch als entstempelt gilt) darfst du zur Zulassungsstelle und zum TÜV...wenn dein Auto noch TÜV hat aber kein Sigel drauf ist, ist das egal weil du eigendlich nachweisen kannst das dein Auto verkehrstauglich ist.

Hast du kein TÜV mehr drauf oder musst ihn neu machen greift das mit der Fahrt zum TÜV...jedoch zum nächstgelegen TÜV...ob dies bei 100km gilt weis ich nicht.

Fotografieren von Kennzeichen ist bei Veröffentlichung eine Verletztung der Privatsphäre und du kannst dies zur Anzeige bringen. Aber nur wenn er dies halt ins Netz stellt oder so.

Und was könnte er damit anfangen mal angenommen er will damit zur Polizei ??

Was könnte mir passieren hast du da eine Ahnung.

Weil TÜV habe ich bis Januar 2016 und das Auto habe ich ja auch angemeldet habe ja auch alles bezahlt

Und habe eine Quittung dafür was nur fehlt sind die Siegel und ich habe ja auch meine evb Nummer (sprich die versicherungsnummer) auch abgegeben...

Warte mal, du hast das Auto angemeldet, TÜV bis Jan 16 aber keine Siegel? Ich habe das Sigel bei der Zulassung bekommen O.o

Also wenn er damit zur Polizei geht...geht die Polizei zu dir oder zu Zulassungsstelle und fragt nach wieso da kein Sigel drauf ist...da du aber TÜV hast wird da nicht weiter was passieren da du durch den TÜV an dem Tag auch belegen kannst das du da warst.

Eigendlich können die dir garnichts da ja alles passt...die Siegel sind dafür das das die Polizei oder ähnliche Behörden erkennen ob das Fahrzeug TÜV hat und angemeldet ist....wenn du keine drauf hast geht die Polizei davon aus das du das Fahrzeug nicht abgemeldet hast/keine TÜV hast welches du, der TÜV und die Zulassungstselle aber belegen könnt das alles stimmt....geh am Montag gleich hin und klär des ab.

Themenstarteram 27. Juni 2015 um 14:26

Zitat:

@TheJoey902 schrieb am 27. Juni 2015 um 16:24:26 Uhr:

Warte mal, du hast das Auto angemeldet, TÜV bis Jan 16 aber keine Siegel? Ich habe das Sigel bei der Zulassung bekommen O.o

Also wenn er damit zur Polizei geht...geht die Polizei zu dir oder zu Zulassungsstelle und fragt nach wieso da kein Sigel drauf ist...da du aber TÜV hast wird da nicht weiter was passieren da du durch den TÜV an dem Tag auch belegen kannst das du da warst.

Eigendlich können die dir garnichts da ja alles passt...die Siegel sind dafür das das die Polizei oder ähnliche Behörden erkennen ob das Fahrzeug TÜV hat und angemeldet ist....wenn du keine drauf hast geht die Polizei davon aus das du das Fahrzeug nicht abgemeldet hast/keine TÜV hast welches du, der TÜV und die Zulassungstselle aber belegen könnt das alles stimmt....geh am Montag gleich hin und klär des ab.

Habe kein Siegel bekommen weil die Zulassungsstelle in Frankfurt das Auto sehen will wegen der Fahrzeug Nummer zum überprüfen

Okay..Ich wohne in Stuttgart und da bin ich mit den Kennzeichen und allem hin und habe des gemacht da hat niemand das Auto sehen wollen O.o

Themenstarteram 27. Juni 2015 um 14:32

Zitat:

@TheJoey902 schrieb am 27. Juni 2015 um 16:27:09 Uhr:

Okay..Ich wohne in Stuttgart und da bin ich mit den Kennzeichen und allem hin und habe des gemacht da hat niemand das Auto sehen wollen O.o

Habe das auch zum ersten Mal muss wohl in Frankfurt so sein....

 

Nur ich mach mir halt Sorgen das was passieren kann, könnte es auch so sein das die mir mein Führerschein weg nehmen oder so ?

Seit wann will eine Zulassungsstelle die Fahrgestellnummer prüfen? Hast du das Fahrzeug Importiert, oder wie kommen die da drauf

Themenstarteram 27. Juni 2015 um 15:01

Zitat:

@Zoker schrieb am 27. Juni 2015 um 16:52:58 Uhr:

Seit wann will eine Zulassungsstelle die Fahrgestellnummer prüfen? Hast du das Fahrzeug Importiert, oder wie kommen die da drauf

Wäre hier in Frankfurt üblich irgendwie ob es anscheinend auch wirklich das Auto ist oder so glaube ich bestimmt weswegen denn auch sonst

Hi,

Das darf bei allen Zulassungsstelle überprüft werden. Wird in der Praxis aber kaum noch gemacht. Viel zu viel Aufwand.

Moment, was für eine Zulassung willst Du haben???

Ich denke mal das Du ein Exportkennzeichen haben möchtest. Hier sind die Behörden verpflichtet die Fahrgestellnr. vom Brief und am Fahrzeug zu überprüfen! Deshalb wollen die das Fahrzeug sehen oder der TÜV o.Ä. bestätigt dies!

Gruß

Chris

Themenstarteram 27. Juni 2015 um 17:33

Zitat:

@chrisss240 schrieb am 27. Juni 2015 um 19:32:36 Uhr:

Moment, was für eine Zulassung willst Du haben???

Ich denke mal das Du ein Exportkennzeichen haben möchtest. Hier sind die Behörden verpflichtet die Fahrgestellnr. vom Brief und am Fahrzeug zu überprüfen! Deshalb wollen die das Fahrzeug sehen oder der TÜV o.Ä. bestätigt dies!

Gruß

Chris

Nein ganz normale Zulassung aber in Frankfurt ist das so das man das Auto vorführen muss

Kann ich bestätigen. In Frankfurt und im Kreis Offenbach ist das auf jeden Fall so. Wenn die letzte HU länger als 6 Monate her ist, muss man das Auto zur Zulassungsstelle mitbringen. Die Händler haben sogenannte Vorfahrtsbefreiungen bei den Zulassungsstellen und müssen das nicht machen. Allerdings gelten die nur bei deren eigener Zulassungsstelle. Ich habe ein Auto in Wiesbaden beim Händler gekauft und musste es mit gelben Kennzeichen zu meiner Zulassungsstelle im Kreis Offenbach fahren, um es dort mit meinen Kennzeichen zuzulassen. Mit ungestempelten Kennzeichen darf man nur von einem in den nächsten Zulassungsbezirk fahren und ich hätte den Zulassungsbezirk Frankfurt noch durchqueren müssen. Daher ging das nicht. Total irre.

Gruß

Achim

Es wird auch immer blöder.....!

Kopfschüttel.....!

Themenstarteram 28. Juni 2015 um 12:06

Ich habe jetzt gefunden im Bußgeldkatalog meint ihr es könnte was schlimmeres kommen als wie 75€ und 2punkte ?

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