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ohne Umweltplakette in Berlin geparkt --> Bußgeldbescheid

Themenstarteram 25. Juni 2012 um 18:32

Hallo,

ich habe eine Frage, zu einem Bußgeldbescheid, den ich erhalten habe.

Und zwar habe ich mit einem Seat Ibiza BJ 2010 in Berlin innerhalb der Umweltzone geparkt.

Das Fahrzeug hat eine grüne Plakette, die jedoch nicht sichtbar an der Windschutzscheibe montiert war. Sie lag im Auto.

Nun wird mir vorgeworfen:

"Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1/270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil (Verkehrsteilnahme durch Parken).

§19OWiG; §41 Abs. 1 iVm Anlage 2 StVo, §49 StVo; §24 StVG; 153 BKat"

Lohnt es sich, dafür Einspruch einzulegen, da das Auto wie gesagt eine Plakette hat.

Ich stütze mich mit der Anfrage hauptsächlich auf diesen Artikel:

http://...hoffmann-rechtsanwaelte.de/.../detail.49.Bußgeld.html

Viele Grüße.

Tom

Beste Antwort im Thema
am 26. Juni 2012 um 10:53

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

 

Ja wo hab' ich denn meine Plakette? Im hinteren Fußraum oder ist sie so gar zwischen die Vordersitze gerutscht oder habe ich sie letztes Mal doch ins Handschuhfach geworfen? Es zieht einem schon den Draht aus der Mütze, wie hier Eitelkeit, Schlamperei und das Anfertigen eigener kleiner Gesetze zum Markt getragen werden. Den Behörden eins auswischen, unnötige Kosten verursachen auf Rechnung des Steuerzahlers. Gibt es da nicht einen Begriff dafür: Paragraphenreiterei:D

Naja Anwälte wollen auch nicht verhungern ;)

Für mich ist die ganze Umweltzonen Feinstaubplaketten-Aktion reine Abzocke und da ich Aufkleber nicht am Auto mag, vorallem dann nicht wenn Sie mein Sichtfeld einschränken, werden sie auch nicht angebracht. In den meisten Parkfällen lege ich die Plakette auch gut sichtbar aufs Armaturenbrett, hin und wieder im Termindruck vergesse ich aber auch mal mein Fahrzeug zu kennzeichnen.

Aber ist es meine Schuld wenn Kosten verursacht werden? – Warum werden Fahrzeuge die aufgrund des Baujahres schon ersichtlich die Norm erfüllen (im ruhenden Verkehr) denn überhaupt aufgeschrieben? – Da ist der Umweltschutz sicher nicht der Vater des Gedankens!

Gerade bei Ämtern die es peinlichst genau nehmen mit Daten, Fakten, Fristen, Kosten und Paragraphen, ist das Paragraphenreiten der reine Selbstschutz.

Letztens hat das Amtsgericht Köln es nach 6 Jahren geschafft mich über den Tod meines Onkels in Kenntnis zu setzen, für die Erbannahme oder Ausschlagung blieben mir aber nur 6 Wochen. Und nach der Erbausschlagung die (natürlich wieder zu Lasten meiner Freizeit ging), hatte ich dann noch 2 Wochen Zeit die 20€ Gebühr für die Ausschlagung zu bezahlen, die darin bestand das ein Beamter einmal gestempelt und ich einmal unterschrieben habe.

Da zahl ich sicherlich keinen Cent wenn eine hochmotivierte Zettelsteckerin ohne Sinn und Verstand ihre Flyer verteilt. :D

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Der Versuch eines Einspruchs erscheint mir hier lohnenswert.

In Berlin landet so etwas beim Amtsgericht Tiergarten. Da geht so etwas nach meinem Kenntnisstand in aller Regel durch.

Steht der Fahrer fest? Ansonsten könnte man auf die Kostentragepflicht des Halters hinarbeiten. Mit 18,50 € einiges günstiger als die - iirc- 40 € plus 23,50 € Porto und Verpackung plus ein Punkt.

öhm warum ist die plakette nicht an der scheibe befestigt wie es vorgeschrieben ist?

Vermutlich ist die Plakettenfarbe nicht mit der Fahrzeugfarbe kompatibel.

Themenstarteram 25. Juni 2012 um 19:41

Danke schonmal für eure Antworten.

 

@Drahkke:

So ist es. ;)

Der Fahrer steht fest.

Zitat:

Original geschrieben von MX-3-Fahrer

Ich stütze mich mit der Anfrage hauptsächlich auf diesen Artikel:

http://...hoffmann-rechtsanwaelte.de/.../detail.49.Bußgeld.html

In dem Artikel vom Rechtsanwalt Jens-Uwe Hoffmann steht doch alles beschrieben.

1. Ohne Plakette erwischt werden.

2. Bußgeldbescheid bekommen.

3. Anwalt nehmen

4. Vor Gericht (laut Homepage) gewinnen.

 

Eventuell reicht aber bereits ein Einspruch, der sehr gut formuliert werden muss. Ein "ich hab da im Internet gelesen" ist dabei logischer Weise zu vermeiden. Bei der Formulierung darf der Leser nicht den Eindruck haben, das es mit Absicht gemacht wurde. Dann spart man sich Komentare, wie es von Himeno gegeben wurde.

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Dann spart man sich Komentare, wie es von Himeno gegeben wurde.

tja trotzdem ist die frage warum sie im auto lag und net wie normal an der scheibe wo die kontrolleure es ja dort selbst anbringen

am 25. Juni 2012 um 21:17

Zitat:

Original geschrieben von Himeno

öhm warum ist die plakette nicht an der scheibe befestigt wie es vorgeschrieben ist?

Ja, warum war die Plakette nicht sichtabr, wie diese sein sollte im Wagen.

Also haben tust du sie ja, daher gebe ich Drahke recht. Einspruch versuchen, bzw. direkt zum Amt damit und vorlegen mit allen erforderlichen Papieren.

Zitat:

Original geschrieben von Himeno

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Dann spart man sich Komentare, wie es von Himeno gegeben wurde.

tja trotzdem ist die frage warum sie im auto lag und net wie normal an der scheibe wo die kontrolleure es ja dort selbst anbringen

Die Frage ist berechtigt, aber da es ein offenes Verfahren ist würde ich die Füße still halten, und mich nicht selbst belasten. Ein bischen Kopfkino lässt einen die Frage aber auch selbst beantworten.

Der erste Beitrag wurde so formuliert, das ich als Leser daraus schließe, das eventuell jemand, der nicht in einer Umweltzohne lebt dort hin musste, und nur vergaß das Ding dran zu pappen. Eine Strafe aus meiner Sicht dürfte deshalb nicht höher sein, als ein vergleichbares parken ohne Parkscheibe.

Der Ibiza ist 2 Jahre alt, und die Plakette kein künstlerisches Wunderwerk. Deshalb versehe ich Leute, die sich das Ding nicht reinpappen, wenn sie es nicht brauchen.

Sollte Absicht dahinter stecken, glaube ich nicht, das der TE es im Forum zugibt. Besonders da man sein Kennzeichen PIR-XX-XX (04/XX) schnell rausbekommen kann. ;)

Themenstarteram 25. Juni 2012 um 21:52

@MvM:

Das Kennzeichen PIRxxxxxxx klebt aber nicht am Ibiza. ;)

Ich danke euch erstmal für die vielen Kommentare.

Ich werde das einfach so erklären, wie es war und "geschickt" formulieren.

Mal schauen, was rauskommt. Ich melde mich. :)

am 25. Juni 2012 um 23:50

Zitat:

Original geschrieben von MX-3-Fahrer

Verkehrsteilnahme durch Parken

Finde ich das eigentlich interessante hier. :D

Rückmeldung wäre schön. Ich kenne nämlich zig verschiedene Urteile mit immer anderen Ergebissen.Das nennt sich dann " Rechtssicherheit " :rolleyes: .

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Rückmeldung wäre schön. Ich kenne nämlich zig verschiedene Urteile mit immer anderen Ergebissen.Das nennt sich dann " Rechtssicherheit " :rolleyes: .

Darf ich dich daraufhinweisen, dass in D nicht mehr Recht gesprochen wird!

Es finden nur noch vergleiche statt!

Außer du wurdest mitder "smoking Gun" erwischt- schau dir doch alleine die Regierungspolitik an!

da wird regiert bis das Bundesverfassungsgericht "draufhaut"-

oder die Tatsache dass wir bis heute keine GÜLTIGES Grundgesetz haben!- oder hat wer ja gesagt dazu?

koppschüttel und weiter.....

Plaketten kleben?- OK...

als nächstes noch die Mautplakette.. (wo früher die AU war ist doch jetzt platz! - schelm wer übles denkt)

Alex

am 26. Juni 2012 um 5:54

Zitat:

Original geschrieben von MvM

 

4. Vor Gericht (laut Homepage) gewinnen.

Wo steht denn das? Herr Hoffmann äussert seine Meinung:

"Derartige Bußgeldbescheide werden von den Gerichten aufzuheben sein. "

4 Anwälte - 5 Meinungen. Wertlos bis der Richter gesprochen hat.

Amen

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