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Ohne Versicherung erwischt - Welche Strafe habt ihr bekommen?

NIU
Themenstarteram 13. Juli 2021 um 7:48

Guten Morgen Ihr Lieben,

ich bin gestern in einer Polizeikontrolle mit meinem NIU-N1s-Roller ohne gültige Versicherung erwischt worden.

Habe den Roller seit eineinhalb Jahren und es einfach total verrafft, dass ich das Kennzeichen jährlich erneuern muss. Völlig bescheuert, ist mir auch klar.

Mich macht es wahnsinnig jetzt so lange zu warten bis ich weiss was mich erwartet, und mache mir natürlich Sorgen.

Was im Gesetz steht ist klar, das habe ich alles gegoogelt, ist aber ja sehr breit aufgestellt von / bis.

Aber wie sah das denn bei euch in der Realität aus? Sowas kommt doch in D sicher tagtäglich vor, kann doch nicht sein dass ich der einzige Depp bin.

Welche Strafe musstet ihr wirklich bezahlen?

Viele Grüße

Markus

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36 Antworten

Da gibt's keinen festen Satz.

Und es bringt dir jetzt auch nicht viel weil wir viel zu wenig wissen bist du Jugendliche bist Du Erwachsen usw.

Wiederholungstäter?.

Warte ab bis der Brief kommt.

Alles andere ist Glaskugellesen.

Wir haben nicht März, wir haben Juli! ;)

Typische Strafe für bisher unbescholtene Erwachsene ist 1 Monatsgehalt. Flenspunkte gibt es dafür nicht mehr.

Es würde Dir jedenfalls gut zu Gesicht stehen, wenn Du ganz schnell ein gültiges Kennzeichen besorgt hättest. Kopie der Unterlagen zur Polizei, dann sieht der Staatsanwalt, dass Du den Fehler einsiehst.

Aber nein, ich habe keine eigene Erfahrung mit Straftaten. Das wäre auch nicht gut in meinem Job.

Zitat:

@Sauron1977 schrieb am 13. Juli 2021 um 09:48:03 Uhr:

 

Welche Strafe musstet ihr wirklich bezahlen?

Viele Grüße

Markus

Meine Tochter fährt ne 50er Vespa und hatte es vor einiger Zeit auch mal versemmelt, die Versicherung zu erneuern. Sie kam mit ner Verwarnung davon, ich meine, es ging um 30€. Das ist nicht zu vergleichen mit fehlender Versicherung für ein Auto oder eine A-Maschine. Auf keinen Fall wird man dir Punkte oder 30 Tagessätze aufbrummen.....

Als ich damals meinen 50er vom Händler gekauft hatte, hatte er ein Kennzeichen. Das Jahr drauf wurde ich Anfang Februar von der Versicherung angeschrieben ich solle ein neues Kennzeichen kaufen, auch als ich die Versicherung gewechselt habe. Kann man daher doch gar nicht vergessen

Zitat:

@koelsch schrieb am 13. Juli 2021 um 12:28:31 Uhr:

Als ich damals meinen 50er vom Händler gekauft hatte, hatte er ein Kennzeichen. Das Jahr drauf wurde ich Anfang Februar von der Versicherung angeschrieben ich solle ein neues Kennzeichen kaufen, auch als ich die Versicherung gewechselt habe. Kann man daher doch gar nicht vergessen

Doch, kann man. Definitiv....

Ich kann nur sagen was passiert, wenn du das falsche Versicherungskenzeichen anbaust.

Ich habe mehrere Fahrzeuge und da mal die Schilder vertauscht da die Nummer fortlaufend war.

Bei mir wurden 30 Euro verlangt und das ich der Wache ein Foto schicke mit beiden Fahrzeugen und richtigen Kennzeichen.

Ich bin also nicht mit dem richtigen Versicherungsschutz unterwegs gewesen, aber nicht ohne.

Zitat:

@evoque2012 schrieb am 13. Juli 2021 um 12:25:51 Uhr:

Zitat:

@Sauron1977 schrieb am 13. Juli 2021 um 09:48:03 Uhr:

 

Welche Strafe musstet ihr wirklich bezahlen?

Viele Grüße

Markus

Meine Tochter fährt ne 50er Vespa und hatte es vor einiger Zeit auch mal versemmelt, die Versicherung zu erneuern. Sie kam mit ner Verwarnung davon, ich meine, es ging um 30€. Das ist nicht zu vergleichen mit fehlender Versicherung für ein Auto oder eine A-Maschine. Auf keinen Fall wird man dir Punkte oder 30 Tagessätze aufbrummen.....

Moin, würde ich so nicht unterschreiben, erkläre bitte mal stichhaltig wo der Unterschiede sein soll zwischen der NICHT Vers. eines Rollers und des gleichen Tatbestandes beim Auto/ Motorrad ohne Versicherung ist.

Hi ,

sorry Verständnis hab ich dafür nicht , aber Dir bleibt jetzt nichts anderes übrig als auf den Brief zu warten .

Wo ist jetzt der Unterschied ob ich mit einen Auto , Motorrad oder einem Roller ohne Versicherungsschutz fahre ?

Zitat:

@garssen schrieb am 13. Juli 2021 um 15:29:29 Uhr:

Zitat:

@evoque2012 schrieb am 13. Juli 2021 um 12:25:51 Uhr:

 

Meine Tochter fährt ne 50er Vespa und hatte es vor einiger Zeit auch mal versemmelt, die Versicherung zu erneuern. Sie kam mit ner Verwarnung davon, ich meine, es ging um 30€. Das ist nicht zu vergleichen mit fehlender Versicherung für ein Auto oder eine A-Maschine. Auf keinen Fall wird man dir Punkte oder 30 Tagessätze aufbrummen.....

Moin, würde ich so nicht unterschreiben, erkläre bitte mal stichhaltig wo der Unterschiede sein soll zwischen der NICHT Vers. eines Rollers und des gleichen Tatbestandes beim Auto/ Motorrad ohne Versicherung ist.

Für Roller/Mofas etc.: https://www.bussgeldkatalog.org/versicherungskennzeichen/ : "Sie fuhren ohne gültiges Versicherungskennzeichen 40 €"

Bei PKW's ist das ein Straftatbestand: "Wer ohne Versicherungsschutz Auto fährt, begeht gemäß Paragraf § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) eine Straftat: Er gefährdet andere Verkehrsteilnehmer. Rechtliche Konsequenz ist beispielsweise eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, Entzug des Führerscheins oder eine Geldbuße von bis zu 180 Tagessätzen."

Und jetzt würde ich mal scharf nachdenken, ob er nur ohne Versicherungskennzeichen gefahren ist, oder ohne gültigen Versicherungsschutz.

Und dann dürfte auch klar sein, was ihn erwartet.

Stimmt. Denkfehler meinerseits.

Die Strafen sind tatsächlich identisch, egal ab man mit Mofa/Kleinkraftrad oder mit dem Auto fährt. Die Höhe der Strafe bemisst sich nach fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln bzw. ob ggf. ein Unfall mit oder ohne Personenschaden passiert ist. Hier ist das ganz gut zusammengefasst: https://www.allianz.de/.../.

An Stelle des TO würde ich mich evtl. mal mit einem Anwalt meines Vertrauens beraten....

"Wer ohne Versicherungsschutz Auto fährt, begeht gemäß Paragraf § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) eine Straftat"

....ja und den Satz halte mal den Kommunen vor der Nase weil, die haben überhaupt keinen Versicherungsschutz, wenn es Knallt, dann zahlt die Staatskasse u. das sind unsere Steuergelder.

Ich Male mir demnächst auch das Schild selbst, brauche auch kein Schutz u. wenn es Knallt zahle ich es halt selbst, bin ja eh genau so Pleite wie die.

Es wäre schön, wenn man sich solche an Schwachsinnigkeit kaum zu übertreffenden Kommentare einfach da hin stecken könnte, wo sie heraus gekommen sind.

am 14. Juli 2021 um 18:10

Zitat:

@Andreas-xl schrieb am 14. Juli 2021 um 10:36:31 Uhr:

"Wer ohne Versicherungsschutz Auto fährt, begeht gemäß Paragraf § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) eine Straftat"

....ja und den Satz halte mal den Kommunen vor der Nase weil, die haben überhaupt keinen Versicherungsschutz, wenn es Knallt, dann zahlt die Staatskasse u. das sind unsere Steuergelder.

Ich Male mir demnächst auch das Schild selbst, brauche auch kein Schutz u. wenn es Knallt zahle ich es halt selbst, bin ja eh genau so Pleite wie die.

Nicht ganz richtig. Eher total falsch.

Die Fahrzeuge sind sehr wohl versichert,

Ich weiß nicht, woher du diese Informationen hast.

Auf jeden Fall falsch.

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