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Oldi aus Österreich holen und H Zulassen

Themenstarteram 12. Juli 2007 um 19:31

Hallo..

ich möchte einen AmiOldi in Österreich kaufen. Der Wagen ist nicht angemeldet i.M. war aber schonmal in Bayern angemeldet.

Ich denke am günstigsten ist es wenn ich Überführungskennzeichen besorge und den Wagen zum OldiGutachter fahre damit er mir den H-Segen spricht und ich ihn reguläre anmelde.

Meine Frage ist, ist das der sinnvollste weg?

Und, was kostet so ein Schild (ich weiß, "geh hin und frag!" Aber die ham schon zu und wenn ich das nicht weiß kann ich heut nicht ruhig schlafen! *g* )

Viele Grüße

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12 Antworten
Themenstarteram 12. Juli 2007 um 20:02

Re: Oldi aus Österreich holen und H Zulassen

 

OK OK.. bevor ich geschlagen werde.. ich hab Blemans heilige Schrift gefunden!!! :)

Bleibt noch die Frage klappt das auch wenn man aus Östereich holt? Und kann ich auch noch durch Tzchechei fahren. (das sind 200km weniger)?

-----------------------------------------------------------

Informationen zu Kurzzeitkennzeichen

 

Gültigkeit: 5 Tage

 

Verwendung: Probefahrten, Überführungsfahrten

 

Kosten:

- spezielle Deckungskarte der Versicherung

für Kurzzeitkennzeichen (50€ bzw. 30€ öffentlicher Dienst)

- Gebühren der Zulassungsstelle ca. 11€

- Kosten für Kennzeichen ca. 25€

-------------------------------------------------

Gesamtkosten: ca. 86€ (bzw. 66€ öffentl. Dienst)

=================================================

 

Vorgehensweise:

notwendige Unterlagen: Personalausweis, ggf. Vollmacht u. Personalausweis

1. Beantragung der Kurzzeitzulassung bei einer deutschen Zulassungsstelle (es ist egal bei welcher)

2. Erteilung eines speziellen Fahrzeugscheins und Vergabe der Kennzeichen

3. Anfertigung der Kennzeichen

4. Vervollständigung des Fahrzeugscheins mit fahrzeugspezifischen Angaben

5. zum Auto fahren, dranschrauben und losfahren

Die Kennzeichen müssen nach Ablauf der Gültigkeit nicht zurückgebracht werden, sondern können vernichtet werden.

am 13. Juli 2007 um 6:29

Hallo,

Die Nutzung der roten Kurzzeitkennzeichen im Ausland ist eine Grauzone, Versicherungsschutz besteht aber meiner Kenntnis nach in EU Ländern - würde ich aber mit der Versicherung klären.

Manche Länder tolerieren es, andere machen Schwierigkeiten - im Falle eines Unfalls gibt es wahrscheinlich sowieso Diskussionen.

Ich würde daher direkt von Österreich nach Deuschland fahren - nicht durch Tschechien (oder ein anderes 3. Land).

In Österreich kannst Du dann wenigstens auf Deutsch diskutieren.

Zitat:

(das sind 200km weniger)

Ich fahre mit meinem Oldtimer nie den direkten Weg, such Dir eine gemütliche Strecke aus und geniesse den Umweg ;-)

Gruss

Martin

Themenstarteram 13. Juli 2007 um 6:35

Zitat:

Original geschrieben von aldirosso

Hallo,

Ich fahre mit meinem Oldtimer nie den direkten Weg ;-)

Such Dir eine gemütliche Strecke aus und geniesse den Umweg ;-)

Gruss

Martin

Danke,

gemütliche strecke, bei 700km überführungsstrecke?

Ich will ja auch mal ankommen. ;-)

Wegen den Tzchen an sich mach ich mir auch keine Sorgen, aber wegen den Versicherungsproblemen wie du schon sagst. also besser aussen rum.

Gruss byh

am 13. Juli 2007 um 6:43

Kurzzeitkennzeichen und gut iss, Versicherungsschutz (Haftpflicht) EU weit, kostet bis max. 5 Tage 75€, wird jedoch Fahrzeug anschließend bei gleicher Versicherung angemeldet wird`s angerechnet (zumindest bei uns).

Gruß Stephan

Themenstarteram 13. Juli 2007 um 6:54

Zitat:

Original geschrieben von ÄL 396 SS

Kurzzeitkennzeichen und gut iss, Versicherungsschutz (Haftpflicht) EU weit, kostet bis max. 5 Tage 75€, wird jedoch Fahrzeug anschließend bei gleicher Versicherung angemeldet wird`s angerechnet (zumindest bei uns).

Gruß Stephan

wow klingt echt super!

Schön ist auch das einer von 2 euere Sachsenweiten Stützpunkten direkt bei mir hinterm Haus ist!

Genau wie einer von 2 Gutachtern in der nächsten querstarße wohnt. Warum ist das Leben nur nicht immer so leicht. :-)

Gruß zum Freitag!

byh

am 13. Juli 2007 um 9:03

Hallo,

@BangYourHead

der Versicherungsschutz ist zwar gegeben, Ärger aber trotzdem leider aufgrund z.T. unklarer Zulassungsregeln nicht ausgeschlossen, da der mit der roten Nummer ausgegebene Fahrzeugschein nicht internationalen Standards entspricht.

Es kann vorkommen, dass einem mit rotem Kennzeichen (bzw. dem zugehörigen Fahrzeugschein) an europäischen Grenzen die Einreise verweigert wird bzw. bei einer Kontrolle im Land die Weiterfahrt.

Mit Österreich besteht hierzu allerdings ein Abkommen - ob mit Tschechien auch, weiss ich nicht.

siehe Infos hier vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft:

http://...ersicherung-und-verkehr.de/.../1.0.185;cmid;6;crid;24

(Kapitel "Kurzzeitkennzeichen zur einmaligen Verwendung" Absatz "Sonderfall: Pkw-Überführung ins Ausland")

Ich würde Dir nach wie vor empfehlen von Österreich direkt nach Deutschland zu fahren - nicht über Tschechien.

Wie es der Teufel will, wirst Du kontrolliert und musst eventuell Stundenlang die Sache aufklären. (oder mit Abschleppwagen wiederkommen)

Ein alter Amischlitten mit roter deutscher Nummer in Tschechien fällt ja auch gar nicht auf ;-)

 

@ÄL 396 SS

Solche Zusammenhänge (wenn auch versicherungstechnisch nicht direkt relevant) sollte man als (vermutlicher) Fachmann kennen, wenn man sich zum Sachverhalt äussert.

Ich möchte das Gesicht von Deinen Kunden sehen, wenn denen bei einer Polizeikontrolle im Ausland die Weiterfahrt mit rotem Kennzeichen verweigert wird, nachdem Sie obige Auskunft von Dir erhalten haben.

 

Gruss

Martin

am 13. Juli 2007 um 9:51

Ich hör immer nur rotes Kennzeichen?

Guter Man, rotes Kennzeichen ist schon längst Geschichte !!!

Wie Du bereits erwäht hast heisst das Zauberwort Kurzzeitkennzeichen, und da sieht`s mit der Regelung etwas anders aus, gültig für die ganze EU. Also bitte etwas vorsichtiger mit Deinen Äuserungen und immer schön sachlich bleiben!

Zur info, der "vermutliche" Fachmann ist schon 18 Jahre im Geschäft .

Noch ein schönes Wochenende BangYourHead

Themenstarteram 13. Juli 2007 um 10:12

Na Na Kinders, nicht streiten!

von roten Kennzeichen war nie die rede. also reden wir auch nicht drüber. Die abkürzung durch Zchechland ist für mich auch gestorben, da mein ADAC schutz nur für D gilt.

Also fahr ich die paar Kilometer in Österreich mit blauen Augen + Hoffung und den rest in D mit ADAC.

Danke für eure Ausführlichen Erklärungen!!

Ich hasse diesen ganze Papierkrieg,

ihr macht es mir verständlich unc damit erträglicher.

Danke nochmal

Wunder schönes WE, es gibt sonne!! :-)

am 13. Juli 2007 um 10:15

Hallo,

nana, nu mal immer mit der Ruhe.

Das Kennzeichen war ja früher rot - okay, das ist es nicht mehr, aber wieviele Fachleute sagen z.B. immer noch "Doppelkarte"? Insofern....

Aber es ist völlig richtig, was aldirosse geschrieben hat.

Das Kennzeichen ist vielleicht nicht rot - aber der gelbe Balken fällt auch auf....;)

Zudem sind die zugehörigen Papiere nicht überall anerkannt - das Kennzeichen gilt zwar EU-weit, aber es kann Probleme geben --> und wer sich die geben will?

Als "grenznaher" Bewohner zu CZ kann ich ihm übrigen bestätigen, dass es durchaus Probleme bei der Überführung in der Tschechische Republik geben kann (!).

War zwar damals kein Durchgangsverkehr, sondern eine Überführung aus D nach CZ, aber ich glaube nicht, dass die Kollegen an der Grenze das wirklich interessiert....

Der Link ist absolut empfehlenswert und sollte dem TE am allerbesten weiterhelfen.

Grüße

Schreddi, der auch direkten Weg über Österreich fahren würde

PS: Die Sachlichkeit verlange ich bitte von allen Teilnehmern, also auch Dir ÄL 396 SS

Edit: Zu spät ;)

kann es sein, dass ihr da alle was verwechselt?

rotes kennzeichen (früher mal): gibt es nur noch für autohäuser/werkstätten

Kurzzeit-KZ: gelber streifen rechts, 5 tage gültig

ausfuhr-KZ: ebenfalls ROT-streifen rechts!!! (daher evtl. die verwechslung mit dem erstgenannten?) für PKW-ausfuhren von D ins ausland, länge ist von 4wochen bis 6monaten wählbar

am 13. Juli 2007 um 11:07

Zitat:

Zur info, der "vermutliche" Fachmann ist schon 18 Jahre im Geschäft

Hallo ÄL 396 SS,

dann wirst Du einem Laien wie mir auch sicher nachsehen, dass er hier (altes) rotes Kennzeichen und (neues) Kurzkennzeichen verwechselt hat.

"Vermutlich" habe ich geschrieben, weil es zwar aus Deinen Äusserungen zu vermuten war, dass Du in der Versicherungsbranche tätig bist, aber eben für mich nicht eindeutig zu erkennen.

Dies war nicht abwertend gemeint - wenn das so angekommen ist - sorry.

 

Die Hinweise auf die Einschränkungen hinsichtlich der Anerkennung im Ausland der mit dem Kurzzeitkennzeichen (früher landläufig als "rotes Kennzeichen" bekannt, heute wohl nicht mehr Rot sondern mit gelbem Balken) verbundenen Fahrzeugpapiere finde ich hier wichtig und die wären auch für Deine Kunden in einem vergleichbaren Fall sicher interessant.

 

Gruss und schönes WE (an Alle)

Martin

am 13. Juli 2007 um 13:46

Kein Problem Martin und Dir auch ein schönes WE

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