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Oldtimer ohne Kennzeichen zum TÜV fahren?
Bekomme einen Audi NSU Prinz 4, aus Belgien.Auf dem Trailer.Hätte Ihn selber abgeholt, denn Er ist, mit 26000 Originalkilometern, wie neu.Null Rost, und die Maschine, ist kerngesund.Dann hätte ich, Exportkennzeichen, aus Belgien, beantragen müssen.So kommt der "Königssohn", auf dem Trailer.Der belgische Verkäufer sagt, ich müsse dann zum TÜV.Nun meine Frage:Kann ich zum TÜV, ohne Kennzeichen fahren?Belgische Papiere, sind vollständig.
p.s. Die anghängte Datei, zeigt nicht den Prinz 4, sondern einen NSU 1000C, der mir aber, mit 14500 Euro, zu teuer war.Der Prinz hat 17 KW.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Ulrich Koppel schrieb am 22. November 2020 um 17:49:47 Uhr:
Nun meine Frage:Kann ich zum TÜV, ohne Kennzeichen fahren?Belgische Papiere, sind vollständig.
Ja, auf dem Trailer. Selbst fahren geht nicht. Es sei denn, du besorgst die Kurzzeitkennzeichen (KZK) oder lässt ihn vorher zu.
KZK kannst du auch ohne HU-Nachweis beantragen, sie gelten dann ausschließlich für Fahrten zur HU und zurück, ohne Umweg, und für Fahrten in die Werkstatt, wenn die HU nicht bestanden wurde. Wurde die HU bestanden, entfällt die Beschränkung und die KZK können für alle Fahrten verwendet werden, die mit dem KZK sonst auch zulässig sind.
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40 Antworten
Zitat:
@Ulrich Koppel schrieb am 22. November 2020 um 17:49:47 Uhr:
Nun meine Frage:Kann ich zum TÜV, ohne Kennzeichen fahren?Belgische Papiere, sind vollständig.
Ja, auf dem Trailer. Selbst fahren geht nicht. Es sei denn, du besorgst die Kurzzeitkennzeichen (KZK) oder lässt ihn vorher zu.
KZK kannst du auch ohne HU-Nachweis beantragen, sie gelten dann ausschließlich für Fahrten zur HU und zurück, ohne Umweg, und für Fahrten in die Werkstatt, wenn die HU nicht bestanden wurde. Wurde die HU bestanden, entfällt die Beschränkung und die KZK können für alle Fahrten verwendet werden, die mit dem KZK sonst auch zulässig sind.
Theoretisch sind Fahrten zur Zulassung also auch zum TÜV zulässig ohne Anmeldung.
Es muss jedoch ein Kennzeichen zugeteilt werden und Versicherungsschutz bestehen.
In der Praxis schwer umzusetzen und Problem behaftet.
Daher kzk besorgen damit darfst du innerhalb des Landkreises fahren. Könnte mit ausländischen Papieren aber auch auf so mancher zulassungstelle scheitern.
Zwischenfrage: Ist das KZK auch bei Fahrzeugen ohne deutsche Zulassungsbescheinigung II möglich? Damit könnte man rein theoretisch ein Fahrzeug auf die Fahrbahn bekommen, dass eventuell in Deutschland nie eine Zulassung bekommen würde.
Zitat:
@ktown schrieb am 23. November 2020 um 07:58:50 Uhr:
Zwischenfrage: Ist das KZK auch bei Fahrzeugen ohne deutsche Zulassungsbescheinigung II möglich? Damit könnte man rein theoretisch ein Fahrzeug auf die Fahrbahn bekommen, dass eventuell in Deutschland nie eine Zulassung bekommen würde.
Bei Ausländischen Papieren benötigt man eine COC oder ein Datenblatt des Herstellers alternativ ein Gutachten nach §21
Da für das KZK Zulassungspapiere erstellt werden benötigt man eben auch Daten die die Zulassungsstelle dort eintragen kann.
Ohne Tüv dürfen auch nur Fahrten im Landkreis zur Zulassungstelle,Tüv oder Werkstatt absolviert werden. Also mal ein WE mit einem exotischen Fahrzeug Spaß haben geht eindeutig nicht und ist auch nicht Sinn der Sache.
Also eine COC wird solch ein Oldtimer nicht haben.
Muss für die Vorführung für §21 StVZO das Fahrzeug nicht auch beim TÜV vorfahren? Damit beißt sich dann doch die Maus in den eigenen Schwanz.
Natürlich kann man auch KzK für ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis bekommen. Dann wird dessen Gültigkeit eingeschränkt auf die Fahrten die zur Erlangung der BE notwendig sind, und zwar im eigenen Zulassungsbezirk und einem angrenzenden Bezirk.
Es empfiehlt sich aber, nicht einfach so für das 21er Gutachten zur Prüfstelle zu fahren (das TÜV-Monopol für diese Gutachten ist seit einiger Zeit gefallen), sondern vorher das Vorgehen dort zu besprechen. In der Regel muss für Importfahrzeuge zunächst ein Datenblatt beschafft werden.
Stimmt eine COC gab es damals noch nicht, aber vielleicht ein Datenblatt vom Hersteller, das wäre heute Audi.
Es gibt auch Datensammlungen zu Oldtimer beim Tüv z.b. beim Tüv Mannheim. Ob der Zulassungsstelle ein solches Datenblatt reicht kann ich aber nicht sagen.
Die Zulassungsstellen sind da trotz gleicher Regelungen auch alle sehr unterschiedlich, theoretisch könnte man die benötigten Daten auch aus den meisten Ausländischen Papieren entnehmen.
Eine §21 Vorführung ist in der tat genau das was man ja zur regulären Zulassung braucht, wenn man die hat braucht man auch keine KZK mehr
Gruß Tobias
Was kosten den die belgischen Exportkennzeichen? Vielleicht sind die gar nicht so unvernünftig, selbst wenn der Wagen per Trailer kommt, wenn man mit denen alle nötigen Fahrten zur Prüfung und Zulassung vornehmen kann.
Laut jener Info kostet es 75 € und ist 30 Tage gültig:
https://mobilit.belgium.be/.../tempo_de.pdf
Ob es dann Beschränkungen gibt bzgl. Fahrer o.ä., weiß ich aber nicht.
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 23. November 2020 um 08:09:45 Uhr:
Zitat:
@ktown schrieb am 23. November 2020 um 07:58:50 Uhr:
Zwischenfrage: Ist das KZK auch bei Fahrzeugen ohne deutsche Zulassungsbescheinigung II möglich? Damit könnte man rein theoretisch ein Fahrzeug auf die Fahrbahn bekommen, dass eventuell in Deutschland nie eine Zulassung bekommen würde.
Bei Ausländischen Papieren benötigt man eine COC oder ein Datenblatt des Herstellers alternativ ein Gutachten nach §21
Da für das KZK Zulassungspapiere erstellt werden benötigt man eben auch Daten die die Zulassungsstelle dort eintragen kann.
Ohne Tüv dürfen auch nur Fahrten im Landkreis zur Zulassungstelle,Tüv oder Werkstatt absolviert werden. Also mal ein WE mit einem exotischen Fahrzeug Spaß haben geht eindeutig nicht und ist auch nicht Sinn der Sache.
Ich habe 2016 ein Fahrzeug (97er Grand Cherokee US Modell) aus Holland via Trailer überführt und in meinem Zulassungsbezirk, zwecks Werkstatt, TüV, etc., nur mit den holländischen Papieren problemlos ein KZK bekommen. CoC gabs für das Fahrzeug ebenfalls nicht.
Zitat:
@Hellhound1979 schrieb am 23. November 2020 um 10:34:02 Uhr:
Zitat:
Ich habe 2016 ein Fahrzeug (97er Grand Cherokee US Modell) aus Holland via Trailer überführt und in meinem Zulassungsbezirk, zwecks Werkstatt, TüV, etc., nur mit den holländischen Papieren problemlos ein KZK bekommen. CoC gabs für das Fahrzeug ebenfalls nicht.
Durchaus möglich das einige Zulassungsstellen das so handhaben. Man kann sich aber nicht drauf verlassen das das alle so unkompliziert handhaben. Das kann sogar von Mitarbeiter zu Mitarbeiter unterschiedlich sein.
Natürlich lassen sie die paar Daten die man braucht mit gutem Willen auch aus den ausländischen Papieren herauslesen. Fragen kostet nix außer etwas mühe da derzeit viele Zulassungsstellen nur schlecht zu erreichen sind. Eine Mail oder ein Anruf bei Audi Tradition ist auch schnell erledigt, vielleicht haben die ein Datenblatt verfügbar. Das hilft dann auch bei der Tüv Abnahme und dem erstellen der papiere für die reguläre Zulassung.
§ 16a Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen
(1) Ein Fahrzeug darf, wenn es vorbehaltlich des Satzes 2 nicht zugelassen ist, zu Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn
1.es einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist,
(6) Liegen die Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 nicht vor, dürfen abweichend von Absatz 1 nur Fahrten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen, im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeugs zuständig ist, oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden.
...Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren.
Bei der Zulassungsstelle anrufen und sich für das Fahrzeug ein Kennzeichen fest zuteilen lassen... auch erwähnen, dass man vor hat diese gem. § 10 Absatz 4 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) für Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren zu benutzen... und sich vom Schildermacher schon mal die Blechschilder anfertigen lassen.
Außerdem schon mal eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug suchen und sich von der Versicherung eine entsprechende eVB-Nummer evtl. dazu noch eine schriftliche Betätigung, dass Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren versichert sind geben lassen.
Damit können die noch ungestempelten Kennzeichen am Fahrzueg angebracht werden und entsprechende Fahrten unternommen werden.
Hier nochmal der exakte Gesetzestext...
Zitat:
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) § 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
(1)...
(2)...
(3)...
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
(5)...
Da würde ich aber vorher noch genau mit der Zulassungsstelle klären, ob für die die Erlangung einer Betriebserlaubnis auch im Zusammenhang mit dem Zulassungverfahren steht. Nicht, dass man das örtlich ganz anders sieht und man dann plötzlich schlimme Dinge vorgeworfen bekommt...
Ahja, und: Falls das Auto ein H-Kennzeichen bekommen soll auch gleich fragen, ob sie das Kennzeichen schon mit H vorab zuteilen, sonst musst man ja zwei Sätze Schilder prägen lassen...