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OLG Hamm zum Schadensersatz nach Autounfall

Themenstarteram 6. März 2018 um 21:53

Bei nur geringer Fahrleistung besteht nach einem Verkehrsunfall kein Anspruch auf einen Ersatzwagen. Das hat das OLG Hamm entschieden und dem Geschädigten lediglich eine Nutzungsausfallentschädigung zugebilligt.

Außerdem habe der Mann die Schadensabwicklung vollständig aus der Hand gegeben und somit gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen. Da sein Wagen nach dem Unfall noch fahrbereit gewesen sei, habe er ihm theoretisch gesehen nur für die tatsächliche Dauer der Reparatur nicht zur Verfügung gestanden.

Ebenfalls erschwerend kommt hinzu, dass der geschädigte Fahrer seinen Wagen hatte reparieren lassen, obwohl die Reparaturkosten in Höhe von circa 4.300 Euro den Wiederbeschaffungswert von 3.900 Euro überstiegen. Das stand ihm zwar nach geltender Rechtsprechung auch zu.

Der Geschädigte ist verpflichtet, den entstandenen Schaden möglichst gering zu halten.

Diese Messlatte ist nach Auffassung der Kammer allerdings im konkreten Fall gerissen worden: Beim Anmieten des Ersatzfahrzeugs hätte dem Kläger klar sein müssen, dass die Reparaturkosten in Höhe von 4.300 Euro und die Mietwagenkosten in Höhe von 1.230 Euro die 130-Prozent-Grenze deutlich überschreiten würden.

https://www.lto.de/.../

Beste Antwort im Thema

Der Schädiger kam aus Bielefeld, das es - wie wir alle aus dem Bildungskanal wissen - gar nicht gibt. Der Fall ist also ohnehin ein Kuriosum. :)

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Wenn man stattdessen mit dem Taxi fahren darf, könnte ich auf einen Mietwagen auch gut verzichten.

Die Frage ist ja nur was einer machen soll der weder Bus noch Bahn vor der Tür hat und somit nirgends hinkommt?

Da geht das Urteil leider nicht drauf ein.

Das Andere ist ja soweit bekannt, zumindest mir.

"Beim Anmieten des Ersatzfahrzeugs hätte dem Kläger klar sein müssen, dass die Reparaturkosten in Höhe von 4.300 Euro und die Mietwagenkosten in Höhe von 1.230 Euro die 130-Prozent-Grenze deutlich überschreiten würden."

Was haben die Mietwagenkosten mit der 130%-Grenze zu tun?

Der Rest des Urteils - Nutzung des Mietwagens - ist doch allgemein bekannt.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 6. März 2018 um 23:04:29 Uhr:

Wenn man stattdessen mit dem Taxi fahren darf, könnte ich auf einen Mietwagen auch gut verzichten.

Die Frage ist ja nur was einer machen soll der weder Bus noch Bahn vor der Tür hat und somit nirgends hinkommt?

Da geht das Urteil leider nicht drauf ein.

Das Andere ist ja soweit bekannt, zumindest mir.

Das ist halt typisch für unsere Gerichte, die erklären immer erst hinterher, was der Geschädigte darf. Und fährt er dann für 20,- € mehr Taxi, als der Mietwagen gekostet hätte, ist er wieder am A...

Die Entscheidung für einen Mietwagen bei geringer Nutzung ist zwar wirtschaftlich nicht nachvollziehbar, menschlich für mich aber schon. Schließlich leistet sich der Geschädigte ein eigenes Auto trotz niedriger Nutzung, damit er nicht auf öffentliche Verkehrsmittel oder ein versifftes Taxi angewiesen ist und fahren kann, wann immer er es will.

Auch dieses Argument kann man voll gelten lassen.

Ob das OLG damit richtig entschieden hat in diesem Punkt kann ich auch nicht ganz nachvollziehen.

Vielleicht gibt es dazu mal eine Urteilsbegründung.

Einfach nachlesen

Da steht alles drin.

Ich erkenne auch nicht den Zusammenhang zwischen den Reparaturkosten und den Mietwagenkosten in der Addition zu einer Gesamtsumme.

Der Schädiger kam aus Bielefeld, das es - wie wir alle aus dem Bildungskanal wissen - gar nicht gibt. Der Fall ist also ohnehin ein Kuriosum. :)

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. März 2018 um 02:20:47 Uhr:

Der Schädiger kam aus Bielefeld, das es - wie wir alle aus dem Bildungskanal wissen - gar nicht gibt.

Moin Paul.

Kannst mir den mal erklären. Ich scheine schon lange kein Bildungskanal geguckt zu haben.

Gruß Martin

Zitat:

@PeterBH schrieb am 6. März 2018 um 23:14:24 Uhr:

Das ist halt typisch für unsere Gerichte, die erklären immer erst hinterher, was der Geschädigte darf. Und fährt er dann für 20,- € mehr Taxi, als der Mietwagen gekostet hätte, ist er wieder am A...

Die Entscheidung für einen Mietwagen bei geringer Nutzung ist zwar wirtschaftlich nicht nachvollziehbar, menschlich für mich aber schon.

Wie sollen den die Gerichte bitte vorher erklären, was der Geschädigte darf?

Auf dem Gericht herumzuhacken finde ich in diesem konkreten Fall wirklich daneben.

Der Geschädigte kann machen, was er will. Der Schädiger muss aber nicht immer alles ersetzen. Finde ich in Ordnung. Einen Mietwagen gibt es für weit weniger als 111 Euro am Tag und bei 5 Tagen Reparaturdauer brauche ich auch nicht 11 Tage lang den Mietwagen. Ein bisschen Mitdenken kann man schon erwarten, meine ich.....

(bzw. einfach mal andersherum denken: hätte der Geschädigte bei Selbstverschulden die Kiste auch 11 Tage der Werkstatt auf den Hof gestellt und 1200 Euro Mietwagen aus eigener Tasche berappt?)

Zitat:

@windelexpress schrieb am 7. März 2018 um 05:51:35 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. März 2018 um 02:20:47 Uhr:

Der Schädiger kam aus Bielefeld, das es - wie wir alle aus dem Bildungskanal wissen - gar nicht gibt.

Moin Paul.

Kannst mir den mal erklären. Ich scheine schon lange kein Bildungskanal geguckt zu haben.

Gruß Martin

Kein Problem. Guckst Du hier oder auch hier. Ist halt ein runing gag. :)

am 7. März 2018 um 7:59

Könnten sich bitte kurz die Leute melden, die sich privat für 16 Kilometer am Tag für 111 Euro ein Auto mieten, um die "versifften" Taxis zu umgehen?

Der Geschädigte wird da vermutlich auf einen Unfallersatztarif reingefallen sein. Sein Auto hätte er übrigens auch nicht intensiver genutzt. Das darf er. Scheint im Verfahren niemanden interessiert zu haben und das ist "ungewöhnlich".

Zitat:

@windelexpress schrieb am 7. März 2018 um 05:51:35 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. März 2018 um 02:20:47 Uhr:

Der Schädiger kam aus Bielefeld, das es - wie wir alle aus dem Bildungskanal wissen - gar nicht gibt.

Moin Paul.

Kannst mir den mal erklären. Ich scheine schon lange kein Bildungskanal geguckt zu haben.

Gruß Martin

https://de.wikipedia.org/wiki/Bielefeldverschw%C3%B6rung

Zitat:

@Autofahrer- schrieb am 7. März 2018 um 08:59:30 Uhr:

Könnten sich bitte kurz die Leute melden, die sich privat für 16 Kilometer am Tag für 111 Euro ein Auto mieten, um die "versifften" Taxis zu umgehen?

Ich habe in über 30 Jahren keinen einzigen Anspruchsteller erlebt, der sich nach der Höhe der Kosten für den Mietwagen erkundigt hat.

Ist ja ok, man sollte sich hinterher nur nicht wundern.....

Mir ist es ein Rätsel, warum mit fremdem Geld/Besitz so völlig anders umgegangen wird, als mit eigenem. Das Gericht hat den Anspruchsteller m.E. nur ein bisschen auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt. Auf eigene Kosten hätte er nämlich sehr wahrscheinlich

- nicht das Fahrzeug zu Kosten > Wert reparieren lassen

- das Auto nicht knapp 2 Wochen einfach bei der Werkstatt stehen lassen und

- sich in der Zeit ein Ersatzfahrzeug für 111 Euro am Tag genehmigt

In Summe hat er halt ein wenig übertrieben....

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