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OLG-Urteil bezüglich Hinweispflichten von Werkstätten (Zahnriemen)

Audi TT 8N
Themenstarteram 6. Juni 2011 um 12:07

Hallo,

beim Oberlandesgericht Schleswig ist ein interessantes Urteil ergangen. Es geht grob gesagt um Hinweispflichten von Werkstätten auf anstehende Reparaturen und Wartungsarbeiten sowie die Haftungspflicht bei Missachtung.

Hier eine Kurzfassung und das vollständige Urteil.

Grüsse!

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19 Antworten

Hallo,

 

irgendwann hat man dann einen Meter Papier mit Hinweisen in deutsch, englisch und türkisch an jeder Werkstattrechnung dranhängen wie den Beipackzettel eines Medikaments, damit man auf alle Eventualitäten hingewiesen ist. :D

Die Bestätigung, das man auch alles gelesen, verstanden und beeidet hat, übernimmt dann ein Notar.

 

Grüße

 

Manfred

 

 

Themenstarteram 6. Juni 2011 um 13:28

Zitat:

Original geschrieben von manni9999

 

Die Bestätigung, das man auch alles gelesen, verstanden und beeidet hat, übernimmt dann ein Notar.

...oder Hadrian - Kaiser und Gott! :p

Grüsse!

Zitat:

Original geschrieben von sam_gawith

...oder Hadrian - Kaiser und Gott! :p

Grüsse!

aber nur in Jaguar-Werkstätten. ;)

 

Grüße

 

Manfred

am 6. Juni 2011 um 15:41

Danke für den Link!

am 6. Juni 2011 um 16:56

Hallo Sam :),

Ebenfalls Danke für die Links. Habe das gerade mal alles gelesen und werde es ausdrucken und in den KFZ-Ordner heften. Man weiß ja nie, was kommt. ;)

Interessant ist, dass das OLG-Urteil einer freien Werkstatt gegenüber gefällt wurde. Ich war kürzlich in einer Fachwerkstatt mit vier Ringen und da lagen deren AGBs zum Lesen auf dem Tresen des Teileverkaufs, Manfred :). Hatte aber keine Zeit mir das alles zu Gemüte zu führen und leider keinen Notar dabei. ;)

Hallo,

 

vermutlich werden andere Gerichte nicht genauso urteilen.

Vielleicht sollte man auch mal selber in das Serviceheft hineinschauen statt darauf zu vertrauen, das andere Leute für einen denken. Eventuell wäre das Problem mit dem Verfallsdatum des Zahnriemens dann aufgefallen bevor was kaputt war.

Außerdem kann man so eher Posten auf der Rechnung erkennen, die vielleicht nicht nötig waren oder wenigstens nachhaken.

 

Ist IMO nicht wesentlich schwieriger als selber den Luftdruck der Reifen oder den Motorölstand zu prüfen.

 

Grüße

 

Manfred

 

 

Es gibt definitiv sachen wo ich drauf hingewiesen werden möchte wenn ich eine fachwerkstatt aufsuche ,Doch für solche Zahnriemen und Inspektionsgeschichten fühle ich mich selbst für verantwortlich ,und würde sicher keinen anspruch auf evtl. schäden verlangen die dadurch entstanden wären ,das grenzt mir an korithenkakerei , Bin selber Handwerker und Arbeite im Kundendienst für einen Heizung und Sanitär betrieb und was mir am meisten auf den kokolores geht ,sind die aussagen von kunden : da ist ein fleck , der muss von ihnen sein ,lassen sie das über die versicherung ihrer Firma laufen für nen neuen teppich ,wir sind ja sehr gute kunden ! Ich finde die diskussion hier erinnert mich stark an meine erfahrungen als Handwerker , man sollte unterscheiden ob ein defekt wie beide spurstangen-köpfe übersehen wurden sind (was mich persöhnlich auf die palme bringt da bei mir dann das gefühl aufkommt das der monteur halbherzig ein eimer öl in den motor geschmissen hat , und fertig ist die inspektion !) oder solche Schwachsinnige Gerichtsbeschlüsse ,die mir persöhnlich beweisen das wir in einem Bürokraten-staat leben und menschlichkeit in den hintrgrund gedrängt wird ,und ganz nebenbei dann vieleicht noch nen mittelständigen Betrieb auf die knie zwingt , der dann evtl den laden zu macht wegen so nem blödsinn

Themenstarteram 6. Juni 2011 um 18:47

Hallo Manfred,

ein rechtskräftiges OLG-Urteil hat aufgrund der höheren Instanz ausreichend Gewicht, dass sich andere Gerichte schwerlich darüber hinwegsetzen können.

Viele Autobesitzer wissen leider nicht einmal, ob ihr Fahrzeug einen Zahnriemen hat und welche Bedeutung ihm zukommt. Außerdem läßt sich das Urteil auch auf andere, nicht den Zahnriemen betreffende Nachlässigkeiten übertragen.

Und nicht zuletzt: bei einer Reihenüberprüfung würde man sich bestimmt wundern, wieviele Autos mit halbplatten Reifen und trockenen Ölpeilstäben durch die Gegend fahren. Selbst mit diesen Basics ist der Otto-Normal-Fahrer schon überfordert.;)

Grüsse!

Hallo sam,

 

interessanterweise kennen sich manche Leute mit den Befindlichkeiten ihres Satreceivers besser aus als mit den Bedürfnissen ihres Autos, das sie sicher von A nach B befördern soll und viel teurer ist, besonders wenn etwas kaputt geht.

 

Sicherlich möchte ich von einer Werkstatt auch an in nächster Zeit anstehende Reparaturen oder empfohlene Arbeiten erinnert werden, ich finde, zu einer guten Werkstatt gehört das dazu.

Es ist aber immer noch ein Unterschied, ob die Werkstatt das Gerichtsfest beweisen muß, weil es sich der Besitzer doch etwas einfach macht.

 

Ob so ein Urteil letztlich etwas verbessert, wird sich zeigen.

 

Grüße

 

Manfred

 

Das Gericht sieht halt einen unterschied ob ich Inspecktion abrechne oder einen Ölwechsel. Man traut den Fachwerkstätten halt die kompetenz zu das sie wissen wann welche Bauteile getauscht oder überprüft werden müssen. Einen normalen Bürger muss ich das nicht zutrauen. Nach dem Öl und Reifen muss ich aber selber schauen, dazu gibt es gerade ein Bericht im ADAC. Dort hat jemand in einem MINI nach ner Inspecktion einen Motorschaden erlitten nach 3500km weil kein öl mehr drin war. Selber Schuld war das Urteil.

am 7. Juni 2011 um 13:43

Auf jedenfall ist es interisant mal zu lesen wie das Gericht entschieden hat.

Ob es Jedem einzelnen Hilft mag dahin gestellt sein.

am 10. Juni 2011 um 11:48

Hallo,

in Zeiten, in denen Fachwerkstätten mit allen erdenklichen Mitteln versuchen, Kunden an sich zu binden (Mobilitätsgarantie, Rostgarantie, etc.) und Kulanzansprüche nur bei regelmäßigem Besuch gewähren, darf der Kunde sicher verlangen, dass er auf anstehende Servicearbeiten hingewiesen wird. Insbesondere an solch heikle Arbeiten wie den Zahnriemenwechsel. Für mich weniger eine Frage von Service, als vielmehr zur eigentlichen Tätigkeit der Fachwerkstatt gehörende Aufgabe.

Schließlich ist der Kunde Laie, weshalb sollte der Fachmann mit seinem Wissen hinterm Berg halten?

Folgender Vergleich hinkt zwar, aber in der Bankenwelt reguliert der Gesetzgeber gerade beinahe jeden Bleistiftstrich. Wehe man hat den Kunden nicht auf Jenes und Selbiges aufmerksam gemacht.... Weshalb also nicht analoge Handhabung auch in der Kfz-Branche, etc.?

Gruß

Harry

Zitat:

Original geschrieben von UL-TT 264

Folgender Vergleich hinkt zwar, aber in der Bankenwelt reguliert der Gesetzgeber gerade beinahe jeden Bleistiftstrich. Wehe man hat den Kunden nicht auf Jenes und Selbiges aufmerksam gemacht.... Weshalb also nicht analoge Handhabung auch in der Kfz-Branche, etc.?

Hallo,

 

gerade in Bezug auf die Banken hinkt der Vergleich. ;)

 

Der Bank ist es zum Beispiel nicht zuzumuten, bei einer Überweisung die Kontonummer und Namen des Empfängers daraufhin zu prüfen, ob beides zusammen passt, um das Risiko von Fehlüberweisungen zu verringern.

 

Falls du mal einen Scheck sperren lässt, musst du dich versichern, das der Mitarbeiter auch die richtige Schecknummer eingetragen hat. Es könnte sonst sein, das er einfach die Nummer eines noch nicht ausgestellten Schecks aus dem Heft abschreibt, weil er dumm wie Brot ist.

 

Falls du mal an einen manipulierten Geldautomaten kommst und dein Konto angezapft wird, wird man sich erst darauf berufen, das du was falsch gemacht hast.

 

Grüße

 

Manfred

am 10. Juni 2011 um 12:48

Zitat:

Original geschrieben von manni9999

gerade in Bezug auf die Banken hinkt der Vergleich. ;)

Der Bank ist es zum Beispiel nicht zuzumuten, bei einer Überweisung die Kontonummer und Namen des Empfängers daraufhin zu prüfen, ob beides zusammen passt, um das Risiko von Fehlüberweisungen zu verringern.

Hi, zwar OT, aber da wir schon mal dabei sind:

Bisher waren Konten "Namenskonten". Heißt, bei falscher Konto-Nr. wurde der Betrag entweder zurückgechickt oder dem Kto. nach Namen gutgechrieben. Lag im Ermessen des Instituts (wir versuchten Klarheit zu schaffen und das Geld doch dem Empfänger gutzuschreiben). vielleicht bis ja bei der falschen Bank!?!! :D

Das hat sich aber geändert ;) Mittlerweile sind die Konten "Nummernkonten". Heißt, bei falschem Namen zur Konto-Nr. wird nun der Kontonummer nach gutgeschrieben, egal ob richtig oer falsch.

Zitat:

Falls du mal einen Scheck sperren lässt, musst du dich versichern, das der Mitarbeiter auch die richtige Schecknummer eingetragen hat. Es könnte sonst sein, das er einfach die Nummer eines noch nicht ausgestellten Schecks aus dem Heft abschreibt, weil er dumm wie Brot ist.

Denke, dass man das nicht verallgemeinern kann - Brotscheiben gibt es überall...:rolleyes:

I.d.R. sind bankintern Kontrollsysteme eingebaut, die sowas verhindern sollen. Allerdings helfen die nicht gegen Brot...

Zitat:

Falls du mal an einen manipulierten Geldautomaten kommst und dein Konto angezapft wird, wird man sich erst darauf berufen, das du was falsch gemacht hast.

Dem ist sicher (!!!) nicht so! Bisher haben die Banken hier sehr großzügig reguliert. Wenn natürlich die PIN auf der Karte steht ist das nicht nur "falsch", sondern schlichtweg "dumm"...

Was ich eigentlich meinte, ist, dass z. B. insbesondere Anlageberatungen mittlerweile äußerst penibel mittels "Beratungsdokumentation" schriftlich festgehalten werden müssen, da sich mancher Anleger in schlechten Zeiten nicht mehr daran erinnern konnte, dass die Börse auch mal abwärts gehen kann und er risikobereit war - Gier frißt Hirn.... Natürlich gibt es auch schwarze Schafe unter den Beratern, keine Frage.

Selbst bei kleinen Geschäften ist nun zwar sehr viel Papier notwendig, aber immerhin ist der Kunde dann aufgeklärt und kann im Nachhinein nicht mehr reklamieren, man habe ihn nicht aufgeklärt.

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