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Opel Grandland Kauf von Autohaus scheitert die Auslieferung wegen Ersatzteilmangel
Lange Story, kurz und knapp:
Letzten Monat ein Opel Grandland Hybrid Bj2021 mit 30ktkm beim Opel Autohaus angeschaut.
- technisch Vergleichbares Modell durfte ich Probefahren weil der andere wohl nicht "bereit" gewesen sei
Verbindliche Bestellung wurde mir als "Kaufvertrag" promotet worauf ich die Anzahl leisten müsse, damit das Autohaus das Auto "aufbereiten & TÜV" machen kann.
gesagt getan: Angezahlt & am Tag darauf auch die "volle Summe" überwiesen.
Daraufhin sind die Fahrzeug Papiere incl. TÜV Bescheinigung per Post gekommen und wir haben das Auto angemeldet.
Für Termin zur Abholung vereinbaren wurde mir Mitgeteilt dass ein Fehler in der Blinkanlage wäre und hier ein Controller ausgetauscht werden müsste. Auf die Frage dass hier eine TÜV Bescheinigung vorliegt, wurde gesagt dass das dem TÜV nicht aufgefallen sei. Der Werkstatt aber schon.
Frage über Ersatzwagen wurde damit verneint, dass das Auto ja noch "gar nicht" ausgeliefert wurde und daher kein Ersatzwagen Anspruch besteht.
Nachdem wir dann selbst endlich mal raugefunden haben, was wir bei dem Handel hier falsch gemacht haben, wurde uns bewusst dass die "Verbindliche Bestellung" kein Kaufvertrag darstellt. Eine Anzahlung und komplett bezahlen hätte es "nicht" gebraucht.
Nach "bösen" Brief und einschalten von Opel Mutterkonzern dazu: war das Autohaus sehr zuvorkommend um ein Ersatzwagen zu stellen.
Doch weiterhin sind wir im "dunkeln" wann das eigentlich gekaufte Auto zur Verfügung steht.
ganz toll ist ja: das wenn der Kunde vom Kauf zurück treten möchte: dann kann der Händler 25% der Summe einbehalten.
Wie drehe ich den Spies um ?
Verzug von Auslieferung, Schadensersatz oder oder....
2 Wochen Später kam es zum Ersatzwagen..... nur der ist nicht das Kaufobjekt
Ich gehe sogar noch davon aus; dass eine Auslieferung nicht "möglich" sein wird wegen weiteren "technischen Problemen"
Wann "muss das Autohaus" vom Kauf zurück treten ?
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22 Antworten
So lange du einen Ersatzwagen hast bist du ja nicht schlechter gestellt, im Gegenteil du sparst Verschleiß an deinem eigenen Auto.
Ich kann deinen Ärger aber trotzdem durchaus verstehen, das Autohaus kann aber auch nix dafür wenn Opel bzw. evtl. auch Stellantis das Teil nicht liefern kann.
Mal davon abgesehen das es keine Rechtsberatung hier gibt, du müsstest das Autohaus in Verzug setzen( schriftlich) mit einer angemessenen Frist und dann solltest du eigentlich vom Kauf/ Bestellung zurück treten können kostenfrei.
Was angemessen ist da schweigt sich der Gesetzgeber aber aus.
Was sagt den das Autohaus zur Lieferzeit? Das Ersatzteile aktuell nicht lieferbar sind betrifft zurzeit relativ viele Hersteller, da kann der Händler erstmal nichts dafür. Mein Schwager wartet bei Kia bereits seit 4 Wochen auf ein Ersatzteil. Da du ja jetzt erstmal einen Ersatzwagen bekommen hast sehe ich da kein akutes Problem.
Ansonsten musst du halt einen Anwalt einschalten. Der wird dir sagen welche Möglichkeiten du hast.
Hm, ihr habt die Papiere, also Fahrzeugschein/brief etc... dann gehört euch das Auto doch eh schon?
Laut telefonischer Auskunft würde das Ersatzteil täglich von Liefertermin täglich um 1 nach hinten verschieben.
Nix was sich definieren lässt
Sorge ist eher das es damit dann nicht erledigt ist.
Vermutlich werden noch weitere technische Probleme hier ärger machen.
Zitat:
@Tommi1234 schrieb am 7. Mai 2024 um 16:33:00 Uhr:
Hm, ihr habt die Papiere, also Fahrzeugschein/brief etc... dann gehört euch das Auto doch eh schon?
Sieht das BGB anders, Eigentum geht über mit Einigung und Übergabe der Sache. Wann wurde das Auto übergeben? Stimmt, noch gar nicht.
Erst einmal prüfen, ob schon ein Kaufvertrag geschlossen wurde.
Falls ja, gibt es einen verbindlichen Liefertermin.
Falls nein, gibt es eine Frist, innerhalb derer das Autohaus die Annahme des Kaufangebotes erklären muss.
Steht übrigens alles in den AGB, die üblicherweise auf den Rückseiten des von dir unterschriebenen Kaufangebotes stehen.
Es besteht nur eine Verbindliche Bestellung die eben voll bezahlt ist und damit wie ein Kaufvertrag wirkt.
Ein richtiger Kaufvertrag steht noch aus wo vlt. AGBs zu lesen sind
Also gibt es eine Frist dazu ?
Wenn die Frist nicht einhaltbar ist, was ist dann ?
Auch bei einer verbindlichen Bestellung müssen AGB beigefügt sein. Schau dir die Bestellung mal an, da heißt es sinngemäß "bestellt unter den anliegenden AGB..."
Dann wäre noch die Frage, ob das Autohaus von dir die Bezahlung des gesamten Kaufpreises (schriftlich/nachweisbar) angefordert hat. Das stünde meiner Meinung nach einer förmlichen Annahme deines Kaufangebotes gleich.
Aus den AGB geht hervor, dass du an deine Bestellung (dein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages) eine bestimmte Zeit gebunden bist. Ist die Zeit abgelaufen, kannst du deine Bestellung "zurück ziehen". Aber m.M. ist das Anfordern des Kaufpreises gleichzeitig die Annahme deiner Bestellung.
BSI mal wieder ausverkauft?
Zitat:
@coreyou schrieb am 7. Mai 2024 um 16:34:49 Uhr:
Sorge ist eher das es damit dann nicht erledigt ist.
Vermutlich werden noch weitere technische Probleme hier Ärger machen.
Warum?
Weil bei der Vielzahl an Technik beim Hybrid und mit der heutigen Mentalität Geräte als Fertig zu Verkaufen viel Stress machen können.
Bei dem sind wohl 7 Steuergeräte wo bei SW Update "alle" wohl aufwendig zu updaten sind.
Naja und wir kennen ja alle die Themen mit Updates/SW usw. Usv.
Ich erwarte nicht das alles Reibungslos ohne Fehler Codes zu bekommen ist. Aber zumindest die Kritischen Fehler müssen weg sein
Zitat:
@coreyou schrieb am 8. Mai 2024 um 08:15:21 Uhr:
Weil bei der Vielzahl an Technik beim Hybrid und mit der heutigen Mentalität Geräte als Fertig zu Verkaufen viel Stress machen können.
Bei dem sind wohl 7 Steuergeräte wo bei SW Update "alle" wohl aufwendig zu updaten sind.
Naja und wir kennen ja alle die Themen mit Updates/SW usw. Usv.
Ich erwarte nicht das alles Reibungslos ohne Fehler Codes zu bekommen ist. Aber zumindest die Kritischen Fehler müssen weg sein
Und wo ist jetzt der Unterschied in Deinem Vertrauen, wenn der Fehler jetzt auftritt ./. der Fehler tritt innerhalb Deiner Nutzung auf? Ein gewisses Vertrauen musst Du doch in die Werkstatt haben, im einen wie im anderen Fall? Automatisch davon auszugehen, dass eine Reparatur/ein Austausch jetzt Dir weitere Probleme in der Zukunft bescheren wird, halte ich für doch überängstlich. Allerdings hätte man sich ja auch für ein Hybrid-Produkt entscheiden können, wo der Hersteller bekanntermaßen eine deutlich höhere Kompetenz in Abstimmung und Herstellung hat - warum hast Du eben dieses Produkt gewählt, wenn Du weder der Technik noch der Werkstatt vertraust?
Zitat:
@Tommi1234 schrieb am 7. Mai 2024 um 16:33:00 Uhr:
Hm, ihr habt die Papiere, also Fahrzeugschein/brief etc... dann gehört euch das Auto doch eh schon?
Wie schon ausgeführt wurde - damit geht kein Eigentumsübergang einher.
Zitat:
@driver001 schrieb am 7. Mai 2024 um 15:51:15 Uhr:
Das Ersatzteile aktuell nicht lieferbar sind betrifft zurzeit relativ viele Hersteller, Mein Schwager wartet bei Kia bereits seit 4 Wochen auf ein Ersatzteil.
Und man wartet tw noch länger, und das ist schon seit einiger Zeit so. Lagerhaltung kostet Geld. Teile Herstellung kostet Geld. Deshalb nimmt man sein Geld für Lagerhaltung in die Hand, um Teile mit hoher Orderquote und hohem Umsatz vorzuhalten. Selten georderte Teile, teure Teile, Teile die durch Lagerung/Alterung Schaden nehmen können - werden oft nicht mehr auf Verdacht ins Lager gelegt, sondern erst bei Anforderung aus der Produktionslinie "abgezweigt". Und das dauert dann eben was länger.
Zitat:
@driver001 schrieb am 7. Mai 2024 um 15:51:15 Uhr:
da kann der Händler erstmal nichts dafür.
Das ist allerdings auch nicht automatisch richtig. Nicht jeder Händler hat gegenüber dem Hersteller die Bonität, dass er munter Teile ordern kann. Da gibt es durchaus auch welche, die anders behandelt sind und wo nach Order erstmal Vorkasse geleistet werden muss. Bei einem teuren Teil für solch einen klammen Händler vielleicht manchmal ein Problem, zumal er ja nicht mal das Teil verkaufen kann sondern wahrscheinlich selber zahlen muss um den Gebrauchten zu verkaufen.
Und man möchte ja nichts unterstellen, aber:
Zitat:
@coreyou schrieb am 7. Mai 2024 um 11:01:02 Uhr:
Verbindliche Bestellung wurde mir als "Kaufvertrag" promotet worauf ich die Anzahl leisten müsse, damit das Autohaus das Auto "aufbereiten & TÜV" machen kann.
Angezahlt & am Tag darauf auch die "volle Summe" überwiesen.
Wenn dieses Unternehmen eine Anzahlung benötigt (?) um eine Aufbereitung und den TÜV machen zu können? Zumindest ich habe das so noch nicht erlebt bei einem solventen Autohaus, ich habe schon einige KFZ privat und für die Firma erworben und musste nie für sowas in Vorkasse gehen, "damit das Autohaus das machen kann". Vielleicht lohnt es sich ja auch mal, über die Bonität des Autohauses nachzuforschen ...
Es ist soweit dass Auto abgeholt werden könnte.
Das Autohaus macht aber kein Kaufvertrag!
Es besteht ja wie oben beschrieben eine Verbindliche Bestellung die bereits voll bezahlt ist.
Auto Papiere hab ich, Auto auch angemeldet.
Gibt es Nachteile wenn das Auto jetzt ohne Kaufvertrag abgeholt und damit die Übergabe komplett ist ?
@coreyou
Die verbindliche Bestellung gegenüber dem Autohaus ist Dein Kaufvertrag.
Wie ist das mit den Opel typischen Gebrauchtwagen Garantien?
Z.b.
https://www.cargarantie.info/.../?...
Gilt sowas heutzutage ohne extra Vertragsbedingungen, Papier oder sowas.