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Opel und der Umgang mit seinen Kunden
Hallo,
ich habe im November 2016 einen Insignia ST CDTI BiTurbo 4x4 Sport, nahezu in Vollausstattung, mit knapp 92.000 km gekauft.
Bei 120000 km habe ich den vorgeschriebenen großen Kundendienst in meiner Opel Fachwerkstatt durchführen lassen. Im Rahmen dieses Kundendienstes wurden Wasserpumpe un Zahnriemen getauscht.
Im Januar diesen Jahres blieb ich liegen und wurde vom ADAC in meine Werkstatt abgeschleppt. Dort wurde festgestellt, dass das Wasserpumpenrad festgegangen war. Dadurch wurde eine Welle in Mitleidenschaft gezogen auf welcher der Zahnriemen läuft.
Dieser hat sich dann verschoben, was dazu führte, dass sich die Steuerzeiten verändert haben.
Die Werkstatt hat sich sehr bemüht und das Technologiezentrum von Opel hinzugezogen. Die komplette weitere Vorgehensweise wurde von der Firma Staudenmayer in Bild dokumentiert.
Der Zylinderkopf musste demontiert werden. Daraufhin wurde erkannt, dass alle Schlepphebel auf der Ausgangsseite gebrochen waren. Der Motor dreht noch und Kompression scheint er auch noch zu haben.
Die Firma Staudenmayer hat dann einen Kulanzantrag zur Instandsetzung des Motors bei Opel gestellt, da sowohl Wasserpumpe als auch Zahnriemen der Gewährleistung unterliegen. Deren Versagen ist ursächlich für den Folgeschaden.
Der Kulanzantrag wurde von Opel abgelehnt.
Ich habe mich daraufhin schriftlich an den Opel Kundenservice gewandt und um eine Prüfung des Sachverhaltes gebeten. Eine erste Reaktion erhielt ich erst, nachdem ich diese schriftlich angemahnt hatte.
Eine weitere Woche später hat mir eine Mitarbeiterin aus diesem Bereich auf die Mailbox gesprochen und um Rückruf gebeten.
Diesem bin ich nachgekommen. In einem sehr kurzen Telefonat hat sie mir mitgeteilt, dass Schadensansprüche bei Sachmängelhaftung gegen Opel für Folgeschäden ausgeschlossen sind und sich für mein Fahrzeug auch keine Kulanzregelung finden würde.
Nach meinem ersten Schock am Telefon habe ich eine schriftliche Erklärung hierzu eingefordert, welche mir jetzt, wieder eine Woche später, zuging. Inhaltlich deckt sich diese mit den Aussagen der Mitarbeiterin am Telefon.
Für Opel ist ein Fahrzeug mit einer Lebensdauer von 5,5 Jahren und 150000 km wohl nicht mehr relevant.
Bei diesem Modell handelt es sich sicherlich um eines der Teuersten auf deren Preisliste.
Ich kann nicht verstehen wie Opel sich wieder einen größeren Kundenkreis erschließen will, wenn man so rigoros mit seinen Kunden umgeht. Mag sein, dass sich führende Mitarbeiter des Unternehmens (welche ja eh einen Dienstwagen fahren) auch privat alle Jahre wieder einen Neuwagen leisten können, ich gehöre jedoch definitiv nicht zu diesem Kreis. Für mich bedeutet es wohl, dass ich nach gerade mal 60000 gefahrenen Kilometern einen wirtschaftlichen Totalschaden hinzunehmen habe und meine damalige Investition in das Fahrzeug nahezu komplett abzuschreiben habe.
Ich habe mich noch keinen Anwalt zurate gezogen, bin aber geneigt, dies zu tun.
Das Fahrzeug steht unverändert in meiner Opel-Werkstatt, bei der ich mich ausdrücklich für ihr Entgegenkommen bedanken möchte.
Wohl haben die Opel-Händler ein deutlich besseres Gespür dafür, wie man sich um seine Kunden zu kümmern hat, als andere Bereiche des Unternehmens....
Beste Antwort im Thema
So, ich will Euch über den Sachverhalt informieren.
Opel läuft wieder!
Der Motor wurde repariert und ich möchte mich hierfür sowohl bei meinem FOP als auch bei Opel selbst bedanken, welche einen erheblichen Teil der Reparaturkosten auf Kulanz übernommen haben.
Ein Rechtsanspruch ist ausgeschlossen, alleinig der Nachweis meinerseits, dass der damalig erfolgte Einbau der Wasserpumpe bewusst oder grob fahrlässig falsch erfolgt wäre, hätte daran etwas geändert. Dieser Nachweis impliziert ein gutachterliches Verfahren, welches trotz alledem nur schwer zum Erfolg zu führen gewesen wäre.
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40 Antworten
Die origiale Wasserpumpe hat ja sicherlich eine Teilegarantie oder der Teilesatz, wo diese beinhaltet ist. Der Ausfall und die Folgeschäden sollten doch damit abgedeckt sein incl. der notwendigen Arbeitsleistungen, falls es eine Rechnung gibt.
Privat- oder Firmenfahrzeug?
Was sagen die AGB´s für die beauftragte Wartung aus?
Was soll der Fahrzeughersteller mit der Werkstattleistung zu tun haben?
Finanziell der Horror.
Hat das OPEL-AH einen 2. Antrag nachgeschoben? Würde ich noch mal drum bitten.
dieseljens
Die origiale Wasserpumpe hat ja sicherlich eine Teilegarantie oder der Teilesatz, wo diese beinhaltet ist. Der Ausfall und die Folgeschäden sollten doch damit abgedeckt sein incl. der notwendigen Arbeitsleistungen, falls es eine Rechnung gibt.
Privat- oder Firmenfahrzeug?
Was sagen die AGB´s für die beauftragte Wartung aus?
Was soll der Fahrzeughersteller mit der Werkstattleistung zu tun haben?
Es handelt sich um einen Privatwagen. Der Teilesatz wurde vom FOH bei Opel gekauft und hat auch dementsprechend eine Teilegarantie. Der Teilesatz wird auch im Rahmen dieser Teilegarantie von Opel kostenfrei zur Verfügung gestellt. Für die Folgeschäden lehnt Opel jedoch jede Haftung sowie eine Kulanzleistung ab
5 Jahre und 100.000 km ist bei vielen Herstellern die Grenze für Kulanz...
Hier ist es aber ein Folgeschaden. Ich würde noch mal ein Gespräch mit dem FOH / Opel suchen. Bringt das nichts, anwaltlichen Rat holen.
Viel Erfolg.
Haftungen sind in der Regel nur in Höhe des Auftragswertes. Also wenn der Riemen oder Wapu defekt wird bekommst du nur das neu. Folgeschäden lieder nicht.
Du musst in dem Fall leider deine Werkstatt belangen. Opel selbst hat da nix mit zu tun.
Unbedingt zum Anwalt und dieser wird deine Werkstatt zwicken.
Dein Ansprechpartner ist das Autohaus
Dein Fall hat nichts mit Opel zu tun...ärgerlich aber ist so
bei defekten Ersatzteilen besteht kein Anspruch auf Reparatur von Folgeschäden, sofern nicht erkennbar war, dass das Ersatzteil beschädigt war.
Hierzu:
OLG Bamberg mit Beschluss vom 20.11.2007, Az. 5 U 183/07
LG
Mehr Fakten bitte.
Erstzulassung? Laufleistung bei Schadeneintritt? Zeitpunkt Riemen-/Pumpentausch?
usw.
Du hast 6 Monate nach den Arbeiten die Beweislast, dass die Sache/Arbeit mangelhaft war.
Da ich davon ausgehe, dass der Schaden nach den 6 Monaten aufgetreten ist, musst du der Werkstatt, die die Pumpe getauscht hat, beweisen, dass der Schaden kausal mit deren Arbeit oder von Ihnen verkauften Teilen zusammenhängt. Das gelingt nur mit einem Gutachten, wenn überhaupt.
Wenn die Arbeiten schon mehr als 24 Monate zurückliegen, kannst du nur auf Kulanz durch die Werkstatt hoffen.
Opel (Fahrzeughersteller) hat mit der Sache überhaupt nichts zu tun.
Verstehe auch überhaupt nicht, wie du darauf kommst, bzw. auch deine Werkstatt.
Hat die Werkstatt da eine Nebelkerze gezündet und hofft, dass du keine Ansprüche gegen sie richtest?
Anwaltlicher Rat in der Sache kann nicht schaden, wenn du dich nicht so mit der Werkstatt einigen kannst.
@Michi_Ti
Das deutsche BGB kennt den Mangelfolgeschaden, mag in Österreich anders sein.
Der Begriff Mangelfolgeschaden klingt gut, aber ob da was zu holen. Aber wie gesagt, da sind wir uns einig, ab und Rechtsbeirat einholen und die Ansprüche gegenüber der Werkstätte geltend machen.
Zitat:
@Nachtaffe schrieb am 2. März 2018 um 17:07:11 Uhr:
Mehr Fakten bitte.
Erstzulassung? Laufleistung bei Schadeneintritt? Zeitpunkt Riemen-/Pumpentausch?
usw.
Du hast 6 Monate nach den Arbeiten die Beweislast, dass die Sache/Arbeit mangelhaft war.
Da ich davon ausgehe, dass der Schaden nach den 6 Monaten aufgetreten ist, musst du der Werkstatt, die die Pumpe getauscht hat, beweisen, dass der Schaden kausal mit deren Arbeit oder von Ihnen verkauften Teilen zusammenhängt. Das gelingt nur mit einem Gutachten, wenn überhaupt.
Wenn die Arbeiten schon mehr als 24 Monate zurückliegen, kannst du nur auf Kulanz durch die Werkstatt hoffen.
Opel (Fahrzeughersteller) hat mit der Sache überhaupt nichts zu tun.
Verstehe auch überhaupt nicht, wie du darauf kommst, bzw. auch deine Werkstatt.
Hat die Werkstatt da eine Nebelkerze gezündet und hofft, dass du keine Ansprüche gegen sie richtest?
Anwaltlicher Rat in der Sache kann nicht schaden, wenn du dich nicht so mit der Werkstatt einigen kannst.
@Michi_Ti
Das deutsche BGB kennt den Mangelfolgeschaden, mag in Österreich anders sein.
Fakten:
Der Insignia ist Baujahr 07.2012.
Die WP und der Zahnriemen wurden im August 2017 bei 123000 km im Rahmen des großen KD gewechselt. Der Schäden trat am 2. Februar bei Kilometer 152000 auf.
Dann bist du doch noch genau innerhalb der ersten 6 Monate! Das wäre schon mal gut. Ausser der Wechsel war am 01. August...
Mach dich über das Thema Gewährleistung schlau!
Führe mit diesen Kenntnissen bewaffnet ein ernstes Gespräch mit deiner Werkstatt über deren Sachmängelhaftung, am besten direkt mit dem Geschäftsführer.
Wenn das nicht fruchtet, lass dich anwaltlich beraten.
Falls du rechtsschutzversichert bist, lass dich anwaltlich "erstberaten" und führ erst dann das Gespräch mit denen.
Falls du dir das selbst nicht zutraust und nicht rechtsschutzversichert bist, nimm etwas Geld in die Hand und lass dich direkt anwalltlich "erstberaten".
Mein Eindruck: Die führen dich an der Nase herum.
Danke für die Tipps! Ich habe eigentlich den Eindruck, dass ich mit einer seriösen Werkstatt zusammen arbeite und werde daher den Inhaber erst einmal persönlich darauf ansprechen, bevor ich die Anwälte Geld verdienen lasse....
Naja seriös oder nicht, es geht um deren geld. Ist doch klar das die erst Mal versuchen Opel dafür auf Kulanz zahlen zu lassen und wenn das nicht klappt wird gehofft, dass der Kunde es so akzeptiert. Die wären ja blöd zu sagen ah unsere Schule wir zahlen dir alles. Aber ich drücke die Daumen das alles klappt