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Opfer einer Sachbeschädigung am KFZ / Wie vorgehen
Hi,
ich wurde heute Opfer einer Sachbeschädigung an meinem KFZ.
Es hat sich wie folgt abgespielt.
ich hielt an der roten Ampel ca. 1m hinter einem Bus.
Plötzlich kamen mir 3 Menschen aus dem rechten Heck des Buses entgegen gerannt und wurden auf meine Motorhaube gedrückt.
2 Diebe und der Ladendetekiv eines Geschäfts im Einkaufscenter aus welchem ich gerade raus fuhr.
Der Ladendetektiv knallte mit einem Dieb auf meine Motorhaube, während der andere gerade so am Kotflügel sich befreien konnte und floh!
Ich hab sofort den Wagen ausgemacht und bin ausgestiegen, habe die Polizei die einen kurzen Moment später zufällig an uns vorbei fuhr um Hilfe gebeten, weil es Rangelein zwischen Ladendedektiv und Dieb gab.
Folgender Schaden ist entstanden: zwei Knacks in der Scheinwerferverglasung rechts, und ein Riss im inneren Teil der Scheinwerferverglasung. Außerdem drei grobe Kratzer am linken Kotflügel.
Bilder von der beschädigten Verglasung im Anhang.
Die Polizei hat von allen beteiligten die Personalien aufgenommen, bei dem gefassten Dieb handelt es sich um einen EU Bürger ohne Festen Wohnsitz in Deutschland der zum ersten mal gefasst wurde.
Der Wagen (Audi S4 B8 8K 2013) ist Teilkasko versichert.
Der Polizist sagte, dass es schwer werden würde, weil man von diesem Dieb sicherlich nichts bekommen wird.
Jetzt wird der Vorfallbericht geschrieben.
Was soll ich jetzt tun, ich habe meine KFZ-Versicherung informiert, diese sagen wir sollen es über die Haftpflichtversicherung des Ladendetektivs abwickeln da dieser versichert sein muss und die Diebe auf das Auto gedrückt hat.
Als Zeugen habe ich meine Freundin die auf dem Beifahrersitz saß, auch von Ihr wurden die Personalien aufgenommen.
Hat jemand noch eine Idee, weil der Polizist vor Ort sagte das sowas Pech sein kann wenn man keine Vollkasko hat und so einen Fall mit einem nicht wohnhaften Dieb von dem man nichts kriegen kann.
Ich habe überlegt meinen Gutachter anzurufen, und das über Ihn abzuwickeln, sobald der Bericht vorliegt kann er sicherlich der Sache nachgehen.
Ich hoffe auf Hilfe.
Liebe Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@xspin schrieb am 6. August 2019 um 08:09:27 Uhr:
Wozu dann einen Anwalt einschalten wenn dieser nicht besteht?
Am ende bleib ich noch auf diesen Kosten sitzen?
Und wieso werden mir haufenweise Paragrafen vorgelegt wo der Detektiv gefährlich in den straßenverkehr eingegriffen hat?
Wie kann da kein Einspruch bestehen
Nichts für ungut. Aber vielleicht solltest du mit Aussagen, der Detektiv habe gefährlich in den Straßenverkehr eingegriffen, etwas vorsichtiger umgehen. Das ist ein Straftatbestand. Dass der hier aller Wahrscheinlichkeit nicht erfüllt ist, hat man dir hier schon erklärt. Man hat dir auch erklärt, von wem du hier überhaupt einen Ersatz deines Schadens erwaren kannst, nämlich vom Betreiber des bestohlenen Geschäfts. Deine Versuche, über Telefonate etwas zu erreichen, sind bisher erfolglos geblieben. Such dir einen Anwalt, der dich zumindest mal berät und dann auch deine Ansprüche durchsetzt oder lass es bleiben. Aber bitte jammere hier jetzt nicht nur rum, dass alle gemein zu dir sind. Das bringt nun überhaupt nichts. Und höre vielleich tmal auf die, die hier echte Wege zur Problemlösung aufzeigen wie berlin-paul und nicht nur in der Gegend herumschwadronieren.
Grüße vom Ostelch
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84 Antworten
Betriebshaftpflicht der Detektivfirma.
Den Gutachter brauchst Du für die Schadensfeststellung.
Für die Durchsetzung deines Schadenersatzanspruchs brauchst Du einen Rechtsanwalt.
Zivilrechtlich kommen neben Ansprüchen gegen die Diebe auch Ansprüche gegen den Detektiv und das Handelsunternehmen in Betracht, das der / die Dieb(e) beklaut hatte(n). Die sind zwar in der Regel versichert, aber so ganz einfach wird das nicht abgehen. Aber das dürfte der werthaltigere Ansatz sein.
magst Du erläutern inwiefern das Handelsunternehmen involviert ist? I.d.R. sind ja dei Ladendetektive selbständig und wurden beauftragt.... bin neugierig
Das nennt man GoA. Das - unfreiwillige - Vermögensopfer liegt im Interesse des beklauten Unternehmens. Es kommen eben mehrere Anspruchsgrundlagen und Anspruchsgegner in Betracht. Iss gomblidsiert ...
ah... ok... vielen Dank. Dann sollte tatsächlich ein Profi eingeschaltet werden.
Was kostet der Schaden denn ca.? Die Wahrscheinlichkeit, das man auf dem Schaden sitzenbleibt, ist ja nicht ausgeschlossen ... und da ist es gut, nicht unnötig Kosten zu produzieren.
Für den Scheinwerfer würde ich es mit der Teilkasko versuchen, die können dann ja einen der Beteiligten in Regress nehmen. Die Kratzer sind ein Fall von und für Smart Repair.
Alles andere kann klappen, kostet aber unnütz Geld und Nerven...
Die SB im TK-Vertrag hätte er dann an der Backe. Ebenso die Lackierung. An der Bonität des/der Handelsunternehmen und Versicherer bestehen hingegen keine Bedenken.
Wow so viele antworten - vielen Dank.
Den Schritt mit dem Gutachter würde ich morgen machen lassen.
Bei der Teilkasko sind es 500 Euro Selbstbeteiligung... die sagen auch ich soll es erst mal über die Haftpflicht des Detektivs machen den weg über die Teilkasko kann kch aber in jedem Fall gehen falls beim Detektiv nichts bei raus kommt.
Also in jedem Fall sollte ich meinen Anwalt einschalten sehe ich das richtig?
Leider ist die Abwicklung über eine Privathaftpflicht/ Betriebshaftpflicht nicht mit der Abwicklung über Pkw-Haftpflicht zu vergleichen und bietet diverse Stolpersteine.
Davon ab: Wieso versichert man so ein teureres Auto ohne VK und TK mit 500 € SB? Wäre es der Dieb alleine auf der Flucht gewesen, der vor das Auto läuft, würde man leer ausgehen, ebenso wie bei jeder Art von Vandalismus mit unbekanntem Täter.
Deine TK übernimmt aber nur den Bruch am Scheinwerfer, sonst nichts. Vor allem nicht deine Anwaltskosten und Gutachterkosten! Du gehst jetzt in Vorleistung und bleibst vermutlich auf einem Teil der Kosten so oder so sitzen, daher sollte man die Kosten erstmal niedrig halten, bis klar ist, ob und wer was zahlt.
Wenn der Schaden komplett reguliert werden soll, wird das ohne kaum gelingen.
Zitat:
@xspin schrieb am 4. August 2019 um 09:42:09 Uhr:
Wow so viele antworten - vielen Dank.
Den Schritt mit dem Gutachter würde ich morgen machen lassen.
Bei der Teilkasko sind es 500 Euro Selbstbeteiligung... die sagen auch ich soll es erst mal über die Haftpflicht des Detektivs machen den weg über die Teilkasko kann kch aber in jedem Fall gehen falls beim Detektiv nichts bei raus kommt.
Also in jedem Fall sollte ich meinen Anwalt einschalten sehe ich das richtig?
Wenn du die geringen Chancen, überhaupt etwas wiederzubekommen, nutzen willst, wird das wohl nicht ohne Anwalt gehen. Dir sollte aber klar sein, dass Du durchaus auf dem Gesamtschaden einschliesslich Kosten für Gutachter und Anwalt sitzen bleiben kannst.
Zitat:
@xspin schrieb am 3. August 2019 um 23:44:51 Uhr:
...
2 Diebe und der Ladendetekiv eines Geschäfts im Einkaufscenter aus welchem ich gerade raus fuhr.
Der Ladendetektiv knallte mit einem Dieb auf meine Motorhaube, während der andere gerade so am Kotflügel sich befreien konnte und floh!
...
Nach Möglichkeit einen Rechtsanwalt machen lassen damit keine Fehler passieren.
Aber nach meinem Verständnis würde ich da einmal ein erstes Wörtchen mit diesem Ladendetektiv reden, damit auch der dafür sorgt bzw. wohlwollend ist, dass der -wie schon erwähnt- von seiner bzw. je nach Anstellungsverhältnis, etc. von einer der Versicherungen übernommen wird.
Als Druckmittel würde ich dem ggf. das Messer einer Strafanzeige wegen z.B. § 315b Strafgesetzbuch (Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr) auf die Brust setzen. Denn irgendwelche Leute / Fußgänger vor Autos zu treiben und sie am Kragen gepackt auf die Motorhaube zu schmeißen ist weder die feine englische Art noch mit dem Strafgesetzbuch vereinbar.
Ich würde erst mal das Gespräch mit dem Leiter des EKZ suchen und den Fall schildern.
Evtl. wird das dann völlig unbürokratisch gelöst.
Stellt der sich quer dann mit dem Detektiv reden und der machts über die Haftpflicht.
Die Kanone kann man danach immer noch auspacken.
Dieses Anwaltgeschreie nimmt inzwischen schon abstrakte Formen an.