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Ordnungsamt-Außendienst Beamter reisst Fahrertür auf um Foto vom Innenraum/Tacho zu machen
N'abend,
Ich habe vor kurzem im Januar 2024 einen VW-Golf 4 gekauft, und kurz nach dem Kauf feststellen müßen, dass die Wegfahrsperre Probleme macht, d.h. manchmal wenn man das Auto ausmacht, kann man es nicht wieder starten und muß auch "warten".
Außerdem leuchtet bzw. blinkt diese gelbe "Schlüssel-Lampe".
So bin ich dann auch am Dienstag, den 09.Januar 2024 von Zuhause losgefahren, um in einer Postfiliale ein Paket abzuholen.
Ich hatte direkt vor der Filiale gehalten, und wegen den Problemen mit der Wegfahrsperre den Motor laufen lassen.
Als ich noch im Geschäft war (ca. 10 Meter entfernt) sah ich, wie ein Außendienstbeamter des ordnungsamtes in Richtung meines VW-Golf gegangen ist.
Ich bin sofort raus aus dem Geschäft, und er hatte mich angesprochen, weil der Motor des Autos laufen würde.
Ich erklärte ihm, was los sei, und er sagte zu mir, ich solle das Auto öffnen, da er ein Foto machen möchte.
Ich verweigerte das unter Hinweis, dass ich einen Hund im Auto habe, und der Hund könne (ihn) beissen, wenn er in das Auto einsteigt, und außerdem könne der Hund auch möglicherweise weglaufen.
Der Ordnungsamt-Mitarbeiter ignorierte das, und ging zu meinem Auto und öffnete die Fahrertür um ein Foto des Tachos zu machen.
Außerdem verlangte er meinen Personalausweis, und auch hier bin ich mir nicht so ganz sicher, ob er das überhaupt darf, da er ja kein Polizeibeamter ist.
Nun kam ein Anhörungsbogen der Stadt wegen dieser Sache.
In dem Anhörungsbogen wurde auch das geschossene Foto mitgeschickt, welches ich ebenso hochlade.
Meine Frage jetzt an das Motortalk Forum:
Darf der Ordnungsamt-Mitarbeiter einfach so eine Fahrertür eigenmächtig öffnen, wenn der Autofahrer ihm das ausdrücklich verbietet.
und wenn er das nicht darf, welche Möglichkeiten man nun als Autofahrer hat, dagegen vorzugehen
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43 Antworten
Zu der Perso Frage:
Generell sind nur öffentliche Stellen und Behörden befugt, von Personen einen Ausweis zu verlangen. So sind ausschließlich Landespolizei, Bundespolizei, Zoll und Ordnungsamt berechtigt, von Bürgern in der Öffentlichkeit das Vorzeigen eines Ausweises zu verlangen.
Und ja.
Auch ein Mitarbeiter eines Ordnungsamtes hat bei berechtigten Gründen das Recht, auch fremdes Eigentum, wie z.b. das Auto, zu öffnen.
Was er aber mit dem Foto will, erschließt sich mir nicht..
Danke @yellwork für die Antwort!!
Zitat:
@yellwork schrieb am 12. Januar 2024 um 18:47:27 Uhr:
Zu der Perso Frage:
Generell sind nur öffentliche Stellen und Behörden befugt, von Personen einen Ausweis zu verlangen. So sind ausschließlich Landespolizei, Bundespolizei, Zoll und Ordnungsamt berechtigt, von Bürgern in der Öffentlichkeit das Vorzeigen eines Ausweises zu verlangen.
Ok, dann ist ja diese Frage bezgl. Ausweis beantwortet!##
Zitat:
Und ja.
Auch ein Mitarbeiter eines Ordnungsamtes hat bei berechtigten Gründen das Recht, auch fremdes Eigentum, wie z.b. das Auto, zu öffnen.
und was wäre, wenn der Hund ihn gebissen hätte?
Zitat:
Wasser aber mit dem Foto will, erschließt sich mir nicht..
erschließt sich mir auch nicht
Ich hätte mich nicht extra bei MT angemeldet, sondern den Leiter des Ordnungsamtes schriftlich um eine Stellungnahme gebeten.
Vielleicht wollte er dokumentieren, daß der Motor läuft (Drehzahlmesser...)
Da du ihn ja auf den Hund hingewiesen hast, was aber im anschluss zu beweisen wäre, geht dieses auf seine eigenen Kappe. Begründet durch den Selbstschutz, wozu ein Mitarbeiter des ordnungsamtes verpflichtet ist.
Einfach beim FBL nachfragen. Er MUSS dir Auskunft geben.
Tat 09.01. 11:58 Uhr, Brief 10.01. Zustellung 12.01. vor 10:25 Uhr
Irgendwie finde ich das alles sehr seltsam, um es vorsichtig zu formulieren.
Ich kenne keine Behörde, die am Folgetag schon den Anhörungsbogen verschickt und dieser dann so schnell ankommt.
Btw: Was war der Grund für das Halten auf dem Gehweg?
- Motor laufen lassen
- Auf dem Gehweg parken
- Indirekt mit dem Hund drohen
Sei froh, dass es dabei bleibt und reparier deine Karre.
Zitat:
@germania47 schrieb am 12. Januar 2024 um 18:51:11 Uhr:
Ich hätte mich nicht extra bei MT angemeldet, sondern den Leiter des Ordnungsamtes schriftlich um eine Stellungnahme gebeten.
Eine Stellungnahme verlangen ist jedenfalls eine gute Idee...
Im Gegensatz zu einigen hier halte ich das Verhalten des OA-Mitarbeiters für übergriffig und rechtswidrig.
Ohne Durchsuchungsbeschluss oder Gefahr im Verzug, dürfte der OA-Mitarbeiter strafrechtlich relevant gehandelt haben. Das würde ich wohl anzeigen. Mancher Hund wäre wohl rausgesprungen und hätte den OA-Täter fixiert.
Den laufenden Motor kann man so schon rechtfertigen und den Vorwurf der vermeidbaren Abgasbelästigung entkräften. Für den Parkverstoß müsste die Erklärung schon origineller und vor allem überzeugend ausfallen.
Ich auch. Nicht mal die Polizei hätte ich ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl oder dringenden Verdacht dran gelassen den sie mir aber erst mal darlegen müssten.
AnOnsten hagelt es Beamtenbeschwerden.
Fragen Sie höflich dann kei Problem.
Ups Paul war ticken schneller
Ob ihr das gut findet oder nicht.. sie dürfen es.