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Ordnungsverfügung trotz aktiver Versicherung

Themenstarteram 25. Mai 2024 um 19:31

Abend zusammen,

meine Mutter hat heute eine Ordnungsverfügung vom Straßenverkehrsamt bekommen in der drin steht, dass ihr Auto stillzulegen ist und die Kennzeichen abzugeben sind, weil angeblich kein Versicherungsschutz vorliegt.

Wird das nicht gemacht, ist mit Kosten von bis zu 286€ zu rechnen.

Am 13.11.2023 hat mein Vater ihre Versicherung aus Kostengründen bei der AXA zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt und zum 01.01.2024 einen Vertrag bei der DEVK abgeschlossen.

Er ist davon ausgegangen, dass man die Versicherung zum Jahresende kündigen kann (Monatsfrist eingehalten).

Hier war jedenfalls der einzige Fehler unsererseits, dass wir ein falsches Startdatum der Versicherung angegeben haben.

Zeit verging und die DEVK hat ihm dann mitgeteilt, dass ein Wechsel nicht nicht möglich ist, da noch eine aktive Versicherung besteht.

Über das AXA Profil ist zu sehen, dass der Vertrag noch bis zum 09.07.2024 aktiv ist.

Auch in der Kündigungsbestätigung steht der 09.07.2024.

Laut Ordnungsverfügung hat die DEVK gemeldet, dass seit dem 01.01.2024 kein Versicherungsschutz mehr aktiv sein soll, was jedoch falsch ist.

Meine Fragen:

Darf meine Mutter weiter fahren, da sie ja offensichtlich weiter bei AXA versichert bin bis zum 09.07.2024 oder hat die OV "Vorrang"?

Meine Mutter benötigt das Auto dringend am Montag und die Ordnungsverfügung ist aus meiner Sicht ein Fehler.

Zudem Frage ich mich, ob die Kosten für den Bescheid zu zahlen sind, weil es sich hier um ein Missverständnis handelt.

Ich rufe am Montag sofort beim zuständigen Amt an und hab auch schon eine Mail geschrieben.

Zumindest in der Mail sagen sie, dass auf Grund der vielen Anfragen momentan mit Wartezeit zu rechnen ist und man von nachfragen absehen soll.

Daher würd ich mich gern vorab im Forum erkundigen.

VG

Mike

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84 Antworten

Du wirst so oder so zahlen (um 40€) müssen, bzw deine Mutter.

Dann musst du bei der aktuellen Versicherung, also der AXA anrufen und denen sagen die sollen eine aktuelle Versicherungsbestätigung an das Amt schicken und gleichzeitig um Kontakt bitten, dass sie dir eine Mail nennen, an die du die Rechnung schicken kannst, damit die AXA dir bzw deiner Mutter die Auslagen erstatten, da es deren Schuld ist.

Hab’s selber erst kürzlich auch gehabt.

Themenstarteram 25. Mai 2024 um 19:40

Zitat:

@hanserich_1 schrieb am 25. Mai 2024 um 21:36:14 Uhr:

Du wirst so oder so zahlen (um 40€) müssen, bzw deine Mutter.

Dann musst du bei der aktuellen Versicherung, also der AXA anrufen und denen sagen die sollen eine aktuelle Versicherungsbestätigung an das Amt schicken und gleichzeitig um Kontakt bitten, dass sie dir eine Mail nennen, an die du die Rechnung schicken kannst, damit die AXA dir bzw deiner Mutter die Auslagen erstatten, da es deren Schuld ist.

Hab’s selber erst kürzlich auch gehabt.

Super, danke für die schnelle Antwort.

Weißt du zufällig, ob das Auto bewegt werden darf?

Versicherungsschutz ist ja aktiv aus meiner Sicht.

Und warum trägt die AXA eig die Kosten des Bescheides?

Wer hat im Hintergrund denn gemeldet, dass der Versicherungsschutz erloschen ist am 01.01.2024.

Laut Bescheid hat die DEVK das angezeigt.

Das sind einfach die Freuden beim Versicherungshopping...

1. Ist die Versicherungsprämie bei der AXA bis zu deren Ablauf im Voraus bezahlt worden?

2. Sicher, dass die DEVK einen fehlenden Versicherungsschutz angezeigt hat, ohne zuvor eine eVB an die Zulassungsbehörde geschickt zu haben?

Davon hängt ab, ob Gebühren vom Amt erhoben werden dürfen und wer sie ggf. zu erstatten hat.

 

3. Steht in der Betriebsuntersagung irgendwas von der Anordnung der sofortigen Vollziehung?

Themenstarteram 25. Mai 2024 um 20:05

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 25. Mai 2024 um 21:56:14 Uhr:

1. Ist die Versicherungsprämie bei der AXA bis zu deren Ablauf im Voraus bezahlt worden?

2. Sicher, dass die DEVK einen fehlenden Versicherungsschutz angezeigt hat, ohne zuvor eine eVB an die Zulassungsbehörde geschickt zu haben?

Davon hängt ab, ob Gebühren vom Amt erhoben werden dürfen und wer sie ggf. zu erstatten hat.

 

3. Steht in der Betriebsuntersagung irgendwas von der Anordnung der sofortigen Vollziehung?

1. Ja, ich habe im vorraus für das ganze Versicherungsjahr bezahlt (09.07.2023-08.07.2023).

2. Zitat aus der OV:

"Am 24.05.2024 würde durch die DEVK Allgemeine Versicherung-Aktiengesellschaft nach Maßgabe von § 51 Abs. 1 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen im Straßenverkehr (FZV) in Verbindung mit §§ 23 Abs. 2 Satz 1, 117 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) auf elektronischem Weg Anzeige erstattet, dass der Versicherungsschutz für ihr Fahrzeug seit dem 01.01.2024 erloschen ist.

Eine Bestätigung über die Wiederaufnahme des Versicherungsschutzes durch ihre alte Versicherungsgesellschaft oder der Nachweis über das Bestehen einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung bei einer anderen (neuen) Versicherungsgesellschaft wurde mir gegenüber bis heute nicht nachgewiesen"

Das mit der eVB weiß ich leider nicht, da alles im Hintergrund lief ohne meine Beteiligung.

3. Ja, sofortige Vollziehung steht drin.

Hier handelt es sich ja um eine Doppelversicherung. Die jüngere Versicherung wurde ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt, die ältere bleibt bestehen .

Das darf nicht dazu führen daß die alte noch bestehende Versicherung als gekündigt angezeigt wird .

Da hat beim Amt bzw lbv einfach einen Fehler gemacht

 

theoretisch müsste du nicht mal die 40euro bezahlen, aber das Geld wieder zu bekommen kann schwer werden, oder man hat einen netten Sachbearbeiter der es erkennt und diese Gebühr storniert.

Zitat:

@VergoX schrieb am 25. Mai 2024 um 22:05:29 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 25. Mai 2024 um 21:56:14 Uhr:

1. Ist die Versicherungsprämie bei der AXA bis zu deren Ablauf im Voraus bezahlt worden?

2. Sicher, dass die DEVK einen fehlenden Versicherungsschutz angezeigt hat, ohne zuvor eine eVB an die Zulassungsbehörde geschickt zu haben?

Davon hängt ab, ob Gebühren vom Amt erhoben werden dürfen und wer sie ggf. zu erstatten hat.

 

3. Steht in der Betriebsuntersagung irgendwas von der Anordnung der sofortigen Vollziehung?

1. Ja, ich habe im vorraus für das ganze Versicherungsjahr bezahlt (09.07.2023-08.07.2023).

2. Zitat aus der OV:

"Am 24.05.2024 würde durch die DEVK Allgemeine Versicherung-Aktiengesellschaft nach Maßgabe von § 51 Abs. 1 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen im Straßenverkehr (FZV) in Verbindung mit §§ 23 Abs. 2 Satz 1, 117 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) auf elektronischem Weg Anzeige erstattet, dass der Versicherungsschutz für ihr Fahrzeug seit dem 01.01.2024 erloschen ist.

Eine Bestätigung über die Wiederaufnahme des Versicherungsschutzes durch ihre alte Versicherungsgesellschaft oder der Nachweis über das Bestehen einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung bei einer anderen (neuen) Versicherungsgesellschaft wurde mir gegenüber bis heute nicht nachgewiesen"

Das mit der eVB weiß ich leider nicht, da alles im Hintergrund lief ohne meine Beteiligung.

3. Ja, sofortige Vollziehung steht drin.

Da sofortige Vollziehung angeordnet ist, darf das Fahrzeug keinen Millimeter gefahren werden. Erst muss die Behärde ihren Bescheid aufheben. Dazu steht eine Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid. Den Widerspruch muss man in der dort genannten Frist einlegen und begründen.

Die AXA hat ihre eVB nicht zurückgezogen. Insofern hat die Behörde fehlerhaft gehandelt, wenn es die Mutter nicht über die Doppelversicherung und den Klärungsbedarf informiert hat. Die Gebühren sind dann niederzuschlagen. Entstandene Ersatzverkehrskosten müssten ggf. auch von der Behörde erstattet werden.

Der Betrieb ist untersagt, sofortige Vollziehung angeordnet, das Fahrzeug darf natürlich nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.

Bei einer evtl Kontrolle sind die Siegel ab und die Strafanzeige folgt.

Der Halter ist nachweispflichtig, dass durchgehend Versicherungsschutz besteht.

Wenn Versicherungsschutz für das Fahrzeug bestehen würde, hätte der Halter keine BU bekommen.

Es gibt beim Amt keine doppelversicherung. Dort kann nur eine hinterlegt sein, diese kommt über das KBA. Und wenn eine neue Versicherung überdeckt, die alte dann nicht wieder eine vb übermittelt, weil sie den Wechsel nicht akzeptiert, ist das leider zu Lasten des Halters.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 25. Mai 2024 um 22:30:54 Uhr:

Hier handelt es sich ja um eine Doppelversicherung. Die jüngere Versicherung wurde ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt, die ältere bleibt bestehen .

Das darf nicht dazu führen daß die alte noch bestehende Versicherung als gekündigt angezeigt wird .

Da hat beim Amt bzw lbv einfach einen Fehler gemacht

 

theoretisch müsste du nicht mal die 40euro bezahlen, aber das Geld wieder zu bekommen kann schwer werden, oder man hat einen netten Sachbearbeiter der es erkennt und diese Gebühr storniert.

Das Amt bekommt die Versicherungsbestätigungen/Wechsel Elektronisch übermittelt.

Der Fehler liegt nicht dort, wenn der Halter Versicherungshopping betreibt, muss er dafür sorgen, dass beim Amt eine Bestätigung vorliegt. Und nicht das Amt muss sich eine holen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 25. Mai 2024 um 22:36:22 Uhr:

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 25. Mai 2024 um 22:30:54 Uhr:

Hier handelt es sich ja um eine Doppelversicherung. Die jüngere Versicherung wurde ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt, die ältere bleibt bestehen .

Das darf nicht dazu führen daß die alte noch bestehende Versicherung als gekündigt angezeigt wird .

Da hat beim Amt bzw lbv einfach einen Fehler gemacht

 

theoretisch müsste du nicht mal die 40euro bezahlen, aber das Geld wieder zu bekommen kann schwer werden, oder man hat einen netten Sachbearbeiter der es erkennt und diese Gebühr storniert.

Das Amt bekommt die Versicherungsbestätigungen/Wechsel Elektronisch übermittelt.

Der Fehler liegt nicht dort, wenn der Halter Versicherungshopping betreibt, muss er dafür sorgen, dass beim Amt eine Bestätigung vorliegt. Und nicht das Amt muss sich eine holen.

Nein, die Versicherungen klären das untereinander bei einer Doppelversicherung. Der Versicherungsnehmer muss sich da wie bei einem Wechsel im nichts kümmern.

Zumal die Sache elektronisch statt findet. Das System erkennt das eine Versicherung noch besteht. Da kann doch keiner eine Kündigung der alten Versicherung draus machen.

Es hat auch nicht die alte gekündigt, sondern die DEVK hat die Deckung zurückgezogen, weil die Kündigung bei der AXA nicht zulässig war.

Der Wechsel wurde zum 1.1 eingespielt und damit ist die AXA raus.

Die AXA muss nun wieder eine eVB Ü , vorzugsweise zum Beginn 1.1 auslösen, sonst gibt's noch Post von der Bußgeldstelle für den unversicherten Zeitraum.

Stimmt mein Fehler, der Versicherungsnehmer hätte dich sofort an AXA wenden müssen

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