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org. Scheinwerfer tauschen gegen Xenonscheinwerfer tauschen beim PAssat 3BG

Themenstarteram 4. September 2006 um 10:14

Hallo,

ich wollte mal fragen ob man die normalen Scheinwerfer ohne weiteres gegen die Xenonscheinwerfer im Passat 3BG tauschen kann. WIll meinen mämlich umbauen mit SRA usw.

Sind die Anschlüsse alle gleich oder funktionieren die nur wenn eine autom. LWR angeschlossen ist?

 

MFG Mathias

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15 Antworten

Re: org. Scheinwerfer tauschen gegen Xenonscheinwerfer tauschen beim PAssat 3BG

 

Zitat:

Original geschrieben von superwolfi2

Sind die Anschlüsse alle gleich oder funktionieren die nur wenn eine autom. LWR angeschlossen ist?

So wie ich den Satz interpretieren würde, spielst du mit dem Gedanken die ALWR nicht unbedingt mit einzubauen, was allerdings ein sehr grosser Fehler wäre!

Bei einem benötigten ALWR-Kit, ist alles für den Scheinwerferanschluss mit dabei...

Themenstarteram 4. September 2006 um 10:24

Ja ich bin am überlegen ob es sich lohnt, so viel Geld für die ALWR auszugeben. Mir kommen täglich Leute mit normalen Scheinwerfern entgegen die extrem falsch eingestellt sind und da sagt auch keiner was. Warum den unbedingt bei Xenon die ALWR? kann man da nicht auch die manuelle weiter nutzen?

am 4. September 2006 um 10:59

Ist die ALWR nicht Pflicht in Deutschland?

ALWR ist Pflicht !!!

Themenstarteram 4. September 2006 um 11:03

ja schon wenn du zum TÜV fährst. Aber ich hab noch nie nen Bullen gesehen der jemand anhält und sagt: "zeigen Sie mir mal Ihre ALWR". Ich mein, solang wie es keinen blendet, stört es doch keinen. Die SRA ist meiner meinung nach genau so sinnlos (die toten Fliegen und deas Salz im Winter gehen damit auch nicht ab).

Zitat:

Original geschrieben von superwolfi2

Warum den unbedingt bei Xenon die ALWR? kann man da nicht auch die manuelle weiter nutzen?

Nein kann und darf man nicht! Die ALWR ist zwingend vorgeschrieben, hat auch ihren Sinn!

Nur mal kurtz aufgezählt, was dir ohne ALWR passieren wird:

Nachste Polizeikontrolle oder TÜV -> Auto wird auf der Stelle stillgelegt -> Punkte darfste der Rennleitung zum einmaligen Vorzugspreis abkaufen -> Abschleppen lassen des Fahrzeugs -> rennereien zum TÜV und zu diversen Ämtern!

Die Kosten die dadurch entstehen (Kosten für Punkte, Kosten fürs Auto abschleppen lassen, TÜV-Kosten, Kosten fürs neue anmelden des Autos etc übersteigen wohl um einiges die Kosten für ne ALWR, die so im Rahmen zwischen 200-250€ liegen sollte!

Ausserdem gefähredest du jeden einzelnen anderen Verkehrsteilnehmer, wenn du keine ALWR eingebaut hast...

Themenstarteram 4. September 2006 um 11:09

Ja ist schon klar. Aber ich find das alles ein bißchen übertrieben. Werd mir dann warscheinlich eher ein neues Auto mit Xenon kaufen, bevor ich anfange da rumzubasteln.

Das ist natürlich auch ne Lösung, ob es nun die bessere Lösung ist, bleibt Jedem seine eigene Entscheidung...

am 4. September 2006 um 13:54

@superwolfi2:

Zur SRA: Ich weiß ja nicht, welche du einbaust, oder ob du keine Hochdruckpumpe verwendest? --> Meine SRA (und mit Sicherheit auch die der anderen Autos) hat durch den Hochdruck und die Hubzylinder einen erheblichen Druck und eine genau Präzision, dadurch wird i.d.R. wirklich der harte Dreck entfernt und z.B. im Winter, wenn die Scheinwerfer mit Spritzwasser dreckig sind, dann bin ich froh, wenn ich mal sprühe und danach habe ich eine erheblich bessere Sicht - der eigentliche Sinn ist aber, dass du durch verdreckte Scheinwerfer niemanden blendest.

 

Zur ALWR: Da gebe ich dir im Grunde genommen recht! Es fahren so viele mit ihren "Halogen-Funseln" rum, die mir dann voll besetzt auf der Stufe "0" entgegenkommen - das blendet auch extrem - warum soll man es dann beim Nachrüsten von Xenon ändern? Wenn du bei Xenon darauf achtest - wenn du voll beladen fährst - die Stufe dann z.B. auf die "3" zu stellen, dann blendest du doch auch keinen!?!

Ich hatte vorher einen Astra G - da habe ich Xenon nachgerüstet (d.h. auch die SRA), dort konnte ich die alten Stellmotoren verwenden, d.h. ich hatte keine ALWR. Fazit: Es hat nie jemanden gekümmert (auch beim TÜV nicht).

Mit deiner Aussage über die Polizeikontrollen hast du i.d.R. auch recht - es fragt nie ein Polizist: "Zeigen Sie mir einmal Ihre ALWR." - wenn du nicht blendest und die einen originalen Xenonscheinwerfer und eine SRA sehen, dann sind die zufrieden. (anders ist es natürlich, wenn du mit einem Golf I mit Xenon-Brennern in der Halogenscheinwerfern ankommst *g*)

 

MfG

HUHU

also so weit ich weis ist die ALWR erst ab Baujahr 2000 (oder so) vorgeschrieben. Kann mich auch täuschen, aber zum Schutze aller Beteiligten:

Schon mal in nen Xenon Scheinwerfer länger rein geschaut ???

DIE ALWR MACHT SINN !!!!

Da hat sich jemand was bei Gedacht.

Ich glaube nicht das man nen schlecht eingestellten Halogenscheinwerfer mit nem Xenon Scheinwerfer vergleichen kann.

 

Ihr gefährdet euch nur selber, wenn euch einer entgegen kommt den Ihr mit so ner Spielerei blendet.

Entweder etwas mehr Zeit und Geld investieren oder es sein lassen, bzw. ein Auto kaufen was Xenon hat.

 

Mfg

@blair_witch

Du vergisst aber, dass ein Auto mit XENON und ohne ALWR keine BE mehr hat und somit auch keinen Versicherungsschutz!

So etwas kann sehr böse enden, vorallem wenn noch Personen dabei zu Schaden kommen, denn da darfste dann alles selber zahlen, dass übernimmt keine Versicherung, bzw jede versicherung holt sich jeden einzelnen Cent beim Versicherungsnehmer zurück!

Die gilt übrigens auch wenn man einen Unfall hat und diesen eigentlich nicht selbst verschuldet hat, man bekommt gerechter weise trotzdem die Schuld auferlegt.

@DerOnkel2002

Du irrst die ALWR ist auch vor besagtem BJ vorgeschrieben. Es existieren zwar Gutachten, aber diese sind keinen Cent wert, frag mal beim angeblichen Aussteller dieser Urkunden nach...

am 4. September 2006 um 17:13

Klar, ist alles korrekt - gesetzlich vorgeschrieben - weiß ich auch.

Aber es gibt wesentlich mehr "Deppen" die mit ihren falsch eingestellten Halogenscheinwerfern blenden und dafür keine Strafe erhalten - als wie Leute die Xenon nachrüsten.

Und in dem Punkt - dass wenn man bei einer manuellen Einstellung darauf achtet und bei voller Besetzung auf Stufe 3 schaltet --> dann niemanden blendet (mit Xenon) - müsst ihr mir doch zustimmen.

Dass mit der BE ist natürlich auch korrekt, Risiken hat man halt immer, denn wer mit nachgerüstetem Xenon ohne ALWR rumfährt und absichtlich auf Stufe "0" Leute blendet, der hat es nicht anders verdient, als eine fette Strafe zu kassieren.

Das Selbe kann man beobachten, wenn Leute sich z.B. H7 oder H4 - Spezialbrenner kaufen und die in ihre normalen Halogenreflektoren packen --> dass kann man dann extrem gefährdende Blendung nennen...

 

MfG

Besagte "Spezialbrenner" sind deswegen genauso verboten !!!

Genauso sind Strafen für falsch eingestelltes Licht bzw. Blendung und dadurch resultierende Behinderung der Verkehrsteilnehmer vorgesehen.

Wie und ob das umgesetzt wird ist ne natürlich immer ne andere Sache, habe aber eh das Gefühl das dich die Ganze Sache irgendwie kalt lässt und auch ein verlusst der BE nicht abschreckend wirkt.... oder täusch ich mich ?!?!?!

Verlust der BE heist Verlust des Versicherungsschutzes.

Das wiederum heisst... bist du in einen Unfall verwickelt (scheiß egal was zu dem Unfall geführt hat, du hast keinen Versicherungschutz !!!!!! Hast du bei diesem Unfall jemand anderen Verletzt bzw getötet (im krassesten Fall) kannst du dir eigentlich gleich den Strick nehmen.

Denn dann kommen kosten für Krankenhausaufenthalt, Transportkosten (Rettungswagen) , OP Kosten, Rehabilitierungskosten, Rentenzahlungen bei Arbeitsunfähigkeit, Schmerzensgeldklage usw usw auf dich zu, die du meines Erachtens, anscheinend nicht richtig einschätzen kannst !!!!

 

Und das für ein XENON Licht ???

 

Viel Spaß damit !!!

Zitat:

Original geschrieben von DerOnkel2002

Denn dann kommen kosten für Krankenhausaufenthalt, Transportkosten (Rettungswagen) , OP Kosten, Rehabilitierungskosten, Rentenzahlungen bei Arbeitsunfähigkeit, Schmerzensgeldklage usw usw auf dich zu, die du meines Erachtens, anscheinend nicht richtig einschätzen kannst !!!!

Nur mal so angemerkt, diese Kosten können schnell mal in den 6-Stellgen Bereich gehen und sogar in den 7-Stelligen Bereich klettern!

All dies auch, wenn der Unfall nicht selbstverschuldet ist und man muss jederzeit mit einem Fehlverhalten anderer rechnen!!!

Und all dies riskieren, nur um mal schnell 250€ zu spaaren, da hat man an der falschen Stelle gespaart...

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