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Orginal Hyundai Alufelgen auf Winterreifen
Guten Morgen,
Habe mir jetzt Orginal Hyundai H1 Travel Alufelgen gekauft ( Bild ist im Anhang ) und wollte diese mit meinen vorhandenen Winterreifen fahren. Die Winterreifen haben die Größe : 215/ 65 R16C . Die Reifengröße ist im Fahrzeugschein schon eingetragen, damals mit Herstellerbescheinigung , jedoch mit Stahlfelge . Die Felgengröße ist die selbe wie die Stahlfelge : 6x139,7 , 6,5J x 16 , ET56 . Darf ich die Alufelge mit den Reifen benutzen ?
Der Verkäufer meinte, ich müßte mir jetzt neue Reifen holen, stimmt das ? Serienmäßig sind 215/70 R16C eingetagen . Desweiteren habe ich keine ABE dazu bekommen, ist das richtig ?
Bitte um Antwort !
LG
Stephan
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24 Antworten
Also: 215/70 R16C und 215/65 R16C sind eingetragen? Dann dürftest Du beide fahren.
Wenn aber drin steht, Reifen xxxxx in Verbindung mit Felgen xxxxx dann nicht!!! Dann sind die anderen Reifen nur in Kombination mit der jeweiligen Felge und nur mit dieser zulässig.
Bei Original-Zubehör-Felgen gibt es keine ABE, da eine Teilenummer vorhanden. Die Teilenummer gibt Aufschluss über die Zulässigkeit. ggf. im Hyundai Zubehörkatalog mehr Infos.
Will man solche Felgen dann auf einem anderen Modell fahren, kann das Probleme bereiten. Einige besorgen sich dann Festigkeitsgutachten und lassen eine Einzelabnahme machen.
Zitat:
@romanusko schrieb am 24. Januar 2016 um 09:45:38 Uhr:
Also: 215/70 R16C und 215/65 R16C sind eingetragen? Dann dürftest Du beide fahren.
Wenn aber drin steht, Reifen xxxxx in Verbindung mit Felgen xxxxx dann nicht!!! Dann sind die anderen Reifen nur in Kombination mit der jeweiligen Felge und nur mit dieser zulässig.
Hallo romanusko,
Hab mal den Fahrzeugschein eingescannt, ist einfacher : Bild siehe Anhang .
Wie gesagt die Maße sind die gleichen . Die Felgen sind schon für das Auto geeignet.
LG
Stephan
da steht A.Stahlfelge, (sprich auf Stahlfelge). Also ist die Reifengröße wirklich nur mit dieser Felge zulässig.
Zitat:
@romanusko schrieb am 24. Januar 2016 um 09:50:55 Uhr:
da steht A.Stahlfelge, (sprich auf Stahlfelge). Also ist die Reifengröße wirklich nur mit dieser Felge zulässig.
Und wenn ich sie eintragen lasse, ist bestimmt billiger, als neue Reifen zu kaufen.
Da musst Du mal einen Prüfer fragen. Es kommt zu einem Unterschied bei der Tachoanzeige. Da aber ja schon zulässig, könnte das klappen. So ein Gutachten kostet ca. 100 Euro. Eigentlich müsste man dies dann in der Zulassungstelle nachtragen lassen, kostet auch nochmal.
Billiger mit Sicherheit. Ist zwar schon lange her und ich hab das erst einmal damals gemacht aber das Eintragen lag damals bei weniger als 100Eur. Ruf einfach mal den TÜV vor Ort an und Frage nach. Damals war das so das bis zur nächsten An und Abmeldung der Schein vom TÜV reichte und man nicht sofort damit zur Zulassungstelle musste.
Falls es hart auf hart kommen sollte und ich neue Reifen brauche : Im Fahrzeugschein sind 215/70 R16 C 108T eingetragen . Bei Winterrädern nach denen ich gerade geschaut habe gibt es 215/70 R16C 108R , darf ich die ohne Probleme fahren oder müßte ich die Reifengröße auch eintragen lassen ?
Aus meiner Sicht besteht keine technische Veranlassung, die Montage Deiner Bereifung nicht auch auf LM-Felge zu gestatten. Folglich würde ich zu einer Prüfstelle fahren und um eine geänderte Eintragung bitten.
Auch genehmigt 215/65 R 16.... auf wahlweise Stahl- oder LM-Felge...
So müßte das aussehen. Vielleicht hält der Fahrzeughersteller/-Importeur eine derartige Unbedenklichkeitserklärung oder Freigabe bereit. Fragen lohnt sich.
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 24. Januar 2016 um 10:32:42 Uhr:
Aus meiner Sicht besteht keine technische Veranlassung, die Montage Deiner Bereifung nicht auch auf LM-Felge zu gestatten. Folglich würde ich zu einer Prüfstelle fahren und um eine geänderte Eintragung bitten.
Auch genehmigt 215/65 R 16.... auf wahlweise Stahl- oder LM-Felge...
So müßte das aussehen. Vielleicht hält der Fahrzeughersteller/-Importeur eine derartige Unbedenklichkeitserklärung oder Freigabe bereit. Fragen lohnt sich.
Die Reifenfreigabe vom Hersteller hatte ich damals und dort standen wie gesagt die Stahlräder mit der Reifengröße drin. Wurde auch anstandlos eingetragen, der Prüfer wollte damals nicht mal das Auto sehen. Anstelle der Stahlräder sind es ja nur Alufelgen, die Größe und die Abmessungen sind ja die selben.
LG
Stephan
Also ich meine wenn die Alufelge die gleichen Maße hat wie die Stahlfelge , bezüglich Einpresstiefe, Durchmesser, Maulweite , dann sollte sie auch für die vorhandenen Reifengröße zugelassen werden können.
Da es sich um ein Originalteil handelt , gehe ich mal davon aus das die Felgengeometrie ( Felgenhorn/symmetrisch /unsymmetrisch ) passen wird.
Wie schon geschrieben , mal beimTÜV nachfragen ob da was nachgetragen werden muss/ kann.
Ein einfaches Eintragen einer zugelassenen Felge kostet nicht viel. Dagegen das anfertigen eines Gutachtens einer nicht zugelassene Felge um sie dann eingetragen zu bekommen sicher einiges, was dann wohl kaum lohnt.
Damals...zwischenzeitlich wurde ja vielleicht auch eine Freigabe auf LM-Felgen erteilt.
Ich bin der festen Überzeugung, dass das "Umschreiben" keinerlei Probleme aufwirft.
@ TE
Wenn Deine abgebildete Alu-Felge die
Original-Teile-Nr. 52910 4H210 trägt,
wurde sie auch als Sonderausstattung auf Deinem Typ TQ ab 11/2007 verbaut. (-:
Betreffend der Bereifungsmöglichkeit mit 215/65 schließe ich mich
den Aussagen von Gummihoeker an.
btw.: die 215/70R16C 108R
sind als Winterreifen ohne eine weitere Eintragung zulässig,
> allerdings mit einem sogenannten "M+S-Aufkleber Vmax 170 km/h"
da Dein H1 ja eine Vmax von 180 km/h hat.
Zitat:
@touaresch schrieb am 24. Januar 2016 um 11:31:24 Uhr:
@ TE
Wenn Deine abgebildete Alu-Felge die
Original-Teile-Nr. 52910 4H210 trägt,
wurde sie auch als Sonderausstattung auf Deinem Typ TQ ab 11/2007 verbaut. (-:
Betreffend der Bereifungsmöglichkeit mit 215/65 schließe ich mich
den Aussagen von Gummihoeker an.
btw.: die 215/70R16C 108R
sind als Winterreifen ohne eine weitere Eintragung zulässig,
> allerdings mit einem sogenannten "M+S-Aufkleber Vmax 170 km/h"
da Dein H1 ja eine Vmax von 180 km/h hat.
Sie hat von Dir die geschriebene Teilenummer . Haben die das bei der Dekra im Laptop ? Es sind Orginal Felgen und von daher habe ich keine ABE bekommen.
Originale erhalten ihre Betriebserlaubnis automatisch mit der Fahrzeug-ABE, weshalb auf eine Räder-ABE verzichtet werden kann und die Räder ja auch überwiegend keine KBA-Nr. haben.