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orig. 20" Doppelspeiche ABE oder Teilegutacheten???
Hi,
da ich denke , dass ich die original Audi 9x20" Doppelspeiche ET29 Felgen eintragen muß, hier mal meine Frage ob jemand dazu eine ABE oder ein Teilegutachten hat.Wäre nett wenn mir das jemand zukommen lassen könnte.
Hab die sufu genutzt aber leider nichts dazu gefunden.
Danke im vorraus
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66 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MarkA5
Hi,
da ich denke , dass ich die original Audi 9x20" Doppelspeiche ET29 Felgen eintragen muß, hier mal meine Frage ob jemand dazu eine ABE oder ein Teilegutachten hat.Wäre nett wenn mir das jemand zukommen lassen könnte.
Hab die sufu genutzt aber leider nichts dazu gefunden.
Danke im vorraus
Dafür gibts kein Gutachten.Kannst dir von Audi eine Tragfähigkeitsbescheinigung schicken lassen.
Wen die die Sufu richtig angewendet hättest,wärst selber auf die Lösung gekommen.
schönes Fest
nicht so voreilig du Kugelzauberer.....
Zitat:
Original geschrieben von rudiyoda1
nicht so voreilig du Kugelzauberer.....
Uih,was der Rudi alles in der Hosentasche hat
aber mal locker aus dem Armgelenk......frohes Fest....
Das nenn ich mal ein Service. *Traumhaft*
Dankeschön
Frohes Fest Euch allen
Was bedeutet denn nun der Satz:
(Anbauabnahme durch aaSoP bzw. einen Pru?fingenieur einer aaU?O nicht erforderlich.)
Muss das nun vom TÜV abgenommen werden, oder nicht?
Betroffen wäre ein A5 Coupe 3.0 TDI.
Danke!!
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt nach dem Ein- oder Anbau der o.a. Fahrzeugteile bei Einhaltung der
ggf. genannten Randbedingungen und Auflagen bestehen.
Die ggf. erforderliche Ein- bzw. Anbauabnahme (s. Auflagen) hat durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten
nach Nummer 4 der Anlage VIII b StVZO zu erfolgen. Die Änderungsabnahme muss auf einem
separaten Nachweis (gemäß den im Verkehrsblatt veröffentlichten Mustern für Nachweise nach § 19 Abs.4
StVZO) dokumentiert werden.
Der Fahrzeugführer hat diesen Auszug einschließlich der erforderlichen Bestätigung des ordnungsgemäßen Einbzw.
Anbaus mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.
So steht es in der ABE
Anbauabnahme ... nicht erforderlich
Zitat:
Original geschrieben von stullek
Anbauabnahme ... nicht erforderlich
aber nur,wenn sonst nix verändert wird
18 Zoll runter -> 20 Zoll drauf........sonst wird nix geändert:-)!
Hab da mal ne Frage.
Habe auch die 20" Felgen aber schon ab Werk habe dann noch H&R Federn verbaut und Distanzscheiben von H&R mit ABE.
Wenn ich jetzt vorne zb anstatt dem originalen 265 30 nen 245 30 reifen drauf mache muss ich dann nur den neuen Reifen eintragen lassen oder auch den rest der normalerweise für die originalen teile eine ABE hat?
Zitat:
Original geschrieben von G5GTI
Hab da mal ne Frage.
Habe auch die 20" Felgen aber schon ab Werk habe dann noch H&R Federn verbaut und Distanzscheiben von H&R mit ABE.
Wenn ich jetzt vorne zb anstatt dem originalen 265 30 nen 245 30 reifen drauf mache muss ich dann nur den neuen Reifen eintragen lassen oder auch den rest der normalerweise für die originalen teile eine ABE hat?
ja musst du - schon alleine wegen der tieferlegung + Distanzen hast du KEINE ABE der Distanzen
deine ABE der Distanzscheiben ist eh für die Katz.....da H&R Federn verbaut...
Zitat:
Original geschrieben von rudiyoda1
deine ABE der Distanzscheiben ist eh für die Katz.....da H&R Federn verbaut...
da war ich schneller