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Original Felgen von anderem Auto ohne Eintragung?

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 30. Januar 2020 um 11:49

Hallo ich hab da eine Frage...

Ich habe mir letztens einen Golf 7 1.6 TDI (BJ. 2015) mit Originalen 16" Felgen gekauft und würde gerne größere Felgen drauf machen. Im Internet hab ich Gebrauchte Original Felgen auch von einem VW nur anderes Modell gefunden die auch passen würden. Könnte ich die ohne Probleme Fahren oder muss ich die Eintragen lassen?

MfG.

Beste Antwort im Thema

1. Die Rad- Reifenkombination muss im CoC stehen und nicht im Schein. Wie schon zuvor bemerkt, steht im Schein entweder nur die kleinste Größe, oder jene, mit welcher das Fahrzeug ab Werk ausgeliefert wurde (mein 2019 G7 hat im Schein 225/40R18 stehen).

2. Borbet und andere Hersteller von Sonderrädern dürfen keine mit VW gekennzeichneten Felgen in den Handel bringen, wohl aber nach Absprache das gleiche Design, wenn sie diese eh schon für VW gießen, dann aber eben mit KBA-Nummer und entsprechender ABE dazu (Produkthaftung).

Habe ich also Felgen mit KBA-Nr. die dem Original zum verwechseln ähnlich sind oder gar entsprechen, so gilt einzig und allein das dazugehörige Gutachten, egal ob Original VW Optik.

Hat die Felge keine KBA-Nr. und ist mit einem Herstellerkennzeichen versehen (also nicht der Nabendeckel, sondern auf der Rückseite eingegossen oder mit VW Materialnummer), so müssen die restlichen Angaben (Mittenzentrierung, Breite, Durchmesser, ET und natürlich die Reifendimensionen) im CoC des Fahrzeugs aufgeführt sein, um sie ohne Auflagen fahren zu dürfen.

3. Kleiner Exkurs in Sachen e1*-Nrn in ABE´s:

Diese haben in der Regel nicht wie oben gezeigt nur eine Endziffer, sondern decken einen ganzen Bereich von Typgenehmigungen dieser Baureihe ab. Siehe Beispiel im Anhang.

Der gezeigte Auszug zeigt mögliche e1*-Nummernkreise und deren Auflagen bei S3 und TT.

Beim S3 / -Sportback kann dieses Rad mit allen Endnummern montiert werden, da dort nur "*..." am Ende steht.

Beim darunter gelisteten TT (II) ist der Nummernkreis auf die e1*-Nummern "00" bis "16" beschränkt. Hat man einen TT mit Endnummer "14" so fällt er hinein, hat er die Endnummer "17" oder höher, kann das Rad entweder gar nicht verbaut werden, oder eben mit anderen Auflagen. Dazu gleich mehr.

In der untersten Spalte dann noch der TT (III). Hier sieht man sehr schön, dass die e1*-Nr. vom darüber gelisteten TT (II) weitergeführt wird, und es mit der Endnummer "17" weiter geht. Diese Nummernänderung war wegen einer Änderung der Baureihe (ggf neue Motorisierungen, etc.) notwendig. Wenn sich dabei auch Kotflügel- oder Bremsen- und / oder Radaufhängungsgeometrien verändert haben, muss neu geprüft werden. Die ABE wird nach erfolgreicher Prüfung mit den neuen Auflagen erweitert.

Vergleicht man im gezeigten Auszug die Auflagen für den TT (II) bei einer Reifengröße von 245/40R18 mit denen des darunter gelisteten TT (III), so waren bis Endnummer "16) Karosseriearbeiten und dementsprechend eine Einzelabnahme notwendig, beim Nachfolgemodell mit der "*17" gibt es bei gleicher Reifengröße nur die Auflage "A91" (feingliedrige Schneeketten).

Gruß

RSLiner

E1-nr-beispiel
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Was meinst du,

passen Felgen von einem Touareg oder tarok?

Rad Reifenkombination muss im Fahrzeugschein eingetragen sein bzw. für das Fahrzeug freigegeben sein....steht es nicht drin —-> Einzelabnahme

Moinsens,

habe genau das selbe problem gehabt.

Model passt auf die Golf7 Limo (AU) aber nicht auf meinem GOLF 7 Variant (AUV). BZW war in der Felgen ABE mein Fahrzeug nicht aufgeführt. In der COC war die Felge genehmigt und danacht hattte ich Reifen und Felgen gekauft.

Danach war ich zum TÜV gefahren und habe mich erstmal erkundigt.

Bei vielen Felgenherstellern sind die ABE`s zu alt, oder BZW das Fahrzeug zu jung. So wirst Du bei Felgen ab 2016 dein Fahrzeug in den ABE`s finden, bei älteren Felgen Modellen halt nicht.

Der TÜV Prüfer hatte in seiner Datenbank für mich eine Vergleischsfelge rausgesucht auf die er dann eine neuabnahme machen kann, bzw dann felgen und reifen in die Papiere eintragen wird.

Du musst die EG typ Genehmigung prüfen oder ABE Nummer vergleichen, Felge - Fahrzeugschein.

Bei der Limo zB, steht im Fahrezeugschein e1*2007/46*0627*12, die selbe Nummer muss in der Felgen ABE stehen.

Ich denke mal das Du die Felgen auch eintragen lassen musst wenn die nummer nicht überein stimmen.

Falls es andere möglichkeiten gibt lasse ich mich auch gerne belehren.

Gruß

Micha

Gibt es nicht. Dein KFZ muss explizit aufgeführt sein. Ist es das nicht——> Einzelabnahme. Kostet jetzt auch nicht die Welt 120€, aber trotzdem nervig, denn zusätzlich MUSST du die auch in den Fahrzeugschein beim Straßenverkehrsamt eintragen lassen. Macht nochmal 20-30€

In meinem Fahrzeugscheinen steht nur die kleinste reifengröße drin, weitere größen stehen in der COC und nicht im Fahrzeugschein.

In der Felgen ABE steht nur Golf7 (AU) e1*2007/46*0627*12, mehr nicht.

Diese nummer muss mit der ABE Nummer im Fahrzeugschein unter (K) überein stimmen.

Bei Zubehörrädern (auch von VW) gilt ausschließlich das zugehörige Gutachten.

Die COC gilt für von VW für deinen Wagen zugelassene Serienräder.

Zitat:

In der Felgen ABE steht nur Golf7 (AU) e1*2007/46*0627*12, mehr nicht.

Altes Gutachten aus der Vor-Variant-Zeit?

@da9522 Woher weißt du denn, dass die Felgen auch auf deinen Golf passen würden? Passt die Felgengröße, Einpresstiefe, Mittenloch, etc.? Von welchem Modell sind denn die Felgen?

"Bei Zubehörrädern (auch von VW) gilt ausschließlich das zugehörige Gutachten."

Richtig, und was steht in deren Gutachten ???

"Die COC gilt für von VW für deinen Wagen zugelassene Serienräder."

Nicht ganz richtig !

In meiner COC stehen zb Felgen 6JX16 ET 48 bei 205/55 R 16 sind laut VW genehmigt . Habe diese auch gekauft, waren vorher auf einem Golf7 Sportsvan. Darf sie aber nicht fahren weil der Felgenhersteller sie für mein Fahrzeug nicht frei gegeben hat, zB e1*2007/46*0627*12 FZSchein-ABE Felgenhersteller nicht überein stimmt.

OK, das gutachten war von 2013.

Zitat:

Nicht ganz richtig !

Doch richtig, da du eine ABE hast sind es keine VW-Serienräder.

Um welche Räder handelt es sich?

KBA / ABE-Nr?

KBA 49398, Alutec, Modell: Dolomit.

Sind leider nur für die Limo zugelassen, grrr

Hier mal ein beispiel

Ich wollte mir die VW Felgen "Aspen" für mein Auto holen.

VW-Teilenr 5G0601025CE

6x16 ET48 mit 205/55 R 16

Laut COC von VW sind die größen genehmigt.

Hersteller ist Borbet

KBA 48591

Laut KBA ist mein Fahrzeug nicht aufgeführt und bedarf es einer Eintragung.

Hier scheiden sich so bischen die geister.

Selbst wenn auf dem Narbendeckel VW steht, in der COC Felgen und Reifengrößen passen, der Hersteller aber dein Fahrzeug in der ABE nicht aufführt, zb e1*2007/46*0627*12, dann hast du ein problem.

 

Bin an einigen VW Felgen gescheitert weil die ABE nummern nicht passten.

Richtig, die ABE/EWG-Nr. muss übereinstimmen bei Fahrzeug und Felge.

1. Die Rad- Reifenkombination muss im CoC stehen und nicht im Schein. Wie schon zuvor bemerkt, steht im Schein entweder nur die kleinste Größe, oder jene, mit welcher das Fahrzeug ab Werk ausgeliefert wurde (mein 2019 G7 hat im Schein 225/40R18 stehen).

2. Borbet und andere Hersteller von Sonderrädern dürfen keine mit VW gekennzeichneten Felgen in den Handel bringen, wohl aber nach Absprache das gleiche Design, wenn sie diese eh schon für VW gießen, dann aber eben mit KBA-Nummer und entsprechender ABE dazu (Produkthaftung).

Habe ich also Felgen mit KBA-Nr. die dem Original zum verwechseln ähnlich sind oder gar entsprechen, so gilt einzig und allein das dazugehörige Gutachten, egal ob Original VW Optik.

Hat die Felge keine KBA-Nr. und ist mit einem Herstellerkennzeichen versehen (also nicht der Nabendeckel, sondern auf der Rückseite eingegossen oder mit VW Materialnummer), so müssen die restlichen Angaben (Mittenzentrierung, Breite, Durchmesser, ET und natürlich die Reifendimensionen) im CoC des Fahrzeugs aufgeführt sein, um sie ohne Auflagen fahren zu dürfen.

3. Kleiner Exkurs in Sachen e1*-Nrn in ABE´s:

Diese haben in der Regel nicht wie oben gezeigt nur eine Endziffer, sondern decken einen ganzen Bereich von Typgenehmigungen dieser Baureihe ab. Siehe Beispiel im Anhang.

Der gezeigte Auszug zeigt mögliche e1*-Nummernkreise und deren Auflagen bei S3 und TT.

Beim S3 / -Sportback kann dieses Rad mit allen Endnummern montiert werden, da dort nur "*..." am Ende steht.

Beim darunter gelisteten TT (II) ist der Nummernkreis auf die e1*-Nummern "00" bis "16" beschränkt. Hat man einen TT mit Endnummer "14" so fällt er hinein, hat er die Endnummer "17" oder höher, kann das Rad entweder gar nicht verbaut werden, oder eben mit anderen Auflagen. Dazu gleich mehr.

In der untersten Spalte dann noch der TT (III). Hier sieht man sehr schön, dass die e1*-Nr. vom darüber gelisteten TT (II) weitergeführt wird, und es mit der Endnummer "17" weiter geht. Diese Nummernänderung war wegen einer Änderung der Baureihe (ggf neue Motorisierungen, etc.) notwendig. Wenn sich dabei auch Kotflügel- oder Bremsen- und / oder Radaufhängungsgeometrien verändert haben, muss neu geprüft werden. Die ABE wird nach erfolgreicher Prüfung mit den neuen Auflagen erweitert.

Vergleicht man im gezeigten Auszug die Auflagen für den TT (II) bei einer Reifengröße von 245/40R18 mit denen des darunter gelisteten TT (III), so waren bis Endnummer "16) Karosseriearbeiten und dementsprechend eine Einzelabnahme notwendig, beim Nachfolgemodell mit der "*17" gibt es bei gleicher Reifengröße nur die Auflage "A91" (feingliedrige Schneeketten).

Gruß

RSLiner

E1-nr-beispiel

Zitat:

@RSLiner schrieb am 31. Januar 2020 um 10:47:39 Uhr:

 

Hat die Felge keine KBA-Nr. und ist mit einem Herstellerkennzeichen versehen (also nicht der Nabendeckel, sondern auf der Rückseite eingegossen oder mit VW Materialnummer), so müssen die restlichen Angaben (Mittenzentrierung, Breite, Durchmesser, ET und natürlich die Reifendimensionen) im CoC des Fahrzeugs aufgeführt sein, um sie ohne Auflagen fahren zu dürfen.

Hi, das was Du hier schreibst, ist GENAU der Punkt, den ich suche.

(hab zwar keinen VW sondern Toyota, aber das muss ja egal sein).

Also.... ich hatte einen RAV4 III (2007 - 2012) Executive, der serienmäßig mit 235/55-R18 Reifen und 7 1/2 x 18 ET45 Felgen ausgestattet war (und den es in dieser Ausstattung auch NUR damit gab). Diese Daten sind alle im CoC eingetragen (das ich zum Glück noch habe).

Dieses Fahrzeug hab ich jetzt verkauft und den Nachfolger (RAV4 IV (2013 - 2018), ebenfalls Executive und ebenfalls mit 18" Rädern, also 235/55-R18 auf 7 1/2 x 18 ET45 Felgen. Auch das steht alles so im CoC des Neuen.

Ein Festigkeitsgutachten bekomme ich natürlich nicht von Toyota, ABER die max. Achslasten sind bei beiden Fahrzeugen identisch !

NUR das Design der neueren Felgen ist (natürlich) anders als das der älteren. Das ist also der einzige Unterschied.

Frage: kann / darf ich meine Winterräder des alten Modells (Daten s.o.) auf dem neuen weiterfahren, ohne was eintragen lassen zu müssen ?

Ich war schon bei DEKRA, hab dem Ing. die gleiche Frage gestellt, er hat dann ca. 10min. in seinen Datenbanken gesucht und mir gesagt "... da gibt es nichts einzutragen ..."

Ist das richtig ?

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