1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. TT
  6. TT 8J
  7. original S-line Felgen vom Werk aus drauf - Eintragungspflichtig?

original S-line Felgen vom Werk aus drauf - Eintragungspflichtig?

Audi TT 8J
Themenstarteram 11. März 2011 um 18:16

Hallo habe einen TT mit S-line Austattung unteranderem auch die dazu gehörigen 19 zoll doppelspeichenfelgen. Im Fahrzeugschein steht aber nichts drin nur 17 zoll sind eingetragen! Da die felgen schon vom Werk aus drauf waren muss ich diese noch eintragen?

MfG

Danke schon mal

Beste Antwort im Thema
am 12. März 2011 um 16:08

Zitat:

Original geschrieben von Mogli_A4

Zitat:

Original geschrieben von R8Michael

Sind nicht eintragungspflichtig.

schön, daß wir nun alles längs und breit erklärt haben, und nun ein Resumee von Dir erfunden wurde, welches pauschal nicht stimmt.

Er hat geschrieben, dass er das KFZ so ausgeliefert bekommen hat. Somit ist es nicht eintragungspflichtig.

Sorry das ich nicht jeden Kommentar gelesen habe, sondern einfach nur in 3 Worten eine Antwort zur Frage gegeben habe.

Bevor du sagst ich erfinde was, bringe bitte Beweise vor, ansonsten halt einfach die Klappe ;)

30 weitere Antworten
Ähnliche Themen
30 Antworten

zum neuen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II) gibt´s noch ein EWG-Übereinstimmungspapier, dort sind alle erlaubten Räder eingetragen.

Themenstarteram 11. März 2011 um 20:52

ok bin ich richtig der annahme dass die unter anmerkungen eingetragen sind?sonst steht nichts von 9x19

am 11. März 2011 um 22:54

Zitat:

Original geschrieben von icecream

ok bin ich richtig der annahme dass die unter anmerkungen eingetragen sind?sonst steht nichts von 9x19

Ja, fahren Spass haben alles andere is legal......

So nicht ganz richtig! Wenn dein TT nicht mit 9x19 ausgeliefert wurde steht diese Abmessung auch in der EWG nicht drin! Also, abnehmen lassen, bei der nächsten Befassung mit der Zulassungsstelle eintragen lassen... Unten das Gutachten zu den Felgen...

Zitat:

Original geschrieben von bigkahoona

So nicht ganz richtig! Wenn dein TT nicht mit 9x19 ausgeliefert wurde steht diese Abmessung auch in der EWG nicht drin! Also, abnehmen lassen, bei der nächsten Befassung mit der Zulassungsstelle eintragen lassen... Unten das Gutachten zu den Felgen...

"Hallo habe einen TT mit S-line Austattung unteranderem auch die dazu gehörigen 19 zoll doppelspeichenfelgen."

Zitat:

Original geschrieben von bigkahoona

So nicht ganz richtig! Wenn dein TT nicht mit 9x19 ausgeliefert wurde steht diese Abmessung auch in der EWG nicht drin! Also, abnehmen lassen, bei der nächsten Befassung mit der Zulassungsstelle eintragen lassen... Unten das Gutachten zu den Felgen...

Hallo,

wie du eben geschrieben hast:

SO NICHT GANZ RICHTIG !!

Lies dir dein Gutachten mal genau durch.

Da steht ganz deutlich erlaubt für alle TT 8J,

Abnahme NICHT erforderlich,

Nachtrag in die Papiere bei der nächsten Befassung.

"Der Fahrzeugführer hat diesen Auszug einschließlich der erforderlichen Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- bzw Anbaus mitzuführen und zuständigen Personen auf verlangen auszuhändigen."

Ich habe meine abnehmen lassen und sie beim Ummelden eintragen lassen...

Wenn sie ab Werk drauf waren sollten sie ja in der EWG stehen und von daher gibts ja kein Problem... nur ist sich der Tread-Ersteller ja da nicht so sicher obs drinsteht...

recht witzig, daß man da was mitführen muss, denn bei mir sind die serienmässig im EWG-Papier aufgeführt, aber dieses Papier muss ich ja gar nicht mitführen.

 

Werde ich also von der Rennleitung angehalten und mir unterstellt, daß ich keine Serienräder fahre, muss ja der Sheriff online nachprüfen, welches Rad auf dem TT erlaubt ist, und welches nicht.

 

Wie wird da dann unterscheiden zwischen S-Line (wo die 19er im EWG-Papier drin stehen) und nicht-S-Line (wo sie nicht aufgeführt sind)?

 

Oder gibt der Freundliche Polizist meine Fahrgestellnummer ein und bekommt aufgelistet welche Räder ich fahren darf?

 

Früher war das alles etwas überschaubarer, ein Lob auf die neuartigen Erfindungen durch die EU :D

Denke dass sie anhand der Fahrgestellnummer zugriff auf die EWG haben, bin mir aber nicht sicher, hatte mir das auch schon mal überlegt...

am 12. März 2011 um 11:40

Sind nicht eintragungspflichtig.

Zitat:

Original geschrieben von R8Michael

Sind nicht eintragungspflichtig.

schön, daß wir nun alles längs und breit erklärt haben, und nun ein Resumee von Dir erfunden wurde, welches pauschal nicht stimmt.

am 12. März 2011 um 16:08

Zitat:

Original geschrieben von Mogli_A4

Zitat:

Original geschrieben von R8Michael

Sind nicht eintragungspflichtig.

schön, daß wir nun alles längs und breit erklärt haben, und nun ein Resumee von Dir erfunden wurde, welches pauschal nicht stimmt.

Er hat geschrieben, dass er das KFZ so ausgeliefert bekommen hat. Somit ist es nicht eintragungspflichtig.

Sorry das ich nicht jeden Kommentar gelesen habe, sondern einfach nur in 3 Worten eine Antwort zur Frage gegeben habe.

Bevor du sagst ich erfinde was, bringe bitte Beweise vor, ansonsten halt einfach die Klappe ;)

er hat die dazugehörigen Räder, ob die jedoch bei der Auslieferung dabei waren ist fraglich...

 

es ging einfach darum, daß wir das alle Eventualitäten erklärt hatten, und dann kam so eine pauschale Antwort die einen Teil unserer Aussagen wieder in Frage gestellt hat.

 

Und jetzt halte ich meine Klappe

Zitat:

Original geschrieben von icecream

Hallo habe einen TT mit S-line Austattung unteranderem auch die dazu gehörigen 19 zoll doppelspeichenfelgen. Im Fahrzeugschein steht aber nichts drin nur 17 zoll sind eingetragen! Da die felgen schon vom Werk aus drauf waren muss ich diese noch eintragen?

MfG

Danke schon mal

Deine Antwort
Ähnliche Themen