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Ortschaft Geschwindigkeit

Themenstarteram 26. Februar 2012 um 13:51

Hallo, ich habe eine Frage zu den Geschwindigkeiten innerhalb geschlossener Ortschaften. Grundsätzlich gilt innerhalb der Ortschaften 50 km/h. Ausnahmen werden durch Schilder z.B. Tempo 30 oder Spielstraße geregelt. Wie verhält es sich z.B bei sehr engen Straßen, wenn es nicht durch ein Schild geregelt wird? Gibt es andere Regelungen (außer Schilder)?

Danke für Eure Anworten

Beste Antwort im Thema
am 26. Februar 2012 um 13:51

ja, menschenverstand ;)

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47 Antworten
am 26. Februar 2012 um 13:51

ja, menschenverstand ;)

am 26. Februar 2012 um 13:57

Zitat:

Original geschrieben von newben

Hallo, ich habe eine Frage zu den Geschwindigkeiten innerhalb geschlossener Ortschaften. Grundsätzlich gilt innerhalb der Ortschaften 50 km/h. Ausnahmen werden durch Schilder z.B. Tempo 30 oder Spielstraße geregelt. Wie verhält es sich z.B bei sehr engen Straßen, wenn es nicht durch ein Schild geregelt wird? Gibt es andere Regelungen (außer Schilder)?

Danke für Eure Anworten

Nein.

Zitat:

Original geschrieben von newben

Grundsätzlich gilt innerhalb der Ortschaften 50 km/h.

Dies gilt unter den günstigsten Bedingungen.

Zitat:

Original geschrieben von newben

Wie verhält es sich z.B bei sehr engen Straßen, wenn es nicht durch ein Schild geregelt wird? Gibt es andere Regelungen (außer Schilder)?

StVO § 3 Absatz 1:

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.

Auch auf engen Straßenabschnitten darfst Du maximal 50 KMh in der Stadt, soweit nicht anders geregelt, fahren.

Die dann tatsächlich Gefahrene Geschwindigkeit regelst Du dann mit dem Ding da zwischen den Ohren.

Einsehbarkeit, Gegenverkehr, Straßenzustand...sonstige Bedingungen.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Zitat:

Original geschrieben von newben

Hallo, ich habe eine Frage zu den Geschwindigkeiten innerhalb geschlossener Ortschaften. Grundsätzlich gilt innerhalb der Ortschaften 50 km/h. Ausnahmen werden durch Schilder z.B. Tempo 30 oder Spielstraße geregelt. Wie verhält es sich z.B bei sehr engen Straßen, wenn es nicht durch ein Schild geregelt wird? Gibt es andere Regelungen (außer Schilder)?

Danke für Eure Anworten

Nein.

Doch.:D

Weite Teile der STVO.

am 26. Februar 2012 um 14:06

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

 

Nein.

Doch.:D

Weite Teile der STVO.

Nein. Gibt keinen Paragraphen, der die Geschwindigkeit in engen Straßen innerorts ohne eigene Tempobeschilderung behandelt.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

 

Doch.:D

Weite Teile der STVO.

Nein

Doch:D

Weite Teile der STVO.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

 

Doch.:D

Weite Teile der STVO.

Nein. Gibt keinen Paragraphen, der die Geschwindigkeit in engen Straßen innerorts ohne eigene Tempobeschilderung behandelt.

Nicht direkt, aber indirekt.

zb. §7 Absatz 4

Ich halte es mit Kai70

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

am 26. Februar 2012 um 14:12

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

 

Nein. Gibt keinen Paragraphen, der die Geschwindigkeit in engen Straßen innerorts ohne eigene Tempobeschilderung behandelt.

Nicht direkt, aber indirekt.

zb. §7 Absatz 4

Hat weder was mit der Situation des TE zu tun noch wird da was von Geschwindigkeit gesagt.

Themenstarteram 26. Februar 2012 um 14:12

Hallo an alle, Danke für Eure Antworten. Ich weiß, dass die Frage "etwas komisch" war. Ich bin aber erst seit 1,5 Jahren in Deutschland und mache gerade den Führerschein. Das ist nicht immer einfach für mich überall durchzusteigen. Also nochmals Danke :-)

am 26. Februar 2012 um 14:13

Zitat:

Original geschrieben von newben

Hallo an alle, Danke für Eure Antworten. Ich weiß, dass die Frage "etwas komisch" war. Ich bin aber erst seit 1,5 Jahren in Deutschland und mache gerade den Führerschein. Das ist nicht immer einfach für mich überall durchzusteigen. Also nochmals Danke :-)

Wenn du eh gerade in der Fahrschule bist, frag alle unklare Sachen deinen Fahrlehrer.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

 

Nein. Gibt keinen Paragraphen, der die Geschwindigkeit in engen Straßen innerorts ohne eigene Tempobeschilderung behandelt.

Richtig, da kann ich mich nur anschließen.

Zitat:

Original geschrieben von newben

Hallo, ich habe eine Frage zu den Geschwindigkeiten innerhalb geschlossener Ortschaften. Grundsätzlich gilt innerhalb der Ortschaften 50 km/h. Ausnahmen werden durch Schilder z.B. Tempo 30 oder Spielstraße geregelt. Wie verhält es sich z.B bei sehr engen Straßen, wenn es nicht durch ein Schild geregelt wird? Gibt es andere Regelungen (außer Schilder)?

Danke für Eure Anworten

Wie lange hast du denn den FS??

Die 50 km/h sind die max. erlaubte.

Ist doch ganz einfach Fahren auf 1/2 Sicht (Sicht) auch darüber wird in der Fahrschule immer wieder hingewiesen.

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