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Ortschaft Geschwindigkeit
Hallo, ich habe eine Frage zu den Geschwindigkeiten innerhalb geschlossener Ortschaften. Grundsätzlich gilt innerhalb der Ortschaften 50 km/h. Ausnahmen werden durch Schilder z.B. Tempo 30 oder Spielstraße geregelt. Wie verhält es sich z.B bei sehr engen Straßen, wenn es nicht durch ein Schild geregelt wird? Gibt es andere Regelungen (außer Schilder)?
Danke für Eure Anworten
Beste Antwort im Thema
ja, menschenverstand
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47 Antworten
ja, menschenverstand
Zitat:
Original geschrieben von newben
Hallo, ich habe eine Frage zu den Geschwindigkeiten innerhalb geschlossener Ortschaften. Grundsätzlich gilt innerhalb der Ortschaften 50 km/h. Ausnahmen werden durch Schilder z.B. Tempo 30 oder Spielstraße geregelt. Wie verhält es sich z.B bei sehr engen Straßen, wenn es nicht durch ein Schild geregelt wird? Gibt es andere Regelungen (außer Schilder)?
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Nein.
Zitat:
Original geschrieben von newben
Grundsätzlich gilt innerhalb der Ortschaften 50 km/h.
Dies gilt unter den günstigsten Bedingungen.
Zitat:
Original geschrieben von newben
Wie verhält es sich z.B bei sehr engen Straßen, wenn es nicht durch ein Schild geregelt wird? Gibt es andere Regelungen (außer Schilder)?
StVO § 3 Absatz 1:
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.
Auch auf engen Straßenabschnitten darfst Du maximal 50 KMh in der Stadt, soweit nicht anders geregelt, fahren.
Die dann tatsächlich Gefahrene Geschwindigkeit regelst Du dann mit dem Ding da zwischen den Ohren.
Einsehbarkeit, Gegenverkehr, Straßenzustand...sonstige Bedingungen.
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Zitat:
Original geschrieben von newben
Hallo, ich habe eine Frage zu den Geschwindigkeiten innerhalb geschlossener Ortschaften. Grundsätzlich gilt innerhalb der Ortschaften 50 km/h. Ausnahmen werden durch Schilder z.B. Tempo 30 oder Spielstraße geregelt. Wie verhält es sich z.B bei sehr engen Straßen, wenn es nicht durch ein Schild geregelt wird? Gibt es andere Regelungen (außer Schilder)?
Danke für Eure Anworten
Nein.
Doch.
Weite Teile der STVO.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Nein.
Doch.
Weite Teile der STVO.
Nein. Gibt keinen Paragraphen, der die Geschwindigkeit in engen Straßen innerorts ohne eigene Tempobeschilderung behandelt.
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Doch.
Weite Teile der STVO.
Nein
Doch
Weite Teile der STVO.
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Doch.
Weite Teile der STVO.
Nein. Gibt keinen Paragraphen, der die Geschwindigkeit in engen Straßen innerorts ohne eigene Tempobeschilderung behandelt.
Nicht direkt, aber indirekt.
zb. §7 Absatz 4
Ich halte es mit Kai70
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Nein. Gibt keinen Paragraphen, der die Geschwindigkeit in engen Straßen innerorts ohne eigene Tempobeschilderung behandelt.
Nicht direkt, aber indirekt.
zb. §7 Absatz 4
Hat weder was mit der Situation des TE zu tun noch wird da was von Geschwindigkeit gesagt.
Hallo an alle, Danke für Eure Antworten. Ich weiß, dass die Frage "etwas komisch" war. Ich bin aber erst seit 1,5 Jahren in Deutschland und mache gerade den Führerschein. Das ist nicht immer einfach für mich überall durchzusteigen. Also nochmals Danke :-)
Zitat:
Original geschrieben von newben
Hallo an alle, Danke für Eure Antworten. Ich weiß, dass die Frage "etwas komisch" war. Ich bin aber erst seit 1,5 Jahren in Deutschland und mache gerade den Führerschein. Das ist nicht immer einfach für mich überall durchzusteigen. Also nochmals Danke :-)
Wenn du eh gerade in der Fahrschule bist, frag alle unklare Sachen deinen Fahrlehrer.
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Nein. Gibt keinen Paragraphen, der die Geschwindigkeit in engen Straßen innerorts ohne eigene Tempobeschilderung behandelt.
Richtig, da kann ich mich nur anschließen.
Zitat:
Original geschrieben von newben
Hallo, ich habe eine Frage zu den Geschwindigkeiten innerhalb geschlossener Ortschaften. Grundsätzlich gilt innerhalb der Ortschaften 50 km/h. Ausnahmen werden durch Schilder z.B. Tempo 30 oder Spielstraße geregelt. Wie verhält es sich z.B bei sehr engen Straßen, wenn es nicht durch ein Schild geregelt wird? Gibt es andere Regelungen (außer Schilder)?
Danke für Eure Anworten
Wie lange hast du denn den FS??
Die 50 km/h sind die max. erlaubte.
Ist doch ganz einfach Fahren auf 1/2 Sicht (Sicht) auch darüber wird in der Fahrschule immer wieder hingewiesen.