1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Opel
  5. Insignia
  6. Insignia A
  7. OT: Nachträgliche Probleme mit Händler nach Gebrauchtwagenankauf

OT: Nachträgliche Probleme mit Händler nach Gebrauchtwagenankauf

Opel Insignia A (G09)
Themenstarteram 10. März 2015 um 13:44

Hallo Insignia Community,

da ich kein passendes Forum für meine Frage gefunden habe, frag ich mal hier frei in die Runde:

Ich bin seit Jahren Kunde bei einem FOH. Meine Frau fuhr einen Fiat Punto. Nun musste ein neues Fahrzeug her und wir entschieden uns für einen Astra bei selbigem FOH wobei dieser den Fiat ankaufte.

Der frische gewaschene Fiat wurde vor Ort beim FOH fachmännisch begutachtet. Ein entspr. Formular wurde ausgefülllt. Es wurde nach Unfallschäden/Vorschäden gefragt. Diese Frage wurde von uns mit Nein beantwortet. Der Wagen war Unfallfrei. Bei der Begutachtung wurde folgendes Festgestellt: Zahnriemenwechsel fällig, Endtopf fällig, 2 Dellen (Motorhaube, Hecktür). Man einigte sich auf 2.300€ Ankauf mit Verrechung beim Jahreswagen Astra, der 15.990€ kostet. Es wurde nicht mehr gehandelt. Anzahlung 5.000€, rest finanziert.

Nun nach 5 Wochen kommt ein schrieben des (F)OH, es wurde ein leichter Hagelschaden festgestellt bei der Wiederaufbereitung. Dies sei ein Vorschaden, wie hätten mit nein geantwortet. Das sei falsch gewesen. Um die Sache abzuschließen sollen wir 900€ nachzahlen.

Ist sowas denn rechtens??? :eek::eek::eek:

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 10. April 2015 um 12:08

So, um hier dann einen Abschluss zu finden:

Nach eingehender Rechtsberatung (ich habe keine RSV) wurde mir zu einem außergerichtlichen Vergleich geraten. Hier haben wir uns mit dem (F)OH auf eine Zahlung von 300€ bei einem Hagelschaden von 900€ geeinigt. Die Prozesskosten und die Anwaltskosten wären - bei einem verlorenen Verfahren bei diesem Streitwert - rund 2000€ mit Abschluss in 1. Instanz gewesen

Der Händler konnte beim Treffen beweisen (Video- und Bildaufnahme), dass der Schaden nicht während der Standzeit aufgetreten sein kann. Entgegen erster Aussagen wurde der Schaden durch einen Drittanbieter lediglich auf Gutachterbasis geschätzt aber nicht reguliert. Somit wurde der Wagen bei Inzahlungnahme mit diesem Schaden von uns abgegeben (auch wenn wir davon nichts wussten). Hingegen haben wir bei "Vorschäden" *nein* angekreuzt. Es wurde mir von einer Anwältin erklärt, dass hiermit Unfallschäden und alle anderen allgemeinen Schäden zu nennen sind.

Im Endeffekt hat sie mir geraten, eher die schmerzlichen 300€ zu zahlen, weil sie sowohl Gerichtsentscheidungen für, aber auch gegen den Endverbraucher/Kunden kennt. Das Risiko sei zu hoch, es gäbe Richter die verweisen auf die Sorgfaltspflicht des Inzahlungnehmenden Händlers und hätten für uns entschieden, sie kennt aber auch Richter, die auf das Ausgefüllte Formular und die Bild-"Beweise" hin, gegen uns entschieden hätten.

Mit den 300,- € kann ich leben. Die Telefonische Rechtsberatung war umsonst. Mit einer RSV hätte ich es definitiv vor Gericht gebracht. Ohne mussten wir also zahlen :mad::(

25 weitere Antworten
Ähnliche Themen
25 Antworten

Habt ihr etwas Schriftliches über den Ablauf des Ankaufs? Das Fahrzeug wurde am xxxx begutachtet. Folgende Mängel wurden festgestellt: xxxx. Der Preis für das angekaufte Fahrzeug beträgt xxxxx. Unterschrift. Unterschrift.

Dann ist die Sache damit erledigt.

Gruß

SM

Themenstarteram 10. März 2015 um 14:01

Ja, genau so ein Formular haben wir. Unterschrieben bei Begutachtung, unterschrieben bei Übergabe mit Verweis auf den Kaufvertrag und die Verrechnung mit dem Astra. Ich frage mich halt, wie kann man 2 kleine Dellen finden, aber dann keinen Hagelschaden

Wie gesagt, damit ist die Sache für euch erledigt. Ihr habt angegeben, dass keine Vorschäden bekannt sind. Nicht, dass keine vorhanden sind! Und ein Hagelschaden ist ja nun mal auch kein verdeckter/versteckter Mangel. Wenn er bei der Begutachtung nicht aufgefallen ist, dann war er wohl auch nicht da?! Wer weiß denn, wo das Auto in den 5 Wochen war und sich den Hagelschaden eingefangen hat?

Schönen Gruß an den (F)OH verbunden mit der Frage, ob er Dich wirklich nicht mehr als Kunden haben will? Dann soll er es doch dirket sagen und nicht mit so einer linken Tour!

Gruß

SM

Zitat:

da ich kein passendes Forum für meine Frage gefunden habe

darum gibts wohl nichts passendes:

http://www.motor-talk.de/static/nb/nutzungsbedingungen.html

5.3 Sie dürfen im Rahmen der Nutzung der MOTOR-TALK.de-Dienste nicht: Rechtsberatung betreiben bzw. Beiträge einstellen, die als Rechtsberatung verstanden werden.

Themenstarteram 10. März 2015 um 14:10

Oh, also sollte mein ganzer Beitrag nicht hier sein? :confused:

Er hat doch nur nach einer Meinung gefragt. Ich sehe darin keine Rechtsberatung. Die wird dann schon sein Anwalt machen. Den er sich bei der Lage ruhigen Gewissens nehmen kann. Wenn denn sein (F)OH weiter rummosert. Nur dazu müsste der (F)OH erst mal klagen. Ob er das macht halte ich für fragwürdig. Der geht einfach nur auf Dummenfang.

Gruß

SM

Edit: Und wenn das hier wirklich nicht hingehört, dann haben wir hilfsbereite Moderatoren, die das bestimmt gerne bereinigen.

Alles okay. Dein Beitrag darf hier sein.

Es darf hier nur niemand professionelle Rechtsberatung betreiben.. wir sind ja nur winkeladvokaten :D

am 10. März 2015 um 14:16

Also keine professionelle Beratung durch mich, bin ja auch kein Anwalt.

Ich denke ganz klar, da ist der Händler selber schuld denn er ist der Fachmann und muss für sich selber handeln und alles sehen was nicht bewusst verschwiegen werden kann - z.b. versteckter Unfallschaden usw.

Ich kann hier nur zustimmen, lass es darauf ankommen was er macht aber lass dich nicht einschüchtern!

Themenstarteram 10. März 2015 um 14:17

Hoffe nach einer postalischen Rückantwort, dass es keine Zahlung unsererseits geben wird, da der Wagen ja fachmännisch begutachtet wurde und kein Vorschaden (Hagel) bekannt war, gibt es keine weiteren rechtlichen Belange. So unnötig alles :(

Da haben wir 2 Autos bei ihm und eigentlich war er immer ein Guter, aber was weiß ich was ihn da geritten hat!

Vielleicht hat er einfach nachträglich gesehen, dass der EK des Fiat zu hoch ist und wollte ihn so drücken.

Beim Abschluss des Kaufvertrages des Autos meiner Frau wurde auch (inkl. Inzahlungnahme) 10.000 EUR vereinbart. Sie wollte finanzieren, ein Finanzierungvertrag wurde auch abgeschlossen. Auf dem KV standen immer noch die 10.000 (wir gingen vor einem weiteren Entgegekommen aus). 4000 wurden angezahlt, 6000 finanziert - 125 EUR / Monat für vier Jahre. Nach vier Wochen kam eine Mail, wann wir endlich die Zinsen (von 6000 EUR) zahlen würden, die Finanzierung wäre ja nicht kostenlos. Da wir davon ausgingen, dass die Zinen der Händler übernimmt, in keinem Dokument die Zinsen vorkommen und wir gegenüber der Bank ja eigentlich die Zinsen zahlen müssten (die Bank hat dem Händler weniger überwiesen als die 6000), wollte der Händler auch mit Bauernfang sein Ziel erreichen.

Da er kein Dokument hatte, bleib er auf den 800 EUR sitzen (obwohl die Anrufe und Mails nervig waren).

Themenstarteram 23. März 2015 um 12:24

UPDATE: Nach 14 Tagen kam nun ein Einschreiben des besagten OH, man würde auf unser Schreiben nicht eingehen, man wolle es nun gerichtlich klären und die Zahlung erzwingen. Allerdingst auch diesesmal kein anwaltlisches Schreiben, keine Fristsetzung, keine detaillierte Rechnung oder ein genauer Betrag.

Ich werde weiter berichten, für diejenigen, denen einmal ähnliches passieren könnte :)

Hast Du eine RV? Dann ist genau jetzt der richtige Zeitpunkt, diese Karte zu ziehen und den Sachverhalt einem RA Deiner Wahl zu überlassen. Der kümmert sich dann um alles und Du hast keinen Stress mehr damit! :cool:

Gruß

SM

Zitat:

@stillerMitleser schrieb am 23. März 2015 um 13:33:56 Uhr:

Hast Du eine RV? Dann ist genau jetzt der richtige Zeitpunkt, diese Karte zu ziehen . . .

Nur so gehts und wenn der Wisch von deinem Ex OH dann kommt, hast du alle Ruhe der Welt und kannst die Sache gelassen weiterleiten.

Ich hoffe für dich, dass du auch einen FOH in Reichweite hast, denn dieser Blödmann würde mich nicht mehr auf seinem Hof sehen.

Eher würde ich in ein Fauwehh Autohaus zum KD fahren. :eek:

So wie sich das liest scheint der UOH ein CLOWN zu sein nach 5Wochen daherkommen und dan einen optischen Mangel beanstanden den er gleich beim ersten begutachten auch sehen muss, das ist jetzt sein Problem er kann dir garnichts mehr, dafür gibts ja auch die Kaufverträge sein Problem wenn er das erst später Checkt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen