OT Reparaturen in der Garage
Hallo,
Jungs
Ich glaube das betrieft so einige von uns hier..
habe heute ein Brief von meinem Vermieter
bekommen wo grob steht das ich mein Fahrzeug in meiner
Garage jetzt nach über 10 Jahren nicht mehr reparieren darf.
Nach §3 bla.bla..
Nehme an das sich jemand aus Neid beschwert hat
weil ich selber repariere und die in die wekstatt müssen weil sie nicht gebacken bekommen..
Darf das der vermieter überhaupt..
Welches Gesetzt darf mir den Mein Hobby verbieten ?
Belästigen tue ich keinen.
Bitte nicht sofort Löschen.
Es geht um die Zukunft meiner BMW
Ciao
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42 Antworten
Also du darfst in der Garage reparieren was du willst. Tue ich ja auch. Wenn sich einer beschwert werfe ich den raus.
Du darfst niemanden belästigen und die Umwelt nicht verschmutzen. Bei mir trifft das nicht zu, denn wie gesagt, wer mir beim Schrauben auf den Sack geht fliegt raus
Habe aber auch den Vorteil, dass meine Nachbarn sich nur beschweren wenn ich 2 Wochen in Urlaub bin und sie nichts aus der Halle hören, dann machen die sich sorgen .
solange du sonntags nicht rumhämmerst,darf du deine garage als werkstatt benutzen...
Hi,
Ja gut ich habe es ja auch die Letzten Jahre repariert
was das Zeug hält aber jetzt kommt der aufeinmal mit
§3 und ich darf nicht mehr reparieren..
Deine Nachbarn sind eventuell freundlicher als meine..
Ich habe hier ein eheparr die die Ganze Zeit vor dem fenster sitzen und nichts besseres zu tun haben als die Leute zu beobachten..
Die Frage ist : Kann er mir das Gesetzlich verbieten oder eher nicht solange ich niemanden belästige..
Was ich ja auch nicht mache..
Ciao
Eventuell solltest Du mal ganz genau schreiben, was in dem Brief drinsteht.
Zitat:
Original geschrieben von Galaxis3
Hi,
Ja gut ich habe es ja auch die Letzten Jahre repariert
was das Zeug hält aber jetzt kommt der aufeinmal mit
§3 und ich darf nicht mehr reparieren..
Deine Nachbarn sind eventuell freundlicher als meine..
Ich habe hier ein eheparr die die Ganze Zeit vor dem fenster sitzen und nichts besseres zu tun haben als die Leute zu beobachten..
Die Frage ist : Kann er mir das Gesetzlich verbieten oder eher nicht solange ich niemanden belästige..
Was ich ja auch nicht mache..
Ciao
Darf er nicht. Naja, als echte Nachbarn habe ich nur Familie, einen Bauern, wo dauernd die Bäuerin gucken kommt was ich denn wieder neues baue und den Rest suche ich mir aus, wenn mir von denen einer auf den Sack geht, wird dem jenigen die Wohnung gekündigt. Bin grad bei der neuen Mieterin dran die Rechtslage zu prüfen, die meint doch Tatsächlich die könnte bestimmen wann ich Flexe, schweiße, oder wie lange ich mein Auto vor meiner Halle stehen lasse. Ha, die wird sich Wundern, die braucht sich bald keine sorgen mehr um sowas zu machen und hier gibts viele schöne Brücken unter denen man schlafen kann
Hi,
Es steht folgendes drin.
Sehr geehrter ...Sehr geehrter Frau.....
Wir haben festgestellt dass sie sowohl in als auch vor der von ihnen angemietete Garage Reparaturen durchführen.
Gemäß § 3 der geltenden Garagenordnung ist dies nicht gestattet.
In der Hoffnung,die Angelegenheit als erledigt betrachten zu können,verbleiben wir
mit freundlichen Bla...Bla
Ciao
Zitat:
Original geschrieben von Galaxis3
Hi,
Es steht folgendes drin.
Sehr geehrter ...Sehr geehrter Frau.....
Wir haben festgestellt dass sie sowohl in als auch vor der von ihnen angemietete Garage Reparaturen durchführen.
Gemäß § 3 der geltenden Garagenordnung ist dies nicht gestattet.
In der Hoffnung,die Angelegenheit als erledigt betrachten zu können,verbleiben wir
mit freundlichen Bla...Bla
Ciao
Halte ich für unsinn. Dann haste halt durch zufall immer vor der Garage ne Panne
Hi,
Will das ja gar nicht leugnen was da steht.
Den Bastuck z.Bs habe ich vor der Garage eingebaut..
Oder wenn ich vo sommer reifen auf Winter wechsel.
Das mit den Reifen machen aber alle so.
Nur zu mehr sind die nicht in der Lage..
Werde erst mal so weiter machen..
Bei mir kommt es ja auch nicht jeden tag vor das ich was dran mache..
Ciao
was steht den genau in §3 der "Garagenordnung" ?
wenn da arbeiten tatsächlich verboten sind, musste dich dran halten
ist bestandteil des mietvertrages, und den sollte man vor dem unterschreiben lesen
wer hat denn die "garagenordnung" verfaßt? ist sie allgemeingültig oder nur für deinen garagenkomplex? sonst kann ja jeder seine gesetze selbst schreiben.
hmmmm is dan das putzen in der garage verboten??? wenn net dan sag doch du reparierst nix.. du putzt nur bestimmte stellen am auto
warum machst du nicht die Garage zu? Geht das nicht? Wenn du nur einen Ölwechsel oder so machst, dann ist das ja auch nicht laut, und es fällt keinem auf.
Ist kompletter Blödsinn.
Genauso wenn in dem Mietvertrag Tierhaltung nicht gestatt steht.
Der Satz ist wenns drauf ankommt null und nichtig. Wenn etwas verboten sein soll muss eine extra Vereinbarung bestehen. Wie z.B. Ihr Schäferhund Rex ist in den Räumen von Hausnr.xxx und soweiter nicht erlaubt.
Wenn Du keine Umweltverschmutz, kein Lärm machst, kein Feuer, keine Mengen Treibstoff lagerst in der Garage. Kann keiner was machen.
Ach wat habe ich Lust zu Schreiben: Folgendes Beispiel bei meinem Nachbarn hat sich zugetragen....
Er besitzt seit 7 Jahren einen Schäferhund, wirklich liebes Tier.
Nun wars ja im Sommer wirklich heiss und die "Jule" lag ein paar mal vor der Tür, die Jahre davor übrigens auch. Nun ist wohl jemand neues Eingezogen und hat sich an die Hausverwaltung gewendet. Mein Nachbar bekommt nen Brief. Dort steht drin, der Hund hätte die Tür verkratzt, der Flur wäre verschmutzt mit Hundepfoten etc. Er soll den Hund abschaffen bis näche Woche ??? LOOOOOL Naja er ist nicht so hart wie ich :;-) und wollte das erst machen. Jedenfalls steht im Mietvertrag auch drin, Tierhaltung nicht gestatt bla bla bla, Er sich beim Mieterschutzbund angemeldet, kostet so 30 euro glaube /jahr. Die einen Brief geschlieben, vonwegen schon über 7 Jahre hält mein Mandant den Hund, alle Mieter die er erreicht hat und gefragt hat haben nix gegen den Hund, es Laufen noch andere Hund auf der Anlage rum bla blubs. Die Verwaltung zurückgeschrieben, ja wir haben hier aber eine unterschriebene Vereinbarung, Wooo ist die?? hatte er nie gemacht. Dann haben sie die Frist um 2 Wochen verlängert etc.. lool Naja dann tat er mir echt leid weil er den Hund echt schon abgeben wollte.
Da habe ich Ihm dann den Tipp gegeben er soll zum Angriff übergeben und hat darauf hingewiesen das ja die Nebenkosten pauschal abgerechnet werden, hier ca 100 euro / Monat. Das ist laut Gesetz nicht erlaubt! (Rückzahlungen und Nachzahlungen gibt es bei uns nicht) Also für einen der viel verbraucht gut für einen der nie zu Hause ist schlecht!
Fazit: es kam nie wieder ein Brief oder Anruf etc. Und ich glaube jemand ist auch wieder ausgezogen :-)
Also kläre ab was alle nicht richtig sein könnte bei deiner Bude und geh notfalls darauf ein und sagst du willst kein Ärger etc. Sie gar nicht drum kümmern erzeugt nur Zorn. Zeig Deinem Vermieter das du auch anders kannst oder wenn du sowieso was anderes sucht und keinen ärger haben wills dann ziehe um.
Hoffe geholfen zu haben.
Grüße
Tu uns doch den gefallen und schau mal in deinen Mietvertrag, ob noch eine Garagenverordnung mit dabei ist. Diese wird vom Vermieter nämlich wie ein Zusatzvertrag behandelt.
Falls du sowas nicht hast, dann frag deinen Vermieter doch einfach, wo er diese Garagenverordung her hat. (Vorallem urplötzlich nach 10 Jahren )
MfG Chris