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OT: Unfall mit Fahrerflucht + Zeugen + Anzeige

Themenstarteram 11. August 2005 um 7:18

Moin!

Vor 2 Tagen ist mit beim Parken jemand in die vordere Stoßleiste gefahren. Es ist ne anständige Schramme drinnen, sonst ist nix.

Büromitarbeiter nebenan hat das gesehen, sich bei mir gemeldet, alles genau erzählt und so. Der Verursacher habe sich zwar noch umgedreht, aber sei dann abgehauen. Mein Wagen sei dabei "richtig runtergegangen" sagte der noch.

Ich zur Polizei und Anzeige erstattet.

Was erwartet den Typen für ne Strafe? Es tut mir für ihn ja fast ein bisschen leid für 20 Euro Schaden ne Anzeige wegen Fahrerflucht zu bekommen aber er hat es sich selbst ausgesucht. Ich sehe nicht ein dass ich das selber zahle...

Was passiert nun genau?

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26 Antworten
am 11. August 2005 um 7:24

Hi,

hab das selbe erst kürzlich gehabt!

Was Ihn erwartet, denke mal er wird auch nen Brief bekommen und muß erst ma zur spurensicherung.

Warscheinlich aber wird sein Auto gleich dort hin geschleppt.

Zeuge muß aussage machen, genau wie Du.

Dann brauchst ein Gutachten, welches Du der gegnerischen Versicherung zuschickst.

Das findest Du raus, indem du den Zentralruf der Versicherer anrufst. Die Nummer hab i grad ned da, kannst aber bei Deiner Versicherung erfragen.

Würd dafür zu BMW gehen, bei ner gute schramme sind das garantiert mehr als 20 Euro! Lass es gescheit machen...

Wenn das dann so weit gegessen ist und die Versicherung nicht rum zickt, geht es rel. schnell glatt.

Außer Du hast pech und der Schädiger gibt nix zu, dann zieht es sich ewig in die länge! (Wie bei mir leider auch)

Na denn, viel Glück!

Themenstarteram 11. August 2005 um 7:44

Naja, es scheint nur die Stoßleiste zu sein, die kost echt nicht die Welt und ist im Nu gewechselt.

Hab nur kein Bock auf Mega-Stress mit zum Gericht fahren und zum Gutachter fahren und so, da zahl ich die 25 Euro lieber selbst als dass ich nur am rumfahren bin und mehr Sprit verfahre und Zeit vergeude für son Bürokratengedöns als der Schaden kostet...

Bei Fahrerflucht (§142 StBG) erwartet ihn ohne großartige Vorbelastungen eine Geldstrafe von 30 bis 40 TS (Tagessätzen), Höhe der TS vom Einkommen abhängig.

Zudem als Nebenfolge eine Entziehung der Fahrerlaubnis und Sperre für in der Regel 12 Monate. Später muß er dann einen Antrag auf Neuerteilung der fahrerlaubnis stellen (kostet wieder Geld) und wenn er ganz großes Pech hat, muß er wegen charakterlicher Ungeeignetheit vor Neuerteilung eine positive MPU ("Idiotentest") beibringen.

Hat sich nicht gelohnt für den Kollegen :D

warum hast du den verursacher nicht mal am nächsten tag angesprochen?

oder isses gar kein mitarbeiter deiner firma und der zeuge hat sich nur das kennzeichen gemerkt?

Zitat:

Original geschrieben von AndyE36

Bei Fahrerflucht (§142 StBG) erwartet ihn ohne großartige Vorbelastungen eine Geldstrafe von 30 bis 40 TS (Tagessätzen), Höhe der TS vom Einkommen abhängig.

Zudem als Nebenfolge eine Entziehung der Fahrerlaubnis und Sperre für in der Regel 12 Monate. Später muß er dann einen Antrag auf Neuerteilung der fahrerlaubnis stellen (kostet wieder Geld) und wenn er ganz großes Pech hat, muß er wegen charakterlicher Ungeeignetheit vor Neuerteilung eine positive MPU ("Idiotentest") beibringen.

Hat sich nicht gelohnt für den Kollegen :D

gilt diese Strafe unabhängig von der Höhe des entstandenen Schadens? Also egal ob man ein Leiste für 20,- beschädigt oder die ganze Seite vom Wagen und dann abhaut?

Zitat:

Original geschrieben von E36 323i Coupe

gilt diese Strafe unabhängig von der Höhe des entstandenen Schadens? Also egal ob man ein Leiste für 20,- beschädigt oder die ganze Seite vom Wagen und dann abhaut?

An sich schon, Fahrerflucht ist Fahrerflucht, aber natürlich berücksichtigt das gericht im Urteil bzw. Strafbefehl die Schadenshöhe. Bei Bagatellschäden wie im vorliegenden Fall wird das im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt.

Ist der Schaden ganz gering stellt sich allerdings auch die Frage, ob der andere den Unfall überhaupt mitbekommen hat (wenn nicht, dann keine Fahrerflucht). Wenn allerdings die zeugen sagen, der Wagen habe sich richtig gehoben, dann wird der Verurschacher das mitbekommen haben. Tja, Fahrerflucht lohnt sich NIE !!! Der Gesetzgeber hält das für ein ziemlich häßliches Delikt zum Nachteil der Allgemeinheit.

Ja die Strafe ist für Fahrerflucht, wie hoch der Schaden war/ist spielt keine Rolle

und wenn der Typ dann erwischt wird,zahlt seine Versicherung oder muß er alles selber zahlen?.Angenommen der Schaden ist groß

Soll er den Typen nur anzeigen! Dann lernt er es vielleicht und machts beim nächsten mal anders. Das hab i scho so gern. Dinge anderer Kaputtmachen und abhaun. Der soll nur bluten..

Stell dir nur mal vor, es hätte keinen Zeugen gegeben und der Schaden wäre höher....

unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ...

 

Zitat:

Original geschrieben von E36 323i Coupe

gilt diese Strafe unabhängig von der Höhe des entstandenen Schadens? Also egal ob man ein Leiste für 20,- beschädigt oder die ganze Seite vom Wagen und dann abhaut?

Das gilt grundsätzlich für jeden Fall von "unerlaubtem entfernen vom Unfallort" ohne die Personalien feststellen zu lassen (dem Geschädigten bzw. der Polizei).

Wenn ein Zeuge vorhanden ist und der Schädiger alles abstreitet, erfolgt auf jeden Fall eine Anzeige wegen Fahrerflucht und er muss die Folgen tragen.

Gibt er die Sache unumwunden zu, kann er Glück haben und der zuständige Beamte drückt beiden Augen zu und er kommt mit Bussgeld bzw. kostenpflichtiger Verwarnug davon.

Anders sieht es aus, wenn Personenschaden oder sogar fahrlässige Tötung mit ins Spiel kommt, dann ist ein Gerichtsverfahren unausweichlich die Folge, weil sich dann die Staatsanwaltschaft in den Fall einschaltet. Evtl. kommt noch unterlassene Hilfeleistung dazu, dann ist mit weiteren Sanktionen zu rechnen.

Zitat:

Original geschrieben von E36 323i Coupe

und wenn der Typ dann erwischt wird,zahlt seine Versicherung oder muß er alles selber zahlen?.Angenommen der Schaden ist groß

Keine Ahnung ob das für Fahrerflucht auch gilt, bie Alkohol zahlt die Vers im Vorfeld und lässt danach den Schuldigen zur Ader

Themenstarteram 11. August 2005 um 10:43

War keiner aus meiner Firma, hatte den Wagen nur vor einem Büro geparkt. Der Verursacher gehört auch nicht zu dem Bürö.

Ich hätte das ja gerne "von Mensch zu Mensch" geregelt ("Gib mir 30 Euro und gut ist..") aber nur mit dem Kennzeichen hatte ich seine Adresse nicht. Und die Polizei die ich dann angerufen hatte, hat gesagt ich soll sofort kommen wegen Beweissicherung.

Und da ich keine Lust hatte nachher selber auf dem Schaden sitzen zu bleiben blieb mir leider nichts anderes übrig, als zur Rennleitung zu gehen...

Zum Thema Unfallflucht meine Story:

Weihnachten war's, am 26.12.2000.

Das Auto meiner Frau, gerade mal drei Wochen zugelassen, stand geparkt am Straßenrand. Mein Auto auf der anderen Strassenseite (die Strasse war sehr breit an der Stelle - immer noch mehr als genug Platz für zwei Fahrspuren.

Auto meiner Frau: Heckschaden von 5500 DM, keine Nachricht am Auto, nichts... Eine Frau, die gerade ihren Dackel lüftete, als wir den Schaden bemerkten, sagte: "Ja, das war gestern, ein schwarzer Mercedes. ... Nein die Nummer habe ich mir nicht gemerkt, ich dachte, der geht zur Polizei".

Mein Auto (damals Vectra): Fahretür eingedrückt - da hat das Wenden auf der Strasse in einem Zug nicht ganz geklappt. Da kann man zurücksetzen oder durchziehen. Den Spuren an meinem Auto nach war der Gegner ein weißes Auto.

Auch hier: Fahrerflucht, Schaden über 1000 DM, wenn ich es repariert hätte.

Das war ein richtig gelungenes Weihnachtsfest.

Eine Woche später hat sich der Mercedes-Fahrer gemeldet, aber die Anzeige lief schon, kann auch nicht mehr zurückgenommen werden. Ein Zettel mit Tel-nr hätte gereicht, und mit dem Schaden wären wir dann nicht zur Rennleitung gegangen.

Von daher meine Meinung: Keine Gnade!

Leichte Parkrempler merkt man ja oft nicht, da sehe ich es anders, aber den Schaden zu merken und abzuhauen ist asozial. Strafe, Fleppe weg und gut ist.

Unerlaubtes entfernen vom Unfallort= 7 Punkte, 4 Wochen Führerschein weg, fette Geldstrafe...achja,und die 7 Points stehen für 5 Jahre fest in Flennsi, wgen Straftat und so :D

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