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OT: Vorschriften - Anhänger

BMW 3er E36
Themenstarteram 31. Juli 2005 um 16:27

Mahlzeit,

da ich im Bußgeldkatalog den Teil nicht richtig gefunden/verstanden habe (blöde umschreibungen) wollte ich euch fragen ob ihr die genaue Regelung kennt?!?!

Situation:

Bin 19 Jahre (noch in Probezeit), Führerschein: B, KEIN BE, fahr ne 318i Limo (ca 1,2t leer)

Wenn ich nun nen Hänger ziehen will gilt doch folgendes:

-Hänger allgemein bis 750KG

-Hänger über 750kg wenn das zul. Gesamtgewicht des Hängers kleiner ist als das Leergewicht des Fahrzeugs und beide zul. Gesamtgewichte (Fahrzeug+Hänger) unter 3,5t sind!

Das ist doch so richtig oder???

Was ich eigentlich wissen will ist ob jemand die Konsequenzen kennt, wenn die mich mit nem Anhänger anhalten, der ein zul. Gesamtgewicht von 1,3 Tonnen hat (wie gesagt BMW 1,2t leer)...? Insbesondere wegen Probezeit? Kennt jemand da die Bußgelder??

Danke schonmal falls das jemand weiß ;)

Greetz Björn

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17 Antworten
am 31. Juli 2005 um 16:30

Zitat:

Wenn ich nun nen Hänger ziehen will gilt doch folgendes:

-Hänger allgemein bis 750KG

-Hänger über 750kg wenn das zul. Gesamtgewicht des Hängers kleiner ist als das Leergewicht des Fahrzeugs und beide zul. Gesamtgewichte (Fahrzeug+Hänger) unter 3,5t sind!

Das ist doch so richtig oder???

ich glaube ab 2000 wurde das geändert, so das die leute ab da KEINEN Anhänger mehr fahren dürfen

 

Zitat:

Was ich eigentlich wissen will ist ob jemand die Konsequenzen kennt, wenn die mich mit nem Anhänger anhalten, der ein zul. Gesamtgewicht von 1,3 Tonnen hat (wie gesagt BMW 1,2t leer)...? Insbesondere wegen Probezeit? Kennt jemand da die Bußgelder??

Würde sagen das ist fahren ohne Fahrerlaubnis

Themenstarteram 31. Juli 2005 um 16:33

ne so extrem kann das nicht sein!

Ich hab (wenn ich jetzt 19 bin) ja nach 2000 Führerschein gemacht, dementsprechend habe ich die Regelungen so oder so ähnlich in der Theorie gelernt, wollte eigentlcih nur ne Bestätigung haben...

denke ja mal das die dargestellte Situation nen Bußgeld oder wenns hoch kommt nen Punkt gibt oder? (ok wär jetzt bei Probezeit schei***)

am 31. Juli 2005 um 16:41

wenn man xtra BE brauchen sollte:

 

Fahren ohne Fahrerlaubnis

is ja auch Fahren ohne Fahrerlaubnis wenn du nun nen KFZ über 3,5 t fährst

Also mit Führerschein Klasse B darf man Definitif nen Anhänger ziehen (bis 750 kg)....

geh doch mal zum ADAC oder so und frag da mal nach wie das mit schwereren Hägern ist

Re: OT: Vorschriften - Anhänger

 

Zitat:

Original geschrieben von jaegerone

Mahlzeit,

da ich im Bußgeldkatalog den Teil nicht richtig gefunden/verstanden habe (blöde umschreibungen) wollte ich euch fragen ob ihr die genaue Regelung kennt?!?!

Situation:

Bin 19 Jahre (noch in Probezeit), Führerschein: B, KEIN BE, fahr ne 318i Limo (ca 1,2t leer)

Wenn ich nun nen Hänger ziehen will gilt doch folgendes:

-Hänger allgemein bis 750KG

-Hänger über 750kg wenn das zul. Gesamtgewicht des Hängers kleiner ist als das Leergewicht des Fahrzeugs und beide zul. Gesamtgewichte (Fahrzeug+Hänger) unter 3,5t sind!

Das ist doch so richtig oder???

Was ich eigentlich wissen will ist ob jemand die Konsequenzen kennt, wenn die mich mit nem Anhänger anhalten, der ein zul. Gesamtgewicht von 1,3 Tonnen hat (wie gesagt BMW 1,2t leer)...? Insbesondere wegen Probezeit? Kennt jemand da die Bußgelder??

Danke schonmal falls das jemand weiß ;)

Greetz Björn

Ganz genau so ist es und nicht anders.

Re: Re: OT: Vorschriften - Anhänger

 

Zitat:

Original geschrieben von barcode

Ganz genau so ist es und nicht anders.

Stimmt genau. Alles was dann zusammen über 3,5t ist brauchst du BE für. Aber so wie oben beschrieben ist es erlaubt.

P.S. Mag sein das ich mich irre aber bei ungebremsten Hänger sind glaube ich nur 500Kg erlaubt mit der Klasse B: Aber wie gesagt, bin mir nicht sicher

am 31. Juli 2005 um 18:50

guck

hab ich mich vertan, passiert ;)

aber muss mich darum net kümmern

hab BCE

Hi,

gibt aber noch eine ausnahmeregel.

Die lautet, man darf ein Fahrzeug mit 3,5t zul.gesamtgewicht und 750kg Anhänger hinten dran fahren.

So hab ich das auch noch in der Fahrschule gelernt, ansonsten ist alles richtig was du geschrieben hast.

Mfg

Themenstarteram 31. Juli 2005 um 20:23

jo das schonmal gut!

Jep die 750kg-Regel war dass man diese Hänger immer ziehen darf (von ungebremst oder gebremst steht da nix)...

Mich hätte jetzt noch die Strafe interessiert...wenn dass wirklich mit fahren ohne Fahrerlaubnis gleichkommt muss ich wohl aufpassen in zukunft... :/ oder be machen :P

Jepp so ist das, dass ist Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Klinkt komisch ist aber so! :D

Mfg

fahren ohne fahrberlaubnis, is echt so.

genau das gleiche, wenn dein motorradführerschein noch beschränkt is auf 34 ps aber du mit 40 ps unterwegs bist zum beispiel..

Themenstarteram 31. Juli 2005 um 20:35

und was erwartet einen wenn ich so mal angehalten worden wär?

Zitat:

Original geschrieben von jaegerone

und was erwartet einen wenn ich so mal angehalten worden wär?

Dann wirst du gehängt. :D

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