OT: Vorschriften - Anhänger
Mahlzeit,
da ich im Bußgeldkatalog den Teil nicht richtig gefunden/verstanden habe (blöde umschreibungen) wollte ich euch fragen ob ihr die genaue Regelung kennt?!?!
Situation:
Bin 19 Jahre (noch in Probezeit), Führerschein: B, KEIN BE, fahr ne 318i Limo (ca 1,2t leer)
Wenn ich nun nen Hänger ziehen will gilt doch folgendes:
-Hänger allgemein bis 750KG
-Hänger über 750kg wenn das zul. Gesamtgewicht des Hängers kleiner ist als das Leergewicht des Fahrzeugs und beide zul. Gesamtgewichte (Fahrzeug+Hänger) unter 3,5t sind!
Das ist doch so richtig oder???
Was ich eigentlich wissen will ist ob jemand die Konsequenzen kennt, wenn die mich mit nem Anhänger anhalten, der ein zul. Gesamtgewicht von 1,3 Tonnen hat (wie gesagt BMW 1,2t leer)...? Insbesondere wegen Probezeit? Kennt jemand da die Bußgelder??
Danke schonmal falls das jemand weiß
Greetz Björn
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17 Antworten
Zitat:
Wenn ich nun nen Hänger ziehen will gilt doch folgendes:
-Hänger allgemein bis 750KG
-Hänger über 750kg wenn das zul. Gesamtgewicht des Hängers kleiner ist als das Leergewicht des Fahrzeugs und beide zul. Gesamtgewichte (Fahrzeug+Hänger) unter 3,5t sind!
Das ist doch so richtig oder???
ich glaube ab 2000 wurde das geändert, so das die leute ab da KEINEN Anhänger mehr fahren dürfen
Zitat:
Was ich eigentlich wissen will ist ob jemand die Konsequenzen kennt, wenn die mich mit nem Anhänger anhalten, der ein zul. Gesamtgewicht von 1,3 Tonnen hat (wie gesagt BMW 1,2t leer)...? Insbesondere wegen Probezeit? Kennt jemand da die Bußgelder??
Würde sagen das ist fahren ohne Fahrerlaubnis
ne so extrem kann das nicht sein!
Ich hab (wenn ich jetzt 19 bin) ja nach 2000 Führerschein gemacht, dementsprechend habe ich die Regelungen so oder so ähnlich in der Theorie gelernt, wollte eigentlcih nur ne Bestätigung haben...
denke ja mal das die dargestellte Situation nen Bußgeld oder wenns hoch kommt nen Punkt gibt oder? (ok wär jetzt bei Probezeit schei***)
wenn man xtra BE brauchen sollte:
Fahren ohne Fahrerlaubnis
is ja auch Fahren ohne Fahrerlaubnis wenn du nun nen KFZ über 3,5 t fährst
Also mit Führerschein Klasse B darf man Definitif nen Anhänger ziehen (bis 750 kg)....
geh doch mal zum ADAC oder so und frag da mal nach wie das mit schwereren Hägern ist
Re: OT: Vorschriften - Anhänger
Zitat:
Original geschrieben von jaegerone
Mahlzeit,
da ich im Bußgeldkatalog den Teil nicht richtig gefunden/verstanden habe (blöde umschreibungen) wollte ich euch fragen ob ihr die genaue Regelung kennt?!?!
Situation:
Bin 19 Jahre (noch in Probezeit), Führerschein: B, KEIN BE, fahr ne 318i Limo (ca 1,2t leer)
Wenn ich nun nen Hänger ziehen will gilt doch folgendes:
-Hänger allgemein bis 750KG
-Hänger über 750kg wenn das zul. Gesamtgewicht des Hängers kleiner ist als das Leergewicht des Fahrzeugs und beide zul. Gesamtgewichte (Fahrzeug+Hänger) unter 3,5t sind!
Das ist doch so richtig oder???
Was ich eigentlich wissen will ist ob jemand die Konsequenzen kennt, wenn die mich mit nem Anhänger anhalten, der ein zul. Gesamtgewicht von 1,3 Tonnen hat (wie gesagt BMW 1,2t leer)...? Insbesondere wegen Probezeit? Kennt jemand da die Bußgelder??
Danke schonmal falls das jemand weiß
Greetz Björn
Ganz genau so ist es und nicht anders.
Re: Re: OT: Vorschriften - Anhänger
Zitat:
Original geschrieben von barcode
Ganz genau so ist es und nicht anders.
Stimmt genau. Alles was dann zusammen über 3,5t ist brauchst du BE für. Aber so wie oben beschrieben ist es erlaubt.
P.S. Mag sein das ich mich irre aber bei ungebremsten Hänger sind glaube ich nur 500Kg erlaubt mit der Klasse B: Aber wie gesagt, bin mir nicht sicher
guck
hab ich mich vertan, passiert
aber muss mich darum net kümmern
hab BCE
Hi,
gibt aber noch eine ausnahmeregel.
Die lautet, man darf ein Fahrzeug mit 3,5t zul.gesamtgewicht und 750kg Anhänger hinten dran fahren.
So hab ich das auch noch in der Fahrschule gelernt, ansonsten ist alles richtig was du geschrieben hast.
Mfg
jo das schonmal gut!
Jep die 750kg-Regel war dass man diese Hänger immer ziehen darf (von ungebremst oder gebremst steht da nix)...
Mich hätte jetzt noch die Strafe interessiert...wenn dass wirklich mit fahren ohne Fahrerlaubnis gleichkommt muss ich wohl aufpassen in zukunft... :/ oder be machen :P
Jepp so ist das, dass ist Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Klinkt komisch ist aber so!
Mfg
fahren ohne fahrberlaubnis, is echt so.
genau das gleiche, wenn dein motorradführerschein noch beschränkt is auf 34 ps aber du mit 40 ps unterwegs bist zum beispiel..
und was erwartet einen wenn ich so mal angehalten worden wär?
Zitat:
Original geschrieben von jaegerone
und was erwartet einen wenn ich so mal angehalten worden wär?
Dann wirst du gehängt.