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OT Was hat man in Östereich zu beachten/Unterschiede zur BRD( STVO)

Themenstarteram 10. Mai 2006 um 9:50

Hallo zusammen!

Bitte seid mir nicht böse,dass das Thema nicht direkt mit unseren A3 zu tun hat.Fahre morgen für 4 Tage nach Östereich und wollte, da hier auch viele Östereicher im Forum sind, mal fragen was man dort Verkehrstechnisch als Deutscher zu beachten hat.Verlange jetzt keine Auflistung der gesamten STVO,sondern möchte nur nach Besonderheiten/Unterschieden fragen (z.B. Tagfahrlicht pflicht?Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der AB,Promillewert, etc.).Ich frage,da man ja manchmal im Ausland aus allen Wolken fällt,wenn man mit dem jew. Bußgeldkatalog aus unfreiwilligen Gründen;) konfrontiert wird.

Ich würde mich freuen,wenn ihr etwas Licht ins Dunkel bringen könntet.

Gruß....Hexer

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23 Antworten
am 10. Mai 2006 um 9:52

Tagfahrlicht ist Pflicht in Österreich!

Des Weiteren muss jeder Autofahrer eine Warnweste mit an Board haben!

Auf der Autobahn darf außerdem nicht schneller als 130 km/h gefahren werden.

Mehr ist mir jetzt nicht bekannt.

Gruß

Stefan

Hallo

wenn du die Autobahn benutzen willst, vergiss die Vignette nicht. Du must du kleben bevor du die AB befährst. Wenn du erwischt wirst, wirds teuer :/

mfg

Carn

Also soweit ich als Österreicher weiß sind die gravierenden Unterschiede eh schon von dir fast alle gefallen.

*Licht am Tag ist Pflicht

*Autobahn max. 130km/h (pass dich an (<150) dann passt das schon)

*Warnweste muss mind. eine vorhandensein für Pannen auf der Autobahn (vorsicht die muss im Auto ohne aussteigen erreichbar sein wenn Kontrolle => also besser nicht im Kofferraum)

*Ortstafeln sind weiß bei uns ;)

*Du brauchst eine gütlige Vignette für die Autobahn. Und pass da verdammt auf die gehen gerne auf Ausländische Kennzeichen los und kontrollieren!!

*0,5 Promille wenn kein Probeführerschein mehr

*Bei uns wird dir bei aufgestellten Radarfallen nachgeblitzt also nicht von vorne.

*Sollte man zwar nicht riskieren, aber der Schein ist fix weg bei 40km/h drüber in Ortschaften und bei 50km/h drüber auf Freiland und Autobahnen.

*Ausserdem gibts jetzt auch Punkte in Ö, und zwar nur 3 dann ist der Lappen weg.

Ansonsten schau hier da steht normal alles relevante drinnen: http://www.oeamtc.at/index.php?type=menu&id=0194

lg

Themenstarteram 10. Mai 2006 um 11:47

Vielen Dank an alle, besonders an dich Hansilang,für die ausführliche Auflistung.

Das war genau das,was ich wissen wollte.Auf MT kann man sich doch immer wieder verlassen.:)

Gruß....Hexer

Ich nenns Nachbarschaftshilfe ;)

Braucht man nur eine Warnweste fürs Auto oder eine Weste pro Person?

- Man braucht eine Warnweste für jede Person, die das Auto verlässt

- Vorsicht auf manchen Autobahnen:

In Tirol und Vorarlberg z.B. sind von 22-5 Uhr nur 110 km/h erlaubt, auch in Teilen Salzburgs, Kärntens und anderen Bundesländern

Außerdem gibt es lokal noch Beschränkungen wegen des Emissionsschutzgesetzes

- Zusätzlich zur Vignettenpflicht gibt es noch mautpflichtige Autobahnen (z.B. Brennerautobahn)

- Die Vignettenpflicht gilt auch auf Parkplätzen der Autobahnraststätten, selbst wenn sie anderweitig als über die Autobahn mit dem Auto erreichbar wären

- Vorsicht bei der Section-Control, die Messtoleranzen sind sehr gering, die Messung erfolgt über die gesamte Strecke (mobile Einheit in Tirol im Roppener Tunnel, fixe Anlage im Kaisermühlentunnel in Wien, im Wechselabschnitt der Südautobahn A2 und auf der 160 km/h Teststrecke in Kärnten auf der Tauernautobahn A10)

- Im Einfahrtsbereich zu Autobahnbaustellen stehen so gut wie immer Radarkästen, die Geschwindigkeit ist dort auf 60 km/h beschränkt

- Nicht "Tagfahrlicht" ist Pflicht (wäre ja unmöglich bei der Vielzahl alter Autos) sondern "Licht am Tag"

- Der Punkteführerschein braucht Dich als Ausländer nicht zu interessieren, außerdem gibt es für Geschwindigkeitsübertretungen keinen Punkt ;)

- Bis 0,5 Promille kannst Du nur im Falle eines Falles belangt werden, zwischen 0,5-0,8 Promille wird die Weiterfahrt untersagt und ein Bußgeld fällig (für Österreicher noch ein Punkt), ab 0,8 Promille ist der Schein weg (wird sichergestellt und der deutschen Behörde übergeben).

- ÖAMTC (=ADAC) 120 ohne Vorwahl

- Autobahntankstellen sind wesentlich teurer als innerorts (und Aral ist bei uns BP)

LG

TFFY

Weiß jemand, wie das mit NSW am Tag geregelt ist?

Oder ÖAMTC schreibt, dass "Nebelscheinwerfer alleine" als Tagfahrlicht erlaubt sind.

Ist es jetzt nur erlaubt, dass die Nebelscheinwerfer alleine, also ohne Begrenzungslicht, leuchten?

Oder dürfen sie auch in Verbindung mit dem Begrenzungslicht leuchten, wie es bei den meisten Autos nur möglich ist?

am 15. Mai 2006 um 9:21

Zitat:

Original geschrieben von Snickerz

Weiß jemand, wie das mit NSW am Tag geregelt ist?

Oder ÖAMTC schreibt, dass "Nebelscheinwerfer alleine" als Tagfahrlicht erlaubt sind.

Ist es jetzt nur erlaubt, dass die Nebelscheinwerfer alleine, also ohne Begrenzungslicht, leuchten?

Oder dürfen sie auch in Verbindung mit dem Begrenzungslicht leuchten, wie es bei den meisten Autos nur möglich ist?

Nebelscheinwerfer dürfen auch in Verbindung mit Abblendlicht leuchten, deshalb dürfen sie logischerweise auch mit Begrenzungslicht eingeschaltet sein.

Das Rücklicht kann man ja normalerweise auch nicht wegschalten ;)

Zitat ÖAMTC:

Zitat:

*Nebelscheinwerfer alleine (wenn fix eingebaut)

*Nebelscheinwerfer und Abblendlicht

Warum dürfen sie logischerweise auch mit Standlicht leuchten?

Kann jemand was konkretes dazu sagen?

Zitat:

Original geschrieben von Snickerz

Warum dürfen sie logischerweise auch mit Standlicht leuchten?

Kann jemand was konkretes dazu sagen?

Weil die NSW in A seit kurzem offiziell als Tagfahrlicht verwendet werden dürfen, bei fast allen Fahrzeugen aber nur in Verbindung mit Standlicht überhaupt funktionieren (wenn man nicht umprogrammiert bzw. anders verkabelt) ;)

LG

TFFY

Verstehe... Vielen Dank.

Wurde vor ein paar Jahren mal gestraft als ich mit Neblern und Standlicht fuhr (heut find ich sowas selber peinlich)

Und heute ist legal, naja was solls jetzt interessierts mich gar nicht mehr.

Man sollte lieber die rausziehen die bei einem Nieselregen schon die Nebelrückleuchte anhaben... *gg*

Themenstarteram 16. Mai 2006 um 10:57

So,bin ohne ein Bußgeld und unbeschadet:) aus Östereich zurück.Danke nochmal an alle für eure Infos.

@Hansilang.

Hätte ja als ewiger Strand-Urlauber nie damit gerechnet,daß Berge etwas schönes haben könnten für mich.Aber es ist schon Eindrucksvoll bei euch im Zillertal im Almstüberl, auf ca 2000m ein Weißbier zu genießen,so rundum von Gipfeln umgeben.War echt mal was anderes.

Servus....Hexer

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