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OT: wohin mit dem abgem. Auto aus der Tiefgarage bei Sanierungsarbeiten?

Mercedes E-Klasse W124
Themenstarteram 8. Juli 2011 um 16:33

Hallo in die Experte!

Ich/wir haben folgendes Problem (es wir jetzt etwas OT ;) ):

Unser schöner S124 steht abgemeldet in der Tiefgarage auf´m carport.

Diese werden alle abgerissen und neu aufgebaut. Wohin nun mit dem

schönen Teil? Abgemeldet auf die Straße geht nicht, also entweder

wieder voll anmelden bis die fertig sind oder immer wieder Kurzzeit-

kennzeichen holen.

Nun meine Frage: da die Garagenmiete Bestandteil des Mietvertrages

der Wohnung ist, separat ausgwiesen auf dem Vertrag, und wir den

Mietgegenstand Garage dabei nicht wie vereinbart nutzen können,

bin ich der Meinung, dass der Vermieter für eine Alternative sorgen muss.

Kann ich ihm die unbilligen Kosten dafür auferlangen? Was sagt das

Mietrecht/die Rechtssprechung?

Danke eure Tipps! Echt sch**** das Problemchen ... :mad:

Beste Antwort im Thema
am 11. Juli 2011 um 12:01

Also ich will niemanden an den Karren pinkeln, aber dass ist doch mal die typisch deutsche Reaktion.

 

Option A: Bevor ich mit dem Vermieter spreche rege ich mich erstmal auf, dann schreibe ich einen Forumsbeitrag und freue mich darüber wenn andere mir zustimmen dass ich ungerecht behandelt werde, dann überlege ich mir Schritte, mache einen Schlachtplan, poche auf meinen unabdingbaren Recht, schreibe Briefe, konsultiere Anwälte, starte eine Demonstration, zünde mein Auto an um die Aufmerksamkeit einer Zeitung zu bekommen, werde geschieden und lande in der Gosse.

 

Option B: Ich besorge mir kurzzeitkennzeichen und stelle es bei einem Freund/Eltern/Bekannten unter. Dabei geniesse ich mal wieder die Fahrt im Tee und freu mich des Sommers, 40 Euro weg, so what.

 

 

Bitte nicht zu ernst nehmen, aber man kann es doch auch mal lockerer angehen. Erstmal mitm Vermieter sprechen, dann darauf einigen dass es nicht in Ordnung ist für die Erneuerungszeit den Mietbetrag der Garage zu zahlen und dann den Wagen woanders unterstellen. Alles ruhig Blut, es geht immer noch darum dass du dein Auto woanders abstellen musst und nicht um ne Absbestverseuchte Wohnung.

17 weitere Antworten
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17 Antworten
am 8. Juli 2011 um 17:03

Zitat:

Original geschrieben von meixxu35

Hallo in die Experte!

Ich/wir haben folgendes Problem (es wir jetzt etwas OT ;) ):

Unser schöner S124 steht abgemeldet in der Tiefgarage auf´m carport.

Diese werden alle abgerissen und neu aufgebaut. Wohin nun mit dem

schönen Teil? Abgemeldet auf die Straße geht nicht, also entweder

wieder voll anmelden bis die fertig sind oder immer wieder Kurzzeit-

kennzeichen holen.

Nun meine Frage: da die Garagenmiete Bestandteil des Mietvertrages

der Wohnung ist, separat ausgwiesen auf dem Vertrag, und wir den

Mietgegenstand Garage dabei nicht wie vereinbart nutzen können,

bin ich der Meinung, dass der Vermieter für eine Alternative sorgen muss.

Kann ich ihm die unbilligen Kosten dafür auferlangen? Was sagt das

Mietrecht/die Rechtssprechung?

Danke eure Tipps! Echt sch**** das Problemchen ... :mad:

versuche es HIER mal, da bekommst du ganz sicher richtige Tipps.

Da ist recht wenig los.

Ja, im Grunde genommen steht dir die Garage zu und wenn die wegen Umbauarbeiten nicht nutzbar ist, dann steht dir entsprechender Ersatz zu.

Allerdings ist hier der erste Weg der Dialog mit dem Vermieter, vieleicht stellt er dir einen Ersatzstellplatz zur Verfügung, das Auto kann ja auch mal n bisschen draußen stehen, ist ja nicht für ewig.

Vieleicht darfst du ihn auch in die privatgarage des Vermieters zwischen seinen 190SL und seinen Porsche stellen.

Reden hilft, meistens :)

am 8. Juli 2011 um 17:59

Naja, wenn man es so nimmt, ist ja der Stellplatz für ein angemeldetes Auto gedacht, auch wenn das bestimmt nicht so im Mietvertrag steht. Also mit den Kosten für eine Anmeldung, Kurzzeitkennzeichen oder so ähnlich, sehe ich schwarz, diese dem Vermieter überbügeln zu können. Die Sanierungsarbeiten sind ja im allgemeinen Interesse und es dürfte nicht Sache des Vermieters sein, für nicht angemeldete Autos zu sorgen. Der Regelfall wäre bestimmt, solange auf den Stellplatz zu verzichten! Ich sag mal so, ich würde freundlich mein Problem schildern und nach Möglichkeiten fragen. Ansonsten musst Du Dir für die Zeit einen andereren privaten Stellplatz suchen, denn öffentliches Straßenland fällt meist aus.:(

So lange wir hier nicht von einem Schrottauto im Sinne der Altfahrzeugverordnung reden, sondern von einem Fahrzeug welches wirklich nur vorübergehend stillgelegt ist, kann das m.E. so lange da stehen wie es will.

Nein der Stellplatz ist nicht für angemeldete Autos gedacht. Ein Stellplatz kann auch für abgemeldete Autos bestimmt sein, Oldis etc. Er muss in den meisten Verträgen Zweckbestimmt sein, dass da aber noch eine Einschränkung ist, dass nur angemeldete Autos dort stehen dürfen glaube ich nicht so ganz.

Und auf die Straße stellen funktioniert nicht, da das Auto nicht angemeldet ist. Ist es schlichtweg vom Gesetzgeber nicht erlaubt! Egal ob Schrott, Ferrari oder Luxussammlerstück. Es muss zugelassen und vor allem versichert sein! Im Grunde dürftest du den nicht einmal aus der Garage raus bewegen..... da muss nur ein Depp kommen der zu schnell fährt und dir die Vorfahrt nimmt. Dein Auto ist nicht angemeldet und hätte daher auch nicht auf den öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden dürfen, selbst wenn es nur für einige Meter ist.

Anders sieht das aus, wenn du dein Auto bei der Zulassungsstelle abmeldest und danach direkt nach Hause fährst.......

Themenstarteram 9. Juli 2011 um 9:43

Auch dann dürfte ich das Auto aber nicht mehr in den Straßen-

verkehr (auch ruhender) einbringen.

 

Danke für eure Antworten. Ich werde die Frage mal beim Juraforum

stellen. Dem Vermieter habe ich unser Problem geschildert, dass er

mal vorab informiert ist. Das gute ist, der Stellplatz ist Teil der Wohnungsmiete,

d.h. eine Urkunde und daher nicht trennbar. Wenn er die gesamte Wohnung

renovieren wöllte könnte er uns ja auch nicht auf die Straße setzen derweil,

sondern müsste für eine Alternative sorgen.

Die Miete der Garage werde ich auf jeden Fall abziehen. Ich habe gelesen,

dass bei Nichtbenutzbarkeit der Garage 10% von der Miete abgezogen

werden können. Nat. nicht nur vom Garagenmietzins, den ziehe ich ja

zu 100% ab. Aber auch die Wohnung ansich verliert an Wert, denn ich

habe die ja auch genommen, weil ich das Problem des PKW-Stellplatzes

(vorallem in der Großsatdt) gelöst bekomme.

Ein Lösung fiel mir noch ein: unser Wohnwagen kommt derweil auf die Straße

(ist ja angemeldet) und ich stelle das Auto auf den abgezäunten und

nicht öffentlich zugänglichen Privatstellplatz. Das Hin- und Wegfahren kostet

mich jew. ein KKZ. Ich versuche dann, die Mehrkosten die über die 10%

Mietzinsabzug gehen dem Vermieter abzuverlangen. (will mich ja nicht

bereichern)

Zitat:

Original geschrieben von meixxu35

Ich habe gelesen, dass bei Nichtbenutzbarkeit der Garage 10% von der Miete abgezogen

werden können.

Das hast du entweder nicht so gelesen oder es war sicherlich anders gemeint. 10% waren es vielleicht mal in einem konkreten Fall. Aber die kann man schon deshalb nicht pauschal auf andere Fälle ansetzen, weil sie bezogen auf eine Kleinwohnung wenige Euro ausmachen und bei einer luxuriösen Penthousewohnung 400 € bedeuten können. Außerdem kommt es darauf an, ob es auf dem Grundstück oder auf der Straße leicht andere Parkplätze gibt oder man lange suchen muss (Komforteinbuße). Einen höheren Abzug als der Preis, den man für einen solchen Garagenstellplatz ortsüblich allein bezahlen würde, wird man aber schwerlich machen können.

Zitat:

Original geschrieben von meixxu35

Das Hin- und Wegfahren kostet mich jew. ein KKZ. Ich versuche dann, die Mehrkosten die über die 10% Mietzinsabzug gehen dem Vermieter abzuverlangen.

Ein Stellplatz ist zum Abstellen da. Sicherlich gibt es auch nicht wenige Autos mit Saisonkennzeichen (Cabrios, Reisemobile, Oldtimer). Dass ein Auto in den Sommermonaten ganz stillgelegt ist, weicht aber immerhin so von der Normalität ab, dass man dem Vermieter die Kosten für die kurzfristige Verbringung kaum überbürden kann.

Deine Beiträge hören sich so an, als wolltest du ohne Weiteres einen Teil von der Miete abziehen. Das würde ich nicht, nicht ohne Vorgespräche. So entstehen nämlich "Dauerbaustellen" zwischen Mietparteien. Warum sprichst du nicht mit dem Vermieter? Eigentlich ist das das Übliche. Vielleicht hat er eine Autowerkstatt zur Hand, die rote Kennzeichen ausborgt. Und gewisse Einschränkungen muss man hinnehmen, wenn modernisiert wird, auch wenn man Eigentümer wäre.

Wenn ich Vermieter wäre, würde ich dir - von mir aus - einen Abzug in Höhe des Preises eines vergleichbaren Stellplatzes machen (es sei denn, die Arbeiten dauern 14 Tage, das wäre lächerlich) - und die Kosten für das KKZ mit dir teilen.

Gruß

Oberhesse

Hast du denn jetzt mit dem VM gesprochen?

Reden ist manchmal sehr sehr schwer.

Ich kanns, du auch?

Ich glaube die Hauptproblematik liegt darin, daß das Auto nicht versichert ist - aus meiner Umgebung sind mir Fälle bekannt bei denen abgemeldete Autos sofort entfernt werden mußten, weil kein Versicherungsschutz bestand - das Ganze hängt bestimmt davon ab was der Vermieter für eine Gebäudeversicherung hat.

Sternengruß

Zitat:

Original geschrieben von Karthago500SEC

... aus meiner Umgebung sind mir Fälle bekannt bei denen abgemeldete Autos sofort entfernt werden mußten, weil kein Versicherungsschutz bestand ...

Jau, das ist in der Tat denkbar. Dann sollte sich der TE erst einmal darüber schlau machen und evtl. keine schlafenden Hunde wecken. Bei einem Fzg. mit Saisonkennzeichen besteht außerhalb der Saison in der Regel Ruheversicherung, d. h. auch eine Haftpflichtversicherung, wenn mit dem abgestellten Auto etwas passiert. Wenn das abgestellte Fzg. nicht haftpflichtversichert ist, bedeutet das für den Gebäudeversicherer eine Gefahrerhöhung. Kann sein, dass das der normale Vertrag nicht abdeckt.

Das Fzg. des TE scheint dauerhaft stillgelegt zu sein.

Oberhesse

Themenstarteram 11. Juli 2011 um 11:27

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86

Hast du denn jetzt mit dem VM gesprochen?

Reden ist manchmal sehr sehr schwer.

Ich kanns, du auch?

Natürlich kann ich das, und so habe ich das Problem auch an den

Vermieter bzw. die Hausverwaltung herangetragen. Für weitere

Absprachen wollte ich mir auch hier mal andere Meinungen einholen.

Ich sehe es so: ich miete den Stellplatz um einen PKW abzustellen.

Dass der PKW dauernd angemeldet sein muss steht nirgends, und davon

kann man auch nicht immer ausgehen. Ich kann ja auch zur Sammlung

und daher nur gelegentlichen Nutzung bestimmte Autos (z.B. Saison)

einstellen.

Wenn der VM verlangt, was er bei einer notwendigen Reparatur der

Anlagen nat. kann (hier bemängelt schließlich der TÜV), dass ich den

Stellplatz vorübergehend räumen muss, stehe ich vor einem Problem

hingegen meiner üblichen Planungen, die ich durch den unbefristeten

Mietvertrag auch anstellen darf. Der VM müsste also behilflich sein,

meine Probleme, die durch begründete Ansprüche des VM enstanden

sind, zu beheben oder mildern. Ich darf mich hier nat. nicht gegen die

Rep´arbeiten entgegenstellen, verweise aber auch auf den gültigen

Mietvertrag und mein Recht, die Mietsache auch nutzen zu können.

Entweder also ich ziehe die 10% von der Miete ab und sehe dann selber,

wie ich zurecht komme (ist mit den 10% Einbehalt abgedeckt, siehe

auch "Komforteinbuße" und gemeinsamer Mietvertrag) oder die mir

unausweichlich entstehenden Kosten für eine Ersatzgarage, wenn

keine Stellplätze in der Nähe zur Verf. stehen, gehen an den VM

(jedoch geht es bei einer Parkplatzsucherei noch extra um eine

Komforteinbuße und Beeinträchtigung der Wohnqualität) bzw. wie

hier in meinem konkreten Fall nun das Verbringen des abgemeldeten

PKW mittels KKZ auf einen privaten Alternativstellplatz und ggf. die Kosten

fürs Abstellen gehen zu Lasten des Vermieters. In jedem Falle muss man

die günstigste Variante herausfinden zur Kosteneingrenzung.

Also: Entgegenstellen gegen die Sanierung geht nicht, Zusatz-

kosten sehe ich aber nicht ein, dafür habe ich die Garage ja

gemietet. Ich strebe also an, dass mir die Kosten für die Ver-

bringung und die Rücküberführung (2 x KKZ) bezahlt werden,

dazu ziehe ich die Mietkosten für die Garage zu 100% ab.

Mal sehen, wie sich der VM verhalten wird ...

am 11. Juli 2011 um 12:01

Also ich will niemanden an den Karren pinkeln, aber dass ist doch mal die typisch deutsche Reaktion.

 

Option A: Bevor ich mit dem Vermieter spreche rege ich mich erstmal auf, dann schreibe ich einen Forumsbeitrag und freue mich darüber wenn andere mir zustimmen dass ich ungerecht behandelt werde, dann überlege ich mir Schritte, mache einen Schlachtplan, poche auf meinen unabdingbaren Recht, schreibe Briefe, konsultiere Anwälte, starte eine Demonstration, zünde mein Auto an um die Aufmerksamkeit einer Zeitung zu bekommen, werde geschieden und lande in der Gosse.

 

Option B: Ich besorge mir kurzzeitkennzeichen und stelle es bei einem Freund/Eltern/Bekannten unter. Dabei geniesse ich mal wieder die Fahrt im Tee und freu mich des Sommers, 40 Euro weg, so what.

 

 

Bitte nicht zu ernst nehmen, aber man kann es doch auch mal lockerer angehen. Erstmal mitm Vermieter sprechen, dann darauf einigen dass es nicht in Ordnung ist für die Erneuerungszeit den Mietbetrag der Garage zu zahlen und dann den Wagen woanders unterstellen. Alles ruhig Blut, es geht immer noch darum dass du dein Auto woanders abstellen musst und nicht um ne Absbestverseuchte Wohnung.

Themenstarteram 11. Juli 2011 um 13:11

Vielleicht kam mein Anliegen etwas verzerrt rüber, aber, mit

Verlaub: was für´n Unsinn! Ließ meine Eingangsfrage

und du erkennst, dass ich nur danach suche, welche Möglichkeiten

es gibt. Nat. spreche ich mit meiner Hausverwaltung, um nach

einer Lösung zu suchen! (An den VM persönlich ist nicht

heranzukommen, nur über die HV.) Und nat. mache ich mir

vorher einen Plan, wie man vorgehen kann. So weiß ich,

wie ich am besten argumentiere, ohne dass es sich um einen

Schlachtplan handelt und am Ende Krieg herrscht.

 

Auch irgendwie "typisch deutsch", andere der typisch deutschen

Eigenart zu bezichtigen, indem negative Handlungen benannt

werden die so nicht real sind. ("Fiktionale Nestbeschmutzung")

am 11. Juli 2011 um 15:34

Im Optimalfall hat man einen Freund mit Eigentum

wo das Fahrzeug auf Privatgrund 14 Tage oder länger stehen darf.

Manchmal ist auch der Arbeitgeber aufgeschlossen in

solchen Notfällen...

Ein anderer Freund hat vielleicht einen Geländewagen

oder Sprinter mit Anhängerkupplung.

Borgt sich einen Autotrailer und verbringt das Auto zum Stellplatz.

Habe allerdings schon lange nichtt mehr Kurzzeitkennzeichen für 40 Euro

gesamt bekommen:

40 Euro VErsicherung

10,20 Zulassung

20? Euro die Kennzeichen

Gruss

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