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Papiere Neufahrzeug

Themenstarteram 27. Juni 2018 um 21:27

Hey alle zusammen,

 

Ich habe es nun mit 28 endlich angepackt. Derzeit mache ich meinen Führerschein, den ich in 2-3 Monaten abschliesen werde. Gestern habe ich beim Kawasaki Händler (120km entfernt) zugeschlagen und eine neue 650er Ninja gekauft.

 

Abgeholt wird sie dann, wenn ich den Führerschein habe, da ich somit noch den Neulingsbonus von 650€ absahnen konnte. Da ich die Maschine selber zulassen muss, wollte ich fragen, ob dem Händler bereits ein Fahrzeugbrief vorliegt, mit dem ich dann zur Zulassungsstelle dackeln kann? Oder wird der Brief bei der erstmaligen Zulassung eines Fahrzeuges von der Behörde angefertigt? Welche Papiere wurden euch vom Händler bei einem Neufahrzeug mitgegeben?

 

Ich würde gerne das Motorrad zulassen, die Kennzeichen anfertigen lassen und damit das Motorrad dann abholen. Wäre blöd wenn ich das Fahrzeug erst vorführen müsste, weil es noch kein Brief gibt.

 

Wie habt ihr das mit der Zulassung gemacht? Immer vorher?

 

Beste Grüsse aus Karlsruhe,

 

Andy

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18 Antworten

Den Brief (ZB II) bekommt der Händler immer mehr oder weniger zeitgleich mit dem Fahrzeug. Sofern er den Brief nicht zur Absicherung seiner Bonität verpfändet hat, kann er Dir den Brief zur Zulassung ohne weiteres vorher mitgeben. Ob er das will ist eine andere Frage.

"Die Kennzeichen" sind's beim Mopped zum Glück noch nicht. Eins reicht ja auch... ;)

Beim einzigen Neufahrzeugkauf habe ich den Händler per Vollmacht die Zulassung erledigen lassen. Da sowieso jede Woche etliche Fahrzeuge zugelassen werden mussten -> war das kein Problem, hatte aber eben ein paar Taler mehr gekostet.

Was du brauchst: Erst mal die Zusage der Versicherung. Sonst keine Zulassung. Also Versicherung aussuchen, eVB-Nummer anfordern. Dafür brauchst du aber die Papiere, also die Zulassungsbescheinigung Teil II. Die bekommst du entweder vom Händler oder - falls dieser sie nicht hat anfertigen lassen - von der Zulassungsstelle. Dann brauchst du aber den Kaufvertrag für die Maschine und das CoC.

Henne-Ei-Problem: Ohne Teil II keine eVB, ohne eVB keine Zulassung bzw. kein Teil II? Kein Problem: Einfach die Telefonnummer der Versicherung und Handy mitnehmen. Dann bei der Zulassungsstelle selbst mit den Daten vor der Nase anrufen und die eVB telefonisch mitteilen lassen.

Macht aber natürlich Sinn sich vorher ein paar Angebote zum Fahrzeug bei verschiedenen Versicherungen einzuholen. ;)

Die Zulassungsbescheinigung Teil I bekommst du erst mit der Zulassung vom Fahrzeug.

Und: Anscheinend sind die Abläufe je nach Stadt/Kreis ein wenig anders -> frag be deiner Zulassungsstelle an was sie bei einer Neuwagenerstzulassung von dir haben wollen wenn es NICHT der Händler erledigen soll.

Grüße, Martin

Ich wüsste nicht, warum er keine evb bekommen sollte?!

Das model findet er über die suche. Den Rest kann er später der Versicherung mitteilen.

am 28. Juni 2018 um 5:25

Die ZBII bekommst Du vom Händler, wenn die Karre vollständig bezahlt ist (oder der entsprechende Kreditvertrag steht). Vorher nicht.

Themenstarteram 28. Juni 2018 um 5:33

Dankeschön schonmal für eure Nachrichten. Das mit der EVB geht relativ fix per SMS oder Mail heutzutage. Habe mir da über check24 eine gute rausgesucht und das Formular zur Anmeldung schonmal angeschaut. Aber von einem Fahrzeugbrief (ZB 2) wollten sie nichts wissen. Die Versicherung hat hier auch zwei Straßen weiter eine Filiale - da schau ich dann mal vorbei.

 

Die Zulassung hätte ich gerne vom Händler übernehmen lassen. Allerdings müssen Neufahrzeuge immer an der zugehörigen Zulassungsstelle des Erstwohnsitzes zugelassen werden und ich glaube kaum, dass die Lust haben 240km zu fahren, um meine Maschine anzumelden. Oder können die das doch irgendwie von „zu Hause“ machen?

 

Warum er mir den Brief nicht aushändigen sollte, versteh ich nicht, denn ich habe schon restlos alles bezahlt.

 

Beste Grüsse,

 

Andy

am 28. Juni 2018 um 5:47

Wenn Du bezahlt hast, bekommst Du sie auch.

Themenstarteram 28. Juni 2018 um 5:56

Dann werde ich mal dort anrufen. War mir nur nicht sicher, ob die bereits einen Brief haben oder der bei Neufahrzeugen erst bei der Zulassung wie auch der Fahrzeugschein erstellt wird.

Zitat:

@Papstpower schrieb am 28. Juni 2018 um 06:57:14 Uhr:

Ich wüsste nicht, warum er keine evb bekommen sollte?!

Laut Forenbeiträgen gibt's Versicherungen die bei Neufahrzeugen zicken wenn nicht alles komplett ist. Da könnte dann aber auch der Kommentar von kandidatnr2 greifen: Wenn nicht bezahlt gibt's natürlich u.U. größere Probleme bei der Zulassung. ;)

Da ich keine Neufahrzeuge (mehr) kaufe -> hatte ich nie dieses Problem. Beim einzigen Neukauf -> Händler alles abwickeln lassen.

Grüße, Martin

Wenn Du ein EU-Fahrzeug kaufen solltest bekommst Du den "Brief", also die Zulassungsbescheinigung von der Zulassungsstelle. Vom Händler erhälst Du nur das COC. Das ist ein Wisch auf dem alle technischen Daten stehen.

Bei regulär importierten Fahrzeugen bekommst Du die Zulassungsbescheinigung blanko, also ohne Haltereintrag aber natürlich mit den technischen Daten zu dem COC dazu weil sich bei für den deutschen Markt vorgesehenen Fahrzeugen die Hersteller bzw. Importeure um die ZB ohne Haltereintrag kümmern. Der wichtigste Unterschied für Dich als Käufer: Die Zulassung ist ohne ZB um wenige Euro teurer.

Wann Du die Fahrzeugpapiere bekommst hängt von Deinem Kaufvertrag, also von dem was Du mit dem Verkäufer abgemacht hast ab. Da ist im Grunde alles möglich. Da weder die Zulassungsbescheinigung noch das COC einen Eigentumsnachweis darstellen machen es viele Händler so dass sie dem Kunden für die Zulassung die Papiere aushändigen und das Fahrzeug erst nach Zahlungseingang ausliefern. Da tragen beide Seiten ein ähnlich hohes Risiko. Das haben aber auch vor der Einführung der Zulassungsbescheinigungen 2005 viele Händler so gehadhabt: Papiere sofort, Fahrzeug nach Bezahlung. Es steht eh in jedem Kaufvertrag ein Eigentumsvorbehalt.

 

Gruß Michael

Zitat:

@Andy_650 schrieb am 28. Juni 2018 um 07:56:34 Uhr:

... bei Neufahrzeugen erst bei der Zulassung wie auch der Fahrzeugschein erstellt wird.

Kurzantwort: Ja, bei EU-Fahrzeugen ist das so, nein, bei regulär eingeführten Fahrzeugen bekommst Du den "Brief" vom Händler. In jedem Falle bekommst Du das COC, das ist sozusagen der EU-Brief vom Händler.

am 28. Juni 2018 um 7:18

Mal bekommt man ihn blanko vom Händler, mal von der Zulassungsstelle. Von Suzuki u. Piaggio bekam ich nur das CoC. Von Triumph habe ich direkt beides bekommen und (geh gleich meine neue Speedy RS anmelden :)

Wichtig ist das CoC, die EVB und ein Kennzeichen. Den Rest bekommst du von der Zulassungsstelle.

Wobei man ergänzen muss: Bei Neufahrzeugen wird zu jedem COC nur eine ZB II ausgegeben. Die wird beim KBA gespeichert und in aller Regel auf dem COC vermerkt. Erst wenn der dritte Haltereintrag nötig wird gibt es eine neue ZB II von der Zulassungsstelle.

 

Gruß Michael

Themenstarteram 28. Juni 2018 um 14:28

Danke für all eure Antworten. Habe gerade beim Händler angerufen. Er sendet mir CoC und ZB II zu. Damit und mit evb kann ich dann zur Zulassungsstelle dackeln.

Zitat:

@cng-lpg schrieb am 28. Juni 2018 um 09:10:46 Uhr:

Wenn Du ein EU-Fahrzeug kaufen solltest bekommst Du den "Brief", also die Zulassungsbescheinigung von der Zulassungsstelle. Vom Händler erhälst Du nur das COC.

 

Gruß Michael

Genau darauf wollte ich hin...

Ich bin nur mit COC hin und die Zulassungsstelle hat alles ausgestellt. Die EVB bekommst du wie er schon geschrieben hat, einfach so...

Also eigentlich leichter als gedacht...

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