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Parken an enger unübersichtlicher Straßenstelle - fehlerhafter Bußgeldbescheid?

Themenstarteram 30. März 2022 um 8:27

Hallo,

angenommen es wird in einem Bußgeldbescheid das Parken an einer engen und unübersichtlichen Straßenstelle nach §12 Abs. 1 StVO vorgeworfen.

§12 Abs. 1 StVO beschreibt aber das Halten an einer engen und unübersichtlichen Straßenstelle. Erst in Abs. 2 wird definiert, dass wer das Fahrzeug verlässt oder länger als 3min hält, der parkt.

Demnach habe ich definitiv geparkt und nicht gehalten, da ich mehrere Stunden dort stand. (Abgesehen davon dass die Stelle nicht unübersichtlich ist, darum wird der eigentliche Einspruch auch handeln).

Im Bußgeldbescheid wird mir PARKEN vorgeworfen, die angeführten Paragraphen beziehen sich aber nur auf §12 Abs. 1 (HALTEN). Absatz 2 und 3 der das Parken beschreibt, ist nirgends zu lesen. Ist das nicht ein Widerspruch und somit fehlerhaft?

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34 Antworten

Unbedingt, so wie beim Parken im Kreuzungsbereich kann das ja nicht angehen...

Wenn halten verboten ist, ist parken erlaubt :confused:

Themenstarteram 30. März 2022 um 8:53

Zitat:

@hydrou schrieb am 30. März 2022 um 10:44:03 Uhr:

Unbedingt, so wie beim Parken im Kreuzungsbereich kann das ja nicht angehen...

Hast du auch was zum Thema beizutragen oder wirfst du einfach gerne mit kryptischen Antworten um dich?

Themenstarteram 30. März 2022 um 8:56

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 30. März 2022 um 10:53:13 Uhr:

Wenn halten verboten ist, ist parken erlaubt :confused:

Definitiv nicht.

Es geht aber darum was im Bußgeldbescheid an Paragraphen aufgeführt ist.

Fehlerhafte Bußgeldbescheide soll es ja geben, stell dir vor.

Und meine Frage war, liegt hier so einer vor, da nur auf Absatz 1 verwiesen wird, Parken aber in Absatz 2, 3 aufgeführt wird? Oder ist mit dem Bußgeldbescheid alles in Ordnung, da das Halten in Absatz 1 das Parken evtl. schon mit einschließt?

Die Frage kann man doch mit ja oder nein beantworten, wenn man die Antwort darauf weiß. Und wenn man nur stänkern möchte, dann kann man sich das Schreiben auch sparen?

Frag deinen Anwalt, wir sind keine Rechtsberatung.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 30. März 2022 um 10:59:15 Uhr:

Frag deinen Anwalt, wir sind keine Rechtsberatung.

Das hier ist ein Forum, entsprechendes Unterforum beschäftigt sich mit Zitat "StVO, Bußgeldbescheide". Der Kern eines jedes Forum ist das Diskutieren der zugrundeliegenden Themen und Fragestellungen.

Da muss ich dem TE schon beistehen.

Seine Frage ist hier berechtigter als deine unnötig dumme Antwort.

Zum Thema:

Ich denke das Halten schließt auch das Parken ein. Konzentriere dich bei deinem Einspruch lieber auf den Grund für deinen Einspruch, und lass die Anmerkung mit dem Halten/Parken weg

Themenstarteram 30. März 2022 um 9:16

Endlich eine Antwort mit der ich was anfangen kann :D

Dass hier selbst die Mods stänkern obwohl man im Unterforum eine Frage stellt in dem laut Beschreibung solche Fragen das Thema sind ist erschreckend :D

Hab auch bisschen recherchiert und gelesen, dass Halten meist auch Parken einschließt. Die Antwort hätte mir doch gereicht ^^ Stattdessen müssen frustrierte Menschen hier ihren Frust abladen?

Vielleicht liegt es daran, das du nicht erkannt hast, das Parken die Steigerungsform von Halten ist.

Wo also das Halten schon verboten ist sollte man ans Parken erst gar nicht denken.

Oder übersehe ich da eine Ausnahme ? Halten verboten, Parken erlaubt ?

Würde bedeuten, man muss mind. 3 Minuten stehen bleiben. Davor wegfahren wäre verboten.

am 30. März 2022 um 9:39

Um zu parken, muss man vorher gehalten haben. Da das Halten aber nicht erlaubt ist … merkst du’s selbst oder muss das wirklich erklärt werden?

Zitat:

@ArizonaTea schrieb am 30. März 2022 um 10:27:49 Uhr:

Hallo,

angenommen es wird in einem Bußgeldbescheid das Parken an einer engen und unübersichtlichen Straßenstelle nach §12 Abs. 1 StVO vorgeworfen.

§12 Abs. 1 StVO beschreibt aber das Halten an einer engen und unübersichtlichen Straßenstelle. Erst in Abs. 2 wird definiert, dass wer das Fahrzeug verlässt oder länger als 3min hält, der parkt.

Demnach habe ich definitiv geparkt und nicht gehalten, da ich mehrere Stunden dort stand. (Abgesehen davon dass die Stelle nicht unübersichtlich ist, darum wird der eigentliche Einspruch auch handeln).

....

Wie sieht da deine Strategie aus, um diesen Umstand zu bestreiten?

Trifft ev. an dieser Stelle der Umstand "eng" zu?

Jetzt könnten wir ja zum gemütlichen Teil übergehen. Ein Foto der engen/unübersichtlichen Stelle und es entwickelt sich bestimmt eine interessante Diskussion.

Übrigens: Sehr häufig wird angenommen, dass der Tatvorwurf laute, man habe an einer "engen und unübersichtlichen" Straßenstelle gehalten oder geparkt, siehe Threadtitel. Die StVO verbietet aber das Halten "an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen". Es ist also nicht notwendig, dass die Stelle eng und gleichzeitig unübersichtlich ist, sondern es reicht aus, wenn eines der beiden Merkmale erfüllt ist.

Auch dieser Satz deutet darauf hin, dass dieses Missverständnis beim TE vorliegt:

Zitat:

@ArizonaTea schrieb am 30. März 2022 um 10:27:49 Uhr:

Abgesehen davon dass die Stelle nicht unübersichtlich ist, darum wird der eigentliche Einspruch auch handeln

Was will der TE eigentlich, was ist sein Ziel?

Wortklauberei?

whatabaoutism?

Zitat:

@manvo schrieb am 30. März 2022 um 13:02:06 Uhr:

Was will der TE eigentlich, was ist sein Ziel?

Er ist der Meinung, dass der Tatvorwurf unzutreffend sei, weil die Stelle nicht unübersichtlich ist. Er übersieht aber, dass es ausreicht, wenn es eine enge Straßenstelle war.

Zitat:

@Rockville schrieb am 30. März 2022 um 13:05:43 Uhr:

Zitat:

@manvo schrieb am 30. März 2022 um 13:02:06 Uhr:

Was will der TE eigentlich, was ist sein Ziel?

Er ist der Meinung, dass der Tatvorwurf unzutreffend sei, weil die Stelle nicht unübersichtlich ist. Er übersieht aber, dass es ausreicht, wenn es eine enge Straßenstelle war.

..und er ist der Meinung, dass der genannte §, bzw der genannte Absatz der falsche ist. Er würde es darum anfechten wollen.

Ob die Stelle eng oder unübersichtlich ist, ist so gesehen völlig egal, wenn da ein Schild steht, was aussagt das es eng/unübersichtlich ist. Eine Meinung dazu darf man haben, ist aber uninteressant. Darum steht quasi nur die Frage nach dem §, bzw dem falschen Absatz dessen im Raum.

Gruß Jörg.

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