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Parken auf Fußweg obwohl Schild Rad/Fußweg ENDE ? ?

Themenstarteram 11. Mai 2006 um 9:51

Ich hab letztens in Bernburg geparkt. Und zwar läuft da ne kleine Straße mit Rad und Fußweg nebenan. Kurz vor einer einmündenden Straße,ca 10-15m steht ein großes Schild "gemeinsamer Rad und Fußweg" und darunter ENDE. Nach dem Schild sind etwa 8m Platz, dann kommt ein großer Baum und dann nochmal 1-2m Pflaster und dann die Kreuzung.

Also dacht ich mit, wenn da der Rad/Fußweg endet und erst drüben wieder beginnt, dann ist das hier ja ein leerer Raum. Eine Einfahrt aus den Häusern gabs auch nicht und der restliche Fußweg, der mit einem roten Steinstrich abgetrennt ist, war noch so breit das sich locker zwei Rollstuhlfahrer und zwei Kinderwagen hätten begegnen können.

Ich hab mich da sonntags ca 19:00 hingestellt und war so früh um 2:00 zurück. Hatte von 0:15 ein Zettel dran. Ich soll jetzt 15€ Verwarnung bezahlen wegen eben parken auf dem Fußweg. Das ist ja nun nicht so viel, aber ich fühl mich da einfach im Recht und kommt mir so vor als wäre denen da langweilig gewesen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von tino27

.... Aber gegen die Fettfinger des Gesetzes kann man sich schlecht wehren.

Gegen Leute, die sich ihre eigene Wahrheit zurechtbiegen kann sich die Allgemeinheit demgegenüber sehr wohl wehren, dafür gibt es nämlich die "Fettfinger", die Leuten wie Dir auf selbige hauen.

Auch wenn Du möglicherweise niemanden behinderst, der Regelverstoss ist nunmal da und wurde entsprechend geahndet. Nimm es wie ein Erwachsener und schau nächstes Mal einfach genauer hin.

;) Wenn das auch nichts hilft, frag doch mal in der Fahrschule nach ein paar Theoriestunden...

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Da Zeichen sagt ja nur aus, das sich Fahrradfahrer und Fußgänger nicht mehr den Weg teilen sollen.

Das der Fußweg da zuende ist heist es eben nicht.

Naja 15€ ist doch noch billig.

Zahn

Themenstarteram 11. Mai 2006 um 10:39

Ich glaub auch ich schon meine Nerven und blas den ihr 15 Öcken in den Arsch. Mach von der Stelle irgendwann mal ein Bild. Hab da schon oft gestanden, aber war noch nie was.

am 11. Mai 2006 um 11:35

Du hast vollkommen Recht.

Der gemeinsame Rad- UND Fußweg endete.

Das heißt noch lange nicht, dass da kein Fußweg mehr ist - und genau das ist er.

Daher ist die Verwarnung vollkommen berechtigt.

Themenstarteram 11. Mai 2006 um 11:46

Aber es ist schon sehr genau genommen. Wer läuft da schon weiter wenn dann eh ein Baum kommt. So genau fickt kein Graf. Die meisten die da lang pendeln laufen eh nahe den Häusern und Räder fahren auf der Straße, da meist kaputte Flaschen auf dem anderen Weg liegen. Aber gegen die Fettfinger des Gesetzes kann man sich schlecht wehren.

Zitat:

Original geschrieben von tino27

.... Aber gegen die Fettfinger des Gesetzes kann man sich schlecht wehren.

Gegen Leute, die sich ihre eigene Wahrheit zurechtbiegen kann sich die Allgemeinheit demgegenüber sehr wohl wehren, dafür gibt es nämlich die "Fettfinger", die Leuten wie Dir auf selbige hauen.

Auch wenn Du möglicherweise niemanden behinderst, der Regelverstoss ist nunmal da und wurde entsprechend geahndet. Nimm es wie ein Erwachsener und schau nächstes Mal einfach genauer hin.

;) Wenn das auch nichts hilft, frag doch mal in der Fahrschule nach ein paar Theoriestunden...

am 12. Mai 2006 um 4:50

Wenn ein Schild kommt das die Autostraße endet dann geht die Straße doch auch weiter und du kannst dort net einfach parken, oder? Steh halt zu deinem Fehler und zahl die 15€ anstatt den fehler anderen in die Schuhe zu schieben.

Hey, jetzt macht ihn mal nicht so runter... er hat halt ein Schild falsch interpretiert. Na und?

Die Tatsache, dass er schreibt, es wäre noch genug Platz für Rollstühle / Kinderwagen, zeigt doch schon deutlich, dass er sich trotzdem Gedanken gemacht hat und nicht sinnlos sein Auto irgendwo abgestellt hat... find ich gut.

Ob die Formulierungen mit dem Graf (kannte ich übrigens noch nicht) und den Fettfingern in dem Kontext vielleicht etwas unangebracht waren, darüber kann man ja streiten, aber ansonsten nervt mich diese "hey, selbst schuld"-Mentalität, die man gerade hier im Sicherheitsforum oft findet, schon etwas.

Gruß

Ralle

am 12. Mai 2006 um 10:41

Zitat:

Original geschrieben von rallediebuerste

Hey, jetzt macht ihn mal nicht so runter... er hat halt ein Schild falsch interpretiert. Na und?

Die Tatsache, dass er schreibt, es wäre noch genug Platz für Rollstühle / Kinderwagen, zeigt doch schon deutlich, dass er sich trotzdem Gedanken gemacht hat und nicht sinnlos sein Auto irgendwo abgestellt hat... find ich gut.

...aber ansonsten nervt mich diese "hey, selbst schuld"-Mentalität, die man gerade hier im Sicherheitsforum oft findet, schon etwas.

Gruß

Ralle

Naja ob er sich gedanken gemacht hat oder im nachhinein versucht sich zu rechtfertigen werden wir wohl alle net beurteilen können.

Und woher kommt diese mentalität ? richtig weil hier vorher die mentalität war "immer sind die anderen schuld, ich habe keinen gestört"

Themenstarteram 12. Mai 2006 um 11:40

Ja hab mir Gedanken gemacht, da mein Freund mit war, der im Rollstuhl sitzt. Er kann zwar kleine Strecken gehen, aber wenn wir unterwegs sind rollt er und da haben wir oft mit Fußweg Zuparkern zu tun.

Ich hab nur meinen Standpunkt aufgezeigt und bin gern bereit diesen zuändern wenn er mir mit guten Argumenten nahe gebracht wird. Deshalb sehe ich meinen Fehler ja jetzt auch ein, bin aber trotzdem der Meinung das es sehr genau genommen ist. Niemand läuft bis zum letztens cm auf einen Baum zu, um dann um ihn herum zu laufen. Ich weiß jetzt das eben genau das gewährleistet sein muss, das jemand dies machen möchte, warum auch immer.

am 12. Mai 2006 um 11:57

Zitat:

Original geschrieben von tino27

Ja hab mir Gedanken gemacht, da mein Freund mit war, der im Rollstuhl sitzt. Er kann zwar kleine Strecken gehen, aber wenn wir unterwegs sind rollt er und da haben wir oft mit Fußweg Zuparkern zu tun.

Ich hab nur meinen Standpunkt aufgezeigt und bin gern bereit diesen zuändern wenn er mir mit guten Argumenten nahe gebracht wird. Deshalb sehe ich meinen Fehler ja jetzt auch ein, bin aber trotzdem der Meinung das es sehr genau genommen ist. Niemand läuft bis zum letztens cm auf einen Baum zu, um dann um ihn herum zu laufen. Ich weiß jetzt das eben genau das gewährleistet sein muss, das jemand dies machen möchte, warum auch immer.

Es ist VOLLKOMMEN egal was DU denkst.

Es gibt ganz klare Gesetze und Richtlinien an die du dich zu halten hast.

Fehler können jedem passieren - aber diese dann auf andere zu schieben ist widerlich!

Übrigens:

Wenn du auch mal etwas GANZ GENAU nehmen willst dann parkst du in Parkhäusern oder Supermarktparkplätzen auf diesen Parkplätzen wo ein Rollstuhlfahrer aufgemalt ist, oder irgendein (nicht STVO- konformes) Schild hängt.

Dies darfst du nämlich!

am 12. Mai 2006 um 11:58

Zitat:

Original geschrieben von tino27

Ja hab mir Gedanken gemacht, da mein Freund mit war, der im Rollstuhl sitzt. Er kann zwar kleine Strecken gehen, aber wenn wir unterwegs sind rollt er und da haben wir oft mit Fußweg Zuparkern zu tun.

Ich hab nur meinen Standpunkt aufgezeigt und bin gern bereit diesen zuändern wenn er mir mit guten Argumenten nahe gebracht wird. Deshalb sehe ich meinen Fehler ja jetzt auch ein, bin aber trotzdem der Meinung das es sehr genau genommen ist. Niemand läuft bis zum letztens cm auf einen Baum zu, um dann um ihn herum zu laufen. Ich weiß jetzt das eben genau das gewährleistet sein muss, das jemand dies machen möchte, warum auch immer.

Hi. wollte dir auch kein vorwurf machen, wenn du dir wirklich gedanken gemacht hast ist es ja gut.

Konnte ja auch keiner bis auf den letzten cm auf den baum zulaufen da stand ja dein auto ;o) ne spaß bei seite.

Ob was sinnvoll ist oder nicht sehen viele leute verschieden. Aber dürfen tut man es halt nicht und wenn man dann jemanden erwischt der es genau nimmt dann hat man leider pech gehabt.

gruss

pinky

Themenstarteram 12. Mai 2006 um 12:34

Ich schieb das ja garnicht auf jemanden. Wird schon alles richtig sein wie ihr das sagt und wie der liebe gute Polizist das sieht.

Ich kann nicht auf Rolliplätzen parken, da er bei mir mit gefahren ist und nicht mit seinem Mondeo.

Ich hatte nur schon mal so ne komische Erfahrung gemacht. Ich war mit nem Freund in einer Kleinstadt unterwegs und er braucht Geld. Da sind wir zu seiner Bank und ich hab mich ins Parkverbot gestellt und im Auto gewartet, da Geld holen kein langer Akt ist. Die Stadt ist wirklich sehr klein und die Bordsteine waren schon hochgeklappt, es war so halb 8 abends. Er ist also in seine Bank rein und ich hab gewartet. Da seh ich neben mir bei der Post einen Briefmarkenautomaten. Da ich welche brauchte steig ich aus und will mir welche holen. Stand also Luftlinie 4m vom Auto weg. Geld rein, Briefmarke gewählt, gedruckt, Quittung noch hinterher und fertig. Alles eingesteckt und dreh mich um und geh zurück. Im gleichen Moment kommt mein Freund zurück. Da war das Ticket aber schon dran. Die Straße ist recht lang und gut einsehbar. Ich hab aber vorher wie nachher niemanden gesehen. Auch stand da sonst kein weiteres Auto. Natürlich hab ich da gegen das Gesetz verstoßen, aber muss da ein Beamter nicht 3min warten, um sicher zu sein das nicht geparkt wird, außerdem lag es nahe, das mir das Auto gehört, da Standlicht noch an war.

Das Auto war damals auf meine Mutter zugelassen, als sie das Ticket (15€) bekam hat sie zurückgeschrieben das sie es nicht war und meine Adresse angegeben. 4 Monate später nach der "Straftat" bekam ich ein Schreiben in dem stand dass das Verfahren eingestellt wurde ich aber die Ermittlungen behindert habe und mir deshalb Auslagen und Bearbeitung in Höhe von 22,50€ aufgelegt wird. Wenn ich dagegen Einspruch eingelegt hätte, wäre es vor Gericht gegegangen. Das hab ich mir dann erspart und bezahlt.

Von mir aus könnt ihr mir jetzt wieder sagen das ich immer Schuld auf andere abwälze. Ich find für diese Sache keine Worte. Man bekommt noch in den A**** getreten, wenn man sich normal verhält und nur die Ämter zu langsam arbeiten.

am 12. Mai 2006 um 16:57

Zitat:

Original geschrieben von tino27

Ich schieb das ja garnicht auf jemanden. Wird schon alles richtig sein wie ihr das sagt und wie der liebe gute Polizist das sieht.

Ich kann nicht auf Rolliplätzen parken, da er bei mir mit gefahren ist und nicht mit seinem Mondeo.

Ich hatte nur schon mal so ne komische Erfahrung gemacht. Ich war mit nem Freund in einer Kleinstadt unterwegs und er braucht Geld. Da sind wir zu seiner Bank und ich hab mich ins Parkverbot gestellt und im Auto gewartet, da Geld holen kein langer Akt ist. Die Stadt ist wirklich sehr klein und die Bordsteine waren schon hochgeklappt, es war so halb 8 abends. Er ist also in seine Bank rein und ich hab gewartet. Da seh ich neben mir bei der Post einen Briefmarkenautomaten. Da ich welche brauchte steig ich aus und will mir welche holen. Stand also Luftlinie 4m vom Auto weg. Geld rein, Briefmarke gewählt, gedruckt, Quittung noch hinterher und fertig. Alles eingesteckt und dreh mich um und geh zurück. Im gleichen Moment kommt mein Freund zurück. Da war das Ticket aber schon dran. Die Straße ist recht lang und gut einsehbar. Ich hab aber vorher wie nachher niemanden gesehen. Auch stand da sonst kein weiteres Auto. Natürlich hab ich da gegen das Gesetz verstoßen, aber muss da ein Beamter nicht 3min warten, um sicher zu sein das nicht geparkt wird, außerdem lag es nahe, das mir das Auto gehört, da Standlicht noch an war.

Das Auto war damals auf meine Mutter zugelassen, als sie das Ticket (15€) bekam hat sie zurückgeschrieben das sie es nicht war und meine Adresse angegeben. 4 Monate später nach der "Straftat" bekam ich ein Schreiben in dem stand dass das Verfahren eingestellt wurde ich aber die Ermittlungen behindert habe und mir deshalb Auslagen und Bearbeitung in Höhe von 22,50€ aufgelegt wird. Wenn ich dagegen Einspruch eingelegt hätte, wäre es vor Gericht gegegangen. Das hab ich mir dann erspart und bezahlt.

Von mir aus könnt ihr mir jetzt wieder sagen das ich immer Schuld auf andere abwälze. Ich find für diese Sache keine Worte. Man bekommt noch in den A**** getreten, wenn man sich normal verhält und nur die Ämter zu langsam arbeiten.

Mein lieber Kollege,

1. Du darfst auf diesen Pseudo- Behindertenparkplätzen parken welche es beispielsweise vor Supermärkten sehr oft gibt. (Also wo einfach nur auf einem Schild steht "Behindertenparkplatz" oder ein Rolli auf dem Boden aufgemalt ist.)

Genau so wie du auf einem Mutter / Kindparkplatz oder einem Frauenparkplatz parken darfst.

Dies darf nämlich JEDER, da diese vor dem Gesetz nicht existieren.

2. Du stehst 4 Meter vom Auto entfernt und merkst NICHT, dass dir jemand einen Zettel dran macht???

Na DAS müsste mir mal passieren!!

3. Du parkst NICHT erst wenn du das Auto länger als 3 Minuten verlässt. Ich weiß nicht woher du deinen ganzen Quatsch den du alleine hier im dem Thread wiedergibst hast - aber evtl. sollte man darüber nachdenken deiner Fahrschule die Zulassung zu entziehen.

§ 12 Abs. 3 STVO sagt GANZ KLAR aus wer parkt.

In dem Moment wo du das Fahrzeug verlässt parkst du.

Ich weiß auch nicht woher du das wieder hast, aber auch wenn du dein Standlicht an lässt wird das vom Gesetz nicht anders bewertet!

Edit: Ach ja (um einer weiteren Frage vorzubeugen): Auch wenn du den Warnblinker anmachst ändert dies ebenfalls nichts daran, dass du (unberechtigt) parkst. Es wird nur teurer, da dann Nr. 72 des aktuellen Bußgeldkataloges hinzukommt (Missbräuchliche Benutzung des Warnblinklichtes!)

Themenstarteram 12. Mai 2006 um 17:57

Und du solltest dich auch noch mal schlau machen und nicht so patzig rüber kommen.

Zeichen 286

 

Eingeschränktes Haltverbot

 

Es verbietet das Halten auf der Fahrbahn über 3 Minuten! Eingeschränkte Haltverbote enthalten zugleich das Gebot, nach Ablauf der Zeit, während der das Halten gestattet war, wegzufahren.

Das Standlicht hab ich nicht angelassen, weil ich mich für evtl vorbeikommende Grüne kenntlich machen wollte, sondern weil ich einfach den Motor ausgemacht hab und noch licht an war. Das mit Briefmarken holen war eine schnelle Entscheidung, deshalb hab ich auch nicht den Schlüssel abgezogen. Da kann ich ja nochmal froh sein, das ich nicht noch eine dran bekommen hab, weil ich gegen §14 Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen verstoßen hab.

Ich wollt nur mal auf die besondere Freundlichkeit unserer Staatsmacht hinweisen.

Ich elender Schwerverbrecher werd am besten morgen meinen Führerschein abgeben und mich dann selbst einsperren.

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