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Parken auf Gehweg, nicht eingehalten?
moin,
vielleicht kann mir hier ja geholfen werden.
ich wohne in einer einbahnstraße, am anfang der straße ist jeweils links und rechts ein schild 315 Parken auf Gehweg (2 räder längs).
daran halten sich auch fast alle verkehrsteilnehmer. jedoch gibt es ausnahmen. diese parken normal auf der straße, so das die fahrbahn sehr eng wird und man angst um seine außenspiegel haben muss.
konkrete frage ... müssen sich alle verkehrsteilnehmer an das parken auf dem gehweg halten?
was kann/sollte man dagegen tun, wenn sie sich nicht dran halten?
danke im voraus!
gruß nils
Beste Antwort im Thema
Hi,
Zitat:
Original geschrieben von Mystic25
was kann/sollte man dagegen tun, wenn sie sich nicht dran halten?
Beim Ordnungsamt anrufen und sich beschweren. Wenn es begründet ist, schicken die i.d.R. auch jemanden vorbei
Gruß,
Sp!derm@n
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18 Antworten
Hi,
Zitat:
Original geschrieben von Mystic25
was kann/sollte man dagegen tun, wenn sie sich nicht dran halten?
Beim Ordnungsamt anrufen und sich beschweren. Wenn es begründet ist, schicken die i.d.R. auch jemanden vorbei
Gruß,
Sp!derm@n
Zitat:
Original geschrieben von Mystic25
konkrete frage ... müssen sich alle verkehrsteilnehmer an das parken auf dem gehweg halten?
nö, da das schild lediglich "erlaubt" auf dem gehweg zu parken, es aber nicht explizit vorschreibt......
http://www.sicherestrassen.de/.../Frameaufbau.htm?...
Interessant hierbei ist Punkt 3, mich Wundert aber das man bei so vielen Blinden nur so wenige Ausweise in den Autos sieht
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
Zitat:
Original geschrieben von Mystic25
konkrete frage ... müssen sich alle verkehrsteilnehmer an das parken auf dem gehweg halten?
nö, da das schild lediglich "erlaubt" auf dem gehweg zu parken, es aber nicht explizit vorschreibt......
Das ist leider falsch
es handelt sich hierbei um ein Verbots- und Gebotszeichen, heißt im Klartext:
- es ist verboten, auf dem Gehweg zu parken (und auch nur auf der Straße).
- es ist hier geboten, so auf dem Gehweg zu parken, wie bildlich angeordnet.
mfg. Matt
Zitat:
Original geschrieben von matt13
- es ist hier geboten, so auf dem Gehweg zu parken, wie bildlich angeordnet.
Diese Aussage ist korrekt.
Interessante Formulierung in der StVO: Fahrzeuge <2,8t DÜRFEN entsprechend der Beschilderung auf dem Gehweg parken.
Aber sie DÜRFEN NICHT entgegen der angeordneten Aufstellung parken. Juristendeutsch
Also eigentlich ganz einfach: Man muss so parken wie auf dem Schild angeordnet.
Gruß Meik
Und auch nochmal zum nachlesen:
§12 StVO
(4a) Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, so ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg zu benutzen.
Zitat:
Urteile/Meinungen zu Zeichen 315
Ob gleichzeitig ein Parkverbot auf der Fahrbahn ausgesprochen wird ist richterlich (noch) nicht entschieden. Ist im Bereich der Fahrbahn jedoch ein Haltverbot (z. B. durch Verkehrszeichen) vorhanden, hat dieses keinen Aufhebungscharakter für das Gehwegparken, da nach den Aufstellgrundsätzen das angeordnete Gehwegparken nicht für Regelungen auf der Fahrbahn gilt.
also ohne gleichzeitiges halteverbotsschild rechtsfreier raum
Zitat:
Original geschrieben von sukkubus
also ohne gleichzeitiges halteverbotsschild rechtsfreier raum
womit wir dann wieder bei meiner aussage sind, dass das schild das parken auf dem fußgängerweg lediglich erlaubt, es aber nicht explizit so vorschreibt......
Das sehe ich auch so, zumal ja Kfz. über 3,5 t auf der Straße parken müssen.
Welchen Sinn hat das Schild dann überhaupt? Ist doch dann überflüssig . . .
Wenn alle im Zickzack parken wie sie wollen, ist die Straße gleich ganz zugestellt
Also meine o.g. Aussage ist schon richtig -
war hier nicht mal ein Fahrlehrer irgendwo, der müsste es doch eigentlich wissen . . .
mfg. Matt
Zitat:
Original geschrieben von rolf39
Das sehe ich auch so, zumal ja Kfz. über 3,5 t auf der Straße parken müssen.
Für die ist dann bestimmt am Anfang der engen Straße "Durchfahrt verboten"
(Späßle gemacht)
mfg. Matt
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
womit wir dann wieder bei meiner aussage sind, dass das schild das parken auf dem fußgängerweg lediglich erlaubt, es aber nicht explizit so vorschreibt......
Das ist so nicht korrekt. §12 Abs 4a ist da sehr eindeutig.
Und unter der Tatbestandsnummer 112432 findest du folgendes:
Zitat:
Sie parkten bei zulässigem Gehwegparken (Zeichen 315) nicht auf dem rechten Gehweg.
Kosten: 15,- €
Mfg Zille
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Und unter der Tatbestandsnummer 112432 findest du folgendes:
was dann fällig wird, wenn ich auf dem linken gehweg geparkt habe......
ansonsten:
Zitat:
Urteile/Meinungen zu Zeichen 315
Ob gleichzeitig ein Parkverbot auf der Fahrbahn ausgesprochen wird ist richterlich (noch) nicht entschieden......