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Parken auf "Gehweg"

Themenstarteram 8. September 2014 um 18:59

Hallo,

ich habe, wie im Anhang zu sehen, einen Bußgeldbescheid über verbotswidriges Parken auf einem Gehweg erhalten.

Die Stelle an der ich geparkt habe war wie auf den Bildern zu sehen kein ausgewiesener Parkplatz, das will ich garnicht abstreiten, als Gehweg würde ich dieses Stück jedoch auch nicht bezeichnen, denn der geht 1 Meter daneben entlang. Auch ist dort keine Stelle um von der ggü. liegenden Straßenseite auf den Gehweg zu gelangen, ich habe niemanden behindert.

Ich würde mal gerne eine 2t oder 3t Sichtweise zu der Situation hören, würde es sich evtl. lohnen Einspruch einzulegen?

Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

Doch, du hast jemanden behindert. Nämlich alle, die die freie Fläche benötigen, um nach rechts in die Straße einsehen zu können und um auf dem Gehweg befindliche Kinder, ob zu Fuß oder mit dem Radl, rechtzeitig sehen zu können. Und da du auf den Bordstein hochfahren musstest und dort kein Zeichen 315 zu finden ist, standest du eindeutig und verbotenerweise auf dem Gehweg.

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Eindeutig Gehweg.

Einspruch lohnt sich nicht.

2. Sichtweise:

Wenn Du das mit dem Colt bist, stehst Du eindeutig auf dem Gehweg, eindeutiger geht es nicht.

Der Gehweg wird von der Fahrbahn mit dem Bordstein abgegrenzt, diesen hast Du eindeutig überfahren.

Völlig sinnlos dort Einspruch einzulegen.

Doch, du hast jemanden behindert. Nämlich alle, die die freie Fläche benötigen, um nach rechts in die Straße einsehen zu können und um auf dem Gehweg befindliche Kinder, ob zu Fuß oder mit dem Radl, rechtzeitig sehen zu können. Und da du auf den Bordstein hochfahren musstest und dort kein Zeichen 315 zu finden ist, standest du eindeutig und verbotenerweise auf dem Gehweg.

Schließe mich birschel zu 100% an. Bei der Sichtbehinderung im Einmündungsbereich hätte es mich auch nicht gewundert wenn dein Auto abgeschleppt worden wäre. In vielen Städten sind die mittlerweile schnell mit dem abschleppen, das bringt mehr Geld in die Stadtkasse.

Der Fragesteller steht zudem noch entgegen der Fahrtrichtung :D

Behinderung lag scheinbar keine vor, sonst wären dies nach BKat Nr. 52a.1 = 30,-€ statt den 20,-€ gewesen ;)

Bezahlen und gut ist.

Ich persönlich hätte dir, wie schon gesagt wurde, noch Sichtbehinderung sprich Parken in oder direkt vor einer Kurve aufgebrummt.

Der gesunde Menschenverstand sollte einem eigentlich sagen das dieser Bereich gebraucht wird um in die Kurve zu sehen, daher sind dort auch keine Parkplätze mehr vorhanden.

Also vergiss es, bezahl die 20 EUR und sei froh das es sowenig ist und lern etwas für die Zukunft.

Zusätzlich ist es Parken entgegengesetzt der Fahrbahn. Dies hat fürher 20 Euro gekostet, keine Ahnung, was der aktuelle Preis ist.

am 8. September 2014 um 19:50

Traurig, wenn man einen Verkehrsteilnehmer seinen Verstoß auch noch eingehend erklären muss!

Dein Ticket ist so was von eindeutig und frei von irgendwelchen "Kaugummi-Paragraphen" Irritationen...

In jedem Fall teilt du den öffentlichen Verkehrsraum nicht in seine Verwendung oder Zweck-Bestimmungen ein....;)

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Zusätzlich ist es Parken entgegengesetzt der Fahrbahn. Dies hat fürher 20 Euro gekostet, keine Ahnung, was der aktuelle Preis ist.

Bei uns in der Gemeinde wurden mir 10€ abgeknüpft ;-)

@TE Ich kann dich schon verstehen, immerhin scheint es ja ein ziemlich freizügig bebautes Wohngebiet zu sein.

Jedoch gehen die vom Ordnungsamt halt 100% nach Vorschrift vor. Ist halt deren Job und würde jeder hier genauso machen, auch wenns vom gesunden Menschenverstand her halt lächerlich ist. Einfach zahlen, Einspruch bringt da nix.

am 8. September 2014 um 20:31

Zitat:

Original geschrieben von BlauerFlitzer81

@TE Ich kann dich schon verstehen, immerhin scheint es ja ein ziemlich freizügig bebautes Wohngebiet zu sein.

Jedoch gehen die vom Ordnungsamt halt 100% nach Vorschrift vor. Ist halt deren Job und würde jeder hier genauso machen, auch wenns vom gesunden Menschenverstand her halt lächerlich ist. Einfach zahlen, Einspruch bringt da nix.

Moin,

ich finde , er sollte Einspruch einlegen!

- Welcher Fußgänger/ Radfahrer wird auf dem Gehweg behindert? Keiner!

Zumal da abends keiner freiwillig, nicht mal Gassi geht.

- Und das dort eine Sichtbehinderung für Pkw vorliegen sollte,

bei diesem wahnsinnigen Verkehr,

- alles nur, scheiß Gemeinde!

Einfach mal versuchen, mit dem Hinweis, warum bei so viel Freifläche,

und an einer Stelle,

- wo keiner wohnt, jemand behindert wird!

Schließlich muß er ja, wenn wieder kein Parkplatz vorhanden ist,

- dort wiederholt parken, andere Möglichkeiten, gibt es ja nicht!

 

schönen Gruß

Hi,

es spielt doch überhaupt keine Rolle ob eine Behinderung statt gefunden hat oder nicht. Parken auf dem Gehweg ist überall verboten wo es nicht ausdrücklich erlaubt ist.

Punkt aus fertig.Ob das dort einen Sinn macht oder nicht spielt da einfach keine Rolle.

Und hier findet mit Sicherheit eine Sichtbehinderung statt,aber egal.

Das ist jetzt kein schweres Vergehen wo man dem "täter" vielleicht noch ins Gewissen reden muß. Wer weiß je nach Situation würde ich mich da vielleicht auch hinstellen aber wenn ich dann halt ein Knöllchen kriege zahle ich halt.

Gruß Tobias

Gegenfrage: wenn es Kein Gehweg sein soll, WAS dann?

Niemandsland :D

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