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Parken "auf Grünstreifen"

Themenstarteram 9. Januar 2015 um 12:29

Hier haben wir eine gepflegte Wohnstraße mit älteren Einfamilienhäusern. Längsparken ist erlaubt. Es ist schwierig, freie Parklücken zu finden. Links und rechts der Fahrbahn ist ein Grünstreifen von ca. 4,50 m Breite, dann ein Gehweg, dann die Hecken und Garagen der Anlieger. Die Garagentore öffnen direkt auf den Gehweg.

Manche haben mehr als ein Auto. Das zweite Vehikel stellen sie gerne vor ihre Garage auf das Beton-Lochpflaster, das im Grünstreifen eingelassen ist. Dort behindert es weder Fußgänger noch Autofahrer.

Jetzt kommt ein lieber Nachbar und behauptet, das sei verbotenes Parken. Man dürfe diese Stelle nur benutzen, um IN die Garage zu fahren.

Stimmt das?

Gruenstreifen
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Ich würde, und das ist nur meine persönliche Meinung, sagen das es erlaubt ist so zu stehen, solange keiner behindert wird.

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Ich würde, und das ist nur meine persönliche Meinung, sagen das es erlaubt ist so zu stehen, solange keiner behindert wird.

am 9. Januar 2015 um 13:04

Leider ist die Welt voll mit Menschen, die mit sich und/oder ihrem Leben unzufrieden sind und dann meinen andere Maßregeln zu müssen... traurig sowas :rolleyes:

Der Grünstreifen gehört doch vermutlich nicht zum Grundstück, sonst würde sich die Frage ja nicht stellen ;) Also würde ich einfach mal bei der Stadt/Gemeinde anfragen, ob etwas dagegen spricht, da zu parken.

Wenn an der Stelle der Bordstein abgesenkt ist, wäre Parken dort verboten (§12 (3) StVO).

Die Garagen könnten auch als Grundstückszufahrten im Sinne dieses Absatzes gelten.

hat er Recht. Zum Parken ist die Straße da, wenn nicht der Grünstreifen extra dafür freigegeben ist

Sehe ich auch so. Parken in Einfahrten ist m.W. und meiner Erinnerung nach verboten. Und was anderes ist es ja nicht.

Gab es nicht eine Ausnahme, dass man vor abgesenkten Grundstückszufahrten (als solche würde ich die Garagenzufahrt jetzt mal einordnen) parken darf, wenn einem das Grundstück/Garage dahinter selbst gehört?

Nö. Abgesenkter Bordstein = nicht parken. Es geht ja darum, denjenigen den abgesenkten Bordstein freizuhalten, die ihn ebenfalls benötigen: Rollstuhlfahrer, Kinderwagen, Lieferdienste, Schneeräumer, …

OK, macht Sinn! :)

vor der eigenen Einfahrt darf man schon parken - aber dann halt auf der Straße.

Zitat:

@MartinSHL schrieb am 9. Januar 2015 um 15:13:46 Uhr:

... abgesenkten Grundstückszufahrten ...

Der abgesenkte Bordstein und die Zufahrt sind zwei für sich eigenständige Parkverbote.

Vor der eigenen Zufahrt darf man parken, da hier der eigentliche Schutzzweck vom dem zu Schützenden in dem Moment selbst verneint wird.

Der abgesenkte Bordstein und dessen Parkverbot hat seine eigene Bewertung beim Thema Schutzzweck. Hier kommen auch die ggf. mögliche Nutzung durch Dritte, zB. Rollifahrer hinzu. Ist hier ebenso eine Nutzung der Absenkung durch Dritte auszuschließen, dann darf auch vor der Absenkung der eigenen Zufahrt geparkt werden.

Hier in der angefragten Situation dürfte sehr wahrscheinlich vor der eigenen Garagenzufahrt geparkt werden, aber eben nur "normal" am rechten Straßenrand. Nicht jedoch auf der Zufahrt selbst, weil dort, neben der Straße keine ausgeschilderte Parkgenehmigung für einen "Seitenstreifen" existiert.

Themenstarteram 9. Januar 2015 um 15:14

Verschiedene Anfragen bei Behörden haben ergeben, daß die sich selbst nicht auskennen und es einfach tolerieren (oder sie sagen, eine andere Behörde ist verantwortlich) (befragt wurden Polizei, Gartenbaureferat, Baureferat der Landeshauptstadt München). Der Nachbar fühlt sich in erster Linie gestört, weil die schöne grüne Blickachse durch seine Straße unter den schönen alten Bäumen hindurch unterbrochen wird und er sein Grundstück dadurch abgewertet fühlt.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 9. Januar 2015 um 15:41:13 Uhr:

vor der eigenen Einfahrt darf man schon parken - aber dann halt auf der Straße.

Allerdings kann dir auch hier ein Knöllchen angesteckt werden. Die Politesse kann ja schliesslich nicht wissen, wer da vor der Einfahrt parkt.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 9. Januar 2015 um 15:41:13 Uhr:

vor der eigenen Einfahrt darf man schon parken - aber dann halt auf der Straße.

Ich habe früher gerne vor der eigenen Ein/Ausfahrt geparkt, einen Bürgersteig gibt es nicht, es ist ein oller Sandweg, unbefestigt, nur Split aufgekippt, so gut wie kein Verkehr.

Das ging ein paar Jahre gut bis ich Post von der Stadt in der mein Dorf eingemeindet ist, bekommen habe, in dem mir erklärt wurde, das ich auch nicht vor der eigenen Ein/Ausfahrt parken darf. Keine Sanktionen aber die Ankündigung wenn ich es nicht in Zukunft unterlasse.

Die Situation ist auf dem Bild meines Peugeot im Profil zu sehen.

Auch auf der Zeichnung vom TE wird vor einer Ein/Ausfahrt geparkt.

Was eine Behörde wünscht ist irrelevant, solange es nicht verboten ist. Und das Parken vor der eigenen Einfahrt gehört nicht dazu, also würde ich das Schreiben ignorieren.

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