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Parken gegenüber meiner Ein-Ausfahrt in einer engen Straße!
Hallo, hätte eine Frage, ich wohne in einer sehr schmalen Straße, wo das Parken gegenüber der Ausfahrt verboten ist. Ich musste zur Arbeit, konnte aber den Fahrer des Wagens nicht erreichen.
Fuhr dann langsam und achtsam raus und trotz allem habe ich ihn gestreift. Ich habe zwei Kratzer und er auch.
Trage ich alleine die Schuld?
Vielleicht kann mir ja jemand helfen, vielen Dank.
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19 Antworten
Ja, du allein trägst die Schuld. Auch wenn einer noch so blöd parkt, darf man ihn (leider) nicht rammen
Danke für die Info,dachte mir es leider schon.
Hätte ich ihn besser abschleppen lassen, jetzt ist es zu spät
Hallo
bin leider mit enger Ausfahrt und Privatparkplatz gegenüber (ca. 3m) gesegnet. Muss deshalb fast immer auf die Straße raus rangieren.
Langsam frage ich mich, ob es sich hier um eine Besitzstörung handelt.
Park mal in Österreich auf einer Wiese. Anzeige wg. Besitzstörung, und das wird teuer.
Zitat:
@Lattementa schrieb am 6. April 2023 um 18:03:08 Uhr:
Ja, du allein trägst die Schuld. Auch wenn einer noch so blöd parkt, darf man ihn (leider) nicht rammen
Das scheinen deutsche Gerichte nicht so zu sehen. Die Rechtsprechung sieht derzeit eine Quote von 30% vor.
Was hier noch garnicht angesprochen wurde:
https://www.bussgeldkatalog.org/parken-vor-grundstueckseinfahrten/
Zitat:
[Parkverstöße auf öffentlichen Straßen] Die Polizei darf nur einschreiten, wenn von einer Nötigung ausgegangen werden kann. Eine solche liegt dann vor, wenn die parkende Person das Abstellen ihres Fahrzeuges dazu verwendet, um den Garagenbesitzer daran zu hindern, in diese einzufahren bzw. diese zu verlassen.
[...]
Hat der Falschparker jedoch nur die Garageneinfahrt übersehen oder verfolgt keine bösen Absichten, weil er etwa davon ausgeht, dass der Grundstücksbesitzer nicht anwesend ist, kann von keiner Nötigung ausgegangen werden. In einem solchen Fall wäre die Polizei also nicht zuständig.
Das kurzfristige Parken vor bzw. gegenüber von Garageneinfahrten muss laut eines Urteils des Bundesgerichtshofes (Az.: V ZR 154/10) übrigens geduldet werden, da es sich hierbei um keine Nötigung handelt.
Weiter oben steht dort, dass je nach Gericht auch 1-3x Rangieren zumutbar ist. Wie oft musstest du rangieren?
Also wenn du den schon früher immer wieder erwischst, kann man IMHO davon ausgehen, dass er irgendwann deine Einfahrt gesehen haben muss. Unfall im Zusammenhang mit einer Nötigung wäre dann schon wieder ein bisschen ein Thema für sich.
notting
Ob der "Falschparker" nun eine Teilschuld hat oder nicht, ist schon fast zweitrangig. Anfahren oder beschädigen darf man das Fahrzeug trotzdem nicht und auch das Problem ist nicht nachhaltig gelöst.
Die Ausfahrt bei meinem Vater war ebenfalls durch die schmale Straße recht mühsam und wenn jemand gegenüber geparkt hatte, unmöglich. Vielfach wurde das von den Parkern wohl einfach unterschätzt, vielleicht sogar noch nicht einmal bemerkt. Nach einer Anfrage beim Ordnungsamt wurde dann eine Sperrfläche markiert und das Problem hatte sich erledigt.
Die eigene Haftpflichtversicherung ist für die Abwehr unberechtigter Ansprüche zuständig. Die werden dem Gegner die 30% abziehen. Ob Du selbst Deine 30% Mithaftung beim Gegner einklagen willst, ist Dir überlassen. Fraglich, ob sich das lohnt.
Zitat:
@notting schrieb am 7. April 2023 um 09:42:04 Uhr:
Was hier noch garnicht angesprochen wurde:
https://www.bussgeldkatalog.org/parken-vor-grundstueckseinfahrten/
Unfall im Zusammenhang mit einer Nötigung wäre dann schon wieder ein bisschen ein Thema für sich.
Was du da kopiert hast, passt vorne und hinten nicht zum Thema. Es geht nicht mal ansatzweise um Nötigung und auch der zitierte Satz, dass die Polizei angeblich nicht zuständig sei, bezieht sich doch auf das Parken auf Privatgrundstücken, während hier das behindernde Fahrzeug mutmaßlich auf öffentlicher Straße stand.
Der TE kann also bei vergleichbaren Fällen selbstverständlich die Polizei rufen. Kommt er auch mit mehrmaligem Rangieren nicht aus seiner Ausfahrt, dann kann er das Fahrzeug auch selbst abschleppen lassen (wobei nicht alle Abschleppdienste ohne polizeilichen Auftrag kommen, während sich andere sogar auf die Privat-Beauftragung spezialisiert haben).
Was die Haftung betrifft, würde ich den Fall einfach wahrheitsgemäß der eigenen Haftpflichtversicherung schildern. Ob die dann eine Mithaftung des Falschparkers sieht, wird man dann sehen. Den Schaden am eigenen Auto kann man ggf. der eigenen Kasko melden.
Zitat:
@Rockville schrieb am 7. April 2023 um 16:03:34 Uhr:
Zitat:
@notting schrieb am 7. April 2023 um 09:42:04 Uhr:
Was hier noch garnicht angesprochen wurde:
https://www.bussgeldkatalog.org/parken-vor-grundstueckseinfahrten/
Unfall im Zusammenhang mit einer Nötigung wäre dann schon wieder ein bisschen ein Thema für sich.
Was du da kopiert hast, passt vorne und hinten nicht zum Thema. Es geht nicht mal ansatzweise um Nötigung
Wo hat der OP geschrieben, dass der nicht regelm. dort steht? Folglich muss man sich die Frage stellen, ob das mit der Nötigung der Fall sein könnte.
Zitat:
und auch der zitierte Satz, dass die Polizei angeblich nicht zuständig sei, bezieht sich doch auf das Parken auf Privatgrundstücken, während hier das behindernde Fahrzeug mutmaßlich auf öffentlicher Straße stand.
Lies nochmal genau was da steht. Natürlich kann man Leute nötigen, in denen man ein Auto so auf einer öffentliche Straße abstellt, dass andere nicht mehr wirklich eine Einfahrt nutzen können.
Zitat:
Der TE kann also bei vergleichbaren Fällen selbstverständlich die Polizei rufen. Kommt er auch mit mehrmaligem Rangieren nicht aus seiner Ausfahrt, dann kann er das Fahrzeug auch selbst abschleppen lassen (wobei nicht alle Abschleppdienste ohne polizeilichen Auftrag kommen, während sich andere sogar auf die Privat-Beauftragung spezialisiert haben).
Ich bin nicht genauer darauf eingegangen, weil das dem OP offensichtlich schon klar war ("Hätte ich ihn besser abschleppen lassen, jetzt ist es zu spät") bevor ich meine Antwort geschrieben habe.
Mir ging es in meinem Posting nur um die Schadenshöhe, die man dem Falschparker aufdrücken kann.
notting
Es ist nicht zielführend, den Fall des TE mit dem Thema Nötigung in Verbindung zu bringen. Das würde voraussetzen, dass der Falschparker mit einer entsprechenden Absicht vorgegangen ist und dafür gibt es nicht den geringsten Hinweis.
Zitat:
@notting schrieb am 7. April 2023 um 09:42:04 Uhr:
Was hier noch garnicht angesprochen wurde:
https://www.bussgeldkatalog.org/parken-vor-grundstueckseinfahrten/
Zitat:
@notting schrieb am 7. April 2023 um 09:42:04 Uhr:
Zitat:
[Parkverstöße auf öffentlichen Straßen] Die Polizei darf nur einschreiten, wenn von einer Nötigung ausgegangen werden kann. Eine solche liegt dann vor, wenn die parkende Person das Abstellen ihres Fahrzeuges dazu verwendet, um den Garagenbesitzer daran zu hindern, in diese einzufahren bzw. diese zu verlassen.
[...]
Hat der Falschparker jedoch nur die Garageneinfahrt übersehen oder verfolgt keine bösen Absichten, weil er etwa davon ausgeht, dass der Grundstücksbesitzer nicht anwesend ist, kann von keiner Nötigung ausgegangen werden. In einem solchen Fall wäre die Polizei also nicht zuständig.
Das kurzfristige Parken vor bzw. gegenüber von Garageneinfahrten muss laut eines Urteils des Bundesgerichtshofes (Az.: V ZR 154/10) übrigens geduldet werden, da es sich hierbei um keine Nötigung handelt.
Weiter oben steht dort, dass je nach Gericht auch 1-3x Rangieren zumutbar ist. Wie oft musstest du rangieren?
Also wenn du den schon früher immer wieder erwischst, kann man IMHO davon ausgehen, dass er irgendwann deine Einfahrt gesehen haben muss. Unfall im Zusammenhang mit einer Nötigung wäre dann schon wieder ein bisschen ein Thema für sich.
notting
Er parkte die ganze Nacht davor.
Musste mindestens 5 mal rangieren und beim 4.mal streifte ich ihn leider.
Hatte davor bei ihm geklingelt aber er öffnete nicht und ich musste pünktlich auf der Arbeit sein und fuhr deshalb trotzdem raus leider!
Und natürlich kenn er meine Ausfahrt,
er wohnt ja direkt gegenüber .
Als ich abends bei ihm war,sagte er ja noch…
Sorry hab auch richtig blöd geparkt
Ist es nicht gesetzlich Verboten gegenüber Einfahrten zu parken? Besonders bei engen Straßen.
Zitat:
@Tarnik schrieb am 7. April 2023 um 19:06:06 Uhr:
Ist es nicht gesetzlich Verboten gegenüber Einfahrten zu parken? Besonders bei engen Straßen.
Klick mal z. B. weiter oben in https://www.motor-talk.de/.../...einer-engen-strasse-t7443516.html?... auf den Link.
notting