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Parken ggü. nicht abgesenktem Bordstein?

Themenstarteram 10. Oktober 2015 um 12:11

Hallo!

Unsere Nachbarn (EFH) machen gerade Stress. Zwar nicht direkt wg. uns, würde mich aber mal interessieren.

Nachbar hat:

- 2 Garagen nebeneinander mit entspr. Vorplatz und abgesenktem Bordstein

- Hoftor ohne abgesenkten Bordstein

Der Gehweg ist dort durchgängig vorhanden. Dann darf man da doch parken und vor allem auf der ggü. liegenden Seite (wenn sonst nix dagegen spricht).

Die Nachbarn in dem Haus sind so ein Haufen, wo fast immer mind. 2-3 Fahrzeuge am Straßenrand stehen obwohl sie eben 4 Autos auf dafür vorgesehenen Plätzen auf ihrem Grundstück unterbringen können, d.h. sie machen die Parksituation an der Stelle unnötig schlecht.

Dann hat jmd. anderes ggü.(!) dem Hoftor also ggü. einem nicht abgesenkten Bordstein geparkt. Und die nerven erst uns damit (und als ich (relativ fix) herausgefunden hatte, dass das Fzg. nicht unseren Mietern gehört, waren sie schon wieder wegelaufen[1] und nerven einige Zeit später noch meine Mutter deswegen). Und zu doof einen Zettel dranzumachen sind sie auch, das Drama ging wohl über Tage...

Die sind halt ausgerechnet mit dem größten Fahrzeug das sie haben den nicht abgesenkten Bordstein hoch, durch das Hoftor[2] und auf den schmalen Weg der sich dahinter befindet. Wg. dem schmalen Weg und dem zu großen Fahrzeug kriegen sie die Kurve nicht mehr, kommen also nicht raus. Da hätten sie sich gleich (bevor der andere da war) vor das eigene Hoftor stellen können, hätte an der Gesamt-Parksituation nix ändert...

Also hat sich der "Ggü.-Parker" eigentlich richtig verhalten? Weil die Polizei ermittelt wg. Unfallflucht, weil dessen Auto Unfallspuren hat, die prima zu genau diesem Fahrzeug der Nachbarn passen...

TIA

notting

[1] Die haben sich auch nicht vorgestellt, als sie da eingezogen sind bzw. wird haben auch keine Tel.-Nr. bekommen.

[2] Keine Angst, das Tor wurde nicht misshandelt.

Beste Antwort im Thema

Aber nicht gegenüber 'nem abgesenkten Bordsein abstellen. :D

Gruß Metalhead

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3m Platz muss dann noch sein wenn ich gegenüber der Einfahrt parkt.

Es sollte auf jeden Fall so viel Platz bleiben das man mit 2-3x Rangieren Raus -oder Reinkommt. Aber wenn man den Gegenüber Parkenden anfährt ist man trotzdem Schuld, wenn man nicht Raus- oder Reinkommt muss die Kiste halt stehen bleiben, ergo Unfallflucht wenn es der Nachbar war. Das der Andere eventuell falsch geparkt haben könnte ändert nichts daran.

Du könntest mal auf dem Rathaus Erkundigungen einziehen ob das Hoftor eine legale Zufahrt ist oder nicht. In einigen Gemeinden/Bundesländern kann man praktisch überall eine Einfahrt hinmachen ohne Genehmigung und in Anderen benötigt man eine Genehmigung für eine Zufahrt.

Irgendwo hab ich auch noch im Hinterkopf das bei einem Bekannten die alte Zufahrt gestrichen wurde als Er Garagen auf der anderen Seite des Hauses angebaut hatte. Also mal Erkundigen was Es mit dieser Einfahrt so auf sich hat.

Themenstarteram 10. Oktober 2015 um 14:16

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 10. Oktober 2015 um 14:23:54 Uhr:

3m Platz muss dann noch sein wenn ich gegenüber der Einfahrt parkt.

Das steht wo?

1. Wir bezweifeln, dass das eine Grundstückseinfahrt für Kfz im Sinne der StVO ist.

2. Mal abgesehen davon, dass da zwischen Tor und parkendem Fahrzeug Pi*Daumen 3m Platz sind. Halt Riesen-Pampersbomber...

EDIT: Und er baut eh gerade alles um (Rasen im Garten -> Pflastersteine), da könnte er das locker so gestalten, dass da über die abgesenkten Bordsteine an seiner Garage noch ein paar weitere Parkplätze erreichbar machen könnte.

notting

Themenstarteram 10. Oktober 2015 um 14:26

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 10. Oktober 2015 um 15:15:33 Uhr:

Es sollte auf jeden Fall so viel Platz bleiben das man mit 2-3x Rangieren Raus -oder Reinkommt.

Wieso? Recht offensichtlich ist das keine Kfz-Grundstückseinfahrt im Sinne der StVO?

Zitat:

Aber wenn man den Gegenüber Parkenden anfährt ist man trotzdem Schuld, wenn man nicht Raus- oder Reinkommt muss die Kiste halt stehen bleiben, ergo Unfallflucht wenn es der Nachbar war. Das der Andere eventuell falsch geparkt haben könnte ändert nichts daran.

Der Nachbar hatte ja auch lange genug Zeit einen Abschlepper zu rufen zwecks umsetzen. Allerdings hätten wir dann genauso einen Grund, Fahrzeuge vom Nachbarn umsetzen zu lassen, falls das tatsächlich soweit rechtens sein sollte, dass dann der Fahrer die Kosten tragen muss. Dann hätten wir endlich wieder vernünftig Platz, um den AH über die Auffahrrampe zu beladen, was bei manchen Sachen nicht anders geht (vor der dazugehörigen Garage ist ein sehr großer Abschnitt mit abgesenktem Bordstein...).

Zitat:

Du könntest mal auf dem Rathaus Erkundigungen einziehen ob das Hoftor eine legale Zufahrt ist oder nicht. In einigen Gemeinden/Bundesländern kann man praktisch überall eine Einfahrt hinmachen ohne Genehmigung und in Anderen benötigt man eine Genehmigung für eine Zufahrt.

Irgendwo hab ich auch noch im Hinterkopf das bei einem Bekannten die alte Zufahrt gestrichen wurde als Er Garagen auf der anderen Seite des Hauses angebaut hatte. Also mal Erkundigen was Es mit dieser Einfahrt so auf sich hat.

Danke für die Info. Eigentlich geht's nur darum, wie weit das Argument von dem Sohn von dem Nachbarn, mit dem er meine Mutter dann blöd angeschnauzt hat (die ja mit der Sache direkt nix zutun hatte, sondern sogar noch (wie ich auch leider erfolglos) geholfen hat den Fahrer ausfindig zu machen) als sie ihn auf die Sache mit dem hohen Bordstein hingewiesen hat, korrekt ist. Ein Tor an der Stelle dürfte spätestens ein paar Jahre nach dem 2. WK hingesetzt worden sein.

Daher werden wir uns die Arbeit mit dem Rathaus (mit dem wir schon genug Probleme haben) sparen.

Trotzdem danke für deine Einschätzung!

notting

am 10. Oktober 2015 um 14:39

Wir Deutschen und der Nachbarschaftsstreit. Immer wieder lustig. :D :D :D

Themenstarteram 10. Oktober 2015 um 14:41

Zitat:

@fruchtzwerg schrieb am 10. Oktober 2015 um 16:39:35 Uhr:

Wir Deutschen und der Nachbarschaftsstreit. Immer wieder lustig. :D :D :D

Ich bin mir recht sicher, dass die Nachbarn keine Deutschen sind. Jaja ich weiß, dass z. B. viele türkischstämmige einen dt. Pass haben. Solche Leute sind es aber recht sicher nicht.

notting

am 10. Oktober 2015 um 14:43

Die sind alle assimiliert. Wenn sie so einen Nachbarschaftsstreit mitmachen, sind es 100% Deutsche. Integration erfolgreich. :D

Themenstarteram 10. Oktober 2015 um 14:45

Zitat:

@fruchtzwerg schrieb am 10. Oktober 2015 um 16:43:07 Uhr:

Die sind alle assimiliert. Wenn sie so einen Nachbarschaftsstreit mitmachen, sind es 100% Deutsche. Integration erfolgreich. :D

So lange sind die auch noch nicht da (2-3 Jahre) und soviel Kontakt mit Deutschen haben die wohl nicht, vor allem nicht mit den Nachbarn (sprechen auch ziemlich schlecht Deutsch).

notting

Eine Grundstückseinfahrt ist eine Grundstückseinfahrt, wenn man da auf ein Grundstück fahren kann. Dazu muss kein Bordstein abgesenkt sein. Ein paar mal rangieren ist zumutbar, aber wenn man nicht mehr reinkommt muss gegenüber frei bleiben.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 10. Oktober 2015 um 17:55:10 Uhr:

Ein paar mal rangieren ist zumutbar, aber wenn man nicht mehr reinkommt muss gegenüber frei bleiben.

Es muß gegenüber nicht frei sein.

Es genügt ein Abstand von genau 3,05 Meter.

Das durften wir jahrelang durch unsere Nachbarin mitmachen, die sich auch immer im Bereich unserer Hofeinfahrt gegenüber hinstellte.

Da konnten auch Ordnungsamt und Polizei nichts daran ändern.

Solange die ominösen 3,05 Meter eingehalten werden, ist es uns überlassen, ob wir rein oder raus fahren konnten oder eben nicht.

Ironische Antwort der Obrigkeit, schaffe se sich en Smart an. :D

Zitat:

@notting schrieb am 10. Oktober 2015 um 14:11:14 Uhr:

Hallo!

 

[1] Die haben sich auch nicht vorgestellt, als sie da eingezogen sind bzw. wird haben auch keine Tel.-Nr. bekommen.

Sowas geht ja schonmal garnicht, die Nachbarn sind gem Reichserlass v . 1939 an die zentrale Meldestelle zu melden., sollte es sich bei den Nachbarn um Nichtarier handeln so ist die Meldung an die zuständige Dienststelle des RfS zu richten.

 

 

Themenstarteram 10. Oktober 2015 um 17:14

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 10. Oktober 2015 um 18:15:42 Uhr:

Zitat:

@notting schrieb am 10. Oktober 2015 um 14:11:14 Uhr:

Hallo!

 

[1] Die haben sich auch nicht vorgestellt, als sie da eingezogen sind bzw. wird haben auch keine Tel.-Nr. bekommen.

Sowas geht ja schonmal garnicht, die Nachbarn sind gem Reichserlass v . 1939 an die zentrale Meldestelle zu melden., sollte es sich bei den Nachbarn um Nichtarier handeln so ist die Meldung an die zuständige Dienststelle des RfS zu richten.

Wenn du das gesamte Posting richtig gelesen hättest, hättest du gemerkt, dass das insb. in solchen Fällen die Kommunikation erleichtert bzw. Probleme vermeidet. Aber du wolltest ja nur trollen...

notting

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 10. Oktober 2015 um 18:08:36 Uhr:

Zitat:

@Kai R. schrieb am 10. Oktober 2015 um 17:55:10 Uhr:

Ein paar mal rangieren ist zumutbar, aber wenn man nicht mehr reinkommt muss gegenüber frei bleiben.

Es muß gegenüber nicht frei sein.

Es genügt ein Abstand von genau 3,05 Meter.

Das durften wir jahrelang durch unsere Nachbarin mitmachen, die sich auch immer im Bereich unserer Hofeinfahrt gegenüber hinstellte.

Da konnten auch Ordnungsamt und Polizei nichts daran ändern.

Solange die ominösen 3,05 Meter eingehalten werden, ist es uns überlassen, ob wir rein oder raus fahren konnten oder eben nicht.

Ironische Antwort der Obrigkeit, schaffe se sich en Smart an. :D

Gibt es für die 3,05m ein Urteil? Denn in der StVO ist das ja recht dehnbar formuliert, "Parkverbot vor Grundstückszufahrten... in schmalen Straßen auch ihnen gegenüber". Die 3,05m gelten doch eher für auf der Fahrbahn geradeausfahrende Fahrzeuge, oder?

Nachtrag: Beim Thema Zufahrt ohne abgesenkten Bordstein mußte ich mich auch schon eines besseren belehren lassen:

http://www.motor-talk.de/.../...eckszufahrten-berlin-t5187038.html?...

Aber wenn die Leute so Assi mit Euch umgehen, bleibt nur noch die Anfrage beim Amt über die Rechtmäßigkeit der Zufahrt. Auf deutsch: der Anschiß :D

Mann könnte ja auch klingeln und so das Gespräch suchen. Verstehe das Problem nicht.

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