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Parken Holland

Themenstarteram 17. Dezember 2013 um 6:53

Ich weiß, es ist schon viel dazu geschrieben worden, aber...

Habe ein Parkknöllchen in einer holländischen Gemeinde von 90 € bekommen, was ich doch für etwas übertrieben halte.

Jetzt habe ich folgendes gefunden, was ich mir 2010 einmal notiert habe:

Der ADAC dazu folgendes:

Parkgebühren auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen, auch "erhöhte Parkgebühren" wenn man keinen Schein gezogen hat, gelten in den Niederlanden als Steuer. Es handelt sich also nicht um Bußgelder. Und - anders als das Inkassobüro behauptet - auch nicht um zivilrechtliche Forderungen.

Was daher das Schreiben des Inkassobüros betrifft: Netter Versuch, mehr nicht.

bzw.

Amtsgericht Münster, Urteil vom 23.11.1994 (29 C 517/94), DAR 95,165 Art. 3, 6 EGBGB; Art. 1,6 EuGVÜ (Keine Parkgebührenansprüche aus NL in D) Da es sich bei der Forderung von Parkraumbenutzungsentgelt einer niederländischen Gemeinde um eine (öffentlich-rechtliche) Steuerforderung handelt, kann diese gegenüber einem deutschen Kfz-Halter mangels funktionaler Zuständigkeit deutscher Gerichte in Deutschland nicht durchgesetzt werden.

Meine Frage dazu ist: Gilt das auch heute noch???

Beste Antwort im Thema

Ich bin immer wieder verwundert wie viel Energie Menschen darin stecken können, zu recherchieren wie sie sich um eine Strafe drücken können.

Aber beim Aussteigen aus dem Auto mal zu schauen ob man ein Parkticket braucht, damit sind sie hoffnungslos überfordert.

Zahlen brauchst du garnichts, aber Besuche der Niederlande sind in den nächsten Jahren erstmal tabu.

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Ich bin immer wieder verwundert wie viel Energie Menschen darin stecken können, zu recherchieren wie sie sich um eine Strafe drücken können.

Aber beim Aussteigen aus dem Auto mal zu schauen ob man ein Parkticket braucht, damit sind sie hoffnungslos überfordert.

Zahlen brauchst du garnichts, aber Besuche der Niederlande sind in den nächsten Jahren erstmal tabu.

Das ist soweit korrekt.

Aber wenn es ein Fall der Parksteuer ist - gelten unsere lächerlichen Verjährungen nicht.

Und die Niederländer scannen an der Grenze Kennzeichen.

Daher die nächsten 5? Jahre nicht mehr einreisen und du hast kein Problem. :D

 

Und nicht bei denen ist es zu teuer - bei uns ist es zu billig.

Hatte vor 5 Jahren ein ähnliches Erlebnis....tja, war unschön (60Euro), aber da ich selber schuld war, hab ich bezahlt....und wie es der Zufall so will, arbeite ich heute in den Niederlanden...wenn ich mir da jetzt vorstelle, ich hätte noch eine "Steuerschuld" offen wegen so einem blöden Strafzettel, dann wäre mir nicht wohl...von daher, meine Meinung: abdrücken und gut ist....:D:D:D

Zitat:

Original geschrieben von olli4103

Habe ein Parkknöllchen in einer holländischen Gemeinde von 90 € bekommen, was ich doch für etwas übertrieben halte.

Für niederländische Verhältnisse sind die 90 € keineswegs übertrieben. Angesichts der Probleme, welche man sich bei Nichtbegleichung dieser Steuerschuld einhandeln kann, wenn man wieder in die Niederlande einreist, lohnt es sich wirklich nicht, wegen dieser lumpigen Summe ein Faß aufzumachen. Einfach zahlen und als Lehrgeld verbuchen.

am 17. Dezember 2013 um 19:36

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von olli4103

Habe ein Parkknöllchen in einer holländischen Gemeinde von 90 € bekommen, was ich doch für etwas übertrieben halte.

Für niederländische Verhältnisse sind die 90 € keineswegs übertrieben. Angesichts der Probleme, welche man sich bei Nichtbegleichung dieser Steuerschuld einhandeln kann, wenn man wieder in die Niederlande einreist, lohnt es sich wirklich nicht, wegen dieser lumpigen Summe ein Faß aufzumachen. Einfach zahlen und als Lehrgeld verbuchen.

Moin,

 

90 € für ein Parkvergehen?

Ein Grund mehr , da nicht hin zu fahren!

- was hätte das wohl mit Anhänger gekostet :confused:

 

schönen Gruß

am 17. Dezember 2013 um 19:41

Mit Anhänger..... nur 45 € :D

Zitat:

Original geschrieben von testmal

90 € für ein Parkvergehen?

Ein Grund mehr , da nicht hin zu fahren!

Die Niederländer wird das nicht stören, denn schließlich ist dort der Parkraum noch begrenzter als in Deutschland, was auch die höheren Tarife für Parkverstöße erklärt. Es wird jedem einleuchten, daß man die Tarife in einem so kleinen Land nicht mit denen in einem Flächenstaat wie Deutschland vergleichen kann.

Und das ist gleich der Grund warum wir nach Deutschland und Belgien "fluchten"

Parkgebühren von über €5,- pro Stunde

Ab 2 km/h zu schnell straffe

Kfz Steuer bis 4x mehr

Nächstes Jahr wieder mehr Mineralöl Steuer

Wohnungen und miete Komplet übertrieben

Einkommenssteuer zu hoch

Krankenkasse mit eigenes Risiko von €350,-

Und so kann ich noch ein bisschen weiter gehen.

Wie jetzt noch möchte reklamieren wie slecht es woll nicht geht in Deutschland, sollte mal über der Tellerrand schauen...

Themenstarteram 18. Dezember 2013 um 6:23

Hallo dejadro

Die aaaarmen Holländer !

Und was hat das mit meiner Frage zu tun ???

Zitat:

Original geschrieben von olli4103

Hallo dejadro

Die aaaarmen Holländer !

Und was hat das mit meiner Frage zu tun ???

:D das du die Straffe müsst zahlen!!

Wir brauchen die Kohlen ;) und vielleicht, durch die extra Einnahmen, brauche ich nächstes Jahr kein 60% Einkommens Steuer zu zahlen :o ...

Zitat:

Original geschrieben von olli4103

Hallo dejadro

Die aaaarmen Holländer !

Und was hat das mit meiner Frage zu tun ???

Ich denke, mit der ersten Antwort ist wohl alles gesagt worden.

Ist die Parksteuer an das Kennzeichen gebunden? Dann könnte man ja prinzipiell mit einem anderen PKW sorgenfrei nach Holland fahren.

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter

Ist die Parksteuer an das Kennzeichen gebunden? Dann könnte man ja prinzipiell mit einem anderen PKW sorgenfrei nach Holland fahren.

für 90 € bekommt er nichts fahrtüchtiges, und überhaupt, wo soll das enden ? Für jedes Land ein eigenes Fahrzeug ? und das alle 3 Jahre (2010 war es ja wohl schon mal so weit)

Zitat:

Original geschrieben von olli4103

Da es sich bei der Forderung von Parkraumbenutzungsentgelt einer niederländischen Gemeinde um eine (öffentlich-rechtliche) Steuerforderung handelt, kann diese gegenüber einem deutschen Kfz-Halter mangels funktionaler Zuständigkeit deutscher Gerichte in Deutschland nicht durchgesetzt werden.

das ist de facto irrelevant, da bei einem unbekannten Fahrer die Forderung in D gegenüber dem Halter sowieso nicht durchgesetzt werden kann.

Der Halter ist nur dran, wenn er in Holland erwischt wird - das muss nicht mit dem Fahrzeug sein mit dem der Verstoß begangen wurde. Evtl. Inkassomaßnahmen durch Kanzleien in D kann man übrigens sowieso ignorieren.

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