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Parken im absoluten halteverbot mit behinderung. Lohnt einspruch?
Hallo, heute Morgen klingelte es, und als ich aufgemacht habe stand da die Polizei. Man sagte mir ich müsse mein Auto wegfahren da ich sonst Abgeschleppt würde. Am anfang des Straßenabschnitts in dem ich wohne wurde Parkverbotsschilder aufgestellt weil die Bäume bechnitten werden. Alle Autos die dort stehen haben jetzt einen Strafzettel bekommen. Als ich das Auto letzte woche da geparkt hab standen die Schilder noch nicht da. Auch habe ich keine mitteilung oder ähnliches bekommen, dass die Bäume beschnitten werden. Lohnt es in dem fall einspruch einzulegen ? Wenn ich mir die Autos anschaue, die einen Strafzettel haben und jetzt abgeschleppt werden, sind das zu 90% Anwohner. Also scheine ich ja nicht der einzige zu sein der von der Aktion nichts mitbekommen hat.
Mit Freundlichen Grüßen, Jules.
Beste Antwort im Thema
Hi,
und weil die Fahrzeuge dort länger stehen dürfen die da stehen bleiben und die Arbeiten somit nicht ausgeführt werden!?
Habe mich nochmals etwas schlau gemacht, laut Gerichtsurteilen sind es zwischen 3 und 4 Werktagen die zwischen Aufstellung und beginn des Parkverbots liegen müssen. Danach sind Bußgelder und Abschleppen rechtmäßig.
Es geht hier schließlich um öffentlichen Parkraum,da muß man sich als Besitzer schon regelmäßig um sein Fahrzeug kümmern,sonst Pech gehabt.
Gruß Tobias
Edit: das haben wird gerne erst groß rumbrüllen und dann per Edit zurückrudern
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25 Antworten
Hi,
ich glaube 3 oder 5 Tage vorher müssen die Schilder stehen. Dann sind auch die Strafzettel und sogar Abschleppen rechtens. Als Fahrzeugführer muß man bei längerer Parkdauer als 3-5 Tage zwischendurch gucken ob ein solchen Temporäres Halteverbot aufgestellt wurde.
Gruß Tobias
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 16. März 2015 um 08:30:06 Uhr:
Hi,
ich glaube 3 oder 5 Tage vorher müssen die Schilder stehen. Dann sind auch die Strafzettel und sogar Abschleppen rechtens. Als Fahrzeugführer muß man bei längerer Parkdauer als 3-5 Tage zwischendurch gucken ob ein solchen Temporäres Halteverbot aufgestellt wurde.
Gruß Tobias
Die Schilder müssen 72 Stunden vorher aufgestellt werden.
Im Normalfall muss die Fa., welche die Fz aufstellt notieren, welche Fahrzeuge bereits dort gestanden haben.
Fahrzeughalter sind verpflichtet ständig, ggf. durch einen Dritten, nach Ihrem Fahrzeug zu schauen
LG Detta
Zitat:
@Detta56 schrieb am 16. März 2015 um 09:07:56 Uhr:
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 16. März 2015 um 08:30:06 Uhr:
Hi,
ich glaube 3 oder 5 Tage vorher müssen die Schilder stehen. Dann sind auch die Strafzettel und sogar Abschleppen rechtens. Als Fahrzeugführer muß man bei längerer Parkdauer als 3-5 Tage zwischendurch gucken ob ein solchen Temporäres Halteverbot aufgestellt wurde.
Gruß Tobias
Einen Scheiß muss ich zwischendurch gucken!!!!!!!!!
Im Normalfall muss die Fa., welche die Fz aufstellt notieren, welche Fahrzeuge bereits dort gestanden haben.
Detta
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Detta hats geändert.
Hi,
und weil die Fahrzeuge dort länger stehen dürfen die da stehen bleiben und die Arbeiten somit nicht ausgeführt werden!?
Habe mich nochmals etwas schlau gemacht, laut Gerichtsurteilen sind es zwischen 3 und 4 Werktagen die zwischen Aufstellung und beginn des Parkverbots liegen müssen. Danach sind Bußgelder und Abschleppen rechtmäßig.
Es geht hier schließlich um öffentlichen Parkraum,da muß man sich als Besitzer schon regelmäßig um sein Fahrzeug kümmern,sonst Pech gehabt.
Gruß Tobias
Edit: das haben wird gerne erst groß rumbrüllen und dann per Edit zurückrudern
gelöscht
Hmm okay, aber mit Behinderung ? Wen habe ich denn Behindert ? Als ich das Auto weggefahren habe, war die Straße ja noch nicht gesperrt und auch noch kein Arbeiter und keins von den Gemeindefahrzeuge in der nähe. Auf dem Schild steht 7 - 17 uhr. ich habe das Auto um 7:15 weggefahren. Deswegen wohl kar im Parkverbot. Naja wenigstes wurde ich nicht abgeschleppt wie die c.a. anderen zehn Fahrzeuge. Die Motorräder und eine Großen Bus haben sie stehen gelassen. Mein Motorrad habe ich sicherheitshalber trotzdem umgestellt.
Vielen dank für die info schonmal.
Vielleicht konnten die wegen euch noch nicht anfangen zu arbeiten?
Nee die waren noch am anfang der Straße, c.a. drei Kilometer entfernt. Als ich später das Motorrad umgeparkt habe, so um 08:45 rum, haben die erst angefangen die ganzen Autos abzuschleppen und Hütchen auf die Parkplätze zu stellen. Die sind ja jetzt noch nichtmal hier. Bin beim umparken auch auf den ersten Nachbarn getroffen der gerade zur Arbeit wollte und jetzt erstmal sein Auto abholen muss.
Zitat:
@BulliPunk schrieb am 16. März 2015 um 10:20:06 Uhr:
Nee die waren noch am anfang der Straße, c.a. drei Kilometer entfernt. Als ich später das Motorrad umgeparkt habe, so um 08:45 rum, haben die erst angefangen die ganzen Autos abzuschleppen und Hütchen auf die Parkplätze zu stellen. Die sind ja jetzt noch nichtmal hier. Bin beim umparken auch auf den ersten Nachbarn getroffen der gerade zur Arbeit wollte und jetzt erstmal sein Auto abholen muss.
Och nu diskutier doch nicht ...
Und wenn die in 3 Tagen erst die drei Kilometer geschafft haben. Wenn das ab 7 frei zu sein hat, dann ist es (theoretisch) ab 7:01 "mit Behinderung".
Klingt zwar blöd - aber wenn die nun (für eine offenbar längere Strecke der Baumpflegearbeiten) mit mehreren Trupps da gewesen wären ...
Deine Argumentation klingt irgendwie nach "hätten die am anderen Ende der Straße angefangen, hätte ich auch um 20:00 da noch problemlos stehen können" ... haben sie aber nicht. Punkt
Wär der TE nicht dagestanden, dann hätten sie an dem Ende anfangen können.
Die Behinderung im Arbeitsablauf ist mehr als offensichtlich.
@ TE
Ohne Behinderung darf übrigens auch gar nicht abgeschleppt werden, kannst also im Zweifel beim nächsten mal ausprobieren, ob dein Fahrzeug keine Behinderung dargestellt hat .
Einspruch kannst du freilich einlegen.
Evtll bringt es sogar was.
Wenn nicht, zahlen und gut.
Anfrage stellen, wann die Schilder aufgestellt wurden.
Dieser Vorgang muss ja irgendwo dokumentiert sein.
Wenn sie Freitag nach 7:00h aufgestellt wurden, könnte sich ein Einspruch mit Hinweis auf die 72-Std.-Frist lohnen.
Wie zahlungsgeil hier einige doch sind. Gucken die wirklich alle täglich nach ihrem Auto wenn sie es nicht brauchen? ....
Hi,
täglich wird ja gar nicht verlangt,aber alle 2 maximal 3 Tage sollte man halt schon gucken sollte ja auch kein Problem sein am Parkplatz vorbeizulaufen auch wenn man vielleicht mit dem ÖPNV unterwegs ist.
Gruß Tobias