1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Parken zweite Reihe

Parken zweite Reihe

Themenstarteram 21. Januar 2012 um 20:23

Guten Abend allerseits.

gestern gabs eine unschöne Überraschung am Auto meiner Freundin. Sie wurde wegen einer Ordnungswidrigkeit verwandt, Grund Parken vor einer Parklücke.

Der Anschaulichkeit halber hab ich eine Skizze angehängt.

Ich wohne in einem WOhngebiet, das eindeutig über zu wenige Parkplätze verfügt, es wird also munter "kreativ" geparkt.

Die Straße ist eine breite Einbahnstraße, in der auch ein Linienbus verkehrt. Auf beiden Seiten wird auf der Straße geparkt, es bleibt immer noch genügend Platz für den Bus und auch Liefer-/Notfallverkehr. Auch vor und hinter den Parkbuchten wird neben der Grünanlage auf der Straße geparkt. Das störte bisher niemanden, auch wenn Leute dabei mit ihren LKWs oder Transportern die dort abgestellten Anhänger halb- oder ganz zuparken, so gab es bisher keine Knöllchen.

Allerdings hat meine Freundin ihr Auto nachts einfach dicht neben meines, das in der Parkbucht stand gestellt. Das Parklicht hatte sie brennen lassen. Die Fahrzeuge vor und hinter meinem Auto wurden nicht behindert oder zugeparkt (ihr Peugeot 205 Cabrio ist kürzer als mein 230TE).

Meines Erachtens, und auch nach Nachfragen bei den Nachbarn, wurden an dem Tag keine weiteren Knöllchen verteilt. Auch nicht an die Leute, die direkt in der Feuerwehrzufahrt parkten.

Lohnt es sich da zu feilschen? Sind nur 20€ und deshalb nen Rechtsstreit losbrechen wäre dämlich. Zumal sie ja wirklich in der zweiten Reihe stand. Wenn auch ohne Behinderung anderer und weniger gefährlich als die, die in der Feuerwehrzufahrt standen.

Grüße, Hoggae

Hinweis zur Skizze, die Parkbuchten sind ca 100m lang, es standen auch schon häufiger Fahrzeuge 2. Reihe neben Anhängern. Häufig die Besitzer, erkennbar an der Beschriftung.

Parken
Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 26. Januar 2012 um 16:22

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

Grundsätzlich sollte man bei MT den jenigen welchen ein Thread-Eröffnungsverbot erteilen, die hier rumstänkern, nur weil sie erwischt worden sind!

Aber es sind ja immer die anderen schuld....;) am Handeln mit Vorsatz!

Rumgejammer...bin geblitzt worden....habe Ticket bekommen...la la la la....eigentlich ein Fall für die MPU.....wegen dem Vorsatz....Freunde!

Und wenn du das jetzt noch in einen Thread reinschreiben würdest, wo es passte, dann könnte man drüber diskutieren. Aber so?

Aber vielleicht hätt ich den Fred nennen sollen: "Jahrelang kreatives Parken wegen miserabler, inakzeptabler Parkraumbewirtschaftung - leider Knöllchen bekommen. Pech gehabt".

Dann wäre die möglicherweise aufgefallen, dass hier nich über das Knöllchen an sich, sondern die Begleitumstände gesprochen (nicht mal gejammert - Wahnsinn!) wurde.

Aber BTT:

Wir waren an der Dienststelle, die das Knöllchen ausgestellt hat, und haben mal freundlich nachgefragt. Nach einer Schilderung des Sachverhalts, meinten sie, dass ihnen die Lage dort bekannt ist und sie (wiederholt) Meldung machen werden. Da wir weder eine Behinderung noch Gefährdung für irgendwen dargestellt haben, wurde uns das Knöllchen erlassen. Aber man hat uns mit auf den Weg gegeben, das in Zukunft zu unterlassen, um nicht zu noch wilderem Parken, welches dann wirklich durch Abschleppen geahndet werden müsste, anzuleiten.

Deshalb an der Stelle - anonym und allgemein - ein großes DANKE! für diese kompetente und entgegenkommende Bearbeitung in der Dienststelle.

40 weitere Antworten
Ähnliche Themen
40 Antworten
am 21. Januar 2012 um 20:32

Kategorie:

Pech gehabt.

Streiten wird teurer, weil die ham leider recht. ;)

am 21. Januar 2012 um 20:39

Ich würde sagen du zahlst die Strafe und hoffst, das es ein einmaliger Knöllchenanfall war. Sollte die Gemeinde beschließen, künftig härter durchzugreifen, haben ja alle Anwohner ein Problem. Da nützt es nichts, wenn man mit dem bekannt ist den man zuparkt.

mFG

Themenstarteram 21. Januar 2012 um 20:44

Ums Zahlen kommen wir wohl nicht herum. Aber schon irgendwie seltsam, dass die Leute in der Feuerwehreinfahrt einfach so stehen bleiben durften und keinen Zettel bekamen. Denn dort ist explizites Halteverbot, und normalerweise wird doch dann abgeschleppt??? Na wahrscheinlich hätte das zu lange gedauert und wäre übers Schichtende der Rennleitung gegangen....die haben das Knöllchen um 5:30 drangehängt...tztztz

am 21. Januar 2012 um 20:45

Zitat:

Original geschrieben von hoggae

Lohnt es sich da zu feilschen? Sind nur 20€ und deshalb nen Rechtsstreit losbrechen wäre dämlich. Zumal sie ja wirklich in der zweiten Reihe stand.

Eben, der Tatbestand war ja erfüllt und der steht nun mal mit 20 EUR in der Preisliste.

Themenstarteram 21. Januar 2012 um 20:55

Geht ja auch mehr darum, dass es bisher egal war, ob dutzende Anhänger monatelang, teilweise abgemeldet im Wohngebiet standen (als Warenlager/Müllhalde für hier wohnende Handwerker), Zugmaschinen halb aufm Gehweg, halb auf der Straße standen, die Feuerwehrzufahrten dauernd zugeparkt werden .... teilweise stellen sich die Leute nachts auch AUF den Gehweg, sozusagen die -2. Reihe.

Und dann muss meine Freundin zahlen, die einmalig und ohne Behinderung anderer dort stand.

Aber vllt mussten die Herren in Grün ja genau zu der Hausnummer, vor der wir zweireihig standen und sie mussten deshalb 4m weiter laufen......

am 21. Januar 2012 um 21:03

Naja, in zweiter Reihe zu stehen ist ja i.d.R. offensichtlicher als vor oder in einer Feuerwehrzufahrt zu parken, vorallem wenn's noch dunkel ist. Insofern finde ich es zumindest nicht verwunderlich, obgleich natürlich mehr als ärgerlich… Gehört wirklich in die Kategorie shit happens.

am 21. Januar 2012 um 21:08

Sei froh, meiner Ex wurde der Wagen damals abgeschleppt in einem Wohngebiet. Ebenso 2. Reihe neben meinem und ebenso standen dort über Monate die Fahrzeuge so und nie ist was "passiert".

Einfach hinnehmen, bezahlen und demnächst woanders parken und ggf. ein paar Meter Fußweg in Kauf nehmen.

Nur weil was nie geahndet worden ist, heißt das nicht, dass es erlaubt ist/war :)

Themenstarteram 21. Januar 2012 um 21:09

Bisher ists ja nur das Knöllchen hinterm Wischer. Ists da schlimm abzuwarten ob noch eine Zahlungsaufforderung per Post kommt. Oder kommen dann gleich Gebühren mit drauf?

Hab bisher nur einmal das Vergnügen mitm Knöllchen gehabt. Hatte es für Werbung gehalten und weggeschmissen. 14 Tage später kam per die Post die Überraschung.... Hatte das auch einfach nicht als Parkuhrland wahrgenommen

am 21. Januar 2012 um 21:15

Zitat:

Original geschrieben von hoggae

Bisher ists ja nur das Knöllchen hinterm Wischer. Ists da schlimm abzuwarten ob noch eine Zahlungsaufforderung per Post kommt. Oder kommen dann gleich Gebühren mit drauf?

Normalerweise kommt nichts mehr hinterher. Wenn Du nicht zahlst, wird die Bußgeldmaschinerie in Gang gesetzt, es kommen somit noch Gebühren und Auslagen hinzu.

Themenstarteram 21. Januar 2012 um 21:20

Irgendein Hinweis per Post muss doch eigentlich erfolgen? Könnte ja auch irgendwer sich den Spaß machen und Knöllchen klauen. Da kann dann ja auch nicht der Fahrzeughalter bestraft werden.

Und ich wurd damals ja auch wegen 5€ schriftlich aufgefordert diese zu zahlen, nachdem ich das eigentliche Knöllchen als "Werbung" entsorgt hatte. Ohne irgendeinen Aufschlag.

Zitat:

Original geschrieben von hoggae

Geht ja auch mehr darum, dass es bisher egal war, ob dutzende Anhänger monatelang, teilweise abgemeldet im Wohngebiet standen (als Warenlager/Müllhalde für hier wohnende Handwerker), Zugmaschinen halb aufm Gehweg, halb auf der Straße standen, die Feuerwehrzufahrten dauernd zugeparkt werden .... teilweise stellen sich die Leute nachts auch AUF den Gehweg, sozusagen die -2. Reihe.

Und dann muss meine Freundin zahlen, die einmalig und ohne Behinderung anderer dort stand.

Aber vllt mussten die Herren in Grün ja genau zu der Hausnummer, vor der wir zweireihig standen und sie mussten deshalb 4m weiter laufen......

Will die Herren in Grün mal in Schutz nehmen. Die haben sich hier korrekt verhalten. Wer hier zu faul zum Laufen war, steht für mich auch fest. Vielleicht beschwerst Du Dich auch mal bei Deinen Nachbarn, dass nur Deine Freundin aufgeschrieben worden ist und achte auf ihre Gesichter.

Zitat:

Original geschrieben von hoggae

Irgendein Hinweis per Post muss doch eigentlich erfolgen?

Ja, der kommt innerhalb der nächsten 3 Monate per Post.

am 22. Januar 2012 um 9:10

Parken in zweiter Reihe ist immer unzulässig.

Hier in Dresden hätte Deine Freundin das Auto am nächsten Tage nicht mehr vorgefunden, weil es abgeschleppt worden wäre.

Ich sehe hier inner Innenstadt fast täglich, wie Autos inner 2. Reihe abgeschleppt werden. Lustig ist, wenn die aus Döner-Laden kommen und Auto schon weg ist :D

Hi,

wirst du keine Chance haben, auch wenn es in deinen Augen und auch offensichtlich gegenüber den anderen Falschparkern nicht "gerecht" war,ist.

Das Problem wird sein, das Ordnungsamt wußte ja nicht wem der , in Ihren Augen, zugeparkte MB gehört. Und der war ja offensichtlich völlig blockiert.

Ungeachtet, das wie schon von einigen anderen hier geschrieben, parken in der 2. Reihe immer kritisch ist und u.U. sogar abgeschleppt wird.

Sei froh das es nur eine OWI ist ;)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit