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Parkendes Auto angefahren mit Fahrerflucht
Hallo,
mein parkendes Auto wurde heute angefahren. Der Täter hat beim Einparken mein Auto gerammt, hat es mitbekommen und sich sein Auto angeschaut. Leider hat er nichts unternommen und ist einfach weitergegangen.
Gott sei Dank hat das ein Zeuge Zeuge beobachtet und mir eine Nachricht an der Windschutzscheibe hinterlassen.
Ich habe dann noch 1 Stunde gewartet und schlussendlich die Polizei gerufen. Schließlich war mir auch irgendwann mal kalt und schließlich bin ich der Geschädigte. Die Polizei hat alles aufgenommen und von Straftat gesprochen. Nach gut 1,5 Stunden kam dann auch die Dame, die mein Auto anfuhr und hat natürlich alles heruntergespielt. Gott sei Dank war ein Zeuge da. Die Polizei hat von Straftat (Fahrerflucht?) gesprochen.
Wie geht es nun mit der Versicherung weiter?
Laut Polizei muss ich nicht viel machen. Die Täterin meldet das ihrer Versicherung und gibt das an meine weiter.
Was mich aber im speziellen interessiert, ist die Sache mit dem Gutachter und der Fahrerflucht.
Die Versicherung möchte natürlich die Kosten drücken.
- Kann ich einen eigenen Gutachter beauftragen?
- Kann ich mir eine eigene Werkstatt aussuchen?
- Warte ich erstmal ab oder werde selbst aktiv?
- Ich habe gelesen, dass evtl. die Versicherung nicht zahlt, wenn es sich um Fahrerflucht handelt (was ja hier der Fall wäre). So müsste die Frau selbst für den Schaden aufkommen. Ist das richtig? Was ist, wenn sie selbst nicht zahlt? Dann müsste ich das selbst über meine Vollkasko managen?
- Was sind meine Rechte?
Danke für euer Rückmeldung
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@free2k schrieb am 29. November 2016 um 13:56:37 Uhr:
Wie geht es nun mit der Versicherung weiter?
Laut Polizei muss ich nicht viel machen. Die Täterin meldet das ihrer Versicherung und gibt das an meine weiter.
Das ist Blödsinn, ganz schnell vergessen.
Zitat:
Was mich aber im speziellen interessiert, ist die Sache mit dem Gutachter und der Fahrerflucht.
Die Versicherung möchte natürlich die Kosten drücken.
- Kann ich einen eigenen Gutachter beauftragen?
Kannst Du nicht nur, sondern solltest Du auf jeden Fall machen!
Zitat:
- Kann ich mir eine eigene Werkstatt aussuchen?
Selbstverständlich.
Zitat:
- Warte ich erstmal ab oder werde selbst aktiv?
Du musst so schnell wie möglich selbst aktiv werden. Von alleine passiert nichts. Am klügsten und stressfreisten ist es, wenn wenn Du unverzüglich einen Termin bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht vereinbarst. Der wird alles mit Dir besprechen und sich kümmern. Bitte selbst keinen Kontakt mit der gegnerischen Versicherung aufnehmen!
Zitat:
- Ich habe gelesen, dass evtl. die Versicherung nicht zahlt, wenn es sich um Fahrerflucht handelt (was ja hier der Fall wäre). So müsste die Frau selbst für den Schaden aufkommen. Ist das richtig? Was ist, wenn sie selbst nicht zahlt? Dann müsste ich das selbst über meine Vollkasko managen?
Alles falsch!
Zitat:
- Was sind meine Rechte?
Sagt Dir alles der Anwalt.
Und vergiss den Unsinn, den Bitboy geschrieben hat.
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38 Antworten
Die Anschrift derihrer Vers. sollte Dir bekannt sein. Wenn du Vollkasko hast würde das komplett deine Vers. mit der Anderen regeln. Schriftliche Mitteilung der Gegnerr. Vers. abwarten, und dann sehen wie die weiter verfahren wollen.
Eigenen Gutachter kannst du nehmen wenn es Pobleme gibt. -- Die gegn. Vers. sollte zahlen dafür ist man versichert und sich im Falle eines Falles, es von der Unfallfahrerin zurückholen.
In dem Fall würde ich die VK heraus lassen.
Soweit der Versicherer nicht bekannt ist, diesen ermitteln (mit Kennzeichen beim Zentralruf ermitteln) und erst mal Schadenersatzansprüche stellen.
Dann einen Gutachter aufsuchen und ein Gutachten erstellen lassen.
Bis 750,- Schaden ein Kurzgutachten machen lassen.
Später bekommst Du noch ein Fragebogen für den Anspruchsteller zugeschickt, der ausgefüllt werden muß.
Repa kann dann gemacht werden, wenn Versicherer eine Freigabe gegeben hat.
Du kannst einen eignen Gutachter beauftragen, das Fahrzeug reparieren lassen oder es so lassen, dann rechnet man fiktiv mit der Versicherung ab abzüglich der Mehrwertsteuer.
Die Fahrerflucht ist eine Sache der Staatsanwaltschaft, das wird automatisch eingeleitet.
Deine Rechte sind : Du kannst dir auch einen Anwalt nehmen welchen die gegnerische Versicherung zahlen muss, die Versicherung ist eine Pflichtversicherung und muss den Schaden ersetzen, ob sie die Dame in Regress nimmt kann ich nicht sagen geht dich aber auch nichts an.
Die Versicherung möchte natürlich die Kosten drücken.
- Kann ich einen eigenen Gutachter beauftragen? Und genau deshalb einen eigenen Gutachter beauftragen (wenn es nicht nur ein Kratzer ist, bis rund 1.000,- € reicht vielen Versicherungen auch ein Kostenvoranschlag der Werkstatt)
- Kann ich mir eine eigene Werkstatt aussuchen? Ja.
- Warte ich erstmal ab oder werde selbst aktiv? Selbst aktiv die gegnerische Versicherung anschreiben, beschleunigt vielleicht etwas. Kannst auch das Ganze einem Anwalt überlassen.
- Ich habe gelesen, dass evtl. die Versicherung nicht zahlt, wenn es sich um Fahrerflucht handelt (was ja hier der Fall wäre). Die Versicherung zahlt trotzdem an dich und nimmt ggfls. ihren VN in Regress. Braucht dich aber nicht interessieren.
Vollkasko verändert ggfls. deinen SFR, dann zahlst du mehr Prämie und kannst diese Differenz als Schaden geltend machen.
"Repa kann dann gemacht werden, wenn Versicherer eine Freigabe gegeben hat." - Ist zwar der Idealfall, aber es reicht bereits der Nachweis über die Schadenshöhe durch ein Gutachten. Bis die Versicherung reagiert vergehen oft Tage oder Wochen.
Zitat:
@free2k schrieb am 29. November 2016 um 13:56:37 Uhr:
Wie geht es nun mit der Versicherung weiter?
Laut Polizei muss ich nicht viel machen. Die Täterin meldet das ihrer Versicherung und gibt das an meine weiter.
Das ist Blödsinn, ganz schnell vergessen.
Zitat:
Was mich aber im speziellen interessiert, ist die Sache mit dem Gutachter und der Fahrerflucht.
Die Versicherung möchte natürlich die Kosten drücken.
- Kann ich einen eigenen Gutachter beauftragen?
Kannst Du nicht nur, sondern solltest Du auf jeden Fall machen!
Zitat:
- Kann ich mir eine eigene Werkstatt aussuchen?
Selbstverständlich.
Zitat:
- Warte ich erstmal ab oder werde selbst aktiv?
Du musst so schnell wie möglich selbst aktiv werden. Von alleine passiert nichts. Am klügsten und stressfreisten ist es, wenn wenn Du unverzüglich einen Termin bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht vereinbarst. Der wird alles mit Dir besprechen und sich kümmern. Bitte selbst keinen Kontakt mit der gegnerischen Versicherung aufnehmen!
Zitat:
- Ich habe gelesen, dass evtl. die Versicherung nicht zahlt, wenn es sich um Fahrerflucht handelt (was ja hier der Fall wäre). So müsste die Frau selbst für den Schaden aufkommen. Ist das richtig? Was ist, wenn sie selbst nicht zahlt? Dann müsste ich das selbst über meine Vollkasko managen?
Alles falsch!
Zitat:
- Was sind meine Rechte?
Sagt Dir alles der Anwalt.
Und vergiss den Unsinn, den Bitboy geschrieben hat.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 29. November 2016 um 14:29:55 Uhr:
Und vergiss den Unsinn, den Bitboy geschrieben hat.
Sehe ich auch so. Quatsch mit Soße
Wow, vielen Dank für die schnellen Antworten.
Die Versicherung vom Unfallverursacher ist mir nicht bekannt. Laut meiner Versicherung kann ich das beim Zentralruf der Autoversicherung nachfragen.
Zitat:
Soweit der Versicherer nicht bekannt ist, diesen ermitteln (mit Kennzeichen beim Zentralruf ermitteln) und erst mal Schadenersatzansprüche stellen.
Das würde ich tun.
Was heißt Schadenersatzansprüche stellen?
Zitat:
Du musst so schnell wie möglich selbst aktiv werden. Von alleine passiert nichts. Am klügsten und stressfreisten ist es, wenn wenn Du unverzüglich einen Termin bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht vereinbarst. Der wird alles mit Dir besprechen und sich kümmern. Bitte selbst keinen Kontakt mit der gegnerischen Versicherung aufnehmen!
Ich habe selbst keinen Rechtschutz. Wer zahlt diesen Anwalt?
Heißt erst mal Ansprüche geltend machen, in noch unbekannter Höhe.
Aber auf die Schadensminderungpflicht achten, sonst zahlt man Anwalt und Gutachter selber, kommt auf die Schadenshöhe an.
Zitat:
@Bitboy schrieb am 29. November 2016 um 14:54:49 Uhr:
Aber auf die Schadensminderungpflicht achten, sonst zahlt man Anwalt und Gutachter selber, kommt auf die Schadenshöhe an.
Schadensminderungpflicht was heißt das genau?
Ich dachte Anwalt und Gutachten wir immer bezahlt, wenn man Geschädigter ist?
Die Versicherung des Verursachers ist mir jetzt bekannt. Soll ich das jetzt schon melden oder erstmal die Füße still halten und über einen Anwalt gehen?
Ja die darfst du mal fragen ob die den Schaden schon gemeldet bekommen haben. Und was die dazu meinen. Wie hoch ist denn etwa der Schaden. Kratzer dicke Beule?
Der Schaden hält sich in Grenzen. Sind ein paar Kratzer.
Trotzdem ärgerlich. Auto ist ein Neuwagen und gerade mal 9 Monate alt :-/
Fahr damit mal zum Vertragshändler und frage, was die Reparatur kostet. Dann kannst du schon abschätzen, ob ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag erforderlich ist. Die Grenze steht oben (rund 750,- €), die wird beim Wort "Versicherungsschaden" bereits überschritten.
Billiger wird eine Lackierung übrigens direkt in der Lackiererei. Manchmal ist auch SmartRepair möglich.
Den Anwalt (falls du dem klugen Rat folgen möchtest) zahlt die gegnerische Versicherung. Und das unabhängig davon, ob der Schaden 500,- € oder 5.000,- € beträgt (nur der Anwalt freut sich über den höheren Schaden=höhere Gebühren).
Ohne Anwalt kurz die Positionen:
a) Reparaturkosten - mit MwSt nur gegen Rechnungsvorlage
b) Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur - richtet sich nach deinem Fahrzeug
c) Kostenpauschale von 25,- € - für Telefonate, Briefe usw.
d) Kosten für ein Gutachten bzw. einen Kostenvoranschlag
e) Wertminderung vermutlich nicht, kommt auf die Reparatur an und ließe sich vermutlich nur per Gutachten belegen.