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Parkendes auto trifft mit seiner tür mein wagen??

Themenstarteram 28. Januar 2011 um 14:57

Moin,

habe vor kurzem nen bumbs gehabt und zwar bin ich von einer hauptstraße in eine 30er zone abgebogen habe ca 35-40kmh drauf gehabt und einen abstand zu den parkenden autos mit mind.80cm gehabt.

ca 3 m vor mir reisst einer seine tür fast ganz auf "schlecht in cm einzuschätzen" und rammt mein kötfkügel + paar kratzer aufm stoßfänger.

ich versuchte natürlich auch noch auszuweichen da her nur der kotflügel.

wer hat da schuld?

ich meine der der die tür aufreisst den er muss drauf achten das er niemanden gefährdet.

naja der unfallgegner bestreitet im nachhinein alles und meint ich wäre mit überhöhter geschwindigkeit die strasse lang gefahren und natürlich auch zu dicht an den parkenden autos.

Zeugen gibs lleider keine

Polizei kam auch nicht (lektion gelernt immer die cops rufen =)

so was kann da im schlimmsten fall passieren?

 

mfg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Günnimatz

...was bei Dir alles kann .1-3. ist Käse. Das einzig richtige ist 4.

Dafür, dass du vom Thema keine Ahnung hast, nimmst du den Mund aber ganz schön voll...:rolleyes:

 

Wenn hier einer im Moment Käse schreibt, dann bist du das leider.........:D

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Schlimmstenfalls zahlst du, bzw. deine VK, den Schaden. Die überhöhte Geschwindigkeit hast du ja schon eingestanden, 35 - 40 km/h ist eindeutig mehr als max. 30 km/h.

Da du gerade erst in die Straße eingebogen bist, ist es möglich, daß das parkende Auto dich garnicht sehen konnte, als es seine Tür öffnete.

Zitat:

Original geschrieben von kanak_alTa

wer hat da schuld?

derjenige, der einfach die tür aufgerissen hat; genauso wie derjenige der mit überhöhter geschwindigkeit und mit nem meter abstand an parkenden autos in einer 30'ger-zone fährt wo er damit rechnen MUSS, das jemand aussteigt....

inwiefern die verteilung der schuld ausfällt, entscheidet im endeffekt ein richter bzw. verhackstückeln das die versicherungen unter sich!

 

Der die Tür aufmacht hat sich zu vergewissern das er keinen gefährdet oder behindert. Man muss manchmal näher an den Parkenden Autos vorbei fahren z.B. wenn einem ein anderes Auto, Fahrrad usw. entgegen kommt.

am 28. Januar 2011 um 16:48

ich denke auch der, der die tür auf gemacht hat.. es hätte ja auch ein fahrradfahrer sein können

Themenstarteram 28. Januar 2011 um 17:05

ok dankeschön für die antworten.

also kommts auf die leute drauf an (richter usw)

naja dann kann ich ja nur abwarten und hoffen das alles gut geht.

 

mfg

Zitat:

Original geschrieben von kanak_alTa

 

ca 3 m vor mir reisst einer seine tür fast ganz auf "schlecht in cm einzuschätzen" und rammt mein kötfkügel + paar kratzer aufm stoßfänger. (...)

wer hat da schuld?

(...)

naja der unfallgegner bestreitet im nachhinein alles und meint ich wäre mit überhöhter geschwindigkeit die strasse lang gefahren und natürlich auch zu dicht an den parkenden autos.

Zeugen gibs lleider keine

Tja: Schwierige Lage angesichts der Tatsache, dass es keine Zeugen gibt.

Mal deine Variante als richtig unterstellt:

Grundsätzlich hat der Unfallgegner mit dem Öffnen der Türe die Unfallursache gesetzt (Verstoss gegen § 14 StVO).

Dann kommt dein Part - wohl leicht überhöhte Geschwindigkeit - dass kann zu einer Mithaftung, mindestens in Höhe der Betriebsgefahr des Fahrzeuges führen.

 

Jetzt kommt aber noch eine weitere Variante ins Spiel:

Wenn der Unfallgegner behauptet, er hätte die Türe schon lange offen gehabt und du hast geschlafen und bist mit deinem Fahrzeug dagegen gestreift, dann sieht die Sache schon ganz anders aus.

Dann bist du haftungstechnisch voll bei der Musik!

 

Ob sich dieser kleine aber doch recht wichtige Unterschied im Nachhinein anhand des Schadensbildes an den Fahrzeugen klären lässt, kann ich nicht sagen - einer unserer SV hier kann dazu bestimmt noch Ausführungen machen.

 

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Ob sich dieser kleine aber doch recht wichtige Unterschied im Nachhinein anhand des Schadensbildes an den Fahrzeugen klären lässt, kann ich nicht sagen - einer unserer SV hier kann dazu bestimmt noch Ausführungen machen.

Die Welt ist klein..........:D

 

So ein Zufall.........:)

 

Ich hab gerade so einen Fall in der Mache. Und da hab ich festgestellt, dass man tatsächlich anhand der Schäden an beiden Fahrzeugen die Winkelstellung der Tür ganz gut ermitteln kann. 

 

Aber ohne Fotos von beiden beschädigten Fahrzeugen geht das nicht.....:(

 

Gruß vom Türsteher

 

Delle :D

Themenstarteram 28. Januar 2011 um 17:36

fotos wurden bei mir nachträglich gemacht zur not kann man ja auch wie ich von meiner versicherung gehört habe ein gutachten machen das konstruirt wie der unfall ungefähr war.

und naja das wird sicherlich nicht witzig.

aber meinen teil gib ich ja sogar zu ich bin ein wenig zu schnell gewesen aber ich weiß genau ca 3m vor mir hatte er die tür geöffnet und zwar fast ganz auf naja ma sehen.

muss erstmal gucken wie ich an einen anwalt komme arbeitslos und dann nicht ma Rechtschutz ma sehen.

 

edit: was heisst SV?

 

mfg

Zitat:

Original geschrieben von kanak_alTa

Moin,

habe vor kurzem nen bumbs gehabt und zwar bin ich von einer hauptstraße in eine 30er zone abgebogen habe ca 35-40kmh drauf gehabt und einen abstand zu den parkenden autos mit mind.80cm gehabt.

ca 3 m vor mir reisst einer seine tür fast ganz auf "schlecht in cm einzuschätzen" und rammt mein kötfkügel + paar kratzer aufm stoßfänger.

ich versuchte natürlich auch noch auszuweichen da her nur der kotflügel.

wer hat da schuld?

ich meine der der die tür aufreisst den er muss drauf achten das er niemanden gefährdet.

naja der unfallgegner bestreitet im nachhinein alles und meint ich wäre mit überhöhter geschwindigkeit die strasse lang gefahren und natürlich auch zu dicht an den parkenden autos.

Zeugen gibs lleider keine

Polizei kam auch nicht (lektion gelernt immer die cops rufen =)

so was kann da im schlimmsten fall passieren?

 

mfg

Hi,

die kommen seit langer Zeit nur noch wenn es auch Personenschaden zu beklagen gibt, also jemand bei dem Unfall verletzt wurde. Für die zivilrechtliche Auseinandersetzung zwischen zwei Fahrern interessieren die sich nicht.

Und zum Anwalt: Früher gab es für Rentener mit wenig Geld/Arbeitslose etc. die so genannte "Armenhilfe". Erkundige Dich mal (ein Anruf bei einem Anwalt genügt) ob es so etwas noch gibt. Oder eventuell kommt hier ja auch gleich jemand "um die Ecke", der weiß ob es so etwas heute noch gibt (wovon ich eigentlich ausgehe, aber das ist weit weniger als es zu wissen ...).

Viele Erfolg und Grüße aus der Ecke HL/Stodo/Schwartau

Zitat:

Original geschrieben von kanak_alTa

fotos wurden bei mir nachträglich gemacht zur not kann man ja auch wie ich von meiner versicherung gehört habe ein gutachten machen das konstruirt wie der unfall ungefähr war.

Klar geht eine Rekonstruktion, die macht aber nicht die Versicherung sondern ein Sachverständiger (Gruss an den Türsteher:D)

Davon abgesehen: Wie der Unfall ungefähr gewesen ist, hilft hier nicht weiter.

Lies dir nochmal mein letztes Posting durch - hier kommt es so ziemlich auf jede Kleinigkeit an - diese Kleinigkeit kann und wird ggf. der entscheidende Punkt sein.

 

Zitat:

Original geschrieben von kanak_alTa

und naja das wird sicherlich nicht witzig.

Nein und es wird mit Sicherheit auch nicht billig, wenn es hier hart auf hart gehen sollte.

 

Zitat:

Original geschrieben von kanak_alTa

muss erstmal gucken wie ich an einen anwalt komme arbeitslos und dann nicht ma Rechtschutz ma sehen.

An einen Anwalt zu kommen ist nicht schwer - es gibt genug davon.

Die Frage der Bezahlung des Anwaltes wird hier entscheidend sein - hier ist ein nicht unbeträchtliches Risiko gegeben.

Ohne Rechtsschutzversicherung würde ich mir das schon überlegen, was ich da tue.

Zitat:

Original geschrieben von kanak_alTa

edit: was heisst SV?

Sachverständiger oder auch Gutachter genannt.

Zitat:

Original geschrieben von superlolle

Zitat:

Original geschrieben von kanak_alTa

Moin,

habe vor kurzem nen bumbs gehabt und zwar bin ich von einer hauptstraße in eine 30er zone abgebogen habe ca 35-40kmh drauf gehabt und einen abstand zu den parkenden autos mit mind.80cm gehabt.

ca 3 m vor mir reisst einer seine tür fast ganz auf "schlecht in cm einzuschätzen" und rammt mein kötfkügel + paar kratzer aufm stoßfänger.

ich versuchte natürlich auch noch auszuweichen da her nur der kotflügel.

wer hat da schuld?

ich meine der der die tür aufreisst den er muss drauf achten das er niemanden gefährdet.

naja der unfallgegner bestreitet im nachhinein alles und meint ich wäre mit überhöhter geschwindigkeit die strasse lang gefahren und natürlich auch zu dicht an den parkenden autos.

Zeugen gibs lleider keine

Polizei kam auch nicht (lektion gelernt immer die cops rufen =)

so was kann da im schlimmsten fall passieren?

 

mfg

Hi,

die kommen seit langer Zeit nur noch wenn es auch Personenschaden zu beklagen gibt, also jemand bei dem Unfall verletzt wurde. Für die zivilrechtliche Auseinandersetzung zwischen zwei Fahrern interessieren die sich nicht.

Und zum Anwalt: Früher gab es für Rentener mit wenig Geld/Arbeitslose etc. die so genannte "Armenhilfe". Erkundige Dich mal (ein Anruf bei einem Anwalt genügt) ob es so etwas noch gibt. Oder eventuell kommt hier ja auch gleich jemand "um die Ecke", der weiß ob es so etwas heute noch gibt (wovon ich eigentlich ausgehe, aber das ist weit weniger als es zu wissen ...).

Viele Erfolg und Grüße aus der Ecke HL/Stodo/Schwartau

Es heißt PKH ( Prozesskostenhilfe ). Beantragt der Anwalt.

Frage ist natürlich, zahlt die PKH (also die Allgemeinheit) einen alltäglichen "Streit" zwischen zwei Autofahrern. Das könnte dann doch eng werden.

Übrigens: ein erstes Beratungsgespräch beim Anwalt ist nicht teuer und da der Streitwert hier ja nicht dramatisch hoch ist, kostet ein Anwalt auch nicht die Welt. Vermutlich deutlich weniger, als steigende % in Haftpflicht und/oder VK über die Jahre kosten würden. Ich würde also tatsächlich einen Anwalt (Verkehrsrecht) anrufen und mal die Situation (inkl. der Arbeitslosigkeit etc.) schildern. Die sagen dann schon was man machen kann, was es kosten wird etc.

Viel Glück!

Zitat:

Original geschrieben von zwanzigeins

 

Es heißt PKH ( Prozesskostenhilfe ). Beantragt der Anwalt.

Jap, PKH beantragt der Anwalt.

Dieses Beantragungsverfahren ist allerdings gebührenpflichtig und muss vom Antragsteller zunächst bezahlt werden.

Wir dem Antrag nicht stattgegeben (die Gegenseite kann dem Antrag übrigens widersprechen) dann bleiben dem TE neben den ganzen Prozess- Anwalts- Gerichts- Zeugen- Sachverständigenkosten auch noch die Kosten für das PKH-Verfahren zu bezahlen.

Ausserdem sind die aussergerichtlichen Anwaltskosten hiervon natürlich ausgenommen.

 

PKH kann also keine Rechtsschutzversicherung ersetzen.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von zwanzigeins

 

Es heißt PKH ( Prozesskostenhilfe ). Beantragt der Anwalt.

Jap, PKH beantragt der Anwalt.

Dieses Beantragungsverfahren ist allerdings gebührenpflichtig und muss vom Antragsteller zunächst bezahlt werden.

Wir dem Antrag nicht stattgegeben (die Gegenseite kann dem Antrag übrigens widersprechen) dann bleiben dem TE neben den ganzen Prozess- Anwalts- Gerichts- Zeugen- Sachverständigenkosten auch noch die Kosten für das PKH-Verfahren zu bezahlen.

Ausserdem sind die aussergerichtlichen Anwaltskosten hiervon natürlich ausgenommen.

 

PKH kann also keine Rechtsschutzversicherung ersetzen.

Das wollte ich damit auch keinesfalls gesagt haben. Hoffe, es entstand da kein falscher Eindruck.

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