Parkkralle
Hey Ho zusammen,
bei uns in der Region möchte sich eine Stadt gegen Parksündermuffel wehren in der sie Parkkrallen einsetzt um das Geld einzutreiben.
http://www.gea.de/.../...ahlt+spuert+die+pfullinger+kralle.3453188.htm
Ist eine solche Vorgehensweise überhaupt zulässig ?
Beste Antwort im Thema
einige Bemerkungen und Vermutungen sind NACH Lesen des Berichts sicher obsolet.
Die Frage, warum man die Kralle einsetzt und nicht auf ein Pfandsiegel (woran auch immer) vertraut, beantwortet sich wohl schon durch die Vorgeschichte: wer mehrere Knöllchen nicht bezahlt hat, den hält mit hinreichender Sicherheit auch kein Siegel davon ab sein Fahrzeug weiter zu nutzen.
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23 Antworten
hoffe ich doch.....
Ist ja nix neues, dass Städte und Gemeinden solche Methoden gegen nicht zahlende Parksünder einsetzten!
Was sol die Frage; klar ist das erlaubt!
Einfach mal anfragen....
Was soll daran nicht zulässig sein?
Die Ignoranz so mancher Autofahrer ist oft sehr arg.
Die die sich an die Parkordnung halten haben ja nichts zu befürchten.
Die Maßnahme ist nur für nicht zahlende Parkrüppel vorgesehen! Bitte mal genauer lesen!
Hi,
für was soll denn die Kralle noch gut sein?
Da macht der Gerichtsvollzieher einfach Siegel an alle Türen und fertig. Wer das aufbricht hat hinterher ganz andere Probleme.
Gruß Metalhead
Im Ausland haben die Ordnungshüter die Krallen im Kofferraum liegen und machen die direkt an den falsch geparkten Wagen.
Wie es scheint muss man dann beim Ordnungsamt anrufen und die kommen dann zurück, um die Kralle kostenpflichtig zu entfernen. Von wegen Falschparken, 10-€-Knöllchen einpacken und wegfahren (und monatelang nicht bezahlen).
Ob ich dieses Vorgehen richtig beschreibe, weiß ich indes nicht, habe nur selbst einmal einen solchen Vorgang miterlebt. Sah schon lustig aus und der Fahrer des Wagens hat dann ein wenig diskutiert. Dauerte etwas länger, da hätte er auch einen Parkplatz suchen können.
Das Vorgehen wie hier beschrieben ist doch ohnehin schon die fünf-vor-zwölf Warnung. Anstatt die Kralle dranzumachen, könnten die den Wagen auch gleich pfänden. Insofern doch eigentlich nett, dass man noch eine gewisse Bedenkzeit einräumt. Damit es sich leichter nachdenken lässt, eben die Kralle.
Wegen der Zulässigkeit: Geh doch einfach vor Gericht, wenn es dich trifft. Sicherlich wird die Maßnahme dann als Freiheitsberaubung klassifiziert und für unrechtmäßig erklärt. Wenn´s hilft.
Hallo TE,
ich bin mir nicht sicher, ob man dass so stehen lassen kann. Der Einsatz von Parkkrallen für Falschparker im Prviatbereich wäre wohl duchaus möglich.
Anders ist es ja im öffentlichen Verkehrsraum. Dort würde man einen Falschparker (Störer) sofort abschleppen lassen, wenn durch die Störung Behinderungen auftreten. Z.B. zugeparkte Feuerwehreinfahrt. Alle anderen Falschparker ( z.B. abgelaufene Parkuhr) würden ja eine Owig erhalten.
Wenn man nun jemanden eine Kralle anlegen würde, könnte die Störung nicht mehr durch den Halter beseitigt werden und würde dann unnötig lange anhalten. Außerdem wäre man in einem Bereich der Vollstreckung, die eigentlich nur nach den erforderlichen Vollstreckungsmaßnamen in Betracht kämen.
Z.B. wird heute wird die Höhe der Owig nach der Dauer des unerlaubten Parkens berechnet, abgelaufene Parkuhr. Wenn man nun jemanden eine Radkralle anlegt, behindere ich ihn ja sogar beim frei machen des Parkplatzes.
Aus meiner Sicht wäre die Anlegung einer Parkkralle unverhältnismäßig und rechtlich sehr fraglich.
Damit man an die Kohle kommt, gibt es sicherlich andere Mittel und Wege.
Freiheitsberaubung sicher nicht, außer sie legen die Kralle am Fahrer an. Nötigung vielleicht.
einige Bemerkungen und Vermutungen sind NACH Lesen des Berichts sicher obsolet.
Die Frage, warum man die Kralle einsetzt und nicht auf ein Pfandsiegel (woran auch immer) vertraut, beantwortet sich wohl schon durch die Vorgeschichte: wer mehrere Knöllchen nicht bezahlt hat, den hält mit hinreichender Sicherheit auch kein Siegel davon ab sein Fahrzeug weiter zu nutzen.
Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
(...)Ist eine solche Vorgehensweise überhaupt zulässig ?
Putzige Frage. Ist es denn zulässig, falsch zu parken oder die daraus resultierenden Gebühren nicht zu bezahlen?
Wenn jemand fortwährend Gebührenbescheide ignoriert, so halte ich es für legitim, mit einer Kralle nachzuhelfen. Ich finde das wegen des gesellschaftlichen Drucks durch die Nachbarn auch für effizienter als ein klitzekleines Pfandsiegel auf den Türschlössern.
Die Parkkralle kommt ja nicht sofort ans Fahrzeug wenn das Knöllchen ausgestellt wird.
Ich denke mal, dass die im nachhinein angebracht wird wenn nicht bezahlt werden will.
Nur, was machen die Herren jetzt, wenn ich z.B. mein Fahrzeug in der Garage stehen habe oder auf meinem privaten Grundstück ?
Zitat:
Original geschrieben von digibär
Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
(...)Ist eine solche Vorgehensweise überhaupt zulässig ?
Putzige Frage. Ist es denn zulässig, falsch zu parken oder die daraus resultierenden Gebühren nicht zu bezahlen?
Wenn jemand fortwährend Gebührenbescheide ignoriert, so halte ich es für legitim, mit einer Kralle nachzuhelfen. Ich finde das wegen des gesellschaftlichen Drucks durch die Nachbarn auch für effizienter als ein klitzekleines Pfandsiegel auf den Türschlössern.
Dann wäre es aber Vollsteckungsmaßnahmen und hätten doch mit dem eigentlichen falsch Parken nicht zu tun.

Zitat:
Original geschrieben von digibär
Putzige Frage. Ist es denn zulässig, falsch zu parken oder die daraus resultierenden Gebühren nicht zu bezahlen?
Wenn jemand fortwährend Gebührenbescheide ignoriert, so halte ich es für legitim, mit einer Kralle nachzuhelfen. Ich finde das wegen des gesellschaftlichen Drucks durch die Nachbarn auch für effizienter als ein klitzekleines Pfandsiegel auf den Türschlössern.
Falsch parken im Sinne von Falsch parken ist eine Sache, wenn man aber auf einem ausgewiesenen Parkplatz steht und z.B. die Parkzeit 10 min abgelaufen ist, ist das aus meiner Sicht was anderes.
Und wenn man um 10 Euro einzutreiben mehrere 100 Euro einsetzen muss finde ich das pers. nicht verhältnismäßig.
Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Die Parkkralle kommt ja nicht sofort ans Fahrzeug wenn das Knöllchen ausgestellt wird.
Ich denke mal, dass die im nachhinein angebracht wird wenn nicht bezahlt werden will.
Nur, was machen die Herren jetzt, wenn ich z.B. mein Fahrzeug in der Garage stehen habe oder auf meinem privaten Grundstück ?
aha, Du hast also den von Dir zitierten Bericht selbst nicht gelesen.
da darfst Du Dich über den Besuch des Gerichtsvollziehers freuen. Zahlst Du nicht sofort, verziert er alles pfändbare mit Pfandsiegeln und bei Deinem Auto wird er anfangen. Bei der Gelegenheit kannst Du ihn fragen, ob er vorsorglich gegen den zu erwartenden Siegelbruch gleich die Parkkralle auf Deinem Grundstück anlegt.