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Parkmarkierung. Empfehlung oder Pflicht?
Ich traue mich Tatsächlich ins V+S
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage und in der Suche nichts gefunden. Ist einfach nur aus Interesse.
Bei uns um Gebiet parken alle immer total blöd (2m auseinander, etc.) Nun gibt es eine Stelle mit markierter Parkfläche, dafür und dahinter ist halteverbot. In der Mitte ist eine Einfahrt. Die Parkfläche hört aber schon 3m vor der Einfahrt wieder auf. Heute morgen war zur seite der Ausfahrt noch eine halbe Autolänge Parkfläche frei. Plus eben die 3m zur einfahrt. Ich habe da hin geparkt und die Bewohnerin, die Gerade aus der Einfahrt rausfuhr gefragt, ob das okay ist. Sie meinte das sei kein Problem, denn schließlich stehe ich kein Stück vor der Einfahrt und die Sicht blockiere ich auch nicht. Nun wird aber in der Straße oft kontrolliert, daher mal die Frage, rein aus interesse (ja, ich werde versuchen solche Situationen zu vermeiden...). Darf ich so eigentlich parken? Denn wenn nicht, müsste ja eigentlich extra ein halteverbotszeichen dort angebracht sein. Und vor der Einfahrt stehe ich ja auch nicht.
Anbei eine Karikatur zum verstäntnis
Beste Antwort im Thema
Gesunder Menschenverstand. Empfehlung oder Pflicht?
Jetzt mal im Ernst: wofür sind Parkmarkierungen da? Um einen Parkplatz zu markieren. Also parkt man auch auf dem Parkplatz und nicht außerhalb. Bei einer Fahrspurmarkierung fragt sich doch auch keiner, ob das ne Empfehlung oder Pflicht ist...
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34 Antworten
Gesunder Menschenverstand. Empfehlung oder Pflicht?
Jetzt mal im Ernst: wofür sind Parkmarkierungen da? Um einen Parkplatz zu markieren. Also parkt man auch auf dem Parkplatz und nicht außerhalb. Bei einer Fahrspurmarkierung fragt sich doch auch keiner, ob das ne Empfehlung oder Pflicht ist...
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Gesunder Menschenverstand. Empfehlung oder Pflicht?
Jetzt mal im Ernst: wofür sind Parkmarkierungen da? Um einen Parkplatz zu markieren. Also parkt man auch auf dem Parkplatz und nicht außerhalb. Bei einer Fahrspurmarkierung fragt sich doch auch keiner, ob das ne Empfehlung oder Pflicht ist...
Genau das wollte ich nicht hören. Ich sagte ja bereits, dass ich es nicht wiederholen werde und es sicherlich nicht umsonst so ist. Ich frage lediglich nach der rechtlichen Situation. Aus reinem Interesse.
Meiner Ansicht nach hängt das davon ab, wie die Situation in der Gegend ist.
Bsp bei uns - da ist Spielstrasse und auf den ganzen Strassen, die als "Spielstrasse" deklariert sind, ist Parkverbot - bis auf extra ausgewiesenen Parkflächen.
Am Anfang des "Spielstrassenbezirks" (weiß nicht, wie ich's sonst nennen soll) ist da auch ein extra Schild.
In diesem Fall würde ich schätzen, daß Du bei einer gestrengen Politesse *höhö* ein Knöllchen abbekommst.
Wenn Du aber so geparkt hast in einem Gebiet, wo kein Parkverbot ausgewiesen ist, sehe ich die markierte Fläche eher als Empfehlung. Und da gibt's dann auch kein Knöllchen, wenn die oben schon erwähnte Politesse kommt.
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=23085
Es gibt Urteile die es erlauben und welche, die es verbieten. Such es dir aus ;-)
Ich denke auch, dass dies von der jeweiligen Laune(oder Abschussliste ?:-)) der Politesse abhängig ist. Im Normalfall sind die Markierungen dafür gedacht, dass auch längere Fahrzeuge halbwegs sicher rausfahren können. Erst recht, wenn die Strasse relativ schmal ist.
Nr. 74 der Anlage 2 zur StVO: "Sind Parkflächen auf Straßen erkennbar abgegrenzt, wird damit angeordnet, wie Fahrzeuge aufzustellen sind."
Lässt für den ein oder anderen vielleicht Interpretationsspielraum zu, sehe ich anders. Einige Gerichte auch
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Lässt für den ein oder anderen vielleicht Interpretationsspielraum zu, sehe ich anders. Einige Gerichte auch
Ist nicht falsch ,aber man kann auch ein Auge zudrücken, falls ein Fahrzeugteil mal über die Begrenzung raussteht. Ich hatte auch schon ein Knöllchen, weil ich mit einem Hinterrad auf dem Gehweg stand. Juristisch zwar korrekt, aber muss man alles bierernst nehmen ?
Es gibt meines Erachtens auch noch eine Vorschrift, daß vor oder hinter Ausfahrten 5 Meter Platz gelassen werden muß. Somit ist eine halbe Wagenlänge noch zu wenig. Auch muß nichts extra markiert werden.
MfG aus Bremen
Zitat:
Original geschrieben von Gleiterfahrer
Juristisch zwar korrekt, aber muss man alles bierernst nehmen ?
Nö, muss man nicht, hab ich auch nirgends geschrieben. Ist auch immer Ermessenssache (z. B. darf nur der Umriss des Fahrzeugs nicht über die Linie ragen oder darf die Linie nicht mit den Rädern überfahren werden?). Aber der TE fragte ja explizit nach der rechtlichen Situation. Und die deckt sich fast genau mit einer logischen Schlußfolgerung
"Juristisch zwar korrekt, aber muss man alles bierernst sehen?"
Warum denn nicht, umsonst sind die Markierungen ja nicht gemacht worden.
Den Vergleich mit den Fahrspurmarkierungen fand ich gut
Zitat:
Original geschrieben von Spatenpauli
Es gibt meines Erachtens auch noch eine Vorschrift, daß vor oder hinter Ausfahrten 5 Meter Platz gelassen werden muß. Somit ist eine halbe Wagenlänge noch zu wenig. Auch muß nichts extra markiert werden.
MfG aus Bremen
5m????? soll da ne strechlimo aus der Doppelgarage raus fahre oder was?
Danke für die Ratschläge an alle
Zitat:
Original geschrieben von Spatenpauli
Es gibt meines Erachtens auch noch eine Vorschrift, daß vor oder hinter Ausfahrten 5 Meter Platz gelassen werden muß.
Die würde ich gerne mal sehen 5m gilt vor Kreuzungen oder Fußgängerüberwegen. Man darf nicht vor einer Ausfahrt parken (ja, auch nicht der eigenen ) oder gegenüber, wenn die Straße entsprechend schmal ist. Dieses spezielle Thema wurde hier aber auch schon mal durchexerziert
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
, hab ich auch nirgends geschrieben.
Damit habe ich auch nicht dich gemeint. sondern eher die mögliche Politesse bzw. Ordnungsamtmitarbeiter, welche(r) das vielleicht angemahnt haben könnte.
Zitat:
Original geschrieben von Gleiterfahrer
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
, hab ich auch nirgends geschrieben.
Damit habe ich auch nicht dich gemeint. sondern eher die mögliche Politesse bzw. Ordnungsamtmitarbeiter, welche(r) das vielleicht angemahnt haben könnte.
Dachte, weil du mich zitiert hattest