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Parkplatz raetsel...

Themenstarteram 11. Februar 2011 um 19:13

Hi,

ich parke ein auto grade in mitte (berlin-mitte) Dort sind parkplaetze knapp.

Nach kurzem suchen fand ich allerdings dieses tolle schild.

Da mir ab jetzt (freitag abend) bis sonntag abend reicht sieht das aus wie eine loesung.

Am anfang der strasse steht aber dummerweise dieses bloede schild.

Ist es jetzt sehr naiv wenn ich glaube das 2. schild gilt fuer die strasse/zone ausser fuer den behinderten parkplatz auf dem ich auch den samstag stehen darf?

gruss

3L

Ps.: die frage ist ernst gemeint :)

 

Beste Antwort im Thema

Wenn Du einen Parkausweis für diese Zone besitzt, darfst Du außerhalb der auf dem personengebundenen Behindertenparkplatz vermerkten Zeiten, auf selbigen parken.

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Ich würde sagen, die angaben des Behindertenparkplatzes zählen.

Es müsste soraf vor/nach dem Behindertenparkplatz Schilder mit Hinweis auf den Parkschein an Samstagen geben, die anzeigen das vor und nach dem behindertenparkplatz mit Parkschein geparkt werden darf. Anders kenne ich es nicht.

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Ich würde sagen, die angaben des Behindertenparkplatzes zählen.

Es müsste soraf vor/nach dem Behindertenparkplatz Schilder mit Hinweis auf den Parkschein an Samstagen geben, die anzeigen das vor und nach dem behindertenparkplatz mit Parkschein geparkt werden darf. Anders kenne ich es nicht.

Hallole Du brauchst beide male den jeweils geforderten Parkausweis hinter der Frontscheibe , sonst hängst Du am Haken . Kenne ich aus Berlin nur zu gut. Die Anwohner bekommen diesen Ausweis auf Antrag, der Behindertenausweis sollte immer hinter der Scheibe hängen. Gilt allerdings nicht für Politiker denn deren Behinderung ist hinlänglich bekannt. Jol.

Wenn Du einen Parkausweis für diese Zone besitzt, darfst Du außerhalb der auf dem personengebundenen Behindertenparkplatz vermerkten Zeiten, auf selbigen parken.

Themenstarteram 11. Februar 2011 um 22:03

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Wenn Du einen Parkausweis für diese Zone besitzt, darfst Du außerhalb der auf dem personengebundenen Behindertenparkplatz vermerkten Zeiten, auf selbigen parken.

Du kannst mich nicht leiden war klar das du das sagst, ich brauche unabhaengige meinungen. :)

3L

Themenstarteram 11. Februar 2011 um 22:09

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Ich würde sagen, die angaben des Behindertenparkplatzes zählen.

Es müsste soraf vor/nach dem Behindertenparkplatz Schilder mit Hinweis auf den Parkschein an Samstagen geben, die anzeigen das vor und nach dem behindertenparkplatz mit Parkschein geparkt werden darf. Anders kenne ich es nicht.

Hallole Du brauchst beide male den jeweils geforderten Parkausweis hinter der Frontscheibe , sonst hängst Du am Haken . Kenne ich aus Berlin nur zu gut. Die Anwohner bekommen diesen Ausweis auf Antrag, der Behindertenausweis sollte immer hinter der Scheibe hängen. Gilt allerdings nicht für Politiker denn deren Behinderung ist hinlänglich bekannt. Jol.

Anderes beispiel:

in der spielstr. ist parken grundsaetzlich verboten. Die ganze "zone".

Ausser auf extra eingezeichneten parkplaetzen. (achte mal drauf, das ist auch immer so wenn man parken darf)

Ein einfaches parkverbotschild (das noch zusaetzlich aufgestellt wird wegen baustelle, oder umzug, oder irgendwas) aendert das nicht!

Man darf auf den extra eingemalten parkplaetzen immernoch parken.

Ausser, unter dem parkverbotsschild steht "auch in den parkbuchten".

Deswegen machen ich mir etwas hoffnung, dass ich auf dem behindertenparkplatz, trotz parkverbot fuer mich in der zone am SA, doch samstags stehen kann. Weil der ist ja extra eingezeichnet und anders begrenzt und somit samstags erlaubt.

Das rede ich mir natuerlich schoen, sicher bin ich keinesfalls, gebe ich zu. :)

3L

 

 

 

 

Ich glaube, da muss man 'Verkehrsrecht' studiert haben, um das beurteilen zu können. Wenn ich mal nicht weis, ob Parken nun erlaubt ist oder nicht (weil drei Schilder jeweils was anderes sagen), dann parke ich dort einfach nicht und stell mein Auto woanders ab.

Themenstarteram 12. Februar 2011 um 5:28

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

Ich glaube, da muss man 'Verkehrsrecht' studiert haben, um das beurteilen zu können. Wenn ich mal nicht weis, ob Parken nun erlaubt ist oder nicht (weil drei Schilder jeweils was anderes sagen), dann parke ich dort einfach nicht und stell mein Auto woanders ab.

Das ist schlau von dir...

Da ist aber grossflaechig parkraumbewirtschaftung, das geht einfach nicht. Der behindertenparplatz koennte eine versehentliche ausnahme bilden.

Aber wie gesagt, das ist nur so eine hoffnung, ich denke andernfalls komme ich mit einer kleinen verwarnung duch, die meiste zeit stehe ich ja legal bis sonntag abend. Selbst wenn der behinderten parkplatz mich nicht schuetzt.

3L

am 12. Februar 2011 um 5:44

ALso mir wäre es zu heiß ich würde es nicht ausprobieren!

Ksoten Nutzen rechnung für mich vollkommen daneben

Gruß Alex

Wenn du geparkt hast las hören wie es ausgegangen ist!

Ich denke mal abgeschleppt, 170 Euro + WE Zuschlag 50 Euro + Strafe für Behindertenparkplatz 40 Euro und Bearbeitungsgebühr nochmal 30Euro

290 Euro komplett

gruß Alex

SP begründen kann ich dir das nicht!

Aber ich kann dir Die Einkommensteuer auch nicht begründen und zahle

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Wenn Du einen Parkausweis für diese Zone besitzt, darfst Du außerhalb der auf dem personengebundenen Behindertenparkplatz vermerkten Zeiten, auf selbigen parken.

Du kannst mich nicht leiden war klar das du das sagst, ich brauche unabhaengige meinungen. :)

3L

:confused:

Unabhängige oder richtige Meinungen ?

Themenstarteram 12. Februar 2011 um 9:18

Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder

ALso mir wäre es zu heiß ich würde es nicht ausprobieren!

Ksoten Nutzen rechnung für mich vollkommen daneben

Gruß Alex

Wenn du geparkt hast las hören wie es ausgegangen ist!

Ich denke mal abgeschleppt, 170 Euro + WE Zuschlag 50 Euro + Strafe für Behindertenparkplatz 40 Euro und Bearbeitungsgebühr nochmal 30Euro

290 Euro komplett

gruß Alex

SP begründen kann ich dir das nicht!

Aber ich kann dir Die Einkommensteuer auch nicht begründen und zahle

Abschleppen auf keinen fall, wie kommst du denn darauf und auf einem behinderten parkplatz stehe ich auch auf keinem fall! (falsch)

Schlimmstenfalls stehe ich ein paar stunden auf einem parkplatz mit parkuhr, die halt samstag von 9 bis 22 uhr gilt. Schlimmer als das kann es nicht werden...

3L

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Wenn Du einen Parkausweis für diese Zone besitzt, darfst Du außerhalb der auf dem personengebundenen Behindertenparkplatz vermerkten Zeiten, auf selbigen parken.

Am Anfang der Zone steht doch Parkschein oder Parkausweis.

Zieht er am Samstag nen Parkschein ist doch alles im grünen Bereich.

Parkschein abgelaufen = eine Runde um den Block fahren und neuen Schein ziehen. Etwas viel Aufwand für einen Parkplatz, aber legal.

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Wenn Du einen Parkausweis für diese Zone besitzt, darfst Du außerhalb der auf dem personengebundenen Behindertenparkplatz vermerkten Zeiten, auf selbigen parken.

Am Anfang der Zone steht doch Parkschein oder Parkausweis.

Zieht er am Samstag nen Parkschein ist doch alles im grünen Bereich.

Parkschein abgelaufen = eine Runde um den Block fahren und neuen Schein ziehen. Etwas viel Aufwand für einen Parkplatz, aber legal.

Es geht hier aber nicht um nen ParkSCHEIN sondern nen ParkAUSWEIS und den kriegt man nur als Anwohner auf Antrag bei der Stadt.

Ich würds vermutlich riskieren. Was jetzt nicht daran liegt, dass ich der Ansicht wäre, dass Du da parken dürftest. Beim Ordnungsamt erst recht in so Körnerfr...erhochburgen wie B gilt bei Autos generell in dubio CONTRA reo. Da kannst Du schon froh sein, wenn die Dir nicht 50€ wegen aktuter Verkehrsbehinderung aufdrücken, nur weil Du 3cm mit dem Reifen AUF der Parkplatzmarkierung stehst (hatte ich schon, wenn auch nicht in B)

Meine Einschätzung ist, dass die solche Schildbürgerstreiche extra verkomplizieren, damit sie immer erst mal Knollen schreiben können und nur jeder 10. den Ar... in der Hose und die ausreichende Langeweile hat, für 15€ durch 3 Instanzen zu klagen ;) Schon mal in DUS geparkt? Grooooßes Tennis, da kannst Du 3 Semester lang die Schilder studieren und kommst auf keinen grünen Zweig, nur generell immer auf ein rot/blaues Zettelchen...

Aaaaber: ich glaube, dass die Knöllchenlieseln am SA keine Schicht haben. Wär ja wieder 125% Sonderzulage und Feiertagszuschlag, die bestimmt keine Stadt den Verdis freiwillig in den Rachen schmeißt; es sei denn irgend ein Blockwart-Opi zeigt Dich an, dann machen die vielleicht ne Ausnahme ;)

Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

 

Am Anfang der Zone steht doch Parkschein oder Parkausweis.

Zieht er am Samstag nen Parkschein ist doch alles im grünen Bereich.

Parkschein abgelaufen = eine Runde um den Block fahren und neuen Schein ziehen. Etwas viel Aufwand für einen Parkplatz, aber legal.

Es geht hier aber nicht um nen ParkSCHEIN sondern nen ParkAUSWEIS und den kriegt man nur als Anwohner auf Antrag bei der Stadt.

Nur liegt dieser Parkplatz in einer ausgeschilderten Zone.

Für die ganze Zone gilt:Parkschein oder Bewohnerausweis von Mo-Sa 09.00 -22.00h.

Nur diese eine Parkplatz hat Mo - Fr 08.00 - 19.00h einen Sonderstatus.

Also kann der TE Sa 22.00h - Mo 08.00h einfach ohne alles parken.

Von Mo - Fr 19.01 - 22.00h benötigt er einen Bewohnerausweis oder einen Parkschein.

Von 22.00 - 08.00h kann er wieder ohne alles parken.

Samstag braucht er dann wieder von 09.00 - 22.00h einen Bewohnerausweis oder Parkschein.

am 12. Februar 2011 um 12:52

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Nur liegt dieser Parkplatz in einer ausgeschilderten Zone.

Nein, es ist keine Zone.

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