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Parkplatzschranke auf das Autodach geknallt -> Beule drin :(

Themenstarteram 4. September 2007 um 8:23

Hallo Leute,

ich war gestern bei der Deutschen Bank Geld einzahlen. Hinter dem Gebäude ist ein Parkplatz mit einer Schranke, die sich mit der ec-Karte öffnen lässt.

Also ich habe meine ec-Karte eingesteckt, Schranke öffnete sich, ich habe meine Karte abgezogen und losgefahren. Als ich dann unter Schranke war, schloss sich diese wieder und knallte mir aufs Autodach. Jetzt habe ich dort eine Beule.

Ich lasse gerade einen Kostenvoranschlag von Peugeot machen.

Ich wollte eigentlich ein Gutachten machen lassen, aber die Deutsche Bank sagte mir, ich soll es reparieren lassen wenn es bis 2000,- EUR ist und denen die Rechnung schicken. Wenn es mehr sein sollte, dann soll ich mich melden.

Ich sehe aber nicht ein, warum ich mit bis zu 2000,- EUR in Vorleistung treten soll, zumal ich überhaupt nichts anderes von denen habe. Es ist noch Kunststoff von der Schranke an meiner Autoscheibe und am Lack, also beweisen könnte ich es immer, das die Schranke der DB mein Autodach getroffen hat und die DB leugnet es auch gar nicht.

Da das mein erster Fall ist, wo eine Haftpflicht Verischerung einen Schaden am Auto zahlen muss und nicht ein "klassischer" Unfallgegner, weiss ich nicht, was mir überhaupt zusteht.

Darf ich ein Gutachten erstellen lassen? Wer muss das Gutachten zahlen? Was sollte ich am besten machen? Einen Vergleich anstreben? Ich persönlich könnte die Stelle mittels SmartRepair für mich zufriedenstellend reparieren lassen.

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28 Antworten

Du hast in diesem Fall die gleichen Rechte wie bei jedem anderen nicht von Dir verschuldetem Schaden.

Wenn es sich nicht um einen offensichtlichen Bagatellschaden (unter ca. 750 €) handelt, hast Du das Recht Dein Auto von einem unabhängigen Sachverständigen Deiner Wahl besichtigen und ein Gutachten erstellen zu lassen. Die Kosten des Gutachtens hat der Verursacher zu tragen. Den Schaden kannst Du anschließend nach Gutachten abrechnen, die MwSt bekommst Du nur nach tatsächlicher Reparatur (mit Rechnung) in der Höhe in der sie tatsächlich angefallen ist erstattet.

Daher würde ich an Deiner Stelle zum unabhängigen freien Sachverständigen fahren und ihn das Auto besichtigen lassen.

PS

Ich hab letztens für fast den gleichen Fall ein Gutachten erstellt.

Hallo,

ich muß meinem Vorredner Recht geben: Du hast das Recht, einen unabhängigen Gutachter mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen. In einem Kostenvoranschlag steht z.B: nichts von einer Wertminderung, die evtl. in Frage kommen könnte, je nach Baujahr und Kilometerstand. Du brauchst Dir auch keinen Gutachter von der Bank oder deren Versicherung vorschreiben lassen, und du mußt das auch nicht vorher mit denen absprechen.

Selbstverständlich hast Du das Recht, ohne Nachweis einer Reparatur abzurechnen, du erhältst dann die Netto-RepKosten ausbezahlt. Abzüge hiervon werden von den Versicherern gerne vorgenommen, sind aber nicht zulässig. Dir steht auch noch eine allg. Unkostenpauschale in Höhe von 25,00 EUR zu.

Und noch einen Tip: Gehe zum Anwalt und lass dich dort vertreten. Ein versierter Verkehrsrechtler ( nicht irgendein Anwalt, der Verkehrssachen so nebenbei macht) wird Deine berechtigten Ansprüche durchsetzen und sich nicht auf Diskussionen mit der Bank oder deren Versicherer einlassen. Und das beste ist, dass dich das keinen Cent kostet, da die Versicherung die Anwaltskosten übernehmen muß. Warum soll man sich also selbst noch rumärgern? Wenn das Auto kaputt ist, geht man ja auch in die Werkstatt und beauftragt jemanden, der sich auskennt.

Lass dich von der DB bloß nicht über den Tisch ziehen. Die versuchen hier offenbar in Ansprache mit der Versicherung das altbekannte "Schadensmanagemant" in Gang zu bringen und die Sachverständigen sowie uns RAe aus der Angelegenheit herauszuhalten. Einen Vergleich würde ich hier definitv nicht eingehen. Wenn ich Dir helfen soll, sag einfach Bescheid.

Themenstarteram 4. September 2007 um 10:05

Die Peugeotwerkstatt erstellt mir bis heute abend den Kostenvoranschlag. Dann weiss ich ungefähr womit ich zu rechnen habe.

Zitat:

Original geschrieben von dseverse

Die Peugeotwerkstatt erstellt mir bis heute abend den Kostenvoranschlag. Dann weiss ich ungefähr womit ich zu rechnen habe.

 

Mit dem KVA wirst du aber nicht dokumentieren können ob dein Auto evtl. einen merkantilen Mindwert erlitten hat. Auch zur Reparaturdauer und zum Nutzungsausfall wirst du im KVA nichts nachlesen können.

 

Ein Gutachten ist bei dieser Sachlage und dem von dir geschilderten Schadenbild sicherlich der bessere Weg.

 

Ich an deiner Stelle würde hier die Hilfe von bernhard70 annehmen...

 

 

Hallo,

 

bei solch ungewöhnlichen und nicht alltäglichen Schadensereignissen ist die sichere Beweißführung das A und O. Solch einen Fall hatte ich auch schon mal. Egal, ob der Schaden die magische "750" Euro Grenze überschreitet oder nicht ist hier für alle Seiten ein aussagekräftiges Gutachten sicher besser. Dazu sollte man auch den Übeltäter Schranke ablichten und evtl. Spuren sichern.

Bei dem Fall, den ich hatte, ging die Geschädigte leer aus. Ihr wurde ein "Fehlverhalten" nachgewiesen. Man muß nämlich erst einmal beweißen, das die Schranke fehlerhaft arbeitet!! Also auch in anderen Fällen zu macht, wenn man noch drunter steht. Ich meine mich noch erinnern zu können, das die Dame entweder nochmal korigierte oder so "dämmlich" schräg unter der Schranke stand, das es knallte. Hört sich jetzt dumm an, war aber so: Man muß "korrekt" im Schrankenbereich stehen, das diese auch ordnungsgemäß funktionieren kann.

Muß hier natürlich nicht so sein!!!!

Nur als Pro-Argument für eine Beweißsicherung, die nun mal nur ein Gutachten und kein Kostenvoranschlag erfüllen kann.

 

Gruß Haule

Themenstarteram 4. September 2007 um 11:32

Hmmm... nun ja, der Mitarbeiter leugnet nicht das es die Schranke war. Er hat es ja selbst gesehen. Notfalls würde ich versuchen den Zeugen aufzutreiben, der mir die Schranke aufhielt, während ich zurücksetzte.

Ein Fehlverhalten von mir? Welches kann das sein. Die Schranke ist zweimal auf mein Auto geknallt. Einmal Scheibe, dann Dach. Normalerweise sollte eine solche Schranke offen bleiben bis man nichr durchgefahren ist und danach wieder schliessen. Zwischen ec-Karte aus dem Automaten ziehen und losfahren lagen aber gerade mal 5-10 Sek. weil hinter mir noch ein Auto stand (das von dem Herrn der mir die Schranke aufhielt) und ich da nicht übernachten wollte ;) .

Hallo,

 

war ja nur ein alter Fall aus der "Mottenkiste". Als Beispiel, was kann, aber nicht muß. Damals haben auch alle (Ich, RA, Geschädigte) gedacht, alles klaro! Und dann kam es anders..........

Ich sagte ja bereits, das das hier nicht so sein muß.

 

Gruß Haule

Themenstarteram 4. September 2007 um 11:58

Ja, ich weiss. Das kann natürlich alles passieren, aber dann muss mir die Gegenseite auch ein Fehlverhalten nachweisen. Ich habe die Schranke ja nicht umgefahren. Dann wäre sicherlich auch keine Beule im Dach, sondern eher die Schranke auf dem Boden *lach*

Damals war die Beule auch im Dach  und  die Windschutzscheibe flach..............:D

Wie sich das reimt :)

 

Gruß Haule

Falls die Ein-/Ausfahrt videoüberwacht wird (gibt es evtl. ein Hinweisschild darauf?), müsste der Vorfall da ja aufgezeichnet sein.

Wenn es eine solche Aufzeichnung gibt, soll die Bank diese der Versicherung schicken, damit letztgenannte schnell die Kohle klarmachen kann :D

Themenstarteram 4. September 2007 um 15:08

Der Schaden liegt bei 1287,- EUR für die Beule... Mal schauen was die Bank morgen früh sagt.

am 4. September 2007 um 17:46

Wer aufmerksam im Forum mitliest, kommt immer wieder zur gleichen Erkenntnis: ALLE Versicherung sind schlecht. Die GUTEN sind nur die Rechtsanwälte und Sachverständigen, nur die kämpfen auf der Seite des Rechts. Und bei fiktiver Abrechnung gibt es die Mehrwertsteuer nicht ersetzt – wir sind ein Volk der Kfz-Bastler.

 

 

 

Zitat:

Wenn wir nicht selbst entscheiden, tun es andere für uns

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Wer aufmerksam im Forum mitliest, kommt immer wieder zur gleichen Erkenntnis: ALLE Versicherung sind schlecht. Die GUTEN sind nur die Rechtsanwälte und Sachverständigen, nur die kämpfen auf der Seite des Rechts. Und bei fiktiver Abrechnung gibt es die Mehrwertsteuer nicht ersetzt – wir sind ein Volk der Kfz-Bastler.

 

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Zitat:

Wenn wir nicht selbst entscheiden, tun es andere für uns

 

schlechte Laune heute ?

 

Weist du eingentlich wie viele Sachbearbeiter von Versicherungen Ihre Autos "unter der Hand reparieren" lassen um ein paar Euros zu sparen ?

 

Hör auf hier zu Trommeln.

 

Auch ein SB einer Versicherung freut sich, wenn er aufgrund Sachkundiger Hilfe ein paar Euros sparen kann.

Und die Wertminderung die Ihm ein Sachverständiger ermittelt und im Gutachten ausweist nimmt er doch auch gern und dankend an oder etwa nicht?

 

Bleib mal Locker :D

 

Zitat:

. Zwischen ec-Karte aus dem Automaten ziehen und losfahren lagen aber gerade mal 5-10 Sek. weil hinter mir noch ein Auto stand (das von dem Herrn der mir die Schranke aufhielt) und ich da nicht übernachten wollte ;) .

5-10 sek könnte aber schon zu langsam gewesen sein..

Bei uns in der Arbeit haben wir auch einen Parkplatz mit so einer tollen Schrankenanlage:

Man hält seine Parkkarte an ein Lesegerät und die Schranke öffnet sich. Nun sollte man sehr zügig losfahren, denn nach ca. 5sek fährt sie wieder zu. Wenn dann die Lichtschranke, aus welchem Grund auch immer, versagt, dann gute Nacht.

Da is nix mit gemütlich Karte wegpacken, Gang einlegen und losfahren...

Das beste ist ja, wenn man nicht rechtzeitig losgefahren ist, und die Schranke wieder zu, muß man aussteigen und die Karte erst an den Leser an der Innenseite halten, weil man mit der Karte nicht 2x reinfahren kann...

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