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Parkrämpler, Lackschäden. Gutachter erforderlich?
Hallo Motor-Talker,
dies ist zum Glück mein erster Unfall.
Gestern ist mir jemand in mein Parkendes Auto gefahren (Schuld ist eindeutig klar).
Der Herr war so nett und hat mich darüber benachrichtigt, wir haben alle Daten getauscht. Die Polizei wollte wegen so einem kleinen Schaden nicht ausrücken.
Nach der ersten Sichtung des Schadens betrifft es nur die Heckleuchte (Kratzer) und die Stossstange hinten (Dellen und Lackschäden).
Das Fahrzeug ist ein 2 Jahre und 10 Tage alt Skoda Super Combi mit 34.000 Km Laufleistung und wurde stets in der Skoda Fachwerkstadt gewartet.
Die Versicherung des Herren rief mich und sagte ich soll eine Abtrettungserklärung unterschreiben.
Die Frage die sich mir stellt, soll ich bei diesem Schaden (Siehe Bilder) einen Gutachter beauftragen.
Mir ist klar, dass eine genaue Beurteilung der Kosten aufgrund der Fotos nicht möglich ist. Ich hätte nur gerne eine Einschätzung von euch.
Vielen dank für euere Hilfe
Beste Antwort im Thema
Hi,
die gegnerische Versicherung will das du eine Abtretungserklärung unterschreibst? Wem gegenüber denn?
Ich vermute der Schaden wird teuer als du vermutest. neue Heckstoßstange,neue Rückleuchte + lackierung und montage.
Da landest du deutlich über 1000€.
Ich würde an deiner Stelle zu deiner Skoda Werkstatt fahren,die werkstatt soll dann eine Einschätzung vornehmen oder gleich einen schriftlichen Kostenvoranschlag machen.
Die gegnersiche Versicherung soll dann sagen ob sie nach diesem Kostenvoranschlag abrechnen will oder ob sie ein Gutachen haben will. Wenn ja such dir einen eigenen Gutachter bzw. laß dir von deiner Skoda werkstatt einen empfehlen/rufen.
Gruß Tobias
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24 Antworten
Hi,
die gegnerische Versicherung will das du eine Abtretungserklärung unterschreibst? Wem gegenüber denn?
Ich vermute der Schaden wird teuer als du vermutest. neue Heckstoßstange,neue Rückleuchte + lackierung und montage.
Da landest du deutlich über 1000€.
Ich würde an deiner Stelle zu deiner Skoda Werkstatt fahren,die werkstatt soll dann eine Einschätzung vornehmen oder gleich einen schriftlichen Kostenvoranschlag machen.
Die gegnersiche Versicherung soll dann sagen ob sie nach diesem Kostenvoranschlag abrechnen will oder ob sie ein Gutachen haben will. Wenn ja such dir einen eigenen Gutachter bzw. laß dir von deiner Skoda werkstatt einen empfehlen/rufen.
Gruß Tobias
Ja ich würde ein Gutachter damit beauftragen und der wird dann für dich den Rest mit der Versicherung klären. Die Abtretungserklärung würde ich jetzt erstmals auch noch nicht unterschreiben, denn damit gibst du der Versicherung das Recht sich selber auf Ihrer Art sich um den Schaden zu kümmern.
Wenn du ein Gutachten beauftragst, wird dieser von der Versicherung bezahlt und du bekommst das Geld und kannst dann selber eine geeignete Werkstatt suchen. Hier kommt es am ende dann nicht mehr darauf an was du für die Reparatur bezahlt hast. Findest du eine günstige Werkstatt und dir bleibt von dem Betrag was übrig kannst du mit dem Rest machen was du möchtest.
Mit der Abtretungserklärung kann es sein, dass ein Werkstatt von der Versicherung beauftragt wird und diese dann auch direkt von der Versicherung bezahlt wird. Ich denke nicht dass du in diesem Fall dann eine freie Werkstatt Auswahl bekommst.
Edit:
Der Vorschlag von @Turbotobi28 wäre hier auch ok.
Ich würde aber trotzdem ein Gutachter beauftragen.
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Hi,
die gegnerische Versicherung will das du eine Abtretungserklärung unterschreibst? Wem gegenüber denn?
Gruß Tobias
Die haben Tel. gefragt ob ich bereits eine Werkstadt ausgesucht habe. Ich bejahte und gab meine Skoda Werkstadt an. Der Herr von der Versicherung, sagte: "Ich Faxe eine Schadensübernahme sowie eine Abtrettungserklärung" an das Skoda Autohaus.
Hi,
ok wenn du es komfortabel magst kannst deiner gegenüber die Erklärung abgeben.
Die kümmert sich dann um alles und stellt dir auch einen Mietwagen.
Also Auto abgeben,mit Mietwagen fahren,paar Tage später Auto abholen und die sache ist für dich erledigt.
Ist sicher die Komfortabelste Lösung.
Die alternative nach Gutachten oder Kostenvoranschlag abzurechnen und dich dann selbst um die Reparatur zu könnern entfällt dabei aber.
Du könntes z.b. mit dem kratzer an der Rückleuchte leben,die Stoßstange per Smart Repair repariern lassen. Dabei würde wahrscheinlich der ein oder andere € bei dir hängen bleiben,wobei du aber beachten mußt das die durch die "Billigreparatur" ja einen größeren Wertverlust am Fahrzeug hast als bei einer Fachgerechten Reparatur. Inwieweit die das übrig gebliebene Geld das für dich ausgleichen kann mußt du selbst entscheiden.
Gruß Tobias
Moin,
mit der Aussage der Gegnerversicherung hat sie ja für die Repa eine Freigabe gegeben und will direkt mit der Werkstatt abrechnen.
Wozu dann noch KVA und Gutachten ?
Die Ausfalltage für die Repa und die Unkostenpauschale mußt Du selber von der Versicherung fordern.
Zitat:
Original geschrieben von BudSpencer2012
Die haben Tel. gefragt ob ich bereits eine Werkstadt ausgesucht habe. Ich bejahte und gab meine Skoda Werkstadt an. Der Herr von der Versicherung, sagte: "Ich Faxe eine Schadensübernahme sowie eine Abtrettungserklärung" an das Skoda Autohaus.
Damit ist doch alles klar: Versicherung will direkt mit DEINER Werkstatt abrechnen, was soll da noch ein Gutachter? Nicht vergessen: Nutzungsausfall, Auslagenpauschale, Werkstattersatzwagen und Wertminderung direkt bei der Versicherung geltend machen....
Zitat:
Original geschrieben von fridolin frost
Damit ist doch alles klar: Versicherung will direkt mit DEINER Werkstatt abrechnen, was soll da noch ein Gutachter? Nicht vergessen: Nutzungsausfall, Auslagenpauschale, Werkstattersatzwagen und Wertminderung direkt bei der Versicherung geltend machen....
entweder nutzungsausfall oder ersatzwagen.
wertminderung kann der der TE wohl auch kaum festlegen und damit auch nicht geltend machen.
(ok, versuchen kann man es ^^)
Bei dem Schadenbild und Höhe der Repa-Kosten wird wohl keine Wertminderung anfallen.
Ich nehme jetzt mal stark an, dass der hintere Stoßfänger getauscht wird, also ist das eine Wertsteigerung durch neues Tauschteil.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Ich nehme jetzt mal stark an, dass der hintere Stoßfänger getauscht wird, also ist das eine Wertsteigerung durch neues Tauschteil.
Hi,
erzähl das mal einen Gebrauchtwagenkäufer der lacht dich aus,sowas ist in der Praxis immer Preismindernd oder geht mit viel Glück auf null aus.
Das die Versicherungen bei einer direkten Abtretung an Werkstätten inzwischen auf Gutachten verzichten wußte ich auch nicht,macht für die Versicherungen sicher sinn,so billig sind die Gutachten ja auch net.
die frage ist nur was tun wenn man z.b. den Nutzungsausfall in bar möchte und keinen Mietwagen?
Gruß Tobias
Wertminderung nicht aber auch keine Wertsteigerung. Der Wagen ist ja nur gut zwei Jahre alt mit 34.000 km Laufleistung. Glaube nicht, dass die Versicherung mit sowas ankommt.
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Ich nehme jetzt mal stark an, dass der hintere Stoßfänger getauscht wird, also ist das eine Wertsteigerung durch neues Tauschteil.
Hi,
erzähl das mal einen Gebrauchtwagenkäufer der lacht dich aus,sowas ist in der Praxis immer Preismindernd oder geht mit viel Glück auf null aus.
Es handelt sich hier um ein Austausch eines Anbauteiles und nicht um schneiden, spachteln, Lackieren, anpassen von Reparatur Bleche wo direkt an der Karosserie ein Unfallschaden behoben wurde.
Wenn an einem altem Auto die Stoßstange am Rosten ist und diese fast abfällt, wird man nach dem Austausch der Stoßstange auch kein Unfallwagen haben.
Du bringst hier einiges Durcheinander, denn der Austausch der Stoßstange wird hier weder Wert mindert noch Wert steigernd sein.
@TS, wenn die Versicherung deine Werkstatt unterstützt und dieses deinen Wünschen entspricht, benötigst du keinen Gutachter und kannst dann auch die Forderungen der Versicherung eingehen.
@TE
Du kannst den von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Weg beschreiten, dein Fahrzeug in deiner Skoda-Werkstatt instandsetzen und die Rechnung direkt von der Versicherung begleichen lassen. Bist du auf dein Fahrzeug angewiesen, kannst du für die Dauer der Reparatur Nutzungsausfall beantragen oder alternativ einen Mietwagen nutzen. Letzteren solltest du dir auch vom Versicherer vermitteln lassen, damit es bei der Kostenerstattung keine Probleme gibt. Möchtest du das nicht, solltest du vor Anmietung eine Preisrecherche vornehmen.
Du kannst aber auch - wie hier vorgeschlagen - versuchen, ein "Geschäft" mit der Unfallabwicklung machen. Nennt sich fiktive Abrechnung. Die voraussichtlichen Reparaturkosten des vom Unfallgegner verursachten Schaden werden dir ohne Mehrwertsteuer erstattet. Anspruch auf Mietwagen oder Nutzungsausfall entfällt.
Dazu wird der Versicherer entweder einen Kostenvoranschlag mit aussagekräftigen Fotos oder aber ein Gutachten verlangen. Dann wirst du und/oder dein von dir beauftragter Sachverständiger vor dem Problem stehen, dem Versicherer gegenüber alle Beschädigungen als schadenbedingt glaubhaft machen zu müssen.
Mir war mal ein Taxi rückwärts in mein geparktes Auto gefahren, augenscheinlich nur Kratzer. Alle sagten ich solle einfach zum Daihatsu Händler gehen, weil der Schaden zu gering war und die gegnerische Versicherung das Gutachten nicht bezahlen würde. Ich hab dann trotzdem ein Kurzgutachten machen lassen dem Anwalt übergeben und 3 Wochen später waren 300 Euro ohne Murren da...
Zitat:
Original geschrieben von Chrysler88
Mir war mal ein Taxi rückwärts in mein geparktes Auto gefahren, augenscheinlich nur Kratzer. Alle sagten ich solle einfach zum Daihatsu Händler gehen, weil der Schaden zu gering war und die gegnerische Versicherung das Gutachten nicht bezahlen würde. Ich hab dann trotzdem ein Kurzgutachten machen lassen dem Anwalt übergeben und 3 Wochen später waren 300 Euro ohne Murren da...
Wegen 300,- ein RAW ? + KGA ?
Das ist für meine Begriffe dann doch etwas übertrieben.