1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 5
  7. Parkrempler Heckstoßstange

Parkrempler Heckstoßstange

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 10. März 2011 um 22:07

Hallo Gemeinde!

Ich habe seit heute einen Parkrempler an der Heck-Stoßstange. Der Unfallverursacher hat sich aber glücklicherweise bei mir gemeldet. Somit wird das ganze also von der gegnerischen Versicherung bezahlt.

Nun ist die Frage... lässt man so ein Schaden beim Freundlichen richten, der ja dann bestimmt die ganze Stoßstange lackiert oder geht man zum Lackierer und macht Smart-Repair. Somit hätte man ja evtl. ein paar € gespart bzw übrig.

Also Bsp mit erdachten Zahlen: Schaden = 600€.... Smart-Repair = 300€ würde 300€ in die eigene Tasche bedeuten.

Wie ist das mit dem Gutachter? Kommt bei so einer "Kleinigkeit" überhaupt einer? Muss dieser dann die Preise von VW einholen und davon ausgehen das die ganze Stoßstange lackiert werden muss ODER darf dieser auch mit den möglichkeiten von Smart-Repair und Freien Werkstätten rechnen?

Ein paar Infos wären nett von euch und würden mir weiterhelfen! Dankeschööön

Beste Antwort im Thema
am 12. März 2011 um 21:48

Dr. A.Mok-2-

Kastelo-2+

Alle Anderen-4-

@Zelzmann:

Das Schadenersatzrecht ist im BGB und durch Rechtsprechung ziemlich eindeutig geregelt, auch wenn die Versicherer gerne was Anderes behaupten. Lese den Beitrag von Markus_79 wie es ergehen kann. Der Gesetzgeber hat eindeutig festgelegt, daß wenn der Geschädigte als Laie nicht eindeutig erkennen kann, daß es sich um einen nur geringen Schaden handelt, fachmännischen Beistand hinzuziehen darf.

Die Kosten hierfür sind vom Schädiger zu tragen. Ein KV der Werkstatt kostet auch Geld, wird von der Versicherung i.d.R. aber nicht bezahlt mit Verweis auf: wird bei Reparaturauftrag verrechnet. Mein Rat deshalb: gehe zu einem unabhängigen, anerkannten und qualifizierten Gutachter und zu einem Rechtsanwalt für Autorecht. Kostet zwar Geld, aber nicht Deins. Kein falsches Mitleid mit den "armen Versicherungen".

@Dr.A.Mok:

Nach BGH Rechtsprechung hat der Geschädigte grundsätzlich Anspruch auf Markenwerkstattlöhne und übliche Zuschläge (Porsche Urteil), ausser das Fahrzeug ist älter als 3 Jahre (VW Urteil).

Wird das Fahrzeug regelmäßig bei VW gewartet, gilt diese Ausnahme nicht. Gibt noch einige Ausnahmen, aber mir tun langsam die Finger weh.

Verbringungskosten müssen auch erstattet werden, wenn die Markenwerkstatt nicht selber lackiert.(mehrere OLG+LG). Deswegen auch Rechtsanwalt! Und wenn doch das Abschlussblech eingedrückt sein sollte, kann der Gutachter auch was über eventuellen Minderwert sagen. Das kann ein Kostenvoranschlag nicht.

Gute Nacht zusammen

15 weitere Antworten
Ähnliche Themen
15 Antworten

hallo!

ich würde sowas an deiner stelle nicht hier rein schreiben...sieht das eventuell jemand...das du es in deine "tasche"fließen lassen willst(auch wenn es ein teil des schadens ist)..kann es sogar sein das du das selber zahlen musst...und damit mein ich ALLES!!!

Themenstarteram 10. März 2011 um 22:13

??? wieso das denn? Das ist ein Schaden der an meinem Fahrzeug entstanden ist und egal ob ich es überhaupt richten lasse oder nicht, das Geld steht mir doch auf jedenfall zu oder nicht?

Kostenvoranschlag seitens VW einholen und diesen mit der Versicherung abrechnen, wobei die MwSt nicht ausbezahlt wird. Was du dann machst, bleibt dir überlassen.

genau....gibt manche versicherungen die 1.den kostenvoranschlag sehen wollen..und 2.die endrechnung wenn der schaden behoben ist...um dann zu vergleichen damit die nur das zahlen was auch wirklich gebraucht werden muss...die von der Versicherung sind ja auch nicht aufm kopf gefallen und kennen auch die "tricks"...

Das ist kein Trick, sondern eine erlaubte Praxis. Man muss den Schaden nicht reparieren lassen und man hat Anspruch auf den entsprechenden Schadenersatz.

Sollte man den Schaden reparieren, wird die Reparatur komplett ersetzt oder bei Nachweis dieser der gesamte Kostenvoranschlag bezahlt.

Hallo!

Ich hatte auch vor kurzem den selben Schaden, jedoch an der Front-Stosstange.

Ich hab mich auch für die VAriante meines Vorredners entschieden.

Dabei hat aber der Gutachter von VW klar gesagt, wenn ich den Schaden richten lasse, wird unterm Strich eine andere Summe stehen, als wenn ich nur den Schaden reguliert haben möchte und eventl. selber machen will / den Schaden so lassen / per Smart-Repair haben will.

Dies solltest Du auf jeden Fall beim Gutachten vorab klarstellen, sonst kann es am Ende sein, dass wie schon erwähnt, Du den Schaden am Ende KOMPLETT selber zahlen mußt!

 

Gruß Michael.

@ Gorby79 Danke^^

Genauso sieht es aus...Vorher alles klären sonst hast da ein schaden laut vw für ca 600 euro oder so...und bleibst auf dem selber sitzen...da ist Vorsicht geboten...sowas geht oft in die hose...und somit in die eigende tasche....

zumal der gutacher ja die stoßstange nicht abnimmt..sondern nur das aufschreibt was er sieht...da er nicht hinter die stoßstange gucken kann..sind da wahrscheinlich teile die kaputt sind (halter vom kühler oder sonst was..verkleidungen),die er aber nicht sieht..und somit ist die rechnung bei vw höher als er preis vom gutachter...

@ Killa09 Dank Dir! ;-)

Also wenn ich ehrlich bin, hatte ich pures Glück all diese Info´s zu bekommen.

Denn im Eifer des Gefechtes hätt ich mich IMMER falsch verhalten.

So bin ich auch den Blaumännern schön aufn Leim gegangen:

Nur damit die Ihren HAls voll bekommen, fragt der Gutachter bzw. der Blaumann, ob man den Schaden reariert haben möchte.

Und sobald man da JA sagt, wird nicht weiter gefragt, ob man es ausbezahlt haben möchte! Solche Geier.

Erst im NAchhinein haben wir von der Anwältin der Gegenseite erfahren, dass man es auch ausbzahlt haben hätt können.

Naja, Pech gehabt. Stoßstange war bereits in Auftrag.

Als wir dann das Feld von hinten aufgerollt haben, hat dann der Gutachter uns erklärt, dass er bei Ausbezahlen ein völlig anderes Gutachten erstellen hätte müssen bezüglich Personal- und Reparaturkosten.

Und somit wär ein sehr viel geringerer Betrag herausgekommen als bei voller Schadenregulierung.

Diese Differenz würde in diesem Fall ja in die eigene Tasche fließen und könnte im Falle einer Klage inkl. Bußgeld zurück gefordert werden.

Soweit meine Info.

Gruß Michael.

 

@Groby79 ^^kein problem...

ich hab zwar selber n Blaumann an...aber ja da ich fast jedentag solche sachen bearbeite..oder der bin der es reparieren muss...ja kenn ich das das dann halt i ein teil fehlt weil der gutachter es nicht gesehen hat oder es nicht aufgeschrieben hat....und wir dann die sind die es der versicherung erklären mussen....ist für die werkstatt auch nicht immer "problemfrei"..jede versicherung ist da anders...jeder gutachter ist anders...und die werkstätten eben auch...

Also am besten so:

1.zu VW hin

2.Den die arbeit machen lassen

3.rechnung zur versicherung

4.eis essen und freuen das die stoßstange wieder heile ist^^

rechnerrisch gesehen stecken die "gewonnen scheine"eh bald wieder im auto...sprit..steuer oder waschanlage....:D:D:D:D

 

Killa09

Themenstarteram 12. März 2011 um 11:50

Sooo nochmal ich.

Wisst ihr was die Demontage + Lackieren + Montage beim Freundlichen in etwa kostet?

Lackiert werden muss nur der oberere bereich der Heckstoßstange, der untere ist nur schwarzes Plastik.

Evtl. muss aber der untere Teil neu gemacht werden, da dieser auch zerkratzt ist.

Und dann sind da ja noch die Gebühren für einen Leihwagen.... also könnt ihr vielleiht in etwa abschätzen was das Kosten wird? Dankeschön

Müsste ca. 150-200€ Komplettlackierung kosten mit unterem Teil in Wagenfarbe beim Lackierer.

Einfacher ist es wenn du in ne Lackierer fährst und machst nen Kostenvoranschlag dann weißt du es genau.

MfG Ju

also wie ich das schon selber mehrmals erlebt habe.... würde ich an deiner stelle, den schaden von einem gutachter bewerten er nimmt natürlich die original preise von VW :) das meldest du dann der gegnerischen versicherung und sie überweisen dir das geld.

oder du machst das ganze über einen anwalt auch eine sehr gute möglichkeit, da du nach einem kurzen telefonat.... garnix mehr tun musst außer abzuwarten bis das ganze geld auf deinem konto ist

Hallo,

sowas kann man einfach nicht in einem Forum beurteilen. Ich hatte mal einen leichten Rempler. Polizei schätzte den Schaden auf 50€. Ich konnte nur mit Taschenlampe einen leichten Kretzer sehen und habe überlegt, überhaupt nicht zur Werkstatt zu fahren. Bei einem Gespräch mit meiner Versicherung wurde mir geraten einfach mal bei Peugeot (es ging um einen relativ neuen 206) vorbeizuschauen. Deren Kostenvoranschlag lag bei 1500-2000€. heutige Stossstangen sind sehr flexibel und beim Unfall Drücken die einfach durch. Teilweise sehen sie dann nichtmals beschädigt aus und schnellen einfach in die Ursprungsstellung zurück. Teile wie der "Prellbock" usw. können aber trotzdem beschädigt sein. Vieles sieht man auch erst nach Demontage des Stossfängers. Insofern bin ich bei sowas vorsichtig geworden. Gerade beim späteren Verkauf kann man plötzlich als Betrüger dastehen wegen eines Unfallschadens, den man total unterschätzt hat.

Zitat:

Original geschrieben von Killa09

und damit mein ich ALLES!!!

schlichtweg unsinn!

die sog. "fiktive abrechnung" ist übliche praxis und nicht verboten!

Zitat:

und 2.die endrechnung wenn der schaden behoben ist...

darauf hat die vers. kein recht!

selbst zur einforderung des nutzungsausfalles reicht ein foto mit aktueller tageszeitung daneben vollkommen aus!

einzigst und alleine bei der einforderung der mwst - die bei der fiktiven abrechnunh einbehalten wird, da sie ja nicht anfällt - wir die rechnung benötigt....

das einzigste was die vers. bei der fiktiven abrechnung wegkürzt sind verbringungskosten sowie event. noch die stundensätze der werkstatt...

Zitat:

Original geschrieben von Zelzmann

Wisst ihr was die Demontage + Lackieren + Montage beim Freundlichen in etwa kostet?

das läuft beim freundlichen auf rd. 500-700€ raus....leihwagen müsste ich jetzt nachgucken, aber wird so um die 30-40€ sein...zzgl. 25€ aufwandspauschale....

Deine Antwort
Ähnliche Themen